Manchmal ändert sich das Leben schneller, als man denkt. Der Führerschein steht an, ein Auslandsjahr kommt dazwischen, oder das Geld wird plötzlich an anderer Stelle gebraucht. Und dann taucht die Frage auf, ob man das für das Kind aufgebaute Depot einfach so wieder auflösen kann. Die kurze Antwort: Es geht, aber nicht ganz so frei, wie viele Eltern glauben. Ein Kinderdepot folgt eigenen Spielregeln, und die haben mit dem Eigentum am Geld zu tun.
Wem gehört das Geld im Kinderdepot?
Das Geld im Kinderdepot gehört rechtlich dem Kind, nicht dir. Auch wenn du das Depot eröffnet, eingezahlt und über Jahre bespart hast, sind die Wertpapiere darin von Anfang an Eigentum deines Kindes. Du hast lediglich eine Vollmacht und verwaltest das Ganze treuhänderisch, bis dein Kind volljährig wird.
Das klingt erst mal ungewohnt, ist aber eigentlich eine schöne Sache: Du baust ein Vermögen auf, das ganz sicher bei deinem Kind ankommt. Für den Alltag heißt das, dass du entscheidest, wie angelegt wird, welche ETFs oder Fonds ins Depot wandern und wie viel monatlich gespart wird.
Was regelt § 1642 BGB?
Als Eltern seid ihr verpflichtet, das Vermögen eures Kindes verantwortungsvoll und in seinem Interesse zu verwalten. Rechtlich ist dafür § 1642 BGB einschlägig, der die Vermögensverwaltung für das Kind regelt. Ganz praktisch bedeutet das, dass jede Verfügung dem Wohl des Kindes dienen soll und nicht euren eigenen Wünschen.
Du bist also eine Art Hüter dieses Vermögens. Solange dein Kind minderjährig ist, triffst du die Entscheidungen, aber immer mit Blick darauf, was für dein Kind gut ist. Genau dieser Punkt wird wichtig, sobald es ums Auflösen geht.
Dürfen Eltern ein Kinderdepot vorzeitig auflösen?
Ja, aber nur im Interesse des Kindes. Weil das Geld deinem Kind gehört, darfst du als Elternteil vor dem 18. Geburtstag nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung darüber verfügen. Eine Entnahme oder gar Auflösung gilt dabei ausdrücklich als Ausnahmefall und muss einen nachvollziehbaren Zweck haben, der deinem Kind zugutekommt.
Wann ist eine Entnahme aus dem Kinderdepot erlaubt?
Es gibt durchaus Situationen, in denen ein Zugriff auf das Depot legitim ist. Entscheidend ist, dass das Geld für dein Kind verwendet wird und nicht für andere Zwecke abgezweigt wird. Idealerweise geschieht das mit Zustimmung deines Kindes, sofern es alt genug ist, das mitzuentscheiden.
Zu den anerkannten Ausnahmefällen zählen größere Ausgaben rund um dein heranwachsendes Kind:
- Finanzierung der Ausbildung deines Kindes
- Kosten für den Führerschein
- Ein Auslandsaufenthalt oder Auslandsjahr
Was hingegen nicht gedeckt ist, ist eine willkürliche Komplettauflösung ohne einen solchen kindbezogenen Zweck. Das Depot einfach aufzulösen, weil du das Geld gerade selbst gebrauchen könntest, ist von der Rechtsauffassung nicht abgedeckt. Es lohnt sich, ehrlich zu prüfen, ob die geplante Verwendung wirklich deinem Kind dient.
Ab 18 entscheidet dein Kind allein
Mit dem 18. Geburtstag erlangt dein Kind die volle Verfügungsgewalt über sein Vermögen, und die elterliche Vollmacht erlischt. Ab diesem Moment entscheidet allein dein Kind, ob das Depot weitergeführt, verkauft oder aufgelöst wird.
Willst du danach noch auf das Depot zugreifen, geht das nur, wenn dein nun volljähriges Kind dir ausdrücklich eine Vollmacht erteilt. Ohne diese hast du kein Zugriffsrecht mehr. Das ist ein guter Anlass, rechtzeitig mit dem Kind über das angesparte Vermögen zu sprechen – auch darüber, wie viel Geld man pro Monat für Kinder sparen sollte, damit am Ende wirklich etwas Substanzielles da ist.
Was passiert steuerlich, wenn du das Kinderdepot auflöst?
Sobald du Wertpapiere verkaufst, wird der Gewinn steuerlich relevant. Dieser Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem, was du beim Kauf bezahlt hast (also den Anschaffungskosten inklusive Nebenkosten) und dem Erlös beim Verkauf. Nur auf diesen Gewinn fällt Steuer an, nicht auf den gesamten ausgezahlten Betrag.
Auf diesen Gewinn greift die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Deine Bank behält diese Steuer automatisch ein, sobald der Sparerpauschbetrag überschritten wird. Du musst dich also nicht selbst darum kümmern, dass etwas abgeführt wird.
Sparerpauschbetrag gilt auch für dein Kind
Auch dein Kind hat Anspruch auf den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr. Dieser Betrag steht seit 2023 jeder Person zu und gilt ebenso im Jahr 2026. Die Kapitalerträge aus dem Kinderdepot werden dabei deinem Kind zugerechnet und zählen nicht in deinen eigenen Sparerpauschbetrag hinein.
Damit die Steuer bis zu diesem Betrag gar nicht erst einbehalten wird, kannst du einen Freistellungsauftrag auf den Namen deines Kindes stellen. Dieser muss von allen gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden. Es ist auch möglich, mehrere Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken zu erteilen, in der Summe dürfen sie aber 1.000 Euro pro Person nicht überschreiten.
Beim Verkauf möglichst wenig oder gar keine Steuer zu zahlen, gelingt auf zwei Wegen:
- Richte einen Freistellungsauftrag über den Sparerpauschbetrag ein, dann behält die Bank bis 1.000 Euro Erträge keine Steuer ein.
- Nutze eine Nichtveranlagungsbescheinigung, wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen deines Kindes sehr niedrig ist, um den Steuerabzug ganz zu vermeiden.
Alternativ lässt sich der Sparerpauschbetrag auch über die Einkommensteuererklärung geltend machen, indem die Kapitalerträge und die bereits abgeführte Steuer dort angegeben werden. Wenn dir dieser Teil gerade Kopfzerbrechen bereitet, melde dich gern bei mir. Dann schauen wir gemeinsam, welcher Weg für euch am sinnvollsten ist, das ist meistens einfacher, als es zunächst aussieht.
Welche Nachteile hat eine vorzeitige Auflösung?
Der größte Nachteil ist der verlorene Zinseszinseffekt. Gerade bei der Geldanlage für Kinder entfaltet dieser über viele Jahre seine volle Kraft, weil Erträge immer wieder mitverzinst werden und sich das Vermögen so mit der Zeit spürbar aufbaut. Wer früh auflöst, unterbricht genau diesen Effekt und verschenkt einen wichtigen Teil der erwarteten Vermögensentwicklung.
Dazu kommt die steuerliche Seite. Wird beim Verkauf ein größerer Gewinn realisiert und ist der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft, mindert die fällige Abgeltungsteuer den Betrag, der tatsächlich bei euch ankommt. So bleibt am Ende weniger übrig, als der reine Depotwert vermuten lässt.
Was sind die Alternativen zur kompletten Auflösung?
Oft musst du gar nicht das ganze Depot auflösen, um an das Geld zu kommen, das du gerade brauchst. In vielen Fällen gibt es einen sanfteren Weg, der den langfristigen Vermögensaufbau möglichst wenig stört. Bevor du zur kompletten Liquidation greifst, lohnt sich ein Blick auf die schonenderen Möglichkeiten:
- Nimm nur eine Teilentnahme vor, statt das gesamte Depot aufzulösen, so bleibt der größte Teil weiter investiert.
- Übertrage das Depot auf ein anderes Depot deines Kindes, etwa zu einem günstigeren Anbieter, ohne zu verkaufen.
- Pausiere den Sparplan, wenn es finanziell gerade eng wird, das Depot bleibt bestehen und du kannst später wieder einsteigen.
Ein pausierter Sparplan ist oft die entspannteste Lösung, wenn du kurzfristig einfach nicht weitersparen kannst. Das angelegte Geld bleibt für dein Kind investiert und arbeitet weiter, während du eine Pause machst. Sobald es wieder passt, setzt du die Einzahlungen einfach fort. Wer überlegt, ob es sich überhaupt lohnt, Kindergeld in ETFs anzulegen, findet dort einen guten Einstieg in die Frage, wie regelmäßige Beträge langfristig wirken können.
Und sobald dein Kind volljährig ist, liegt die Entscheidung ohnehin in seinen Händen. Dann bestimmt es selbst, ob es das Depot fortführt oder auflöst. Ein guter Moment, um gemeinsam zu überlegen, wie es mit dem aufgebauten Vermögen weitergeht.
Wenn du unsicher bist, welcher Weg für eure Familie der richtige ist, sprich mich gerne an. In einer kostenlosen und unverbindlichen Beratung gehen wir eure Situation in Ruhe durch. Viele Eltern gehen danach mit einem richtig guten Gefühl in diesen nächsten Schritt, und genau das wünsche ich dir und deinem Kind auch.
Häufige Fragen
Lasse ist Gründer von SmartKidsInvest und seit über 10 Jahren Finanzberater mit Fokus auf Familien. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie jede Familie versteht – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck.






