Wer früh Vermögen auf die Kinder überträgt, spart später oft fünfstellig an Steuern. Der Grund ist der hohe Freibetrag: Jedes Kind darf von jedem Elternteil 400.000 € steuerfrei geschenkt bekommen, und das alle zehn Jahre neu.

Schenkst du mehr, wird nur der Betrag oberhalb des Freibetrags besteuert, mit 7 % beginnend und gestaffelt nach Höhe. Mit dem Rechner siehst du oben in Sekunden, was von deiner Schenkung beim Kind ankommt und welche Steuer das Finanzamt erwartet.

Wie funktioniert der Schenkungssteuer-Rechner?

Der Rechner arbeitet in drei Schritten, genau so wie das Finanzamt rechnet.

  • Freibetrag abziehen: Vom Schenkungsbetrag geht der persönliche Freibetrag ab (§ 16 ErbStG). Für eigene Kinder sind das 400.000 € je Elternteil, für Enkel 200.000 €.
  • Steuerpflichtigen Erwerb ermitteln: Was über dem Freibetrag liegt, ist steuerpflichtig.
  • Steuersatz anwenden: Auf den steuerpflichtigen Betrag kommt der Stufentarif aus § 19 ErbStG. In Steuerklasse I reicht er von 7 % (bis 75.000 €) bis 30 % (über 26 Mio. €).

Wichtig für Familien: Schenken beide Elternteile, verdoppelt sich der Freibetrag auf 800.000 €, weil jeder Elternteil eine eigene Schenkung mit eigenem Freibetrag macht. Der Rechner teilt den Betrag dann auf zwei Schenkungen auf, was oft auch den Steuersatz senkt. Stell dafür oben einfach auf "Beide Eltern".

Eine Besonderheit glättet die Steuer an den Stufengrenzen: der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG. Er sorgt dafür, dass ein paar Euro über einer Stufengrenze nie zu einem unverhältnismäßig hohen Steuersprung führen. Der Rechner berücksichtigt das automatisch.

Freibeträge und Steuersätze: wer wie viel steuerfrei bekommt

Der Freibetrag hängt davon ab, wie eng ihr verwandt seid. Je näher die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag und desto günstiger die Steuerklasse.

Beschenkte PersonFreibetragSteuerklasse
Ehe- oder eingetragener Lebenspartner500.000 €I
Kind, Stiefkind400.000 €I
Enkel, wenn das Kind verstorben ist400.000 €I
Enkelkind200.000 €I
Urenkel, weitere Abkömmlinge100.000 €I
Geschwister, Nichte, Neffe, Schwiegerkind20.000 €II
Alle übrigen Personen20.000 €III

Auf den Teil über dem Freibetrag gilt in Steuerklasse I dieser Stufentarif:

Steuerpflichtiger Erwerb bisSteuersatz
75.000 €7 %
300.000 €11 %
600.000 €15 %
6.000.000 €19 %
13.000.000 €23 %
26.000.000 €27 %
über 26.000.000 €30 %

In Steuerklasse II liegen die Sätze zwischen 15 und 43 %, in Steuerklasse III bei 30 bis 50 %. Für den Vermögensaufbau zugunsten der eigenen Kinder zählt fast immer die günstige Steuerklasse I.

Rechenbeispiel: 500.000 € an das eigene Kind

Fallbeispiel: Du überträgst deinem Kind 500.000 €, zum Beispiel ein Depot oder den Verkehrswert einer Eigentumswohnung. Vom Betrag geht der Freibetrag von 400.000 € ab. Steuerpflichtig bleiben 100.000 €. Dieser Betrag liegt in der Stufe bis 300.000 €, also 11 %. Die Schenkungssteuer beträgt 11.000 €, beim Kind kommen 489.000 € an.

So viel Schenkungssteuer fällt an, wenn ein Elternteil an sein Kind schenkt (Freibetrag 400.000 €, Steuerklasse I):

SchenkungSteuerpflichtigSatzSchenkungssteuer
400.000 €0 €–0 €
450.000 €50.000 €7 %3.500 €
500.000 €100.000 €11 %11.000 €
700.000 €300.000 €11 %33.000 €
1.000.000 €600.000 €15 %90.000 €

Schenken beide Elternteile jeweils die Hälfte, stehen zusammen 800.000 € Freibetrag zur Verfügung. Bei 700.000 € Gesamtschenkung fällt dann gar keine Steuer an, weil jede Hälfte (350.000 €) unter dem Freibetrag bleibt.

Nießbrauch, Kettenschenkung und die 10-Jahres-Regel

Bei größeren Vermögen lässt sich die Steuer mit legalen Gestaltungen deutlich senken. Die wichtigsten Hebel:

  • 10-Jahres-Regel: Der Freibetrag steht alle zehn Jahre neu zur Verfügung. Wer früh beginnt und in Etappen schenkt, kann über die Jahre ein Vielfaches steuerfrei übertragen.
  • Nießbrauchvorbehalt: Du verschenkst eine Immobilie, behältst dir aber das Wohn- oder Nutzungsrecht (Mieteinnahmen). Der Wert dieses Nießbrauchs mindert den steuerpflichtigen Wert der Schenkung oft erheblich, je nach deinem Alter.
  • Kettenschenkung: Beide Elternteile nutzen ihre Freibeträge. Will nur ein Partner Vermögen weitergeben, kann er zuerst steuerfrei an den Ehepartner schenken (Freibetrag 500.000 €), der dann seinen eigenen Freibetrag ans Kind nutzt. Hier ist Vorsicht geboten, der Partner muss frei entscheiden können, sonst erkennt das Finanzamt die Gestaltung nicht an.
  • Familienheim: Anders als bei der Erbschaft ist das selbstgenutzte Familienheim bei einer Schenkung zu Lebzeiten nur zwischen Ehepartnern steuerfrei, nicht an Kinder.
  • Gelegenheitsgeschenke zu Geburtstag, Hochzeit oder Weihnachten bleiben in angemessenem Rahmen steuerfrei und zählen nicht zum Freibetrag.

Welcher Weg sich für eure Familie lohnt, hängt stark von Vermögensart, Alter und Zielen ab. Das klären wir gern gemeinsam, bevor du etwas überträgst.

FAQ

Wie hoch ist der Schenkungssteuer-Freibetrag für Kinder?

Jedes Kind hat gegenüber jedem Elternteil einen Freibetrag von 400.000 €. Schenken beide Eltern, sind es zusammen 800.000 €. Der Freibetrag gilt alle zehn Jahre neu, lässt sich also über die Zeit mehrfach nutzen.

Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?

Ja. Eine Schenkung ist innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt anzuzeigen, auch wenn sie unter dem Freibetrag liegt. Bei notariellen Übertragungen, etwa von Immobilien, übernimmt das meist der Notar. Das Finanzamt prüft dann, ob Steuer anfällt.

Zählt jede Schenkung einzeln oder wird zusammengerechnet?

Alle Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Erst danach steht der Freibetrag wieder voll zur Verfügung. Deshalb lohnt es sich, früh zu beginnen und in Etappen zu schenken.

Wie wird eine verschenkte Immobilie bewertet?

Maßgeblich ist der Verkehrswert, den das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz ermittelt. Ein vorbehaltener Nießbrauch, also dein weiteres Wohn- oder Nutzungsrecht, mindert diesen Wert und damit die Steuer.

Was ist der Härteausgleich?

Er verhindert, dass ein kleiner Betrag über einer Stufengrenze zu einem unverhältnismäßigen Steuersprung führt (§ 19 Abs. 3 ErbStG). Liegst du nur knapp über einer Grenze, wird die Mehrsteuer gedeckelt. Der Rechner berücksichtigt das automatisch.

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung auf Basis öffentlich verfügbarer Werte (Stand 2025/2026). Er ersetzt keine individuelle Steuer-, Sozial- oder Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.