Eine Trennung mitten in der Elternzeit wirft sofort eine Frage auf, die vielen schlaflose Nächte bereitet: Steht mir das Elterngeld überhaupt noch zu, wenn wir nicht mehr unter einem Dach wohnen? Die Antwort ist beruhigend: Elterngeld ist nicht daran geknüpft, dass Mama und Papa zusammenleben. Auch getrennt erziehende Eltern haben denselben Anspruch wie Paare, die noch zusammen sind. Worauf es ankommt, schauen wir uns jetzt in Ruhe an.
Wer bekommt Elterngeld, wenn die Eltern getrennt leben?
Elterngeld ist nicht an ein gemeinsames Zuhause gebunden
Ob ihr noch zusammenwohnt oder nicht, spielt für den Anspruch keine Rolle. Entscheidend ist etwas anderes: Jeder Elternteil, der Elterngeld bekommen möchte, muss eine häusliche Gemeinschaft mit dem Kind haben. Das Kind muss also tatsächlich bei dir leben, zumindest zeitweise – und mindestens ein Drittel der Zeit. Das ist die Grenze, an der sich der Anspruch festmacht. Liegt der Betreuungsanteil darunter, entfällt das Elterngeld für diesen Elternteil.
Getrennt erziehend und alleinerziehend sind nicht dasselbe
Als getrennt erziehend giltst du, wenn ihr beide getrennt voneinander lebt und euch die Betreuung des Kindes so aufteilt, dass beide Elternteile eine häusliche Gemeinschaft mit dem Kind haben.
Lebt das Kind dagegen bei einem Elternteil weniger als ein Drittel der Zeit, bekommt dieser Elternteil kein Elterngeld. Der andere Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, kann dann als alleinerziehend Elterngeld erhalten, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Welche das genau sind, klären wir weiter unten.
Können beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld nehmen?
Ja, beide Elternteile können gleichzeitig Elterngeld beziehen, allerdings nur für einen einzigen Lebensmonat. Darüber hinaus gilt das klassische Prinzip, dass ihr die Monate untereinander aufteilt, statt sie doppelt zu beanspruchen. Die Gesamtzahl der Monate bleibt gleich, ihr entscheidet nur, wer wann dran ist. Bei der Aufteilung habt ihr dabei echten Spielraum. Schauen wir uns die drei möglichen Varianten an:
- Hintereinander: Erst bezieht ein Elternteil mehrere Monate, danach der andere.
- Abwechselnd: Ihr teilt die Monate in Blöcke und löst euch gegenseitig ab.
- Parallel: Für genau einen Lebensmonat beziehen beide gleichzeitig.
Welche Variante für euch passt, hängt stark von eurer Arbeits- und Betreuungssituation ab. Gerade wenn ihr nicht mehr zusammenlebt, kann eine abgestimmte Abfolge helfen, dass beide Zeit mit dem Kind haben und trotzdem beruflich planen können. Wenn du dir unsicher bist, wie ihr das am besten verteilt, meld dich gerne bei mir, dann gehen wir das gemeinsam durch.
14 Monate Basiselterngeld aufteilen
Auch als getrennt erziehende Eltern könnt ihr die 14 Lebensmonate Basiselterngeld untereinander aufteilen. Die zwei zusätzlichen Monate, die sogenannten Partnermonate, sind an eine Bedingung geknüpft: Mindestens ein Elternteil muss in zwei Lebensmonaten nach der Geburt weniger Einkommen haben als vorher. Ohne diese Partnermonate bleibt es bei zwölf Monaten. Mit ihnen kommt ihr auf die vollen 14. Wer sich fragt, wie sich der Elterngeld-Geschwisterbonus für beide Eltern auswirkt, findet dort weitere Details zur Aufteilung.
Was gilt beim Elterngeld, wenn das Kind im Wechselmodell betreut wird?
Beim Wechselmodell betreut ihr das Kind beide zu wesentlichen Teilen. Entscheidend ist, dass das Kind bei jedem von euch mindestens ein Drittel der Zeit wohnt. Nur dann können grundsätzlich beide Elterngeld beziehen und die Monate untereinander aufteilen. Beim hälftigen Wechselmodell wird der Mehrbedarf bei jedem Elternteil zur Hälfte berücksichtigt, da beide das Kind zu gleichen Teilen betreuen und entsprechende Kosten tragen.
Wer verliert den Anspruch, wenn die Aufteilung unter ein Drittel fällt?
Den Anspruch verliert der Elternteil, bei dem das Kind weniger als ein Drittel der Zeit wohnt. Sobald die Betreuung stark auseinandergeht und das Kind überwiegend bei einem Elternteil lebt, kippt die Lage: Der Elternteil mit dem geringeren Betreuungsanteil bekommt kein Elterngeld mehr. Der andere Elternteil kann dann als alleinerziehend Elterngeld erhalten, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Rund ums Wechselmodell gibt es viele Detailfragen, etwa zu konkreten Nachweisen gegenüber der Elterngeldstelle. Dazu liegen mir keine belastbaren pauschalen Angaben vor, und ich erzähle dir lieber nichts Halbgares. Wenn genau das euer Thema ist, schauen wir uns deinen Fall in einem Gespräch konkret an.
Welcher Elternteil sollte Elterngeld beantragen?
Wer Elterngeld beantragen sollte, hängt davon ab, wie ihr betreut und wer steuerrechtlich als alleinerziehend gilt. Teilt ihr euch die Betreuung so auf, dass jeder mindestens ein Drittel der Zeit das Kind hat, könnt ihr beide beantragen und aufteilen. Liegt die Betreuung klar bei einem Elternteil, führt der Weg in Richtung Alleinerziehenden-Anspruch.
Zwei Voraussetzungen für den Alleinerziehenden-Anspruch
Um als alleinerziehender Elternteil Elterngeld zu bekommen, müssen zwei Dinge zusammenkommen:
- Der andere Elternteil wohnt weder mit dir noch mit dem Kind zusammen.
- Du giltst steuerrechtlich als alleinerziehend, hast also grundsätzlich Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Sind diese beiden Punkte erfüllt, kannst du das Elterngeld allein in vollem Umfang nutzen, einschließlich der Partnermonate und des Partnerschaftsbonus. Falls du unsicher bist, ob du als alleinerziehend giltst, meld dich einfach, das klären wir gemeinsam in Ruhe.
Einkommensgrenze von 175.000 Euro
Unabhängig davon, ob du allein oder gemeinsam beantragst, gibt es eine Obergrenze beim Einkommen. Elterngeld ist ausgeschlossen, sobald das zu versteuernde Jahreseinkommen mehr als 175.000 Euro beträgt. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende, Paare und getrennt Erziehende gleichermaßen. Dabei geht es um das zu versteuernde Einkommen, nicht um dein Brutto- oder Nettogehalt – das zu versteuernde Einkommen liegt in der Regel deutlich darunter, lass dich von der hohen Zahl also nicht abschrecken. Wer wissen möchte, was sich beim Elterngeld ab 2027 ändert, findet dort einen aktuellen Überblick.
Welcher Elternteil bekommt das Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern?
Das Kindergeld bekommt der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind aufgenommen ist. Kindergeld folgt also dem Kind. In den allermeisten Fällen ist das eindeutig: Dort, wo das Kind hauptsächlich lebt und gemeldet ist, landet auch das Kindergeld.
Was passiert ohne gemeinsamen Haushalt?
Ist das Kind in keinen Haushalt eines Berechtigten aufgenommen, greift eine Ersatzregel. Dann erhält die Person das Kindergeld, die dem Kind eine Unterhaltsrente zahlt. Zahlen mehrere Berechtigte Unterhalt, ist die höchste Unterhaltsrente maßgeblich. Sind die Unterhaltszahlungen gleich hoch oder zahlt niemand Unterhalt, bestimmen die Berechtigten untereinander, wer das Kindergeld bekommt. Wer dabei noch die Frage klärt, welcher Elternteil Kindergeld wegen der Steuer beantragen sollte, kann hier zusätzlich punkten.
Unterhaltsvorschuss als Ergänzung ab Januar 2025
Wenn der andere Elternteil keinen, nur unregelmäßigen oder zu niedrigen Unterhalt zahlt, gibt es für Kinder getrennt Erziehender den Unterhaltsvorschuss. Voraussetzung ist unter anderem, dass du und dein Kind in Deutschland zusammenwohnt und du die überwiegende Erziehungsverantwortung trägst.
Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes. Seit dem 1. Januar 2025 gelten die folgenden monatlichen Beträge:
| Alter des Kindes | Unterhaltsvorschuss pro Monat ab 01.01.2025 |
|---|---|
| bis 5 Jahre | 227 Euro |
| 6 bis 11 Jahre | 299 Euro |
| 12 bis 17 Jahre | 394 Euro |
Diese Beträge federn einen Teil der Lücke ab, wenn der Unterhalt nicht zuverlässig kommt. Gerade in der ersten Zeit nach einer Trennung ist das eine spürbare Entlastung, die vielen Familien über eine finanziell wackelige Phase hilft.
Eine Trennung ist emotional schon anstrengend genug, da sollen nicht auch noch Elterngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss zum zusätzlichen Stressfaktor werden. Wenn du all das für deine Familie einmal sauber sortieren und gleichzeitig ans Vermögen für dein Kind denken möchtest, melde dich gerne für eine kostenlose, unverbindliche Beratung bei mir. Viele Eltern, die Kindergeld in ETFs anlegen wollen, gehen danach mit einem richtig guten Gefühl in dieses neue Kapitel.
FAQ
Können beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld beziehen?
Ja, aber nur für genau einen Lebensmonat gleichzeitig. Alle weiteren Monate teilt ihr untereinander auf, sodass ihr sie nacheinander oder abwechselnd nutzt. Das gilt auch für getrennt lebende Eltern.
Welcher Elternteil sollte Elterngeld beantragen?
Das hängt von eurer Betreuungsaufteilung ab. Hat jeder von euch das Kind mindestens ein Drittel der Zeit, könnt ihr beide beantragen und aufteilen. Lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil und gilt dieser steuerrechtlich als alleinerziehend, stellt dieser den Antrag allein und kann die Monate vollständig nutzen.
Kann man Elternzeit nehmen, wenn man nicht zusammenwohnt?
Ja. Das gemeinsame Wohnen mit dem anderen Elternteil ist keine Voraussetzung für die Elternzeit. Du musst nur eine häusliche Gemeinschaft mit dem Kind haben, also das Kind muss tatsächlich bei dir leben, mindestens zu einem Drittel der Zeit.
Welcher Elternteil bekommt das Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern?
Das Kindergeld erhält der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind aufgenommen ist. Bei unklaren Verhältnissen greift die Unterhaltsregel: Wer den höchsten Unterhalt zahlt, erhält das Kindergeld.
Ab wann verliert ein Elternteil den Anspruch auf Elterngeld bei Trennung?
Der Anspruch entfällt, sobald das Kind weniger als ein Drittel der Zeit bei diesem Elternteil wohnt. Liegt der Betreuungsanteil dauerhaft darunter, fehlt die häusliche Gemeinschaft im Sinne des Elterngeldrechts, und das Elterngeld wird nicht gewährt.
Gilt die Einkommensgrenze für Elterngeld auch bei getrennt lebenden Eltern?
Ja. Die Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen gilt unabhängig vom Familienstand, also auch für getrennt Erziehende und Alleinerziehende. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen diese Grenze, entfällt der Elterngeldanspruch vollständig.
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