Das Elterngeld ersetzt einen Teil deines Einkommens, wenn du nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeitest. Basiselterngeld liegt bei 65 bis 67 Prozent deines wegfallenden Nettos, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat.
Je weniger du vorher verdient hast, desto höher fällt der Prozentsatz aus. Was für dich herauskommt, rechnest du oben in Sekunden aus.
Wie funktioniert der Elterngeld-Rechner?
Der Rechner nimmt dein durchschnittliches Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt und wendet die gesetzliche Ersatzrate darauf an.
Drei Regeln bestimmen dein Ergebnis:
- Ersatzrate: ab einem Elterngeld-Netto von 1.240 € gelten 65 Prozent, zwischen 1.000 und 1.200 € sind es 67 Prozent. Unter 1.000 € steigt der Satz schrittweise bis auf 100 Prozent.
- Deckelung: gerechnet wird mit maximal 2.770 € Netto, mehr erhöht das Elterngeld nicht. So entsteht der Höchstbetrag von 1.800 €.
- Zuschläge: lebt ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren im Haushalt, kommen 10 Prozent obendrauf, mindestens 75 €. Für jeden weiteren Mehrling gibt es 300 € extra.
Wichtig zu wissen: Das amtliche Elterngeld-Netto wird pauschal aus deinem Brutto ermittelt und liegt meist etwas unter deinem echten Lohn-Netto. Dieser Rechner liefert dir eine verlässliche Orientierung, verbindlich ist am Ende der Bescheid der Elterngeldstelle.
Wie viel Elterngeld bekommst du bei deinem Netto?
Fallbeispiel: Lena verdient vor der Geburt 2.400 € netto im Monat und bleibt das erste Jahr zu Hause. Ihr amtliches Elterngeld-Netto liegt bei rund 2.400 €, die Ersatzrate bei 65 Prozent. Daraus werden 1.560 € Basiselterngeld im Monat, über zwölf Monate also 18.720 €. Lebt ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren im Haushalt, kommen durch den Geschwisterbonus 156 € dazu, macht 1.716 € im Monat.
So viel Elterngeld bekommst du bei verschiedenen Nettogehältern, gerechnet nach der amtlichen Formel:
| Netto vor der Geburt | Ersatzrate | Elterngeld pro Monat | Über 12 Monate |
|---|---|---|---|
| Kein Einkommen | Mindestbetrag | 300 € | 3.600 € |
| 1.200 € | 67 % | 804 € | 9.648 € |
| 1.800 € | 65 % | 1.170 € | 14.040 € |
| 2.400 € | 65 % | 1.560 € | 18.720 € |
| Ab 2.770 € | 65 % | 1.800 € (Höchstbetrag) | 21.600 € |
Die Werte entsprechen genau dem, was dir der Rechner oben für dein eigenes Einkommen ausgibt. Gerechnet wird höchstens mit 2.770 € Netto, dadurch liegt der Höchstbetrag bei 1.800 € im Monat.
FAQ
Wie hoch ist das Elterngeld 2026?
Basiselterngeld beträgt 65 bis 67 Prozent deines wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. Bei niedrigem Einkommen steigt der Prozentsatz auf bis zu 100 Prozent.
Bekomme ich auch ohne Einkommen Elterngeld?
Ja. Auch wenn du vor der Geburt nicht erwerbstätig warst, steht dir der Mindestbetrag von 300 € im Monat zu.
Wie lange wird Elterngeld gezahlt?
Ein Elternpaar bekommt zusammen 12 Basiselterngeld-Monate plus 2 Partnermonate, also bis zu 14 Monate. Alleinerziehende erhalten alle 14 Monate allein.
Gibt es eine Einkommensgrenze?
Ja. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen aus dem Jahr vor der Geburt über 175.000 €, entfällt der Anspruch. Das gilt seit dem 1. April 2025 für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen.
Zählt das Elterngeld als Einkommen?
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht also den Steuersatz auf dein übriges Einkommen im selben Jahr.
Wann wird das Elterngeld ausgezahlt?
Die Elterngeldstelle zahlt monatlich, meist zur Mitte des jeweiligen Lebensmonats deines Kindes. Nach dem Antrag dauert die erste Zahlung oft einige Wochen, rückwirkend werden bis zu drei Lebensmonate nachgezahlt.
Darf ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?
Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche. Dein Teilzeiteinkommen wird gegengerechnet, das Elterngeld bemisst sich dann aus der Differenz zwischen dem Netto vor der Geburt und dem aktuellen Teilzeit-Netto. Häufig lohnt sich dafür ElterngeldPlus.
Wie beantrage ich Elterngeld?
Den Antrag stellst du nach der Geburt bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes, in vielen Ländern auch online über ElterngeldDigital. Du brauchst die Geburtsbescheinigung fürs Elterngeld, Einkommensnachweise und die Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld.

