Erbt ein Kind von seinen Eltern, bleibt viel steuerfrei. Jedes Kind hat einen persönlichen Freibetrag von 400.000 € je Elternteil. Minderjährige und junge Erben bekommen zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag, der mit dem Alter sinkt.

Erst was über diese Freibeträge hinausgeht, wird besteuert, in Steuerklasse I mit 7 bis 30 %. Mit dem Rechner siehst du oben, wie viel von einem Erbe nach Abzug beider Freibeträge und der Steuer tatsächlich beim Kind bleibt.

Wie funktioniert der Erbschaftssteuer-Rechner?

Die Erbschaftsteuer für Kinder ergibt sich aus drei Bausteinen des Erbschaftsteuergesetzes.

  • Persönlicher Freibetrag (§ 16): 400.000 € für jedes Kind, je verstorbenem Elternteil. Enkel erben 200.000 € steuerfrei, ist ihr Elternteil bereits verstorben, rücken sie mit 400.000 € nach.
  • Versorgungsfreibetrag (§ 17): Zusätzlicher Freibetrag für Kinder bis 27 Jahre, gestaffelt nach Alter von 52.000 € (bis 5 Jahre) bis 10.300 € (20 bis 27 Jahre). Er soll die Versorgung junger Hinterbliebener sichern.
  • Stufentarif (§ 19): Auf den Rest kommt der Steuersatz, in Steuerklasse I zwischen 7 und 30 %.

Ein wichtiger Hinweis zum Versorgungsfreibetrag: Erhält das Kind steuerfreie Versorgungsbezüge aus dem Todesfall, etwa eine Waisenrente, wird der Freibetrag um deren Kapitalwert gekürzt. Der Rechner zeigt den vollen Freibetrag, die genaue Kürzung klärt das Finanzamt im Einzelfall.

Auch hier gilt der Härteausgleich (§ 19 Abs. 3): An den Stufengrenzen wird die Mehrsteuer gedeckelt, damit ein kleiner Betrag über einer Grenze nicht unverhältnismäßig teuer wird. Der Rechner rechnet das automatisch mit.

Persönliche Freibeträge und Versorgungsfreibetrag

Wie viel dein Kind steuerfrei erbt, hängt zuerst vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Je enger die Verwandtschaft, desto höher der persönliche Freibetrag und desto günstiger die Steuerklasse. Eltern geben an ihre Kinder in der günstigsten Steuerklasse I weiter. Diese Übersicht zeigt dir, welcher Freibetrag für wen gilt:

ErbeFreibetragSteuerklasse
Ehe- oder Lebenspartner500.000 €I
Kind, Stiefkind400.000 €I
Enkel, wenn das Kind verstorben ist400.000 €I
Enkelkind200.000 €I
Eltern, Großeltern (beim Erbe)100.000 €I
Geschwister, Nichte, Neffe20.000 €II
Alle übrigen20.000 €III

Damit ist der Schutz für Kinder noch nicht zu Ende. Neben dem persönlichen Freibetrag sichert der Gesetzgeber junge Hinterbliebene zusätzlich ab: Kinder bis 27 Jahre bekommen den Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG. Er soll die Versorgung des Kindes sichern und wird mit steigendem Alter kleiner, wie die folgende Staffel zeigt:

Alter des KindesVersorgungsfreibetrag
0 bis 5 Jahre52.000 €
über 5 bis 10 Jahre41.000 €
über 10 bis 15 Jahre30.700 €
über 15 bis 20 Jahre20.500 €
über 20 bis 27 Jahre10.300 €
ab 27 Jahre0 €

Dazu kommt bei Hausrat ein Freibetrag von 41.000 € und für andere bewegliche Gegenstände von 12.000 € (Steuerklasse I), die den steuerpflichtigen Wert weiter senken.

Rechenbeispiel: 600.000 € an das Kind

Fallbeispiel: Dein zwölfjähriges Kind erbt 600.000 €. Es bekommt den persönlichen Freibetrag von 400.000 € und den Versorgungsfreibetrag von 30.700 € (Altersstufe 10 bis 15), zusammen 430.700 € steuerfrei. Steuerpflichtig bleiben 169.300 €. Dieser Betrag liegt in der Stufe bis 300.000 €, also 11 %. Die Erbschaftsteuer beträgt rund 18.623 €, dem Kind bleiben etwa 581.377 €.

So viel Erbschaftsteuer fällt für ein Kind an, je nach Alter (Erbe 600.000 €, Freibetrag 400.000 € plus Versorgungsfreibetrag):

Alter des KindesFreibeträge gesamtSteuerpflichtigErbschaftsteuer
4 Jahre452.000 €148.000 €16.280 €
8 Jahre441.000 €159.000 €17.490 €
12 Jahre430.700 €169.300 €18.623 €
25 Jahre410.300 €189.700 €20.867 €
über 27 Jahre400.000 €200.000 €22.000 €

Je jünger das Kind, desto höher der Versorgungsfreibetrag und desto geringer die Steuer. Für größere Vermögen lohnt es sich fast immer, schon zu Lebzeiten über Schenkungen vorzusorgen.

Familienheim, Pflichtteil und weitere Sonderfälle

Beim Erbe gibt es einige Regeln, die über die reine Rechnung hinaus zählen:

  • Familienheim: Erbt ein Kind das selbstgenutzte Elternhaus und zieht selbst binnen sechs Monaten ein und bleibt zehn Jahre wohnen, bleibt es steuerfrei, allerdings nur bis 200 m² Wohnfläche. Der Teil darüber wird besteuert.
  • Zehn-Jahres-Zusammenrechnung: Frühere Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall werden mit dem Erbe zusammengerechnet. Der Freibetrag gilt für beide zusammen.
  • Pflichtteil: Ein geltend gemachter Pflichtteil mindert den steuerpflichtigen Erwerb des Erben und ist beim Pflichtteilsberechtigten selbst steuerpflichtig.
  • Berliner Testament: Setzen sich Eltern gegenseitig als Alleinerben ein und die Kinder erst als Schlusserben, wird das Vermögen zweimal vererbt und die Kinderfreibeträge im ersten Erbfall verschenkt. Oft ist das steuerlich ungünstig.
  • Steuerstundung: Muss für eine selbstgenutzte oder vermietete Immobilie Steuer gezahlt werden, kann das Finanzamt sie auf Antrag bis zu zehn Jahre stunden (§ 28 ErbStG), damit die Immobilie nicht verkauft werden muss.

Gerade beim Familienheim und beim Berliner Testament lassen sich mit vorausschauender Planung oft fünfstellige Beträge sparen. Das schaut man sich am besten früh an.

FAQ

Wie hoch ist der Erbschaftssteuer-Freibetrag für Kinder 2026?

Jedes Kind hat einen persönlichen Freibetrag von 400.000 € je verstorbenem Elternteil. Dazu kommt für Kinder bis 27 Jahre der Versorgungsfreibetrag von 52.000 € (bis 5 Jahre) bis 10.300 € (20 bis 27 Jahre). Die Freibeträge sind seit Jahren unverändert, auch für 2027 ist keine Änderung geplant.

Zahlt ein Kind Erbschaftssteuer auf das Elternhaus?

Nicht, wenn es das selbstgenutzte Familienheim erbt, selbst innerhalb von sechs Monaten einzieht und zehn Jahre dort wohnt. Steuerfrei ist dabei die Wohnfläche bis 200 m². Für den Teil darüber und für vermietete Immobilien fällt Steuer an, die Bewertung erfolgt zum Verkehrswert.

Was ist der Unterschied zwischen Freibetrag und Versorgungsfreibetrag?

Der persönliche Freibetrag (400.000 € für Kinder) steht jedem Erben zu. Der Versorgungsfreibetrag ist ein zusätzlicher Betrag nur für Ehepartner und Kinder bis 27 Jahre. Erhält das Kind eine steuerfreie Waisenrente, wird der Versorgungsfreibetrag um deren Kapitalwert gekürzt.

Werden Schenkungen auf die Erbschaft angerechnet?

Ja. Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall werden mit dem Erbe zusammengerechnet. Liegen Schenkungen länger als zehn Jahre zurück, bleiben sie außen vor. Deshalb ist frühzeitiges Schenken ein wirksamer Hebel.

Muss ein Erbe beim Finanzamt gemeldet werden?

Ja, ein Erwerb von Todes wegen ist innerhalb von drei Monaten anzuzeigen. Das Finanzamt fordert dann meist zur Steuererklärung auf, wenn die Werte die Freibeträge übersteigen könnten.

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung auf Basis öffentlich verfügbarer Werte (Stand 2025/2026). Er ersetzt keine individuelle Steuer-, Sozial- oder Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.