Ein eigenes Kinderbetreuungsgeld gibt es in Deutschland nicht mehr. Den größten finanziellen Hebel holst du dir über die Steuer: Seit 2025 kannst du 80 % deiner Betreuungskosten absetzen, bis zu 4.800 € pro Kind und Jahr.
Der Rechner zeigt dir, wie viel davon bei dir ankommt. Er ermittelt den absetzbaren Betrag, legt deinen Steuersatz an und nennt dir die konkrete Ersparnis pro Jahr. So siehst du oben sofort, wie viel dir der Staat von den Kita-Kosten zurückgibt.
Wie funktioniert der Kinderbetreuungsgeld-Rechner?
Betreuungskosten zählen zu den Sonderausgaben. Der Rechner bildet die Regel aus § 10 EStG in drei Schritten ab.
- Absetzbaren Betrag ermitteln: Von deinen Betreuungskosten sind 80 % absetzbar, höchstens 4.800 € pro Kind und Jahr. Der Höchstbetrag ist ab 6.000 € Kosten je Kind erreicht. Wichtig: Der Deckel gilt pro Kind, bei zwei Kindern verdoppelt er sich also.
- Zu versteuerndes Einkommen senken: Der absetzbare Betrag wird von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dadurch sinkt die Steuer, die du zahlen musst.
- Ersparnis berechnen: Der Rechner vergleicht deine Steuer mit und ohne den Abzug nach dem Einkommensteuertarif 2026. Die Differenz ist deine tatsächliche Ersparnis.
Wie viel du sparst, hängt von deinem Steuersatz ab: Je höher dein Einkommen, desto höher der Grenzsteuersatz und desto mehr bringt der Abzug. Bei einem Satz von 30 % und voll ausgeschöpftem Höchstbetrag sind das rund 1.440 € pro Kind und Jahr.
Damit das Finanzamt mitspielt, müssen drei Dinge stimmen: Das Kind gehört zu deinem Haushalt und ist unter 14 Jahre alt, es gibt eine Rechnung oder einen Vertrag, und du hast unbar bezahlt, also überwiesen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Welche Betreuungskosten kannst du absetzen und welche nicht?
Absetzbar ist nur die reine Betreuung deines Kindes. Sobald es um Verpflegung, Unterricht oder Freizeit geht, erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an. Diese Übersicht zeigt dir die wichtigsten Fälle:
| Absetzbar | Nicht absetzbar |
|---|---|
| Kita, Krippe, Kindergarten | Verpflegung und Essensgeld |
| Hort und Ganztagsbetreuung | Nachhilfe und Unterricht |
| Tagesmutter und Tagespflege | Sportverein, Musikschule |
| Babysitter und Nanny | Ferienfreizeiten mit Freizeitcharakter |
| Au-pair (Betreuungsanteil) | Spielzeug und Ausflüge |
Steht auf der Kita-Rechnung ein Posten für das Mittagessen, musst du ihn herausrechnen. Beim Au-pair erkennt das Finanzamt ohne genauen Nachweis meist die Hälfte der Kosten als Betreuung an.
Rechenbeispiel: 6.000 € Betreuungskosten für zwei Kinder
Fallbeispiel: Ihr zahlt für zwei Kinder je 6.000 € im Jahr für Krippe und Kita, zusammen 12.000 €. Absetzbar sind je Kind 80 %, also 4.800 €, damit ist der Höchstbetrag genau erreicht. Zusammen setzt ihr 9.600 € ab. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % spart ihr rund 2.880 € im Jahr.
So viel bringt der Abzug je nach Kosten und Steuersatz (ein Kind, pro Jahr):
| Betreuungskosten | Absetzbar (80 %) | Ersparnis bei 25 % | Ersparnis bei 42 % |
|---|---|---|---|
| 3.000 € | 2.400 € | 600 € | 1.008 € |
| 4.500 € | 3.600 € | 900 € | 1.512 € |
| 6.000 € | 4.800 € | 1.200 € | 2.016 € |
| 7.500 € | 4.800 € | 1.200 € | 2.016 € |
Ab 6.000 € Kosten je Kind steigt die Ersparnis nicht weiter, weil der Höchstbetrag von 4.800 € erreicht ist. Bei mehreren Kindern lohnt es sich besonders, weil der Deckel für jedes Kind getrennt gilt.
Gibt es neben der Steuer noch Geld vom Staat für die Betreuung?
Das hängt vom Bundesland ab. Ein bundesweites Betreuungsgeld wurde 2015 abgeschafft. Einzelne Länder haben eigene Leistungen oder beitragsfreie Kita-Jahre, die sich aber jährlich und je nach Kommune ändern.
- Bayern: Das Krippengeld erstattet bis zu 100 € im Monat an Elternbeiträgen, gilt aber nur noch für Kinder, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden, und nur bis zu einer Einkommensgrenze von 60.000 €.
- Beitragsfreie Betreuung: Mehrere Länder, etwa Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz, stellen einen Teil der Kita-Betreuung beitragsfrei. Wo du zahlst, bleibt die steuerliche Absetzbarkeit dein wichtigster Hebel.
- Weitere Familienleistungen: Prüfe zusätzlich Kindergeld, Kinderzuschlag und Elterngeld. Oft bleibt Geld liegen, weil ein Antrag fehlt.
Für die Betreuungskosten selbst ist der Steuerabzug die Leistung, die fast jede Familie nutzen kann. Was dir regional darüber hinaus zusteht, klären wir gern gemeinsam.
FAQ
Wie viel Kinderbetreuungskosten kann ich 2026 absetzen?
Seit 2025 sind 80 % der Betreuungskosten als Sonderausgaben absetzbar, höchstens 4.800 € pro Kind und Jahr. Der Höchstbetrag ist ab 6.000 € tatsächlichen Kosten je Kind ausgeschöpft. Bis 2024 galten noch zwei Drittel und 4.000 €.
Bis zu welchem Alter des Kindes gilt die Absetzbarkeit?
Grundsätzlich, bis das Kind 14 Jahre alt wird. Keine Altersgrenze gilt bei Kindern mit einer vor dem 25. Lebensjahr eingetretenen Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können.
Welche Kosten erkennt das Finanzamt nicht an?
Nicht absetzbar sind Verpflegung und Essensgeld, Nachhilfe und Unterricht sowie Kosten für Sport, Musik oder Freizeit. Abziehbar ist nur die reine Betreuung, etwa Kita, Krippe, Hort oder Tagesmutter.
Kann ich bar bezahlte Betreuung absetzen?
Nein. Das Finanzamt erkennt Betreuungskosten nur an, wenn eine Rechnung oder ein Vertrag vorliegt und unbar gezahlt wurde, also per Überweisung oder Lastschrift. Barzahlungen werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
Wie viel Steuern spare ich konkret?
Die Ersparnis entspricht ungefähr dem absetzbaren Betrag multipliziert mit deinem persönlichen Steuersatz. Bei 4.800 € absetzbar und 30 % Grenzsteuersatz sind das rund 1.440 € pro Kind und Jahr. Je höher dein Einkommen, desto höher die Ersparnis.
Gibt es noch ein staatliches Kinderbetreuungsgeld?
Ein bundesweites Betreuungsgeld gibt es seit 2015 nicht mehr. Einzelne Länder haben eigene Leistungen, etwa das bayerische Krippengeld für vor 2025 geborene Kinder, oder beitragsfreie Kita-Jahre. Der Steuerabzug ist die Leistung, die fast jede Familie nutzen kann.

