Wenn du gerade dein Elterngeld planst und überall von einer „Kürzung 2027″ liest, kann einem ganz schön flau werden. Erst mal durchatmen: Vieles davon ist noch gar nicht beschlossen. Die Bundesregierung arbeitet zwar an einer Reform, aber Stand heute gilt weiterhin das bekannte Elterngeldrecht mit Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Lass uns das in Ruhe sortieren, damit du weißt, was sicher ist und was nur ein Plan auf dem Papier.

Was ist beim Elterngeld gerade beschlossen?

Beim Thema Elterngeldkürzung 2027 ist bisher nichts beschlossen. Das Bundesfamilienministerium hat bestätigt, dass es an einer Reform arbeitet, aber ein Kabinettsbeschluss oder eine endgültige Koalitionseinigung liegen nicht vor. In der Regierungspressekonferenz vom 26. Juni 2026 wurde sogar ausdrücklich betont, dass verschiedene Modelle noch diskutiert werden und manches davon reine Spekulation ist.

Reform in Arbeit, aber kein Kabinettsbeschluss

Ich weiß, wie nervös solche Schlagzeilen machen, gerade wenn man mitten in der Familienplanung steckt. „In Arbeit“ heißt eben nicht „gilt schon“. Solange kein Gesetz verabschiedet und in Kraft getreten ist, ändert sich für dich erst mal gar nichts. Was in Medien und Ratgebern über zwölf Monate, höhere Monatsbeträge oder den Wegfall des Partnerschaftsbonus steht, ist ein Reformplan im Entwurfsstadium, kein geltendes Recht.

Welche Einkommensgrenze gilt aktuell?

Die letzte große Änderung, die wirklich in Kraft ist, betrifft die Einkommensgrenze. Für Geburten ab dem 1. April 2025 gibt es grundsätzlich kein Elterngeld mehr, wenn das zu versteuernde Einkommen der Eltern über 175.000 Euro liegt. Diese Grenze wurde stufenweise abgesenkt: Für Geburten ab dem 1. April 2024 lag sie noch bei 200.000 Euro.

Diese Grenze bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf dein monatliches Netto oder Brutto. Das verwechseln viele und erschrecken unnötig. Eine neue Einkommensgrenze für 2027 ist dagegen nirgends verlässlich belegt, lass dich von kursierenden Zahlen also nicht verunsichern.

Was du jetzt sicher weißt und was offen bleibt

Damit du einen klaren Kopf behältst, hier die Trennung zwischen dem, was feststeht, und dem, was noch in der Schwebe ist.

  • Sicher: Es gilt weiterhin das bekannte Modell mit Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
  • Sicher: Die Einkommensgrenze liegt bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Geburten ab 1. April 2025.
  • Offen: Eine Kürzung auf zwölf Monate, höhere Monatsbeträge, der Wegfall des Partnerschaftsbonus und ein konkretes Startdatum 2027.

Mein Rat: Plane mit dem, was heute gilt, und behalte die Reform als Möglichkeit im Hinterkopf. Wie du dich dabei clever absicherst, kommt weiter unten.

Wie funktioniert das Elterngeld aktuell?

Das aktuelle Elterngeld ersetzt dir einen Teil des Einkommens, das wegfällt, wenn du nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeitest. Es gibt drei Bausteine, die du kombinieren kannst: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Diese Systematik gilt unabhängig von allen Reformplänen und ist erst mal dein Rechenrahmen.

Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro

Das Basiselterngeld beträgt zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat. Wenn dein Erwerbseinkommen komplett wegfällt, ersetzt es in der Regel 65 Prozent deines wegfallenden bereinigten Nettoeinkommens. Bei niedrigeren Einkommen steigt der Prozentsatz, damit auch mit kleinem Verdienst ein anständiger Betrag zusammenkommt. Lag dein verfügbares bereinigtes Nettoeinkommen vor der Geburt zwischen 1.000 und 1.200 Euro, bekommst du regelmäßig 67 Prozent. Unter 1.000 Euro steigt die Ersatzrate schrittweise weiter, damit der Mindestbetrag von 300 Euro erreicht wird. Maßgeblich ist dabei das wegfallende bereinigte Netto, nicht einfach die Zahl auf deiner Gehaltsabrechnung.

Bis zu 14 Monate nur mit Partnermonaten

Basiselterngeld kannst du bis zum 14. Lebensmonat des Kindes beziehen, allerdings nur, wenn beide Eltern Elterngeld nehmen. Ein Elternteil allein kommt auf höchstens zwölf Monate, die zusätzlichen zwei heißen Partnermonate. Alleinerziehende können ebenfalls bis zu 14 Monate erhalten, wenn sie die Voraussetzungen für diese Partnermonate erfüllen und mit dem Kind allein zusammenleben.

Seit April 2024 ist der gleichzeitige Bezug eingeschränkt: Beide Eltern können Basiselterngeld nur noch für einen Monat zusammen beziehen. Ausnahmen gibt es bei Mehrlingen, bei Neugeborenen mit Behinderung oder Geschwisterkindern mit Behinderung.

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

ElterngeldPlus ist halb so hoch wie das entsprechende Basiselterngeld, dafür kannst du es doppelt so lange beziehen. Besonders interessant ist das, wenn du während des Bezugs in Teilzeit arbeitest. Aus einem Monat Basiselterngeld kannst du zwei Monate ElterngeldPlus machen und so die Gesamtdauer deutlich strecken.

Der Partnerschaftsbonus ist nach geltendem Recht weiter vorgesehen. Arbeiten beide Eltern gleichzeitig in einem bestimmten Stundenumfang, gibt es zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, bis zu vier je Elternteil, wenn die Voraussetzungen passen. Bei Mehrlingen kommt ein Mehrlingszuschlag von 300 Euro beim Basiselterngeld beziehungsweise 150 Euro beim ElterngeldPlus je weiterem Kind dazu, bei Frühgeburten kann sich der Anspruch um zusätzliche Monate erhöhen.

Was sieht der geplante Reformentwurf vor?

Der öffentlich diskutierte Reformplan würde das Elterngeld spürbar umbauen, ist aber noch nicht beschlossen. Ich beschreibe dir hier bewusst, was in Entwürfen und Medienberichten kursiert, damit du die Diskussion einordnen kannst. Keine dieser Zahlen gilt, solange kein Gesetz verabschiedet ist.

12 statt 14 Monate im Gespräch

In einem beschriebenen Reformplan ist die Rede davon, das Basiselterngeld von bisher bis zu 14 auf zwölf Monate zu kürzen. Das ist der Kern dessen, was als „Kürzung“ durch die Medien geht. Noch einmal ganz deutlich: Das ist Entwurfsstadium, kein beschlossenes Recht.

Was steckt hinter dem 3/6/3-Modell?

Hinter dem 3/6/3-Modell steckt die Idee, die zwölf Monate neu aufzuteilen. Nach der öffentlich beschriebenen Variante wären drei Monate fest für jeden Elternteil reserviert und sechs Monate flexibel zwischen beiden aufteilbar. Diese flexiblen Monate sollen laut Plan auch gleichzeitig bezogen werden können. Ob dieses Modell wirklich in einen Regierungsentwurf wandert, ist offen. Die Regierungspressekonferenz vom 26. Juni 2026 hat verschiedene konkrete Modelle als noch nicht festgelegt bezeichnet und ein hälftiges Sieben-Monate-Modell sogar ausdrücklich als Spekulation.

Höhere Beträge und Wegfall des Partnerschaftsbonus

Zum Ausgleich für die kürzere Dauer nennt der Reformplan höhere Beträge. Der Mindestbetrag soll von 300 auf 330 Euro steigen, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro. ElterngeldPlus soll dem Entwurfsstand zufolge unverändert bleiben, der Partnerschaftsbonus dagegen wegfallen. All das gilt nur im Falle einer Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes.

Schauen wir uns die wichtigsten geplanten Punkte im Vergleich zum geltenden Recht an.

Aktuell geltendReformplan (Entwurf, nicht beschlossen)
Dauer Basiselterngeldbis zu 14 Monate12 Monate (3/6/3-Modell)
Mindestbetrag300 Euro330 Euro
Höchstbetrag1.800 Euro1.900 Euro
ElterngeldPlusvorhandensoll unverändert bleiben
Partnerschaftsbonusvorhandensoll wegfallen

Die Reform würde Dauer und Beträge gleichzeitig anfassen. Ob das für deine Familie unterm Strich ein Plus oder ein Minus ist, hängt stark von eurer Situation ab, und genau darum geht es im nächsten Abschnitt.

Was bedeutet die geplante Kürzung finanziell für dich?

Ehrlich gesagt lässt sich dein konkreter Verlust ohne verbindlichen Gesetzestext nicht seriös auf den Euro genau beziffern. Was ich dir geben kann, ist eine saubere Szenariorechnung, damit du ein Gefühl für die Größenordnung bekommst. Behandle die folgenden Zahlen bitte als Beispiel, nicht als feststehende Reformfolge.

Zwei Monate weniger im Szenario

Stell dir eine Familie vor, die heute 14 Monate Basiselterngeld voll ausschöpft. Fiele die Dauer auf zwölf Monate, wären das zwei Monate weniger. Bei einem Elternteil, das den Höchstbetrag von 1.800 Euro bekommt, entspräche das rein rechnerisch 3.600 Euro, die über diese zwei Monate wegfallen. Das ist eine Modellrechnung auf Basis der heutigen Beträge und der im Entwurf genannten zwölf Monate. Sie zeigt nur die Richtung, keinen garantierten Verlust.

Höhere Monatsbeträge gleichen nicht alles aus

Der im Entwurf genannte höhere Höchstbetrag von 1.900 statt 1.800 Euro klingt nach Ausgleich, federt die kürzere Dauer aber nicht automatisch ab. 100 Euro mehr pro Monat über zwölf Monate sind 1.200 Euro zusätzlich, während zwei wegfallende Monate zum alten Höchstbetrag 3.600 Euro ausmachen würden. Genau deshalb sprechen manche von einer „Kürzung durch die Hintertür“, das ist allerdings eine Wertung, kein Rechtsbegriff.

Warum schwankt das Ergebnis je nach Familie so stark?

Ob eine Familie am Ende verliert oder sogar profitiert, hängt von mehreren Dingen gleichzeitig ab. Das macht pauschale Aussagen so schwierig.

  • Dein Einkommen vor der Geburt bestimmt, ob du nah am Mindest- oder am Höchstbetrag liegst.
  • Die Aufteilung zwischen beiden Eltern entscheidet, wie viele Monate überhaupt zusammenkommen.
  • Teilzeitarbeit während des Bezugs verändert über ElterngeldPlus die Rechnung deutlich.
  • Der Wegfall des Partnerschaftsbonus trifft vor allem Paare, die ihn bisher genutzt hätten.

Wenn du magst, rechnen wir deinen Fall gemeinsam durch, sobald konkretere Zahlen auf dem Tisch liegen. Melde dich einfach für eine kostenlose, unverbindliche Beratung bei mir, das kostet dich nichts und nimmt oft eine Menge Unsicherheit raus.

Was du jetzt tun kannst

Am wichtigsten: nicht in Panik verfallen. Du planst mit dem Recht, das heute gilt, und baust dir gleichzeitig einen kleinen Puffer für den Fall, dass die Reform kommt. So bist du in beide Richtungen gut aufgestellt, egal wie der Gesetzgeber am Ende entscheidet.

Geburtstermin und Bezugszeitraum als Orientierung

Dein errechneter Geburtstermin und der geplante Bezugszeitraum sind deine wichtigsten Anhaltspunkte. Ein konkretes Startdatum der Reform ist nicht sicher belegt, deshalb plane erst mal mit den heute geltenden bis zu 14 Monaten. Notiere dir, wie ihr die Monate zwischen beiden Eltern aufteilen wollt, das hilft dir später bei jeder Rechnung. Wer den Antrag auf Kindergeld stellt, sollte dabei ebenfalls frühzeitig geklärt sein, damit beide Leistungen sauber koordiniert sind.

ElterngeldPlus als Puffer einplanen

ElterngeldPlus soll nach dem Reformplan unverändert bleiben und ist ohnehin schon heute ein starkes Werkzeug. Wenn du oder dein Partner in Teilzeit zurück in den Job geht, kannst du die Gesamtbezugsdauer strecken und die monatliche Lücke glätten. Gerade falls das Basiselterngeld irgendwann kürzer würde, wird dieser Baustein noch wertvoller. Wer selbstständig ist und das Elterngeld optimieren möchte, sollte den Elterngeld-Trick für Selbstständige besonders sorgfältig angehen.

Frühzeitig Rücklagen bilden

Ein finanzielles Polster ist das Beste, was du gegen Unsicherheit tun kannst. Schon kleine, regelmäßige Beträge summieren sich über Monate und fangen eine mögliche Lücke von ein bis zwei Monaten entspannt ab. Ich weiß, mit Baby im Anmarsch ist das Budget oft eng, aber genau deshalb zählt jeder früh angefangene Euro.

Wenn du langfristig für dein Kind etwas aufbauen willst, lässt sich so ein Polster gut mit einem breit gestreuten Sparplan verbinden. Wer dabei auch Kindergeld in ETFs anlegen möchte, findet dazu hilfreiche Ansätze. Viele Eltern gehen danach deutlich gelassener in dieses neue Kapitel.

FAQ

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für das Elterngeld ab 2027?

Eine neue Einkommensgrenze speziell für 2027 ist nicht beschlossen. Es gilt weiterhin die Grenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Geburten ab dem 1. April 2025, solange kein neues Gesetz in Kraft tritt.

Wurde die Kürzung des Elterngeldes bereits beschlossen?

Nein. Es gibt weder einen Kabinettsbeschluss noch ein verabschiedetes Gesetz. Das Bundesfamilienministerium arbeitet an einem Reformentwurf, konkrete Modelle wie das 3/6/3-Modell wurden in der Regierungspressekonferenz vom 26. Juni 2026 ausdrücklich als noch nicht festgelegt bezeichnet.

Welche neuen Regelungen gibt es für das Elterngeld ab 2026?

Beschlossene neue Regelungen speziell ab 2026 liegen nicht vor. Die zuletzt in Kraft getretene Änderung ist die Einkommensgrenze von 175.000 Euro für Geburten ab dem 1. April 2025. Kürzere Bezugsdauer oder höhere Beträge sind bisher nur Diskussionsstand.

Wann bekomme ich 67 Prozent Elterngeld?

Den Ersatzsatz von 67 Prozent erhältst du, wenn dein bereinigtes Nettoeinkommen vor der Geburt zwischen 1.000 und 1.200 Euro lag. Bei höherem Einkommen sinkt der Prozentsatz schrittweise auf 65 Prozent, bei niedrigerem steigt er an, damit der Mindestbetrag von 300 Euro erreicht wird.

Fällt der Partnerschaftsbonus durch die Reform weg?

Der Reformentwurf sieht seinen Wegfall vor, er ist aber heute noch geltendes Recht. Solange kein Gesetz ihn streicht, kannst du ihn weiterhin nutzen. Ob der Geschwisterbonus beim Elterngeld für beide Eltern gilt, ist davon unabhängig und bleibt nach aktuellem Stand unberührt.

Lohnt es sich, wegen der geplanten Reform den Geburtstermin vorzuziehen?

Ein konkretes Startdatum der Reform ist nicht sicher belegt. Ein gezieltes Vorziehen des Geburtstermins wäre daher eine Spekulation auf eine ungewisse Deadline. Plane lieber mit dem heute geltenden Recht und mache medizinisch oder familiär sinnvolle Entscheidungen nicht davon abhängig.