Über das Erbe nachzudenken fühlt sich erstmal komisch an, gerade wenn es um die eigenen Kinder geht. Trotzdem lohnt sich der Blick, denn wer die Freibeträge kennt, kann seinem Kind später viel Geld und noch mehr Ärger ersparen. Rund um 2027 kursieren viele Gerüchte über höhere Freibeträge. Deshalb vorweg ganz klar: Aktuell gilt für Kinder ein Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil, und eine verabschiedete Erhöhung speziell für 2027 lässt sich derzeit nicht belegen. Schauen wir uns an, was das für dich und dein Kind bedeutet.
Was ist der Erbschaftssteuer-Freibetrag für Kinder?
Der Erbschaftssteuer-Freibetrag für Kinder liegt bei 400.000 Euro pro Elternteil. Bis zu dieser Summe kann dein Kind von dir erben oder beschenkt werden, ohne dass auch nur ein Cent Steuer anfällt. Erst was darüber hinausgeht, wird besteuert. Geregelt ist das in § 16 Abs. 1 Nr. 2 des Erbschaftsteuergesetzes, und dieser Betrag gilt sowohl beim Erben als auch beim Schenken zu Lebzeiten.
400.000 Euro als gesetzlicher Grundfreibetrag
Dieser Freibetrag ist kein Bonus, den du beantragen musst, sondern steht deinem Kind automatisch zu. Er gilt für leibliche Kinder und greift übrigens auch für Kinder bereits verstorbener Kinder, also für Enkel, deren Elternteil nicht mehr lebt.
Ein Punkt, der oft für Verwirrung sorgt: Enkel, deren Eltern noch leben, bekommen nur 200.000 Euro Freibetrag. Die vollen 400.000 Euro sind den eigenen Kindern vorbehalten.
Warum sind Kinder gegenüber anderen Erben bevorzugt?
Kinder gehören zur Steuerklasse I, der günstigsten Gruppe im Erbschaftsteuerrecht. Das bringt einen hohen persönlichen Freibetrag und niedrige Steuersätze mit sich, falls doch etwas zu versteuern ist. Entfernte Verwandte oder Freunde landen in deutlich teureren Steuerklassen mit viel kleineren Freibeträgen.
Stiefkinder und adoptierte Kinder zählen genauso
Für Patchwork- und Adoptivfamilien gilt: Stiefkinder und adoptierte Kinder gehören ebenfalls zur begünstigten Kindergruppe der Steuerklasse I. Sie erhalten denselben Freibetrag von 400.000 Euro wie leibliche Kinder. Rechtlich steht das in § 15 und § 16 ErbStG. Dein angenommenes oder dein Stiefkind muss beim Vererben also nicht schlechter gestellt werden.
Können Kinder von jedem Elternteil 400.000 Euro steuerfrei erben?
Ja, der Freibetrag gilt pro Elternteil, nicht pro Kind insgesamt. Mutter und Vater werden steuerlich getrennt betrachtet. Dein Kind kann also von dir 400.000 Euro steuerfrei erhalten und von deinem Partner oder deiner Partnerin noch einmal 400.000 Euro. In Summe sind das bis zu 800.000 Euro, komplett ohne Erbschaftssteuer.
Wann werden frühere Schenkungen angerechnet?
Alle Schenkungen und Erbschaften desselben Elternteils an dasselbe Kind innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Hast du deinem Kind also vor drei Jahren bereits 300.000 Euro geschenkt und vererbst nun weitere 200.000 Euro, sind das zusammen 500.000 Euro, von denen nur die 400.000 Euro Freibetrag abgehen. Nach Ablauf der zehn Jahre startet der Freibetrag wieder bei null, was die Regel zu einem starken Werkzeug für die langfristige Planung macht.
Rechenbeispiel mit beiden Elternteilen
Stell dir vor, dein Kind erbt von dir 400.000 Euro und von deinem Partner ebenfalls 400.000 Euro. Jeder Erwerb wird für sich betrachtet, und so sieht die Rechnung aus:
| Erwerb | Betrag | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|---|
| von einem Elternteil | 400.000 Euro | 400.000 Euro | 0 Euro |
| vom anderen Elternteil | 400.000 Euro | 400.000 Euro | 0 Euro |
| gesamt | 800.000 Euro | 800.000 Euro | 0 Euro |
Unterm Strich zahlt dein Kind in diesem Fall keine Erbschaftssteuer, solange keine weiteren Erwerbe desselben Elternteils innerhalb der Zehnjahresfrist dazukommen.
Wann müssen Kinder keine Erbschaftssteuer zahlen?
Kinder zahlen keine Erbschaftssteuer, solange der Erwerb nach Abzug aller Freibeträge und abziehbaren Positionen unter null bleibt. Neben dem persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro gibt es weitere Puffer, die den steuerpflichtigen Teil senken. Je mehr davon greifen, desto höher darf das Erbe sein, ohne dass Steuer fällig wird.
Versorgungsfreibetrag nach Alter des Kindes
Zusätzlich zum persönlichen Freibetrag gibt es für Kinder einen besonderen Versorgungsfreibetrag. Er gilt nur bei Erbschaften, also beim Erwerb von Todes wegen, nicht bei Schenkungen zu Lebzeiten. Wie hoch er ausfällt, hängt vom Alter des Kindes beim Erbfall ab. Je jünger das Kind, desto höher der Freibetrag.
| Alter des Kindes | Versorgungsfreibetrag |
|---|---|
| bis einschließlich 5 Jahre | 52.000 Euro |
| über 5 bis einschließlich 10 Jahre | 41.000 Euro |
| über 10 bis einschließlich 15 Jahre | 30.700 Euro |
| über 15 bis einschließlich 20 Jahre | 20.500 Euro |
| über 20 bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres | 10.300 Euro |
Ein kleiner Haken: Dieser Versorgungsfreibetrag wird um bestimmte steuerfreie Versorgungsbezüge gekürzt, etwa Hinterbliebenenrenten wegen des Todes des Erblassers. Abgezogen wird dabei nicht die Summe aller künftigen Zahlungen, sondern deren Kapitalwert nach dem Bewertungsgesetz.
Nachlassverbindlichkeiten und Pauschale
Auch Schulden und Kosten mindern den steuerpflichtigen Erwerb. Was dein Kind an Nachlassverbindlichkeiten übernimmt, zieht das Finanzamt vom Erbe ab, bevor überhaupt Steuer berechnet wird. Abziehbar sind grundsätzlich diese Posten:
- Schulden des Erblassers
- Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen und Pflichtteilen
- Bestattungskosten sowie Kosten für Abwicklung und Verteilung des Nachlasses
Für Bestattung, Grabdenkmal und Nachlassregelung gibt es einen Pauschbetrag von 10.300 Euro, den dein Kind ohne jeden Nachweis geltend machen kann. Das erspart in der Praxis das lästige Sammeln von Belegen.
Hausrat und bewegliche Gegenstände
Noch ein Puffer, den viele gar nicht auf dem Schirm haben: Hausrat bleibt bis zu 41.000 Euro steuerfrei, andere bewegliche Gegenstände wie ein Auto zusätzlich bis 12.000 Euro. Beides gilt für Kinder als Erben der Steuerklasse I.
Nicht begünstigt sind allerdings Bargeld, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle, Edelsteine und Perlen. Diese Dinge zählen ganz normal zum steuerpflichtigen Erwerb und fallen nicht unter die Befreiung für bewegliche Gegenstände.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei einem Haus von 500.000 Euro?
Das kommt ganz darauf an, ob die Familienheimbefreiung greift. Erfüllt dein Kind die Voraussetzungen, kann das Haus komplett steuerfrei bleiben. Greift die Befreiung nicht, fallen bei einem Wert von 500.000 Euro rund 11.000 Euro Steuer an. Schauen wir uns beide Fälle genau an.
Steuersätze für Kinder auf einen Blick
Weil Kinder zur Steuerklasse I gehören, gelten für sie die günstigsten Steuersätze. Entscheidend ist dabei der steuerpflichtige Erwerb, also der Betrag, der nach Abzug aller Freibeträge übrig bleibt.
| Steuerpflichtiger Erwerb bis | Steuersatz |
|---|---|
| 75.000 Euro | 7 % |
| 300.000 Euro | 11 % |
| 600.000 Euro | 15 % |
| 6.000.000 Euro | 19 % |
| 13.000.000 Euro | 23 % |
| 26.000.000 Euro | 27 % |
| mehr als 26.000.000 Euro | 30 % |
Der jeweilige Satz gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, nicht nur für den Teil oberhalb der Stufe. Liegt dein Kind mit 100.000 Euro steuerpflichtigem Erwerb in der zweiten Stufe, werden die vollen 100.000 Euro mit 11 Prozent besteuert.
Rechenbeispiel ohne Familienheimbefreiung
Nehmen wir an, dein Kind erbt ein Haus im Wert von 500.000 Euro, ohne dass die Familienheimbefreiung greift, etwa weil es nicht selbst einzieht. Vom Hauswert geht der persönliche Freibetrag von 400.000 Euro ab, es bleiben 100.000 Euro steuerpflichtiger Erwerb. Diese 100.000 Euro fallen in die 11-Prozent-Stufe, das ergibt eine Erbschaftssteuer von 11.000 Euro. Nachlassverbindlichkeiten oder weitere Freibeträge sind hier noch nicht berücksichtigt und könnten den Betrag weiter senken.
Wann bleibt das Familienheim komplett steuerfrei?
Das Familienheim bleibt steuerfrei, wenn es der Lebensmittelpunkt des Erblassers war und dein Kind unverzüglich selbst einzieht. In diesem Fall wird der Hauswert gar nicht erst auf den persönlichen Freibetrag angerechnet. Im Beispiel oben wären also statt 11.000 Euro Steuer null Euro fällig, und der 400.000-Euro-Freibetrag bliebe für anderes Vermögen erhalten. Das ist eine der wertvollsten Regelungen im Erbschaftsteuerrecht und ein echter Gewinn für Familien, die das Elternhaus weiternutzen wollen.
200-Quadratmeter-Grenze und Selbstnutzung für zehn Jahre
Bei der Familienheimbefreiung sind zwei Bedingungen zu beachten. Die Steuerbefreiung ist für Kinder auf eine Wohnfläche von höchstens 200 Quadratmetern begrenzt. Ist das Haus größer, bleibt nur der Anteil bis 200 Quadratmeter befreit, der Rest wird anteilig besteuert.
Außerdem muss dein Kind die Wohnung grundsätzlich zehn Jahre lang selbst nutzen. Zieht es vorher aus oder verkauft, entfällt die Befreiung rückwirkend, und die Steuer wird nachträglich fällig. Nur bei zwingenden Gründen, etwa aus gesundheitlichen Umständen, kann eine Ausnahme greifen. Wenn du unsicher bist, ob dein Fall die Voraussetzungen erfüllt, melde dich gerne bei mir, dann schauen wir das in Ruhe gemeinsam an.
Wie kannst du als Elternteil Steuern für dein Kind sparen?
Der wirkungsvollste Hebel ist Zeit. Wer früh plant und Vermögen in Etappen überträgt, kann die Freibeträge mehrfach nutzen und seinem Kind deutlich mehr steuerfrei zukommen lassen. Das ist kein kompliziertes Steuertrickbuch, sondern schlicht clevere Vorausschau.
Freibetrag alle zehn Jahre neu nutzen
Der persönliche Freibetrag von 400.000 Euro steht nicht nur einmal im Leben zur Verfügung. Nach Ablauf von zehn Jahren kann derselbe Elternteil ihn erneut nutzen. Schenkst du also zu Lebzeiten in mehreren zeitlich getrennten Schritten, kommst du rechtlich auf mehrere volle Freibeträge. Wichtig ist dabei der Abstand von mindestens zehn Jahren zwischen den Schenkungen. Liegen sie enger beieinander, rechnet das Finanzamt sie zusammen, und der Freibetrag steht nicht zweimal voll zur Verfügung.
Rechenbeispiel mit zwei Schenkungen
Nehmen wir an, du überträgst deinem Kind heute 400.000 Euro und zehn Jahre später noch einmal 400.000 Euro. Weil der Freibetrag nach zehn Jahren neu greift, bleiben beide Schenkungen komplett steuerfrei. Insgesamt überträgst du so 800.000 Euro, ohne dass auch nur ein Cent Schenkungssteuer anfällt.
Immobilien früh übertragen mit Nießbrauch oder Wohnrecht
Auch Immobilien lassen sich zu Lebzeiten übertragen. Behältst du dir dabei ein Nießbrauch- oder Wohnrecht vor, kannst du weiterhin im Haus wohnen oder die Mieteinnahmen behalten, während das Eigentum schon auf dein Kind übergeht. Solche Nutzungsrechte können den steuerpflichtigen Wert der Übertragung mindern, weil sie bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Wie stark sich das auswirkt, hängt von Faktoren wie Alter, Dauer und Art der Nutzung ab und lässt sich nicht pauschal beziffern. Hier lohnt sich eine individuelle Berechnung, bevor du etwas unterschreibst.
Frühzeitig planen statt im Erbfall handeln
Im Erbfall selbst lässt sich steuerlich kaum noch etwas gestalten. Die größten Hebel liegen in den Jahren davor. Wer die Zehnjahresregel nutzt, Übertragungen rechtzeitig verteilt und dabei auch überlegt, wie man am besten für Kinder vorsorgt, verschenkt kein Geld ans Finanzamt.
Ich weiß, dass dieses Thema zwischen Job, Kindern und Alltag schnell liegen bleibt, und das ist völlig normal. Wenn du für dein Kind planen möchtest und nicht genau weißt, wo du anfangen sollst, melde dich gerne für eine kostenlose und unverbindliche Beratung bei mir. Wir gehen das gemeinsam durch, ganz in deinem Tempo, und meistens ist am Ende vieles einfacher, als es auf den ersten Blick wirkt.
FAQ
Können Kinder von jedem Elternteil 400.000 Euro steuerfrei erben?
Ja. Der Freibetrag von 400.000 Euro gilt pro Elternteil. Mutter und Vater werden steuerlich getrennt betrachtet, sodass dein Kind von beiden zusammen bis zu 800.000 Euro steuerfrei erben kann, sofern innerhalb der Zehnjahresfrist keine weiteren Erwerbe vom selben Elternteil hinzukommen.
Wann müssen Kinder keine Erbschaftssteuer bezahlen?
Kinder zahlen keine Erbschaftssteuer, wenn der Erwerb nach Abzug des persönlichen Freibetrags von 400.000 Euro, des Versorgungsfreibetrags, der Nachlassverbindlichkeiten und weiterer Befreiungen null oder weniger ergibt. Beim selbst genutzten Familienheim kann das Haus unter bestimmten Bedingungen zusätzlich komplett steuerfrei bleiben.
Wie viel darf ein Sohn steuerfrei erben?
Ein Sohn darf von jedem Elternteil bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Dazu kommen je nach Alter ein Versorgungsfreibetrag von bis zu 52.000 Euro sowie weitere Befreiungen für Hausrat und bewegliche Gegenstände. Von beiden Elternteilen zusammen sind so bis zu 800.000 Euro möglich, ohne dass Steuer anfällt.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei einem Haus von 500.000 Euro?
Zieht dein Kind nicht selbst ein, greift der persönliche Freibetrag von 400.000 Euro, und die verbleibenden 100.000 Euro werden mit 11 Prozent besteuert – das ergibt 11.000 Euro Erbschaftssteuer. Zieht dein Kind dagegen unverzüglich selbst ein und nutzt das Haus mindestens zehn Jahre, kann die Familienheimbefreiung greifen und die Steuer auf null sinken.
Wird der Erbschaftssteuer-Freibetrag für Kinder 2027 erhöht?
Eine verabschiedete Erhöhung des Freibetrags speziell für 2027 lässt sich derzeit nicht belegen. Der geltende Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil ist weiterhin der aktuelle Stand. Änderungen im Steuerrecht sind möglich, aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht beschlossen.
Wie oft kann der Freibetrag für Kinder genutzt werden?
Der Freibetrag von 400.000 Euro lässt sich alle zehn Jahre neu nutzen. Liegen zwischen zwei Schenkungen desselben Elternteils an dasselbe Kind mindestens zehn volle Jahre, steht der Freibetrag erneut vollständig zur Verfügung. So lassen sich über mehrere Jahrzehnte deutlich größere Summen steuerfrei übertragen. Wer dabei auch Geld für seine Kinder anlegen möchte, kann beide Strategien sinnvoll miteinander verbinden.


