Du möchtest deinem Kind schon zu Lebzeiten etwas Finanzielles mitgeben, statt alles aufs Erbe zu schieben? Das ist eine kluge Entscheidung, und du bist damit nicht allein. Viele Eltern und Großeltern, die zu mir in die Beratung kommen, spüren einfach: Je früher das Geld beim Kind ankommt, desto mehr Zeit hat es, zu wachsen. Und steuerlich lässt sich dabei einiges richtig machen, wenn man die Freibeträge und ein paar einfache Regeln kennt.
Was bedeutet es, Geld an Kinder zu Lebzeiten zu schenken?
Eine Schenkung zu Lebzeiten heißt schlicht: Du überträgst deinem Kind schon jetzt Vermögen, statt es erst später zu vererben. Bei Geld ist das meistens ganz unkompliziert, eine Überweisung reicht oft schon. Das Schöne daran ist, dass du das Ganze bewusst gestalten und begleiten kannst, statt alles einem späteren Erbfall zu überlassen.
Warum entscheidet der Zeitpunkt steuerlich so viel?
Steuerlich werden Schenkung und Erbschaft nach denselben Freibeträgen behandelt. Der große Unterschied liegt im Timing. Weil sich die Freibeträge alle zehn Jahre neu nutzen lassen, kannst du mit frühem Schenken über die Jahre deutlich mehr steuerfrei übertragen, als wenn alles auf einmal im Erbfall anfällt.
Dazu kommt ein ganz menschlicher Vorteil: Du siehst noch mit, was dein Geschenk bewirkt. Ob es dem Kind beim Start ins Studium hilft oder über Jahre im Depot wächst, du bist dabei. Genau diese Nähe schätzen viele Familien, mit denen ich arbeite, am meisten.
Handschenkung und Schenkungsversprechen kurz erklärt
Bei Geld gibt es zwei Wege. Die Handschenkung ist die sofort vollzogene Schenkung, also die direkte Übergabe oder Überweisung. Sie ist bei einer reinen Geldschenkung formlos gültig, einen notariellen Vertrag brauchst du dafür nicht.
Anders sieht es beim Schenkungsversprechen aus, also wenn du heute verbindlich zusagst, später etwas zu schenken. Nach § 518 BGB müsste so ein Versprechen eigentlich notariell beurkundet werden. Zahlst du das Geld aber tatsächlich aus, heilt diese Bewirkung den Formmangel. In der Praxis heißt das: Sobald das Geld geflossen ist, ist alles sauber.
Wie viel Geld kannst du deinem Kind steuerfrei schenken?
Deinem Kind kannst du als Elternteil bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken. Dieser persönliche Freibetrag gilt pro Schenker und pro beschenktes Kind. Leibliche Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder gehören alle zur Steuerklasse I und profitieren von diesem hohen Freibetrag. Je nach Verwandtschaftsgrad fallen die Freibeträge aber unterschiedlich aus, und diese Unterschiede solltest du kennen, bevor du planst.
Freibeträge für Kinder, Enkel und andere Verwandte im Überblick
Alle Werte gelten pro Schenker.
| Verhältnis zum Schenker | Steuerklasse | Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 Euro |
| Kinder und Stiefkinder | I | 400.000 Euro |
| Kinder verstorbener Kinder | I | 400.000 Euro |
| Enkelkinder | I | 200.000 Euro |
| Übrige Personen der Steuerklasse I | I | 100.000 Euro |
| Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder und Schwiegereltern | II | 20.000 Euro |
| Nicht verwandte Personen | III | 20.000 Euro |
Eine Besonderheit bei Enkeln: Ist das eigene Kind, also der Elternteil des Enkels, bereits verstorben, steigt der Freibetrag für dieses Enkelkind auf 400.000 Euro. In diesem Fall rückt der Enkel steuerlich an die Stelle des verstorbenen Kindes.
Mutter und Vater können Freibeträge unabhängig voneinander nutzen
Die Freibeträge gelten für jeden Schenker gesondert. Mutter und Vater können demselben Kind jeweils 400.000 Euro steuerfrei schenken, zusammen also 800.000 Euro. Der Spielraum verdoppelt sich ganz automatisch, wenn beide Elternteile schenken.
Wichtig ist dabei nur, dass die jeweilige Zuwendung rechtlich und wirtschaftlich auch tatsächlich vom jeweiligen Elternteil stammt. Schenkt dagegen nur ein Elternteil die vollen 800.000 Euro, wäre die Hälfte davon steuerpflichtig, weil dessen eigener Freibetrag bei 400.000 Euro endet.
Was passiert, wenn du den Freibetrag überschreitest?
Überschreitest du den Freibetrag, wird nur der Teil besteuert, der darüber liegt, nicht die ganze Summe. Für die Steuerklasse I gelten gestaffelte Steuersätze, die mit der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs steigen.
| Steuerpflichtiger Erwerb bis einschließlich | Steuersatz Steuerklasse I |
|---|---|
| 75.000 Euro | 7 % |
| 300.000 Euro | 11 % |
| 600.000 Euro | 15 % |
| 6.000.000 Euro | 19 % |
| 13.000.000 Euro | 23 % |
| 26.000.000 Euro | 27 % |
| darüber | 30 % |
Ein Beispiel macht das greifbar: Schenkt ein Elternteil seinem Kind 800.000 Euro auf einmal, sind 400.000 Euro steuerfrei. Die anderen 400.000 Euro sind steuerpflichtig und fallen in die Tarifstufe bis 600.000 Euro mit 15 Prozent, rechnerisch also 60.000 Euro Steuer. Stammen die 800.000 Euro dagegen jeweils zur Hälfte von Mutter und Vater, nutzt jeder seinen eigenen Freibetrag und der ganze Betrag bleibt steuerfrei.
Solche Konstellationen klingen auf den ersten Blick kompliziert, sind in der Praxis aber meist gut lösbar. Wenn du größere Summen planst, meld dich gerne bei mir, dann schauen wir gemeinsam, wie sich das sauber und steuerfrei aufteilen lässt.
Wie funktioniert die Zehn-Jahres-Regel bei Schenkungen?
Der Freibetrag kann alle zehn Jahre von derselben Person an dieselbe Person erneut genutzt werden. Genau das macht frühes Schenken so wirkungsvoll: Wer rechtzeitig anfängt, kann über die Jahre mehrfach schenken und damit ein Vielfaches des einmaligen Freibetrags steuerfrei übertragen.
Freibetrag alle zehn Jahre neu nutzen
Nach Ablauf von zehn Jahren steht der volle Freibetrag wieder zur Verfügung. Schenkt ein Elternteil seinem Kind etwa 400.000 Euro und zehn Jahre später erneut 400.000 Euro, kann grundsätzlich jede dieser Schenkungen ihren eigenen Freibetrag nutzen, sofern keine weiteren relevanten Erwerbe dazwischen liegen. Für die genaue Frist zählt das konkrete Datum der jeweiligen Schenkung, die Zehnjahresfrist läuft taggenau ab diesem Datum.
Mehrere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet
Machst du innerhalb von zehn Jahren mehrere Schenkungen an dieselbe Person, werden diese nach § 14 ErbStG zusammengerechnet. Den Freibetrag lässt sich also nicht dadurch vervielfachen, dass du eine große Summe einfach in viele kleine Überweisungen zerlegst.
Wer langfristig plant, sollte den ersten Schenkungszeitpunkt deshalb bewusst wählen, denn er bestimmt, wann der Freibetrag das nächste Mal vollständig zur Verfügung steht.
Was musst du beim Finanzamt melden?
Eine Schenkung musst du dem zuständigen Finanzamt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erwerb schriftlich anzeigen. Eine formlose schriftliche Mitteilung genügt dafür.
Anzeigepflicht innerhalb von drei Monaten
§ 30 ErbStG nennt dabei keinen allgemeinen Mindestbetrag, ab dem eine Anzeige erst nötig wäre. Die Pflicht knüpft an einen steuerpflichtigen Erwerb an, nicht an eine feste Eurogrenze. Bleibt deine Schenkung klar innerhalb des Freibetrags, entsteht in der Praxis keine Steuer. Im Zweifel ist eine kurze Anzeige trotzdem der sauberere Weg, damit später keine Fragen offenbleiben. Gerade bei größeren Beträgen gibt dir das ein gutes Gefühl von Rechtssicherheit.
Wer meldet: Schenker oder Kind?
§ 30 ErbStG nennt als Anzeigepflichtigen den Erwerber, also grundsätzlich den Beschenkten. Bei einem minderjährigen Kind übernehmen das naturgemäß die Eltern als gesetzliche Vertreter. In der Praxis kann auch der Schenker zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen, eine allgemeine Pflicht, dass immer beide Seiten getrennt melden müssen, lässt sich aus dem Gesetz aber nicht ableiten. Eine saubere Anzeige durch eine Seite reicht grundsätzlich aus.
Wie legst du geschenktes Geld sinnvoll für dein Kind an?
Geschenktes Geld entfaltet seine volle Wirkung erst, wenn es für dein Kind arbeitet. Ein Kinderdepot, oft Juniordepot genannt, ist dafür ein beliebter und sinnvoller Weg, weil du damit langfristig und breit gestreut investieren kannst. Besonders bei einem langen Anlagehorizont bis zur Volljährigkeit spielt der Zinseszinseffekt seine Stärken aus.
Kind als wirtschaftlicher Eigentümer beim Kinderdepot
Läuft das Depot auf den Namen des Kindes, ist grundsätzlich das Kind wirtschaftlicher Eigentümer des Vermögens. Du als Elternteil verwaltest das Geld als gesetzlicher Vertreter, darfst es aber nicht einfach wie dein eigenes behandeln. Das Vermögen gehört rechtlich dem Kind. Genau diese klare Zuordnung sorgt dafür, dass die Schenkungsfreibeträge steuerlich greifen.
Modellrechnung: 100 Euro monatlich ab Geburt bis 18
Schauen wir uns an, was aus kleinen, regelmäßigen Beträgen werden kann. Angenommen, du legst ab der Geburt deines Kindes 100 Euro im Monat an, bis es 18 wird. Gerechnet mit 7 Prozent Rendite pro Jahr nach Kosten und vor Steuern als Modellannahme ergibt sich folgendes Bild.
- Monatliche Einzahlung: 100 Euro
- Laufzeit: 18 Jahre
- Eingezahltes Kapital: 21.600 Euro
- Rechnerisches Depotvermögen: rund 43.100 Euro
Das ist eine Modellrechnung und keine Garantie, die tatsächliche Rendite steht nie fest. Trotzdem zeigt sie schön, warum früh anfangen so viel ausmacht. Damit die Erträge im Depot möglichst lange steuerfrei wachsen können, lohnt es sich außerdem, rechtzeitig einen Freistellungsauftrag für das Kind einzurichten. Wenn du überlegst, so einen Sparplan für dein Kind aufzusetzen, aber unsicher bist, wo du starten sollst, melde dich gerne für eine kostenlose und unverbindliche Beratung. Viele Eltern gehen danach mit einem richtig guten Gefühl in dieses Kapitel.
Was ist eine Kettenschenkung und wann lohnt sie sich?
Eine Kettenschenkung ist eine Gestaltung, bei der Vermögen über eine Zwischenperson weitergegeben wird, um unterschiedliche Freibeträge zu nutzen. Klassisch ist der Fall, dass Großeltern über die Eltern an die Enkel schenken. So lässt sich der niedrigere Enkel-Freibetrag umgehen.
Großeltern schenken über Eltern an Enkel
Warum das interessant ist, zeigt ein Vergleich. Schenkt ein Großelternteil seinem Enkel direkt 400.000 Euro, sind nur 200.000 Euro steuerfrei. Die anderen 200.000 Euro fallen in die Tarifstufe bis 300.000 Euro mit 11 Prozent, rechnerisch also 22.000 Euro Steuer.
Schenkt der Großelternteil stattdessen zunächst an sein eigenes Kind, greift dort der Freibetrag von 400.000 Euro. Gibt dieses Kind das Vermögen später an den eigenen Nachwuchs weiter, steht erneut ein Freibetrag von 400.000 Euro zur Verfügung. So kann die Summe insgesamt steuerfrei beim Enkel ankommen. Wer ein Haus an mehrere Kinder weitergeben möchte, steht vor ähnlichen Überlegungen, wie sich Freibeträge klug verteilen lassen.
Wann wird eine Kettenschenkung steuerlich riskant?
Riskant wird es, wenn der erste Beschenkte nicht frei über das Erhaltene verfügen kann und von Anfang an zur Weiterleitung verpflichtet ist. Dann kann das Finanzamt die Gestaltung als Direktschenkung an den Enkel werten, mit dem niedrigeren Freibetrag und entsprechend höherer Steuer.
Auf diese drei Punkte kommt es bei einer sauberen Kettenschenkung an:
- Der erste Beschenkte muss frei und eigenständig über das Vermögen verfügen können.
- Es darf keine vertragliche Verpflichtung zur Weiterleitung von Anfang an bestehen.
- Die konkrete steuerliche Beurteilung hängt immer von der Gestaltung und den tatsächlichen Umständen ab.
Gerade bei Kettenschenkungen lohnt es sich, vorher genau hinzuschauen, weil die Details über steuerfrei oder steuerpflichtig entscheiden. Wenn du so etwas in der Familie planst, lass uns das in Ruhe gemeinsam durchgehen. Meistens ist der Weg einfacher und sicherer, als er auf den ersten Blick wirkt.
FAQ
Wie viel Geld darf man seinem Kind steuerfrei schenken?
Als Elternteil kannst du deinem Kind alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken. Mutter und Vater können diesen Freibetrag unabhängig voneinander nutzen, zusammen also bis zu 800.000 Euro je Kind.
Muss man eine Geldschenkung an Kinder beim Finanzamt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 30 ErbStG muss eine Schenkung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erwerb beim zuständigen Finanzamt schriftlich angezeigt werden. Eine formlose Mitteilung reicht dafür aus.
Kann man den Schenkungsfreibetrag alle zehn Jahre erneut nutzen?
Ja. Der persönliche Freibetrag steht nach Ablauf von zehn Jahren erneut zur Verfügung. Alle Schenkungen innerhalb dieses Zehnjahreszeitraums werden nach § 14 ErbStG zusammengerechnet, sodass sich der Freibetrag nicht durch Stückelung vervielfachen lässt.
Braucht man einen Schenkungsvertrag, wenn man Geld an ein Kind überweist?
Bei einer Handschenkung, also der direkten Überweisung oder Übergabe, ist kein notarieller Vertrag nötig. Die Schenkung ist mit dem Vollzug formlos gültig. Ein Schenkungsversprechen für eine spätere Zahlung müsste dagegen nach § 518 BGB eigentlich notariell beurkundet werden, dieser Formmangel heilt aber automatisch, sobald die Zahlung tatsächlich geflossen ist.
Was passiert mit geschenktem Geld, wenn es auf einem Kinderdepot liegt?
Läuft das Depot auf den Namen des Kindes, gehört das Vermögen rechtlich dem Kind. Du als Elternteil verwaltest es als gesetzlicher Vertreter, darfst es aber nicht wie eigenes Geld verwenden.
Lohnt es sich, Geld zu Lebzeiten zu schenken statt zu vererben?
In vielen Fällen ja. Durch frühes Schenken lassen sich die Zehnjahresfreibeträge mehrfach nutzen, was insgesamt mehr steuerfreie Übertragungen ermöglicht, als ein einmaliger Erbfall bietet. Dazu wächst das Vermögen länger für das Kind, wenn es früh angelegt wird.


