Für jedes Kind steht dir bis zu drei Jahre Elternzeit zu, gerechnet bis zum dritten Geburtstag. Bei zwei Kindern sind das zwei getrennte Ansprüche, die sich überschneiden dürfen.

Bis zu 24 Monate je Kind kannst du auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag verschieben. Wie deine Planung aussieht, stellst du oben zusammen.

Wie funktioniert der Elternzeit-Rechner für zwei Kinder?

Der Rechner rechnet die Elternzeit pro Kind getrennt und zeigt dir, was du jeweils verplant und was du noch frei hast.

Diese Regeln gelten:

  • Dauer: bis zu 36 Monate je Kind und je Elternteil, bis zum dritten Geburtstag des Kindes.
  • Übertragung: bis zu 24 Monate lassen sich in die Zeit zwischen drittem und achtem Geburtstag verschieben. Für Geburten seit dem 1. Juli 2015 geht das ohne Zustimmung des Arbeitgebers.
  • Aufteilung: jede Elternzeit darf in bis zu drei Abschnitte zerlegt werden. Weitere Abschnitte braucht die Zustimmung des Arbeitgebers.

Bei zwei Kindern laufen die Ansprüche parallel, sie werden nicht zu einem Sechs-Jahres-Block addiert. Meldest du für das zweite Kind Elternzeit an, während die des ersten noch läuft, endet die alte Elternzeit in der Regel. Die Fristen betragen sieben Wochen vor Beginn, bei Zeiten nach dem dritten Geburtstag 13 Wochen.

Beispiel: Elternzeit für zwei Kinder planen

Fallbeispiel: Du nimmst für dein erstes Kind zwölf Monate Elternzeit und für dein zweites Kind ebenfalls zwölf Monate, zusammen 24 Monate. Jedes Kind bringt einen eigenen Anspruch von bis zu 36 Monaten, dir bleiben also je Kind noch 24 Monate frei, die du später verplanen kannst.

So sieht die Aufteilung aus:

KindGenutztNoch freiMaximal
Kind 112 Monate24 Monate36 Monate
Kind 212 Monate24 Monate36 Monate

Bis zu 24 Monate je Kind lassen sich auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag verschieben, für Geburten seit dem 1. Juli 2015 ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Elternzeit bis zum dritten Geburtstag meldest du sieben Wochen vorher an, spätere Zeiten 13 Wochen vorher.

FAQ

Wie viel Elternzeit gibt es pro Kind?

Bis zu drei Jahre, also 36 Monate, je Kind und je Elternteil. Mutter und Vater haben jeweils einen eigenen Anspruch.

Kann ich Elternzeit für zwei Kinder gleichzeitig nehmen?

Ja. Die Ansprüche gelten pro Kind und dürfen sich überschneiden. Sie werden aber nicht addiert, sondern bleiben an das jeweilige Kind gebunden.

Wie viel Elternzeit kann ich verschieben?

Bis zu 24 Monate je Kind lassen sich auf die Zeit zwischen drittem und achtem Geburtstag übertragen. Seit dem 1. Juli 2015 ist dafür keine Zustimmung des Arbeitgebers nötig.

Welche Fristen muss ich einhalten?

Elternzeit bis zum dritten Geburtstag meldest du spätestens sieben Wochen vorher an, Elternzeit danach 13 Wochen vorher. Bei der Anmeldung legst du dich für zwei Jahre verbindlich fest.

Darf ich in der Elternzeit arbeiten?

Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche. Bei mehr als 15 Beschäftigten und über sechs Monaten Betriebszugehörigkeit hast du sogar einen Rechtsanspruch auf Teilzeit.

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung auf Basis öffentlich verfügbarer Werte (Stand 2025/2026). Er ersetzt keine individuelle Steuer-, Sozial- oder Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.