
Als Beamtenfamilie hast du mit Beihilfe und Familienzuschlag echte Vorteile. Wie du daraus früh ein Vermögen fürs Kind aufbaust, zeigen wir dir gern.
Der Familienzuschlag ist ein Teil deiner Besoldung als Beamtin oder Beamter. Er belohnt Verheiratete und Familien mit Kindern und fällt in jedem Bundesland unterschiedlich aus, weil jedes Land seine Besoldung selbst regelt.
Wie viel dir 2026 zusteht, hängt von deinem Dienstherrn und deiner Familiensituation ab. Wähl oben dein Bundesland und die Kinderzahl, dann siehst du deinen Zuschlag.
Wie funktioniert der Familienzuschlag-Rechner?
Der Familienzuschlag besteht aus zwei Teilen, dem Ehegattenanteil und den kinderbezogenen Beträgen.
So rechnet der Rechner:
- Stufe 1: ein fester Betrag für Verheiratete und Verpartnerte. Auch Alleinerziehende mit einem Kind im Haushalt bekommen ihn. Einige Länder wie Berlin zahlen ihn nicht mehr, in Rheinland-Pfalz fällt er sehr niedrig aus.
- Kinderbezogene Beträge: je Kind ein fester Betrag, der ab dem dritten Kind in fast allen Ländern deutlich steigt. Das schreibt die Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation vor.
- Unterschiede je Land: die Höhe legt jedes Bundesland selbst fest, deshalb reicht der Ehegattenanteil von unter 90 € bis über 500 €.
Zwei Sonderfälle solltest du kennen: Bayern und Nordrhein-Westfalen rechnen den Kinderanteil mietstufenabhängig, dort schwankt der Betrag nach Wohnort. Alle Werte im Rechner sind vorläufige Beträge für 2026 unter Gesetzesvorbehalt und beziehen sich auf mittlere Besoldungsgruppen. Deine genaue Zahl steht auf deiner Bezügemitteilung.
Häufige Fragen zum Familienzuschlag-Rechner
Was ist der Familienzuschlag?
Wie hoch ist der Familienzuschlag 2026?
Bekommen auch Alleinerziehende die Stufe 1?
Warum steigt der Zuschlag ab dem dritten Kind so stark?
Gilt der Familienzuschlag auch für Angestellte im öffentlichen Dienst?
Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung auf Basis öffentlich verfügbarer Werte (Stand 2025/2026). Er ersetzt keine individuelle Steuer-, Sozial- oder Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
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