Der Kinderzuschlag hilft Familien, deren Einkommen für die Eltern reicht, für die Kinder aber knapp wird. Er bringt bis zu 297 € pro Kind und Monat, zusätzlich zum Kindergeld, und hält viele Familien aus dem Bürgergeld heraus.
Der Rechner gibt dir eine erste Einschätzung, ob und in welcher Höhe Kinderzuschlag für dich drin ist. Wichtig vorab: Der Kinderzuschlag gilt bundesweit gleich, die Beträge sind in jedem Bundesland identisch. Unterschiedlich sind nur die angesetzten Wohnkosten je nach Wohnort.
Wie funktioniert der Kinderzuschlag-Rechner?
Der Kinderzuschlag startet beim Höchstbetrag von 297 € je Kind und schmilzt ab, je mehr Einkommen da ist. Der Rechner bildet die Kernlogik nach § 6a BKGG nach:
- Mindesteinkommen: Eltern brauchen brutto mindestens 900 € im Monat bei Paaren, 600 € bei Alleinerziehenden. Sonst besteht kein Anspruch.
- Elterneinkommen: Einkommen über der individuellen Bemessungsgrenze mindert den Zuschlag um 45 %. Die Grenze ergibt sich aus dem Bürgergeld-Bedarf der Eltern plus einem Anteil der Wohnkosten.
- Kindeseinkommen: Unterhalt oder eigenes Einkommen des Kindes zieht 45 % vom Zuschlag ab.
Weil die Bemessungsgrenze stark an deiner Miete hängt, liefert der Rechner eine Schätzung, keinen Bescheid. Den genauen Anspruch berechnet die Familienkasse.
Kinderzuschlag und Wohngeld lassen sich kombinieren, Kinderzuschlag und Bürgergeld dagegen nicht. Für viele Familien deckt das Kindergeld zusammen mit Kinderzuschlag und Wohngeld den Bedarf, ohne dass Bürgergeld nötig wird.
Häufige Fragen zum Kinderzuschlag-Rechner
Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?
Ist der Kinderzuschlag in jedem Bundesland gleich?
Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?
Kann ich Kinderzuschlag und Wohngeld zusammen bekommen?
Wie genau ist dieser Rechner?
Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung auf Basis öffentlich verfügbarer Werte (Stand 2025/2026). Er ersetzt keine individuelle Steuer-, Sozial- oder Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
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