Der Kinderzuschlag hilft Familien, deren Einkommen für die Eltern reicht, für die Kinder aber knapp wird. Er bringt bis zu 297 € pro Kind und Monat, zusätzlich zum Kindergeld, und hält viele Familien aus dem Bürgergeld heraus.

Der Rechner gibt dir eine erste Einschätzung, ob und in welcher Höhe Kinderzuschlag für dich drin ist. Wichtig vorab: Der Kinderzuschlag gilt bundesweit gleich, die Beträge sind in jedem Bundesland identisch. Unterschiedlich sind nur die angesetzten Wohnkosten je nach Wohnort.

Wie funktioniert der Kinderzuschlag-Rechner?

Der Kinderzuschlag startet beim Höchstbetrag von 297 € je Kind und schmilzt ab, je mehr Einkommen da ist. Der Rechner bildet die Kernlogik nach § 6a BKGG nach:

  • Mindesteinkommen: Eltern brauchen brutto mindestens 900 € im Monat bei Paaren, 600 € bei Alleinerziehenden. Sonst besteht kein Anspruch.
  • Elterneinkommen: Einkommen über der individuellen Bemessungsgrenze mindert den Zuschlag um 45 %. Die Grenze ergibt sich aus dem Bürgergeld-Bedarf der Eltern plus einem Anteil der Wohnkosten.
  • Kindeseinkommen: Unterhalt oder eigenes Einkommen des Kindes zieht 45 % vom Zuschlag ab.

Weil die Bemessungsgrenze stark an deiner Miete hängt, liefert der Rechner eine Schätzung, keinen Bescheid. Den genauen Anspruch berechnet die Familienkasse.

Kinderzuschlag und Wohngeld lassen sich kombinieren, Kinderzuschlag und Bürgergeld dagegen nicht. Für viele Familien deckt das Kindergeld zusammen mit Kinderzuschlag und Wohngeld den Bedarf, ohne dass Bürgergeld nötig wird.

So viel Kinderzuschlag bleibt bei steigendem Einkommen

Fallbeispiel: Ein Paar mit zwei Kindern und 900 € Warmmiete hat beim Höchstbetrag Anspruch auf 594 € Kinderzuschlag (297 € je Kind). Verdienen die Eltern 2.400 € brutto im Monat, schmilzt der Zuschlag auf rund 253 €. Zusammen mit dem Kindergeld von 518 € sind das 771 € im Monat.

So schmilzt der Kinderzuschlag, je mehr die Eltern verdienen (Paar, 2 Kinder, 900 € Miete):

Brutto / MonatKinderzuschlag+ KindergeldGesamt
2.000 €433 €518 €951 €
2.400 €253 €518 €771 €
2.800 €73 €518 €591 €
3.000 €0 €518 €518 €

Jeder Euro über der Bemessungsgrenze senkt den Zuschlag um 45 Cent. Ab rund 3.000 € brutto bleibt in diesem Beispiel nur noch das Kindergeld. Kinderzuschlag und Wohngeld lassen sich zusätzlich kombinieren.

FAQ

Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?

Der Höchstbetrag liegt 2025 und 2026 bei 297 € pro Kind und Monat. Zusammen mit dem Kindergeld von 259 € sind das bis zu 556 € pro Kind. Der tatsächliche Betrag hängt von deinem Einkommen ab.

Ist der Kinderzuschlag in jedem Bundesland gleich?

Ja, der Kinderzuschlag ist bundeseinheitlich in § 6a BKGG geregelt und wird zentral von der Familienkasse gezahlt. Höchstbetrag und Anrechnungsregeln sind überall gleich. Regional unterschiedlich sind nur die angesetzten Wohnkosten, die in die Berechnung einfließen.

Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?

Eltern, die Kindergeld beziehen, deren Kind im Haushalt lebt und unter 25 sowie unverheiratet ist, und deren Bruttoeinkommen mindestens 900 € (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende) beträgt. Zusätzlich darf mit Kinderzuschlag und Wohngeld kein Bürgergeld-Bedarf mehr bestehen.

Kann ich Kinderzuschlag und Wohngeld zusammen bekommen?

Ja, das ist ausdrücklich vorgesehen. Die Kombination aus Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld soll den Bezug von Bürgergeld vermeiden. Kinderzuschlag und Bürgergeld gleichzeitig gehen dagegen nicht.

Wie genau ist dieser Rechner?

Er bildet die Kernlogik ab und gibt eine gute Orientierung. Da die Bemessungsgrenze stark von deiner konkreten Miete und weiteren Faktoren abhängt, ist das Ergebnis eine Schätzung. Den verbindlichen Anspruch berechnet die Familienkasse, gern unterstützen wir dich bei der Einordnung.

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung auf Basis öffentlich verfügbarer Werte (Stand 2025/2026). Er ersetzt keine individuelle Steuer-, Sozial- oder Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.