Ein Haus und zwei Kinder, die man beide gleich lieb hat – das klingt nach einer einfachen Rechnung. In der Praxis wird daraus aber schnell die Frage, die vielen Eltern nachts durch den Kopf geht: Wie teile ich das gerecht auf, ohne dass später Streit entsteht? Ein Haus lässt sich nun mal nicht einfach in zwei gleiche Hälften schneiden. Deshalb lohnt es sich, einmal in Ruhe durchzudenken, was passiert, wenn du nichts regelst, und welche Wege es gibt, damit beide Kinder am Ende gut dastehen.

Was passiert mit dem Haus, wenn kein Testament vorliegt?

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, und die ist klar geregelt. Deine Kinder gehören als Abkömmlinge zu den Erben erster Ordnung. Sind zwei Kinder da und sonst niemand mit Vorrang, erben sie zu gleichen Teilen, also jeweils die Hälfte des gesamten Nachlasses.

Lebt noch ein Ehepartner, verschiebt sich die Rechnung. Neben den Kindern erbt der überlebende Ehegatte grundsätzlich ein Viertel. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft kommt durch den sogenannten Zugewinnausgleich aber noch ein weiteres Viertel dazu. In diesem häufigen Fall erhält der Ehepartner also die Hälfte, und die beiden Kinder bekommen jeweils ein Viertel.

Erbengemeinschaft entsteht ganz automatisch

Sobald mehrere Menschen erben, bilden sie zusammen eine Erbengemeinschaft. Das passiert automatisch, niemand muss dem zustimmen oder unterschreiben. Das Haus gehört dann nicht einem Kind zur Hälfte und dem anderen zur anderen Hälfte, sondern allen gemeinsam.

Das klingt harmlos, hat aber eine weitreichende Folge: Keiner kann allein über die Immobilie entscheiden. Genau daraus entstehen später die meisten Konflikte. Was das im Alltag für deine beiden Kinder bedeutet, schauen wir uns jetzt an.

Was bedeutet Erbengemeinschaft für zwei Kinder in der Praxis?

Ganz praktisch heißt es: Deine Kinder müssen sich um das Haus gemeinsam kümmern und sich bei allen größeren Entscheidungen einig sein. Ob verkauft, vermietet oder renoviert wird, geht nur zusammen. Solange beide an einem Strang ziehen, ist das kein Problem. Schwierig wird es, wenn das eine Kind verkaufen möchte und das andere die Immobilie behalten will.

Unterschiedliche Vorstellungen über Nutzung, Vermietung oder Verkauf sind der häufigste Grund für Reibereien in einer Erbengemeinschaft. Und mal ehrlich: Selbst gut verstandene Geschwister geraten beim Thema Geld und Elternhaus manchmal aneinander. Das ist nichts Ungewöhnliches und sagt nichts über ihr Verhältnis aus.

Welche Wege führen aus der gemeinsamen Immobilie?

Will eine Erbengemeinschaft das Haus wieder auflösen, gibt es im Kern drei saubere Lösungen:

  • Eines der Kinder übernimmt das Haus und zahlt das andere Kind für dessen Anteil aus.
  • Beide behalten die Immobilie gemeinsam und vermieten sie, teilen sich also die Einnahmen.
  • Beide verkaufen das Haus und teilen den Erlös unter sich auf.

Finden deine Kinder gar keine gemeinsame Linie, bleibt als letzter Ausweg die Teilungsversteigerung. Dabei wird die Immobilie zwangsweise versteigert, um die Gemeinschaft aufzulösen. Das ist selten eine gute Idee, weil der Erlös bei einer Versteigerung oft deutlich unter dem liegt, was ein normaler Verkauf gebracht hätte. In den meisten Fällen verlieren am Ende beide Kinder Geld. Solche Situationen lassen sich mit etwas Vorausplanung gut vermeiden.

Ist es sinnvoll, das Haus schon zu Lebzeiten auf die Kinder zu überschreiben?

Das kann sich lohnen, pauschal lässt es sich aber nicht beantworten, weil es stark von eurer Familiensituation abhängt. Der große Vorteil einer Schenkung zu Lebzeiten: Du kannst in Ruhe steuern, wer was bekommt, statt es der gesetzlichen Erbfolge zu überlassen. Und dein Zuhause musst du dabei nicht aufgeben.

Schenkung mit Nießbrauch: Eigentümer wechselt, du bleibst abgesichert

Bei einer Schenkung mit Nießbrauch überträgst du das Eigentum am Haus auf deine Kinder, behältst dir aber das Nießbrauchrecht vor. Das bedeutet, du darfst weiterhin selbst in der Immobilie wohnen oder sie vermieten und die Mieteinnahmen behalten. Du gibst das Eigentum ab, bleibst aber in deinem Zuhause und finanziell abgesichert. Gerade diese Sicherheit nimmt vielen Eltern die Angst vor dem Gedanken, das Haus aus der Hand zu geben.

Warum ist die Zehn-Jahres-Frist so wichtig?

Eine Schenkung spielt bei zwei Themen über die Zehn-Jahres-Frist eine Rolle. Zum einen bei den Freibeträgen: Der Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind und pro Elternteil steht alle zehn Jahre neu zur Verfügung. Wer früh und in Etappen überträgt, kann diesen Freibetrag also mehrfach nutzen.

Zum anderen gibt es die Pflichtteilsergänzung. Grundsätzlich verblasst eine Schenkung mit jedem Jahr, das vergeht. Wenn du dir aber einen Nießbrauch vorbehältst, kann das anders aussehen. Nach der Rechtsprechung, die Finanztip darstellt, kann ein enterbtes Kind seinen Pflichtteilsergänzungsanspruch dann nicht ohne Weiteres verlieren, selbst wenn seit der Schenkung mehr als zehn Jahre vergangen sind. Der Nießbrauch hält die Schenkung in diesem Punkt also gewissermaßen „offen“.

Das klingt im ersten Moment verwirrend, und das ist es auch. Wenn du überlegst, ob eine Schenkung mit Nießbrauch für euch sinnvoll ist, meld dich gerne bei mir. Dann schauen wir gemeinsam auf eure Situation. Oft ist der richtige Weg klarer, als er auf den ersten Blick wirkt.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei 2 Kindern?

Jedes Kind hat gegenüber jedem Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro. Bei zwei Kindern und zwei Elternteilen können also bis zu 1,6 Millionen Euro steuerfrei übergehen. Erst was über diesen Freibetrag hinausgeht, wird überhaupt besteuert. Ein konkretes Rechenbeispiel mit Steuerbeträgen gebe ich hier bewusst nicht, weil die tatsächliche Steuerlast von vielen Faktoren abhängt: dem genauen Wert des Hauses, früheren Schenkungen, den Eigentumsverhältnissen und möglichen Befreiungen.

Freibetrag alle zehn Jahre neu nutzen

Der Freibetrag steht nicht nur einmal zur Verfügung, sondern alle zehn Jahre neu. Daraus ergibt sich eine beliebte Strategie: das Vermögen über die Jahre in mehreren Schenkungen zu übertragen, statt alles auf einen Schlag. Wer früh anfängt, kann ein größeres Vermögen so komplett steuerfrei an die Kinder weitergeben. Bei einem Haus, das heute vielleicht knapp über dem Freibetrag liegt, kann das über zwei Zehn-Jahres-Zeiträume den Unterschied zwischen Steuer und keiner Steuer bedeuten.

Steuerbefreiung für das Familienheim

Für das selbst genutzte Familienheim gibt es unter bestimmten Bedingungen eine Steuerbefreiung. Ziehen die Kinder also in das geerbte Elternhaus ein und nutzen es selbst, kann die Immobilie steuerfrei übergehen, auch oberhalb des Freibetrags. Ob die Befreiung greift und was dafür nötig ist, prüfen wir am besten gemeinsam, bevor ihr Entscheidungen trefft.

Wie lässt sich Streit zwischen zwei Kindern von vornherein vermeiden?

Am besten gelingt das mit einem klaren Testament, in dem du selbst festlegst, wer was bekommt. Wenn du schriftlich regelst, dass ein Kind das Haus übernimmt und das andere im Gegenzug einen entsprechenden Geldbetrag erhält, nimmst du deinen Kindern die schwierigste Aufgabe ab: sich später selbst einigen zu müssen.

Dafür gibt es die Teilungsanordnung oder das Grundstücksvermächtnis. Damit weist du die Immobilie gezielt einem Kind zu, ohne dass automatisch eine streitanfällige Erbengemeinschaft am Haus entsteht. Das schafft von Anfang an klare Verhältnisse.

Pflichtteil bleibt ein Geldanspruch

Der Pflichtteil ist immer ein Geldanspruch. Selbst wenn du das Haus nur einem Kind zusprichst, kann das andere Kind seinen Pflichtteil fordern. Der beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, bei zwei Kindern ohne überlebenden Ehegatten also regelmäßig ein Viertel des Nachlasswerts.

Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn fast das gesamte Vermögen im Haus steckt und kaum Bargeld da ist. Das Kind, das die Immobilie übernimmt, muss den Pflichtteil dann aus eigener Tasche oder durch einen Kredit aufbringen. Genau das ist der Punkt, an dem viele Familien unerwartet in die Klemme geraten.

Ausgleichszahlungen und notarielle Regelungen als Schutz

Damit die Aufteilung fair bleibt, lassen sich Ausgleichszahlungen festlegen. Das Kind, das das Haus bekommt, zahlt dem Geschwisterkind einen vereinbarten Betrag, damit beide am Ende wertmäßig gleich dastehen. So vermeidest du, dass sich eines der Kinder benachteiligt fühlt.

Zur Absicherung bieten sich mehrere Werkzeuge an, die du mit einem Notar gestalten kannst:

  • Ein Testament mit Teilungsanordnung oder Vorausvermächtnis, das klar festlegt, wer das Haus erhält.
  • Ausgleichszahlungen, damit beide Kinder wertmäßig gleich behandelt werden.
  • Ein Erbvertrag und weitere notarielle Regelungen, die verbindlich festhalten, was ihr gemeinsam vereinbart habt.

Beim Berliner Testament, bei dem sich Ehepartner oft gegenseitig als Alleinerben einsetzen, sind die Kinder beim ersten Todesfall zunächst enterbt, behalten aber ihren Pflichtteilsanspruch. Auch das sollte man mitdenken, damit es später keine Überraschungen gibt. Wenn du für deine Familie eine klare, faire Lösung finden möchtest, melde dich gern für ein kostenloses und unverbindliches Gespräch. Viele Eltern gehen danach deutlich ruhiger in dieses Thema, weil sie wissen, dass für ihre Kinder gut gesorgt ist – etwa wenn sie schon früh damit beginnen, für ihre Kinder vorzusorgen.

FAQ

Ist es sinnvoll, ein Haus auf die Kinder zu überschreiben?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine Schenkung zu Lebzeiten kann Erbschaftssteuer sparen und Streit unter Geschwistern vermeiden. Mit einem Nießbrauchvorbehalt bleibst du dabei weiterhin im Haus wohnen. Ob es sich lohnt, hängt von eurem Familienvermögen, dem Hauswert und eurer konkreten Situation ab.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei 2 Kindern?

Jedes Kind hat pro Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro. Bei zwei Kindern und zwei Elternteilen können also bis zu 1,6 Millionen Euro steuerfrei übergehen. Zusätzlich gibt es unter bestimmten Bedingungen eine Steuerbefreiung für das selbst genutzte Familienheim.

Was ist besser: Haus überschreiben oder Erben?

Beide Wege haben Vor- und Nachteile. Eine Schenkung zu Lebzeiten erlaubt es dir, die Freibeträge mehrfach zu nutzen und die Übergabe aktiv zu gestalten. Beim Erben gelten dieselben Freibeträge, du hast aber weniger Gestaltungsspielraum. Wer früh plant, fährt mit einer Schenkung kombiniert mit einem klaren Testament oft besser.

Wie hoch ist der gesetzliche Erbteil bei 2 Kindern?

Ohne Ehepartner erben zwei Kinder je zur Hälfte. Lebt noch ein Ehegatte im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, bekommt er die Hälfte des Nachlasses. Jedes der zwei Kinder erhält dann ein Viertel. Der Pflichtteil beträgt jeweils die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.