Ein Zuverdienst während des Elterngeldbezugs ist erlaubt, solange du unter 32 Stunden pro Woche bleibst. Das Elterngeld sinkt dadurch, aber dein Gesamteinkommen aus Lohn und Elterngeld steigt fast immer.

Wie stark die Kürzung ausfällt und was am Monatsende zusammenkommt, zeigt dir der Rechner oben.

Wie funktioniert der Elterngeld-Rechner Zuverdienst?

Angerechnet wird nach der Differenzmethode, genau wie bei der Teilzeit.

Der Rechner geht so vor:

  • Elterngeld ohne Zuverdienst: zunächst dein volles Basiselterngeld aus dem Netto vor der Geburt.
  • Anrechnung: von deinem gedeckelten Vor-Netto wird der Zuverdienst abgezogen, auf die Differenz kommen 65 bis 67 Prozent. Das ist dein gekürztes Elterngeld.
  • Gesamtbild: Lohn plus gekürztes Elterngeld ergeben dein tatsächliches Monatseinkommen.

Für Eltern mit regelmäßigem Zuverdienst ist ElterngeldPlus meist die klügere Variante. Dort wird der Verdienst über die doppelte Bezugszeit schonender angerechnet, sodass unterm Strich mehr übrig bleibt.

FAQ

Darf ich während des Elterngeldbezugs dazuverdienen?

Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt. Der Verdienst wird auf das Elterngeld angerechnet.

Wie viel Elterngeld verliere ich durch den Zuverdienst?

Es wird die Differenz zwischen deinem früheren und deinem aktuellen Netto zugrunde gelegt und davon 65 bis 67 Prozent gezahlt. Dein Gesamteinkommen steigt trotzdem.

Ist ElterngeldPlus beim Zuverdienst besser?

In den meisten Fällen ja. Über die doppelte Laufzeit wird der Verdienst schonender angerechnet, und du kommst insgesamt auf mehr Elterngeld.

Zählen auch Einmalzahlungen als Zuverdienst?

Steuerlich als sonstige Bezüge behandelte Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld fließen nicht in die Elterngeldberechnung ein. Laufender Arbeitslohn dagegen schon.

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung auf Basis öffentlich verfügbarer Werte (Stand 2025/2026). Er ersetzt keine individuelle Steuer-, Sozial- oder Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.