Das Sparschwein auf der Kommode ist süß, keine Frage. Nur wächst darin eben nichts, außer vielleicht Staub. Viele Eltern überlegen deshalb irgendwann, ob sie das Geld fürs Kind nicht lieber auf ein Konto legen, das auf den Namen des Kindes läuft. Das ist tatsächlich eine der klügsten Entscheidungen, die du für den Vermögensaufbau deines Kindes treffen kannst, vor allem aus steuerlicher Sicht.

Gleichzeitig tauchen schnell Fragen auf: Wem gehört das Geld dann eigentlich? Komme ich da noch dran? Und wie viel darf drauf sein, ohne dass das Finanzamt oder später das BAföG-Amt mitredet? Genau diese Punkte gehen wir jetzt in Ruhe durch, auf Augenhöhe und ohne Fachchinesisch.

Warum lohnt es sich, Geld auf das Konto des Kindes zu legen?

Weil dein Kind steuerlich eine eigene Person ist, mit eigenen Freibeträgen. Sobald das Geld auf einem Konto im Namen des Kindes liegt, zählen die Kapitalerträge zu deinem Kind, nicht zu dir. Und das macht bei den Steuern einen riesigen Unterschied.

Dazu kommt der Zinseszinseffekt, also das Prinzip, dass Gewinne im nächsten Jahr selbst wieder Gewinne erwirtschaften. Je früher das Geld arbeitet, desto mehr kommt am Ende dabei heraus. Die Kombination aus Steuervorteil und Zeit ist das eigentliche Geheimnis hinter gut geplantem Kindersparen.

1.000 Euro im Jahr steuerfrei dank eigenem Sparer-Pauschbetrag

Jedes Kind hat einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr. Dafür stellst du als Elternteil einfach einen Freistellungsauftrag für das Konto oder Depot deines Kindes. Bis zu diesem Betrag bleiben Zinsen, Dividenden und Kursgewinne komplett steuerfrei.

Reicht der Sparer-Pauschbetrag nicht aus, kommt die Nichtveranlagungsbescheinigung ins Spiel. Damit kann die Bank Kapitalerträge ganz ohne Steuerabzug auszahlen, solange die Einkünfte deines Kindes unter dem Grundfreibetrag bleiben. Dazu gleich mehr.

Bis zu 400.000 Euro pro Elternteil schenkungsteuerfrei

Wenn du deinem Kind Geld überträgst, ist das rechtlich eine Schenkung. Und auch dafür gibt es großzügige Freibeträge: Jedes Kind darf von jedem Elternteil bis zu 400.000 Euro steuerfrei geschenkt bekommen. Mutter und Vater zusammen kommen also auf 800.000 Euro, alle zehn Jahre neu nutzbar.

Für die allermeisten Familien heißt das in der Praxis: Was du Monat für Monat für dein Kind sparst, bleibt von der Schenkungsteuer völlig unberührt. Diese Freibeträge sind so hoch, dass sie beim normalen Sparen nie zum Problem werden.

Früh anfangen macht den Unterschied

Der größte Hebel ist aber nicht die Steuer, sondern die Zeit. Je früher du anfängst, desto länger arbeitet der Zinseszins für dein Kind. Schon kleine Beträge wachsen über 18 Jahre zu einer echten Summe heran, und genau das ist das Schöne daran: Du musst kein Vermögen haben, um deinem Kind eines aufzubauen.

Ich weiß, der Alltag mit Kind ist voll und das Geld oft knapp. Aber selbst 25 oder 50 Euro im Monat sind ein wunderbarer Anfang. Wichtiger als die Höhe ist, überhaupt zu starten.

Wem gehört das Geld auf dem Kinderkonto?

Sobald das Konto auf den Namen deines Kindes läuft und du Geld darauf überweist, gehört dieses Geld rechtlich deinem Kind. Das unterschätzen viele Eltern: Es ist eine Schenkung, und eine Schenkung bekommt man nicht einfach so wieder zurück.

Das bedeutet auch, dass du das Geld nicht als stille Reserve für dich selbst betrachten solltest. Wer das Kinderkonto nur nutzt, um Steuervorteile mitzunehmen, und das Geld später wieder abzieht, riskiert Ärger mit dem Finanzamt. Das Geld muss wirklich dem Kind gehören, nicht nur auf dem Papier.

Was bedeutet das für deinen Zugriff auf das Kinderkonto?

Solange dein Kind minderjährig ist, verwaltest du als Elternteil das Konto. Du hast also Zugriff, aber nicht als Eigentümer, sondern als gesetzlicher Vertreter, der das Geld im Sinne des Kindes verwalten soll. Das ist ein feiner, aber wichtiger Unterschied.

Du darfst das Geld also nicht einfach für dich selbst nutzen, etwa um die eigene Urlaubskasse aufzufüllen. Es bleibt Vermögen deines Kindes, und du bist quasi der Treuhänder dafür. Was du damit bezahlen darfst und was nicht, schauen wir uns weiter unten genauer an.

Ab wann entscheidet das Kind selbst?

Mit dem 18. Geburtstag ist Schluss mit der elterlichen Verwaltung. Dann gehört deinem Kind das Geld nicht nur, es kann auch allein darüber bestimmen. Vom einen auf den anderen Tag hat es vollen Zugriff auf alles, was über die Jahre zusammengekommen ist.

Das ist für manche Eltern ein mulmiger Gedanke, gerade wenn über 18 Jahre eine ordentliche Summe entstanden ist. Es lohnt sich deshalb, das Kind früh ans Thema Geld heranzuführen, damit es mit 18 nicht überfordert ist, sondern versteht, was für ein schönes Startkapital da auf es wartet.

Dürfen Eltern Geld vom Girokonto des Kindes abheben?

Grundsätzlich ja, aber nur im Interesse des Kindes. Als gesetzliche Vertreter habt ihr die sogenannte Vermögenssorge für euer Kind. Das heißt, ihr dürft das Konto verwalten und auch Geld entnehmen, allerdings immer zum Wohl des Kindes und nicht für eure eigenen Zwecke.

Vermögenssorge heißt Verwalten, nicht Verbrauchen

Die Vermögenssorge verpflichtet euch, das Vermögen des Kindes zu erhalten und sinnvoll einzusetzen. Ausgaben, die deinem Kind direkt zugutekommen, sind in der Regel in Ordnung. Problematisch wird es, wenn das Geld in Dinge fließt, die mit dem Kind nichts zu tun haben.

Ein guter Prüfstein ist immer die Frage: Profitiert mein Kind unmittelbar davon? Wenn du dir diese Frage ehrlich beantwortest, liegst du meistens richtig.

Worauf schaut das Finanzamt bei Kinderkonten?

Das Finanzamt achtet vor allem darauf, dass das Geld auf dem Kinderkonto tatsächlich dem Kind gehört und nicht nur geparkt wird, um Steuervorteile mitzunehmen. Wenn Eltern Geld auf den Namen des Kindes legen, die Erträge steuerfrei kassieren und das Geld dann wieder für sich selbst nutzen, kann das als Gestaltungsmissbrauch gewertet werden.

Mein ehrlicher Rat: Behandle das Kinderkonto wirklich als das, was es ist, nämlich das Vermögen deines Kindes. Dann hast du überhaupt nichts zu befürchten. Wenn du unsicher bist, ob eine bestimmte Ausgabe in Ordnung ist, meld dich gerne bei mir, dann schauen wir das gemeinsam an. Meistens ist es unkomplizierter, als es im ersten Moment wirkt.

Wie viel Geld darf ein Kind steuerfrei auf dem Konto haben?

Beim Guthaben selbst gibt es keine Grenze, entscheidend sind die Erträge. Steuerfrei bleiben die Kapitalerträge deines Kindes bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr. Wer größere Summen fürs Kind anlegt, sollte diese Grenze im Auge behalten und rechtzeitig prüfen, ob eine Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoll ist.

Sparer-Pauschbetrag und NV-Bescheinigung clever kombinieren

Wenn die Erträge deines Kindes über die 1.000 Euro hinausgehen, lohnt sich die Nichtveranlagungsbescheinigung. Die beantragst du beim zuständigen Finanzamt und legst sie der Bank vor. Sie greift, wenn die gesamten Einkünfte deines Kindes einschließlich der Kapitalerträge unter dem Grundfreibetrag liegen. Mit der NV-Bescheinigung zahlt die Bank Kapitalerträge ganz ohne Steuerabzug aus – für Familien, die größere Summen fürs Kind anlegen, ist das ein echter Vorteil, weil dann oft gar keine Steuer anfällt.

15.000 Euro Vermögensfreibetrag beim BAföG

Ein Punkt, an den kaum jemand früh denkt, der aber wichtig werden kann: das spätere BAföG. Für Auszubildende und Studierende unter 30 Jahren gilt beim BAföG ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro. Ab 30 Jahren steigt er auf 45.000 Euro.

Liegt das Vermögen deines Kindes bei Studienbeginn über 15.000 Euro, kann das den BAföG-Anspruch schmälern. Das ist kein Grund, weniger zu sparen, aber ein guter Grund, das Thema rechtzeitig auf dem Schirm zu haben und die Auszahlung clever zu planen.

Auswirkungen auf Sozialleistungen im Blick behalten

Beim BAföG gibt es noch eine beruhigende Seite: Das Kindergeld wird nicht als Einkommen angerechnet. Für Auszubildende gilt außerdem ein monatlicher Einkommensfreibetrag von 353 Euro, und bei der Einkommensanrechnung werden Dinge wie Werbungskosten und eine Sozialpauschale berücksichtigt.

Wenn in deiner Familie Sozialleistungen eine Rolle spielen, lohnt es sich, die konkreten Vermögens- und Einkommensgrenzen genau zu prüfen, bevor du größere Summen auf den Namen des Kindes legst. Ein kurzer Blick vorab erspart später unangenehme Überraschungen.

Welche Kontoform passt am besten zum Sparplan für dein Kind?

Das hängt vor allem davon ab, wann dein Kind das Geld braucht und wie viel Schwankung du aushalten möchtest. Es gibt drei gängige Wege, und oft ist eine Kombination am sinnvollsten.

Als kurzen Überblick findest du hier die drei Kontoformen mit ihren typischen Stärken gegenübergestellt.

KontoformVerfügbarkeitEignung
Tagesgeldjederzeit verfügbarkurzfristige Rücklage, Flexibilität
Festgeldfest für die Laufzeit gebundenkonkretes Ziel mit festem Datum
Depot mit ETFshandelbar, Wert schwanktlangfristiger Vermögensaufbau über viele Jahre

Tagesgeld bleibt flexibel und sicher

Tagesgeld ist der unkomplizierteste Einstieg. Das Geld ist jederzeit verfügbar, das Guthaben schwankt nicht, und du kommst im Notfall sofort dran. Für eine kleine Rücklage oder als sicherer Parkplatz für Geld, das bald gebraucht wird, ist das ideal.

Gerade für jüngere Kinder, bei denen du noch nicht genau weißt, wofür das Geld eines Tages gebraucht wird, gibt dir Tagesgeld die nötige Flexibilität. Du kannst jederzeit aufstocken oder umschichten, ohne an Fristen gebunden zu sein.

Festgeld bringt planbare Zinsen für ein festes Ziel

Beim Festgeld legst du einen Betrag für eine feste Laufzeit an und bekommst dafür einen festen Zins. Das ist praktisch, wenn du genau weißt, wann das Geld gebraucht wird, etwa für den Führerschein oder den Start in die Ausbildung. Dafür kommst du während der Laufzeit nicht an das Geld.

Wer Festgeld und Tagesgeld kombiniert, hat das Beste aus beiden Welten: feste Erträge für den geplanten Teil und volle Flexibilität für den Rest. Das ist eine solide Grundaufstellung für viele Familien.

Depot mit ETFs für den langfristigen Vermögensaufbau

Wenn du über viele Jahre für dein Kind sparst, ist ein Depot mit ETFs meist die renditestärkste Wahl. Über lange Zeiträume gleichen sich Kursschwankungen gut aus, und der Zinseszins entfaltet seine volle Wirkung. In unseren Beratungen rechnen wir langfristig mit einer Zielrendite von rund 7 Prozent pro Jahr nach Kosten und vor Steuern – dies ist eine Modellannahme und keine garantierte Prognose.

Wichtig ist nur: Ein Depot gehört zum langen Horizont, nicht zum Geld, das du nächstes Jahr brauchst. Wenn du unsicher bist, welche Mischung aus Tagesgeld, Festgeld und Depot zu eurer Situation passt, komm gerne auf mich zu. In einem kostenlosen, unverbindlichen Gespräch sortieren wir das gemeinsam, ganz in Ruhe und ohne Verkaufsdruck.

Was dürfen Eltern aus einem Kinderdepot bezahlen?

Dieselbe Regel wie beim Girokonto gilt auch fürs Depot: Es ist das Vermögen deines Kindes, und du verwaltest es treuhänderisch. Entnahmen sind erlaubt, solange sie dem Kind zugutekommen und nicht in den Familienhaushalt oder in deine eigenen Wünsche wandern.

In der Praxis fragen viele Eltern, ob etwa Schulausflüge, Nachhilfestunden oder ein neues Fahrrad aus dem Kinderdepot bezahlbar sind. Die Antwort ist meistens ja, weil all das direkt dem Kind nützt. Schwieriger wird es bei allgemeinen Haushaltsausgaben, die du ohnehin tragen müsstest.

Welche Ausgaben für das Kind in Ordnung sind

Orientiere dich an diesen Leitfragen, bevor du etwas aus dem Kindervermögen bezahlst:

  • Profitiert mein Kind unmittelbar und persönlich von dieser Ausgabe?
  • Würde ich diese Ausgabe auch als Treuhänder guten Gewissens verantworten?
  • Bleibt das Vermögen meines Kindes im Kern erhalten, statt verbraucht zu werden?

Wenn du alle drei Fragen mit einem guten Gefühl bejahen kannst, bist du auf der sicheren Seite.

Grenzen der elterlichen Verfügung über Depot und Konto

Die klare Grenze verläuft dort, wo das Geld nicht mehr dem Kind, sondern dir dient. Das Kindervermögen ist kein verstecktes Elternkonto, und genau darauf achtet im Zweifel auch das Finanzamt. Wer die Erträge steuerfrei mitnimmt, aber das Geld für sich selbst nutzt, riskiert, dass die ganze Konstruktion kippt.

Mit dem 18. Geburtstag endet deine Verfügungsbefugnis ohnehin vollständig. Dann entscheidet dein Kind allein, was mit dem Depot passiert. Wer sich fragt, ob ein Kinderdepot vorzeitig aufgelöst werden kann, sollte die rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen vorher genau kennen.

So dokumentierst du Entnahmen richtig

Es klingt nach Bürokratie, erspart dir aber im Zweifel viel Ärger: Halte größere Entnahmen und ihren Zweck nachvollziehbar fest. Eine kurze Notiz, wofür das Geld verwendet wurde, und ein passender Beleg reichen in der Regel schon aus.

So kannst du jederzeit zeigen, dass das Geld deinem Kind zugutegekommen ist. Das gibt dir Sicherheit, und ehrlich gesagt sorgt es auch für ein gutes Gefühl, wenn dein Kind mit 18 fragt, was über die Jahre mit seinem Geld passiert ist. Du hast dann eine saubere, klare Antwort.

FAQ

Wem gehört das Geld auf dem Kinderkonto?

Das Geld gehört rechtlich dem Kind, sobald es auf ein Konto eingezahlt wird, das auf den Namen des Kindes läuft. Es handelt sich um eine Schenkung, die nicht einfach rückgängig gemacht werden kann. Eltern verwalten das Konto bis zum 18. Geburtstag nur treuhänderisch.

Dürfen Eltern Geld vom Girokonto des Kindes abheben?

Ja, aber ausschließlich im Interesse des Kindes. Als gesetzliche Vertreter mit Vermögenssorge dürfen Eltern das Konto verwalten und Geld entnehmen, wenn es dem Kind zugutekommt. Entnahmen für eigene Zwecke sind nicht erlaubt und können steuerlich als Gestaltungsmissbrauch gewertet werden.

Was dürfen Eltern aus einem Kinderdepot bezahlen?

Ausgaben, die dem Kind unmittelbar nützen, sind in der Regel in Ordnung, also etwa Nachhilfe, Schulausflüge oder kindgerechte Anschaffungen. Allgemeine Haushaltsausgaben oder Dinge, die nur den Eltern zugutekommen, gehören nicht dazu. Im Zweifel lohnt sich eine kurze Dokumentation des Verwendungszwecks.

Wie viel Geld darf ein Kind steuerfrei auf dem Konto haben?

Beim Guthaben selbst gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Entscheidend sind die Erträge: Bis zu 1.000 Euro Kapitalerträge pro Jahr bleiben durch den Sparer-Pauschbetrag steuerfrei. Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung können darüber hinaus weitere Erträge steuerfrei bleiben, wenn das Gesamteinkommen des Kindes unter dem Grundfreibetrag liegt.

Wirkt sich das Kinderkonto auf BAföG-Ansprüche aus?

Ja, das kann es. Für Studierende und Auszubildende unter 30 Jahren gilt beim BAföG ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro. Liegt das Vermögen des Kindes bei Studienbeginn darüber, kann sich das negativ auf den BAföG-Anspruch auswirken. Es lohnt sich, diesen Punkt rechtzeitig einzuplanen.

Ab wann kann das Kind selbst über das Konto verfügen?

Mit dem 18. Geburtstag endet die elterliche Verwaltung vollständig. Ab diesem Zeitpunkt entscheidet das Kind allein über sein Konto und sein Depot, ohne dass die Eltern noch mitreden oder zugreifen dürfen. Deshalb lohnt es sich, Kinder früh an das Thema Geld heranzuführen.