Zwillinge sind doppelte Freude, doppelte Nächte ohne Schlaf und ganz oft auch ein großes Fragezeichen beim Thema Geld. Eine der häufigsten Fragen, die mir Eltern von Zwillingen stellen, lautet: Bekommen wir jetzt eigentlich doppeltes Elterngeld, oder zumindest den Geschwisterbonus? Die Antwort ist nicht ganz so einfach, wie man hofft, aber absolut nachvollziehbar. Am Ende weißt du genau, was dir zusteht.

Was ist der Geschwisterbonus beim Elterngeld?

Der Geschwisterbonus ist ein Zuschlag auf dein Elterngeld, wenn du mit weiteren anspruchsberechtigten Kindern in einem Haushalt lebst. Geregelt ist das in § 2a Absatz 1 BEEG. Der Gedanke dahinter ist schön einfach: Wer ohnehin schon mehrere kleine Kinder zu betreuen hat, soll finanziell ein bisschen aufgefangen werden.

Entscheidend ist dabei immer das Alter der Kinder im jeweiligen Bezugsmonat, nicht das Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung. Das bedeutet, der Bonus kann mitten im Elterngeldbezug wegfallen, wenn ein Kind die Altersgrenze überschreitet.

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

Du hast Anspruch, wenn eine dieser beiden Bedingungen erfüllt ist:

  • mindestens zwei Kinder unter drei Jahren leben im Haushalt, oder
  • mindestens drei Kinder unter sechs Jahren leben im Haushalt.

Berücksichtigt werden vor allem leibliche Kinder sowie bestimmte angenommene Kinder. Bei adoptierten Kindern unter 14 Jahren zählt für die Altersgrenze übrigens nicht das Geburtsdatum, sondern die Zeit seit der Aufnahme in deinen Haushalt.

Wie hoch ist der Geschwisterbonus?

Der Bonus beträgt 10 Prozent des dir zustehenden Elterngeldes. Nach unten gibt es einen festen Mindestbetrag, damit auch bei kleinem Elterngeld etwas übrig bleibt: Beim Basiselterngeld sind das mindestens 75 Euro monatlich, beim ElterngeldPlus mindestens 37,50 Euro. Der niedrigere Mindestbetrag beim ElterngeldPlus erklärt sich daraus, dass ElterngeldPlus grundsätzlich die Hälfte des entsprechenden Basiselterngeldes beträgt. Einen eigenen gesetzlichen Höchstbetrag gibt es nicht, der Bonus bleibt immer bei 10 Prozent deines tatsächlichen Elterngeldes. Der Elterngeld-Geschwisterbonus läuft nur so lange, wie mindestens eine der Voraussetzungen erfüllt ist.

Bekommt man für Zwillinge doppelt Elterngeld?

Nein, für Zwillinge gibt es kein doppeltes Elterngeld. Ich weiß, das ist im ersten Moment eine kleine Enttäuschung, denn zwei Babys bedeuten nun mal zwei kleine Menschen, die versorgt werden wollen. Rechtlich gelten Zwillinge aber nicht als zwei getrennte Geburten mit jeweils eigenem Anspruch, sondern als eine Mehrlingsgeburt mit einem Elterngeldanspruch.

An die Stelle eines zweiten vollen Anspruchs tritt der sogenannte Mehrlingszuschlag nach § 2a Absatz 4 BEEG. Dieser Zuschlag erhöht dein reguläres Elterngeld und gleicht die Mehrbelastung zumindest spürbar aus. Bei Zwillingen beträgt er 300 Euro beim Basiselterngeld und 150 Euro beim ElterngeldPlus pro Monat.

Welche Beträge gelten bei Zwillingen?

Durch den Mehrlingszuschlag verschieben sich auch die Spannen für dein Elterngeld. Das reguläre Basiselterngeld liegt zwischen 300 und 1.800 Euro, der Zuschlag von 300 Euro kommt obendrauf. So ergeben sich für Zwillinge folgende Mindest- und Höchstwerte:

  • Basiselterngeld: mindestens 600 Euro, höchstens 2.100 Euro monatlich
  • ElterngeldPlus: mindestens 300 Euro, höchstens 1.050 Euro monatlich

Bei Drillingen zählt man zwei weitere Mehrlingskinder, dann sind es 600 Euro beim Basiselterngeld, bei Vierlingen entsprechend 900 Euro. Die Logik bleibt immer gleich: je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind aus derselben Geburt.

Was ist der Unterschied zwischen Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag?

An diesem Punkt kommen viele Eltern durcheinander, und das ist absolut verständlich. Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag klingen ähnlich, meinen aber zwei ganz unterschiedliche Dinge. Der Geschwisterbonus berücksichtigt, dass bereits ältere Kinder in deinem Haushalt leben. Der Mehrlingszuschlag greift für jedes weitere Kind aus derselben Geburt, also für das zweite Zwillingsbaby, das dritte Drillingsbaby und so weiter. Deshalb lösen die Zwillinge selbst keinen Geschwisterbonus aus: Das Gesetz schließt in § 2a Absatz 1 BEEG die Kinder ausdrücklich aus, für die sich das Elterngeld bereits über den Mehrlingszuschlag nach Absatz 4 erhöht.

Damit du beide Zuschläge sauber auseinanderhalten kannst, hilft ein direkter Vergleich der wichtigsten Eckpunkte:

GeschwisterbonusMehrlingszuschlag
Rechtsgrundlage§ 2a Abs. 1–3 BEEG§ 2a Abs. 4 BEEG
Voraussetzungzwei Kinder unter drei Jahren oder drei Kinder unter sechs Jahren im HaushaltMehrlingsgeburt
Zwillinge selbst ausreichend?Nein, sie zählen über den MehrlingszuschlagJa
Höhe Basiselterngeld10 %, mindestens 75 Euro300 Euro bei Zwillingen, je weiteres Kind weitere 300 Euro
Höhe ElterngeldPlusmindestens 37,50 Euro, grundsätzlich 10 %150 Euro bei Zwillingen, je weiteres Kind weitere 150 Euro
Dauerbis zum Ende des Monats, in dem eine Voraussetzung entfälltfür die Monate des Elterngeldbezugs
Kombinationkann zusätzlich gezahlt werdenwird auch neben einem Geschwisterbonus gezahlt

Du siehst: Die beiden Zuschläge schließen sich nicht aus. Genau das wird im nächsten Abschnitt spannend, denn es gibt eine Konstellation, in der du beides gleichzeitig bekommst.

Wann bekommt man beim Elterngeld Geschwisterbonus für Zwillinge?

Den Geschwisterbonus bekommst du bei Zwillingen genau dann, wenn zusätzlich zu den Zwillingen bereits ein älteres Kind im Haushalt lebt, das die Altersvoraussetzung erfüllt. Nicht die Zwillinge selbst lösen den Bonus aus, sondern das vorhandene ältere Geschwisterchen.

Stell dir vor, bei euch werden Zwillinge geboren und ihr habt bereits ein zweijähriges Kind. Damit leben mindestens zwei Kinder unter drei Jahren bei euch im Haushalt, nämlich das ältere Kind und die Zwillinge. Das ältere Kind erfüllt die Geschwisterbonus-Voraussetzung, die Zwillinge lösen den Mehrlingszuschlag aus. Beides zusammen ist ausdrücklich erlaubt.

Wie sieht das in Zahlen aus?

Rechnen wir das an einem vereinfachten Beispiel durch. Nehmen wir an, dein maßgebliches Elterngeld-Netto liegt bei 2.500 Euro und daraus ergibt sich ein reguläres Basiselterngeld von 1.625 Euro. Das ist eine vereinfachte Annahme, die genaue Höhe ermittelt immer die Elterngeldstelle nach den gesetzlichen Vorgaben.

Mit Zwillingen und einem zweijährigen älteren Kind setzt sich dein monatliches Elterngeld dann so zusammen:

  • reguläres Basiselterngeld: 1.625 Euro
  • Geschwisterbonus (10 % von 1.625 Euro): 162,50 Euro
  • Mehrlingszuschlag für die Zwillinge: 300 Euro
  • Gesamt: 2.087,50 Euro monatlich

In diesem Fall bekommst du also beide Zuschläge parallel, den Geschwisterbonus für das ältere Kind und den Mehrlingszuschlag für die Zwillinge. Der Geschwisterbonus läuft aber nur so lange, wie die Alters- und Haushaltsvoraussetzungen erfüllt sind. Sobald das ältere Kind drei Jahre alt wird und keine andere Voraussetzung mehr greift, fällt dieser Teil weg.

Solche Konstellationen sind schön, aber die genaue Berechnung kann im Alltag schnell verwirren. Wenn du mal unsicher bist, was in eurer Situation herauskommt, melde dich gerne bei mir. In einer kostenlosen und unverbindlichen Beratung rechnen wir das in Ruhe gemeinsam durch, und meistens ist es am Ende klarer, als es auf den ersten Blick wirkt.

Wie beantragst du Mehrlingszuschlag und Geschwisterbonus?

Für Mehrlingszuschlag und Geschwisterbonus brauchst du keine gesonderten Anträge. Beides machst du einfach im regulären Elterngeldantrag geltend, den du bei deiner zuständigen Elterngeldstelle stellst.

Pro Elternteil ist dabei nur ein Antrag nötig, auch bei Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen. Du gibst im Antrag an, dass eine Mehrlingsgeburt vorliegt und ob weitere Kinder im Haushalt leben. Die Elterngeldstelle berücksichtigt den Mehrlingszuschlag und den Geschwisterbonus dann automatisch, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Unterlagen brauchst du?

Welche Stelle örtlich zuständig ist und welche Unterlagen im Detail verlangt werden, hängt von deinem Wohnort und deinem Bundesland ab. Eine bundeseinheitliche, vollständige Liste gibt es nicht. Halte für deinen Antrag diese Unterlagen bereit:

  • Geburtsurkunden der Kinder, bei Mehrlingen als Nachweis der Mehrlingsgeburt
  • Nachweise zu deinem Einkommen
  • Angaben zu Wohnsitz und Haushalt

Mehr ist es im Kern oft gar nicht. Zwischen durchwachten Nächten und zwei kleinen Wundern bleibt ohnehin kaum Zeit für Papierkram, und genau deshalb lohnt es sich, den Antrag früh und vollständig einzureichen. Wenn du dabei das Gefühl haben möchtest, wirklich alles richtig zu machen und nebenbei einen klaren Blick auf die finanzielle Zukunft deiner Kinder zu gewinnen, begleite ich dich dabei gerne. Viele Eltern gehen danach deutlich entspannter in dieses neue, aufregende Kapitel.

FAQ

Wann bekommt man beim Elterngeld den Geschwisterbonus?

Den Geschwisterbonus bekommst du, wenn im Bezugsmonat mindestens zwei Kinder unter drei Jahren oder mindestens drei Kinder unter sechs Jahren in deinem Haushalt leben. Er wird nur so lange gezahlt, wie diese Voraussetzung erfüllt ist.

Wie viel Elterngeld steht einem bei Zwillingen zu?

Bei Zwillingen erhältst du dein reguläres Basiselterngeld zuzüglich eines Mehrlingszuschlags von 300 Euro. Das Basiselterngeld liegt damit zwischen 600 und 2.100 Euro monatlich, beim ElterngeldPlus zwischen 300 und 1.050 Euro monatlich.

Bekommt man für Zwillinge doppelt Elterngeld?

Nein. Zwillinge gelten rechtlich als eine Mehrlingsgeburt mit einem Elterngeldanspruch. Statt eines zweiten vollen Anspruchs gibt es den Mehrlingszuschlag von 300 Euro beim Basiselterngeld bzw. 150 Euro beim ElterngeldPlus pro Monat.

Welche Zuschüsse gibt es bei Zwillingen?

Bei Zwillingen gibt es vor allem den Mehrlingszuschlag beim Elterngeld. Wenn zusätzlich ein älteres Kind im Haushalt lebt und die Altersvoraussetzungen erfüllt sind, kommt der Geschwisterbonus obendrauf. Darüber hinaus steht dir für jedes Kind Kindergeld zu, und je nach Einkommen kannst du auch Kinderzuschlag oder andere Familienleistungen beantragen.

Können Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag gleichzeitig gezahlt werden?

Ja. Wenn du Zwillinge bekommst und bereits ein älteres Kind im Haushalt lebt, das die Altersvoraussetzung erfüllt, bekommst du beides parallel: den Mehrlingszuschlag für die Zwillinge und den Geschwisterbonus für das ältere Kind.