Kindergeld und Kinderfreibetrag sind zwei Wege, wie der Staat Familien entlastet, du bekommst aber nicht beides in voller Höhe. Das Finanzamt prüft für jedes Kind automatisch, was für dich mehr bringt, und setzt genau das an.
Diese Prüfung nimmst du oben vorweg. Der Rechner stellt dein Jahres-Kindergeld der Steuerersparnis durch den Freibetrag gegenüber und sagt dir, welche Variante gewinnt und um wie viel.
Wie funktioniert der Kindergeld-oder-Kinderfreibetrag-Rechner?
Der Rechner vergleicht zwei Beträge miteinander.
Auf der einen Seite steht dein Kindergeld pro Jahr, also zwölf Monatsbeträge je Kind, im Jahr 2026 sind das 259 €. Auf der anderen Seite die Steuerersparnis durch den Freibetrag, berechnet als Differenz deiner Einkommensteuer mit und ohne vollen Kinderfreibetrag nach dem amtlichen Tarif (§ 32a EStG), bei Verheirateten mit Splitting.
Liegt die Steuerersparnis über dem Kindergeld, gewinnt der Freibetrag, und dein bereits gezahltes Kindergeld wird gegengerechnet. Der Umschwung passiert bei einem Grenzsteuersatz von rund 32 %, grob ab 42.000 € bei Alleinstehenden oder 85.000 € bei Verheirateten zu versteuerndem Einkommen.
Ein Detail bleibt gern unbemerkt: Für Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zählen die Freibeträge immer. Wer Kirchensteuer zahlt, holt darüber auch dann etwas heraus, wenn beim Einkommensteuertarif noch das Kindergeld vorn liegt.
Beispiel: Freibetrag gegen Kindergeld im Vergleich
Fallbeispiel: Ein verheiratetes Paar mit einem Kind lässt prüfen, welche Variante gewinnt. Das Jahres-Kindergeld von 3.108 € steht der Steuerersparnis durch den vollen Kinderfreibetrag (9.756 €) gegenüber:
| Zu versteuerndes Einkommen | Ersparnis Freibetrag | Kindergeld / Jahr | Günstiger |
|---|---|---|---|
| 60.000 € | rund 2.670 € | 3.108 € | Kindergeld |
| 90.000 € | rund 3.174 € | 3.108 € | Freibetrag (+66 €) |
| 120.000 € | rund 3.680 € | 3.108 € | Freibetrag (+572 €) |
Der Umschwung liegt hier bei rund 85.000 € zu versteuerndem Einkommen (Verheiratete), bei Alleinstehenden schon bei etwa 42.000 €. Darunter gewinnt das Kindergeld, darüber der Freibetrag, und dein schon gezahltes Kindergeld wird dabei gegengerechnet.
FAQ
Bekomme ich Kindergeld und Freibetrag gleichzeitig?
Nein. Du erhältst zunächst das Kindergeld. Bei der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob der Freibetrag mehr bringt. Falls ja, wird der Freibetrag angesetzt und das Kindergeld gegengerechnet, sodass unterm Strich nur der jeweils höhere Vorteil bleibt.
Ab wann ist der Freibetrag günstiger?
Sobald deine Steuerersparnis durch den Freibetrag größer ist als das Jahres-Kindergeld. Das ist etwa ab einem Grenzsteuersatz von 32 % der Fall, also grob ab 42.000 € (Alleinstehende) oder 85.000 € (Verheiratete) zu versteuerndem Einkommen.
Muss ich die Günstigerprüfung beantragen?
Nein, sie läuft automatisch, sobald du die Anlage Kind in deiner Steuererklärung abgibst. Du musst dich nicht entscheiden.
Gilt die Prüfung pro Kind?
Ja. Für jedes Kind wird separat geprüft, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist.
Warum weicht mein Steuerbescheid leicht ab?
Der Rechner nutzt den amtlichen Tarif 2026 und den vollen Freibetrag als Näherung. Dein Bescheid berücksichtigt zusätzlich Details wie Kirchensteuer, Soli und weitere Abzüge. Für die Entscheidung, welche Variante besser passt, ist das Ergebnis aber sehr aussagekräftig.

