Lebt dein Kind nicht bei dir, zahlst du in der Regel Barunterhalt. Wie hoch der ausfällt, richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle: Sie staffelt den monatlichen Bedarf nach deinem Nettoeinkommen und dem Alter des Kindes.

Der Rechner nimmt dir die Einstufung ab. Er ermittelt deine Einkommensgruppe, liest den passenden Tabellenbetrag aus und zieht den Kindergeldanteil ab. Oben siehst du in Sekunden, welcher Zahlbetrag für dein Kind herauskommt und ob dir dein Selbstbehalt bleibt.

Wie funktioniert der Kindesunterhalt-Rechner?

Der Unterhalt ergibt sich in vier Schritten, genau so rechnen auch Jugendamt und Familiengericht.

  • Einkommen bereinigen: Vom Nettoeinkommen gehen pauschal 5 % berufsbedingte Aufwendungen und berücksichtigungsfähige Schulden ab. Das Ergebnis ist das bereinigte Nettoeinkommen.
  • Gruppe bestimmen: Mit diesem Einkommen landest du in einer der 15 Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle, von bis 2.100 € (Gruppe 1) bis 11.200 € (Gruppe 15).
  • Bedarf ablesen: Je nach Alter des Kindes gilt eine andere Altersstufe. Der Schnittpunkt aus Gruppe und Altersstufe ist der Tabellenbedarf.
  • Kindergeld abziehen: Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld abgezogen (129,50 €), bei volljährigen das volle (259 €). Übrig bleibt der Zahlbetrag.

Zum Schluss prüft der Rechner deinen Selbstbehalt. Das ist der Betrag, der dir selbst bleiben muss: 1.450 € gegenüber minderjährigen Kindern, wenn du erwerbstätig bist, 1.200 € ohne Erwerb und 1.750 € gegenüber volljährigen Kindern. Reicht dein Einkommen nach dem Unterhalt nicht bis zum Selbstbehalt, liegt ein Mangelfall vor. Der Rechner färbt diese Zeile dann rot.

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf, kein Gesetz, wird aber bundesweit angewandt. Der Rechner unterstellt zwei Unterhaltsberechtigte und rechnet ohne Mehrbedarf wie Kranken- oder Pflegeversicherung des Kindes. Er gibt dir eine verlässliche Orientierung, ersetzt im Streitfall aber keine Beratung.

Düsseldorfer Tabelle 2026: alle Unterhaltsbeträge nach Einkommen und Alter

Die Tabelle gilt seit dem 1. Januar 2026 und ist gegenüber 2025 leicht gestiegen. Sie zeigt den monatlichen Bedarf (vor Abzug des Kindergeldes) nach Einkommensgruppe und Altersstufe. Gruppe 1 entspricht dem gesetzlichen Mindestunterhalt. Alle Beträge in Euro pro Monat:

Gruppe (bereinigtes Netto)0 bis 5 J.6 bis 11 J.12 bis 17 J.ab 18 J.
1 — bis 2.100 €486558653698
2 — bis 2.500 €511586686733
3 — bis 2.900 €535614719768
4 — bis 3.300 €559642751803
5 — bis 3.700 €584670784838
6 — bis 4.100 €623715836894
7 — bis 4.500 €661759889950
8 — bis 4.900 €7008049411.006
9 — bis 5.300 €7398499931.061
10 — bis 5.700 €7788931.0451.117
11 — bis 6.400 €8179381.0981.173
12 — bis 7.200 €8569831.1501.229
13 — bis 8.200 €8951.0271.2021.285
14 — bis 9.700 €9341.0721.2541.341
15 — bis 11.200 €9721.1161.3061.396

Liegt dein bereinigtes Netto über 11.200 €, wird der Unterhalt im Einzelfall bestimmt und nicht mehr pauschal fortgeschrieben. Von diesen Tabellenbeträgen geht anschließend noch der Kindergeldanteil ab.

Rechenbeispiel: 2.800 € netto und ein Schulkind

Fallbeispiel: Du verdienst 2.800 € netto im Monat und hast keine abziehbaren Schulden. Nach Abzug der 5 % berufsbedingten Aufwendungen bleiben 2.660 € bereinigtes Einkommen, das ist Gruppe 3. Für dein neunjähriges Kind (Altersstufe 6 bis 11) gilt dort ein Bedarf von 614 €. Nach Abzug des halben Kindergeldes von 129,50 € zahlst du 484,50 € im Monat.

So verändert sich der Zahlbetrag mit dem Einkommen und dem Alter des Kindes (nach Abzug des halben Kindergeldes von 129,50 €):

Bereinigtes NettoKind 4 JahreKind 9 JahreKind 15 Jahre
2.000 € (Gruppe 1)356,50 €428,50 €523,50 €
2.660 € (Gruppe 3)405,50 €484,50 €589,50 €
3.500 € (Gruppe 5)454,50 €540,50 €654,50 €
4.300 € (Gruppe 7)531,50 €629,50 €759,50 €

Je höher dein Einkommen und je älter das Kind, desto höher der Unterhalt. Mit jedem Geburtstag, der das Kind in eine neue Altersstufe bringt, steigt der Betrag automatisch.

Selbstbehalt, Mangelfall und weitere Sonderfälle

Neben der reinen Tabelle gibt es Regeln, die über den Zahlbetrag mitentscheiden. Die wichtigsten im Überblick:

  • Selbstbehalt: Dir müssen 2026 mindestens 1.450 € bleiben, wenn du erwerbstätig bist, 1.200 € ohne Erwerb. Gegenüber volljährigen Kindern sind es 1.750 €. Reicht dein Einkommen nicht, wird der Unterhalt gekürzt (Mangelfall).
  • Mehrere Kinder: Bei mehreren Unterhaltsberechtigten kann sich deine Einstufung ändern, oft eine Gruppe tiefer. Minderjährige und privilegierte Kinder haben Vorrang vor anderen Ansprüchen.
  • Volljährige Kinder: Ab 18 sind grundsätzlich beide Elternteile anteilig barunterhaltspflichtig, und das volle Kindergeld wird angerechnet. Lebt das Kind noch im Haushalt eines Elternteils, gilt weiter die vierte Altersstufe.
  • Studium mit eigener Wohnung: Für ein auswärts wohnendes studierendes Kind gilt ein eigener Regelbedarf von 990 € im Monat, unabhängig vom Elterneinkommen.
  • Mehrbedarf und Sonderbedarf: Kosten für Kita, Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes oder eine teure Klassenfahrt sind im Tabellenbetrag nicht enthalten und kommen gesondert hinzu.

Dieser Rechner liefert dir eine fundierte Orientierung. Bei einem konkreten Streit über die Höhe helfen das Jugendamt mit einer Beistandschaft oder eine Fachanwältin für Familienrecht weiter.

FAQ

Wie wird der Kindesunterhalt 2026 berechnet?

Maßgeblich ist die Düsseldorfer Tabelle. Sie staffelt den monatlichen Bedarf nach dem bereinigten Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils und dem Alter des Kindes. Von diesem Tabellenbetrag wird das halbe Kindergeld (bei Minderjährigen) abgezogen, übrig bleibt der tatsächliche Zahlbetrag.

Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2026?

Der Mindestunterhalt (Einkommensgruppe 1) beträgt 2026 monatlich 486 € für Kinder von 0 bis 5 Jahren, 558 € von 6 bis 11 Jahren und 653 € von 12 bis 17 Jahren. Nach Abzug des halben Kindergeldes sind das 356,50 €, 428,50 € bzw. 523,50 €.

Wird das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?

Ja. Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld (129,50 €) vom Tabellenbedarf abgezogen, bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld von 259 €. Der betreuende Elternteil behält die andere Hälfte, weil er seinen Teil durch die Betreuung leistet.

Was ist der Selbstbehalt?

Das ist der Betrag, der dem zahlenden Elternteil für das eigene Leben bleiben muss. Gegenüber minderjährigen Kindern sind das 2026 monatlich 1.450 € für Erwerbstätige und 1.200 € ohne Erwerb, gegenüber volljährigen Kindern 1.750 €. Reicht das Einkommen nach dem Unterhalt nicht bis zum Selbstbehalt, wird weniger gezahlt.

Welches Einkommen zählt für die Berechnung?

Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen. Vom Netto werden pauschal 5 % berufsbedingte Aufwendungen und berücksichtigungsfähige Schulden abgezogen. Nicht im Tabellenbedarf enthalten sind Mehrkosten wie die Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes.

Ist das Ergebnis des Rechners verbindlich?

Nein, es ist eine Orientierung nach der Düsseldorfer Tabelle. Sonderfälle wie Mangelfälle, mehrere Kinder oder volljährige Kinder mit eigenem Einkommen können das Ergebnis verändern. Bei Streit über die Höhe helfen das Jugendamt oder eine Fachanwältin für Familienrecht.

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung auf Basis öffentlich verfügbarer Werte (Stand 2025/2026). Er ersetzt keine individuelle Steuer-, Sozial- oder Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.