Hat dein Kind ein eigenes Depot oder Sparkonto, darf es seine Kapitalerträge weitgehend steuerfrei behalten, oft sogar fünfstellig im Jahr. Möglich machen das zwei Werkzeuge: der Freistellungsauftrag und die Nichtveranlagungsbescheinigung. Hier liest du, was 2027 gilt, wie du beides in wenigen Minuten einrichtest und welche Stolperfallen du kennen solltest.
Hat ein Kind einen eigenen Freistellungsauftrag?
Ja. Jedes Kind hat einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr, völlig unabhängig vom Freibetrag der Eltern. Bis zu dieser Höhe behält dein Kind seine Zinsen, Dividenden und Kursgewinne komplett steuerfrei.
Entscheidend ist, auf wessen Namen das Konto läuft. Nur ein echtes Junior-Depot auf den Namen des Kindes nutzt dessen eigene Freibeträge. Liegt das Geld dagegen auf einem Konto der Eltern, zählt der Freibetrag der Eltern, und der ist bei vielen Familien längst ausgeschöpft.
Für den Freistellungsauftrag braucht die Bank die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes. Die bekommt jedes Kind kurz nach der Geburt automatisch per Post vom Bundeszentralamt für Steuern.
Wie richtest du den Freistellungsauftrag für dein Kind ein?
Der Freistellungsauftrag ist in wenigen Minuten erledigt. In diesen vier Schritten stellst du sicher, dass die Bank keine Steuer einbehält:
- Junior-Depot eröffnen: Richte das Depot auf den Namen deines Kindes ein, nicht auf deinen eigenen. Nur so greifen die kindeigenen Freibeträge.
- Steuer-ID bereithalten: Ohne die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes kann die Bank den Auftrag nicht anlegen. Du findest sie im Brief vom Bundeszentralamt für Steuern.
- Freistellungsauftrag stellen: Trage im Online-Banking einen Betrag bis 1.000 Euro ein. Ab dann bleiben die Erträge bis zu dieser Höhe automatisch steuerfrei.
- Bei mehreren Banken aufteilen: Hat dein Kind bei zwei Instituten Geld liegen, verteilst du die 1.000 Euro, zusammen aber nie mehr als den vollen Pauschbetrag.
Wichtig: Der Freistellungsauftrag gilt pro Person, nicht pro Konto. Er läuft unbefristet weiter, bis du ihn änderst, und muss nicht jedes Jahr neu gestellt werden.
Wie viel bleibt beim Kind wirklich steuerfrei?
Der Sparer-Pauschbetrag ist nur der Anfang. Weil ein Kind in der Regel kein eigenes Einkommen hat, kann es zusätzlich seinen Grundfreibetrag und den Sonderausgaben-Pauschbetrag nutzen. In Summe bleibt damit weit mehr als 1.000 Euro steuerfrei:
| Steuerfreier Baustein | Betrag 2026 |
|---|---|
| Sparer-Pauschbetrag | 1.000 € |
| Grundfreibetrag | 12.348 € |
| Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36 € |
| Steuerfrei insgesamt | rund 13.384 € |
Dein Kind kann 2026 also rund 13.384 Euro Kapitalerträge im Jahr steuerfrei erzielen. Für die allermeisten Kinderdepots reicht das mit großem Abstand. Den vollen Betrag über die 1.000 Euro hinaus holst du allerdings nur mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung heraus.
Wann brauchst du eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung verhindern beide, dass die Bank automatisch Abgeltungsteuer abzieht. Sie wirken aber unterschiedlich weit:
- Freistellungsauftrag: stellt bis zu 1.000 Euro Erträge pro Jahr frei und ist direkt bei der Bank eingerichtet.
- Nichtveranlagungsbescheinigung: beantragst du mit dem Formular NV 2 A beim Finanzamt. Sie gilt drei Jahre und stellt Erträge bis zum kompletten Grundfreibetrag frei, also rund 13.384 Euro.
Als Faustregel gilt: Solange die Erträge deines Kindes unter 1.000 Euro im Jahr bleiben, reicht der Freistellungsauftrag. Sobald sie darüber steigen, lohnt die Nichtveranlagungsbescheinigung. Du reichst sie einmal bei der Bank ein, und der Steuerabzug entfällt für die gesamte Laufzeit.
Was ändert sich beim Freistellungsauftrag 2027?
An der Mechanik ändert sich nichts. Der Sparer-Pauschbetrag bleibt auch 2027 bei 1.000 Euro pro Person, eine Erhöhung ist bislang nicht beschlossen. Der Grundfreibetrag steigt dagegen wie jedes Jahr leicht, um die Inflation auszugleichen. Der genaue Wert für 2027 wird im Rahmen der üblichen Anpassung festgelegt und liegt voraussichtlich etwas über den 12.348 Euro von 2026.
Unterm Strich bleibt für dein Kind also weiterhin deutlich über 13.000 Euro im Jahr steuerfrei. Einen bestehenden Freistellungsauftrag musst du nicht erneuern, er läuft automatisch weiter.
Rechenbeispiel: So viel bleibt bei 20.000 Euro steuerfrei
Angenommen, im Depot deines Kindes liegen 20.000 Euro, breit gestreut in einen Welt-ETF. Je nach Fonds fallen davon jedes Jahr Dividenden an, die sofort steuerlich zählen. Diese Übersicht zeigt, wie Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung im Vergleich wirken:
| Erträge pro Jahr | Nur Freistellungsauftrag | Mit Nichtveranlagungsbescheinigung |
|---|---|---|
| 800 € | steuerfrei | steuerfrei |
| 1.200 € | 200 € steuerpflichtig | steuerfrei |
| 2.500 € | 1.500 € steuerpflichtig | steuerfrei |
| 5.000 € | 4.000 € steuerpflichtig | steuerfrei |
Sobald die laufenden Erträge die 1.000 Euro übersteigen, spart die Nichtveranlagungsbescheinigung bares Geld. Wie viel dein Depot über die Jahre überhaupt abwirft, rechnest du dir im ETF-Kinderdepot-Rechner in Sekunden aus.
Welche Stolperfallen solltest du beim Kinderdepot kennen?
Ein Kinderdepot ist steuerlich stark, hat aber drei Haken, die du im Blick behalten solltest:
- Familienversicherung: Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag zählen zum Einkommen des Kindes. Übersteigt es die Grenze der beitragsfreien Familienversicherung (2026 rund 565 Euro im Monat), muss sich dein Kind eigenständig krankenversichern.
- BAföG und Vermögen: Das Depot gilt später als Vermögen des Kindes. Bei einem BAföG-Antrag wird es über dem Freibetrag angerechnet und kann die Förderung mindern.
- Das Geld gehört dem Kind: Was du auf den Namen des Kindes anlegst, ist rechtlich eine Schenkung und gehört dem Kind. Ab 18 entscheidet es allein darüber, zurückholen kannst du es nicht.
Mit der richtigen Höhe und einer durchdachten Struktur lassen sich alle drei Punkte gut steuern. Genau das schauen wir uns im kostenlosen Finanzcheck gemeinsam an.
FAQ
Ab welchem Alter kann ein Kind einen Freistellungsauftrag haben?
Ab Geburt. Sobald ein Depot oder Konto auf den Namen des Kindes läuft und die Steuer-ID vorliegt, kannst du einen Freistellungsauftrag stellen. Ein Mindestalter gibt es nicht.
Brauche ich die Steuer-ID des Kindes?
Ja, sowohl für den Freistellungsauftrag als auch für die Nichtveranlagungsbescheinigung. Die Steuer-Identifikationsnummer bekommt jedes Kind kurz nach der Geburt automatisch per Post. Hast du den Brief verlegt, kannst du sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern.
Gilt der Freistellungsauftrag auch für Tagesgeld?
Ja. Er gilt für alle Kapitalerträge bei der jeweiligen Bank, also für Zinsen auf dem Tagesgeld genauso wie für Dividenden oder Kursgewinne im Depot.
Was passiert, wenn die Erträge den Freibetrag übersteigen?
Über dem Freistellungsauftrag zieht die Bank automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer ab. Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung verhinderst du das bis zum Grundfreibetrag. Wurde schon zu viel einbehalten, holst du es dir über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurück.
Kann ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen?
Ja. Du darfst die 1.000 Euro beliebig auf mehrere Institute verteilen. Entscheidend ist nur, dass die Summe aller Aufträge deines Kindes den Pauschbetrag von 1.000 Euro nicht übersteigt.
Muss ich den Freistellungsauftrag jedes Jahr erneuern?
Nein. Der Freistellungsauftrag gilt unbefristet und läuft automatisch weiter, bis du ihn änderst oder löschst. Nur die Nichtveranlagungsbescheinigung ist auf drei Jahre befristet und muss danach neu beantragt werden.


