Der Kinderfreibetrag ist die steuerliche Alternative zum Kindergeld. Er senkt dein zu versteuerndes Einkommen und damit deine Steuer. Für jedes Kind vergleicht das Finanzamt automatisch, ob Kindergeld oder Freibetrag für dich mehr bringt.
Im Jahr 2025 liegt der volle Kinderfreibetrag bei 9.600 € pro Kind, ab 2026 bei 9.756 €. Ob daraus ein echter Vorteil gegenüber dem Kindergeld wird, hängt an deinem Einkommen, und das rechnest du oben durch.
Wie funktioniert der Kinderfreibetrag-Rechner?
Der volle Kinderfreibetrag beträgt im Jahr 2025 9.600 € pro Kind und ab 2026 9.756 €. Er besteht aus dem sächlichen Freibetrag für das Existenzminimum und dem BEA-Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung.
So kommt dein Ergebnis zustande:
- Steuerersparnis: der Rechner berechnet deine Einkommensteuer einmal mit und einmal ohne Freibetrag nach dem amtlichen Tarif (§ 32a EStG). Die Differenz ist deine Ersparnis, und sie steigt mit deinem Grenzsteuersatz.
- Günstigerprüfung: liegt die Ersparnis über dem Jahres-Kindergeld, gewinnt der Freibetrag. Das erhaltene Kindergeld wird dann gegengerechnet. Diesen Vergleich macht das Finanzamt über die Anlage Kind von selbst.
- Kirchensteuer und Soli: hier zählen die vollen Freibeträge immer, unabhängig vom Ergebnis der Günstigerprüfung. Kirchenmitglieder sparen dadurch zusätzlich.
Als Orientierung: Für Alleinstehende lohnt der Freibetrag meist ab rund 42.000 € zu versteuerndem Einkommen, für zusammenveranlagte Ehepaare ab etwa 85.000 €. Darunter fährst du mit dem Kindergeld besser.
Beispielrechnung für eine verheiratete Familie
Fallbeispiel: Ein verheiratetes Paar mit einem Kind vergleicht Kinderfreibetrag und Kindergeld. Das Kindergeld bringt 3.108 € im Jahr. Wie viel der volle Freibetrag (9.756 €) an Steuer spart, hängt am zu versteuernden Einkommen:
| Zu versteuerndes Einkommen | Ersparnis Freibetrag | Kindergeld / Jahr | Günstiger |
|---|---|---|---|
| 60.000 € | rund 2.670 € | 3.108 € | Kindergeld |
| 90.000 € | rund 3.174 € | 3.108 € | Freibetrag (+66 €) |
| 120.000 € | rund 3.680 € | 3.108 € | Freibetrag (+572 €) |
Bis rund 85.000 € zu versteuerndem Einkommen bleibt bei Verheirateten das Kindergeld vorn, darüber lohnt der Freibetrag. Das Finanzamt rechnet beides automatisch gegen und setzt für dich den höheren Vorteil an, beantragen musst du nichts.
FAQ
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2025 und 2026?
Der volle Kinderfreibetrag beträgt pro Kind 9.600 € im Jahr 2025 und 9.756 € ab 2026 (jeweils für beide Elternteile zusammen, inklusive BEA-Freibetrag). Bei Alleinstehenden gilt zunächst der halbe Betrag.
Muss ich mich zwischen Kindergeld und Freibetrag entscheiden?
Nein. Du bekommst zunächst monatlich das Kindergeld. Bei der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, ob der Freibetrag günstiger wäre, und rechnet gegebenenfalls um. Du musst nur die Anlage Kind ausfüllen.
Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?
Als grobe Orientierung: für Alleinstehende ab rund 42.000 €, für zusammenveranlagte Ehepaare ab rund 85.000 € zu versteuerndem Einkommen. Der genaue Punkt hängt vom Grenzsteuersatz ab, ab etwa 32 % kippt es zugunsten des Freibetrags.
Wirkt der Freibetrag auch auf Kirchensteuer und Soli?
Ja. Für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden die vollen Kinderfreibeträge immer angesetzt, selbst wenn bei der Einkommensteuer das Kindergeld gewinnt. Das ist ein oft übersehener Zusatzvorteil.
Rechnet der Rechner mit den aktuellen Werten?
Ja. Der Rechner nutzt den final beschlossenen Einkommensteuertarif 2026 mit einem Grundfreibetrag von 12.348 € und den Kinderfreibetrag 2026 von 9.756 € pro Kind. Dein Steuerbescheid kann durch weitere Abzüge leicht abweichen, die Größenordnung deiner Ersparnis ist aber belastbar.

