Ein älteres Geschwisterkind mit Behinderung bringt im Familienalltag jede Menge mit sich, und ehrlich gesagt ist das Elterngeld dann oft der letzte Gedanke, um den man sich kümmern möchte. Dabei steckt im Geschwisterbonus für genau diese Situation eine Sonderregel, die vielen Familien bares Geld sichert, über deutlich längere Zeit als sonst üblich. Normalerweise ist der Bonus an recht enge Altersgrenzen gebunden, doch bei einem behinderten Geschwisterkind verschiebt sich die ganze Rechnung.

Was ist der Geschwisterbonus beim Elterngeld?

Der Geschwisterbonus ist ein Aufschlag auf dein Elterngeld, den du bekommst, wenn in deinem Haushalt noch weitere, ältere Kinder leben. Der Gedanke dahinter ist einfach: Mehrere Kinder bedeuten mehr Aufwand, mehr Organisation und oft auch einen engeren finanziellen Rahmen. Genau hier setzt der Bonus an.

Dein Elterngeld steigt damit um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat beim Basiselterngeld. Du musst dafür nichts Zusätzliches leisten, es reicht, dass die Voraussetzungen erfüllt sind und ein weiteres Kind im passenden Alter bei dir lebt.

§ 2a BEEG einfach erklärt

Geregelt ist der Geschwisterbonus in § 2a des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, kurz BEEG. Du bekommst den Aufschlag, wenn in deinem Haushalt entweder mindestens ein weiteres Kind unter drei Jahren oder mindestens zwei weitere Kinder unter sechs Jahren leben.

Der Bonus steigt nicht für jedes einzelne Geschwisterkind noch einmal extra um 10 Prozent. Er wird einmal gewährt, sobald die Voraussetzung erfüllt ist. Bei einem dritten Kind kann vor allem die Regel mit zwei weiteren Kindern unter sechs Jahren den Ausschlag geben.

Basiselterngeld und ElterngeldPlus im Vergleich

Beim Basiselterngeld beträgt der Mindestaufschlag 75 Euro im Monat. Beim ElterngeldPlus ist der Betrag halbiert, der Mindestzuschlag liegt hier bei 37,50 Euro. Das hängt damit zusammen, dass ElterngeldPlus pro Monat niedriger ausfällt, dafür aber über doppelt so viele Monate läuft. Der Prozentsatz von 10 Prozent bleibt in beiden Varianten gleich.

Wann gilt der Geschwisterbonus bei einem behinderten Geschwisterkind?

Bei einem behinderten Geschwisterkind gilt der Geschwisterbonus deutlich länger als im Normalfall. Statt der üblichen Altersgrenze von drei Jahren zählt das Geschwisterkind hier bis zum 14. Geburtstag mit. Für viele Familien macht das einen großen Unterschied.

Altersgrenze 14 Jahre statt drei

Lebt ein zehnjähriges Kind mit Behinderung bei dir, zählt es für den Geschwisterbonus weiterhin mit, obwohl die normale Drei-Jahres-Grenze längst überschritten ist. Familien, die sonst leer ausgehen würden, haben so einen echten Anspruch.

Grad der Behinderung ab 20 als Voraussetzung

Damit die Sonderregel greift, muss beim Geschwisterkind ein Grad der Behinderung von mindestens 20 vorliegen. Das ist eine vergleichsweise niedrige Schwelle, die viele Familien unterschätzen. Du brauchst keine schwere Schwerbehinderung mit hohem GdB, ein festgestellter GdB ab 20 genügt bereits.

Wie die einzelne Elterngeldstelle den Nachweis sehen möchte, ob über einen Feststellungsbescheid oder andere Unterlagen, kann im Einzelfall unterschiedlich sein. Wenn du unsicher bist, welcher Nachweis bei dir zählt, meld dich gerne bei mir, dann gehen wir das in Ruhe gemeinsam durch.

Körperliche, geistige und seelische Behinderung sind erfasst

Die Regelung ist nicht auf körperliche Behinderungen beschränkt. Das Gesetz verweist auf die Definition in § 2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX, und die umfasst grundsätzlich auch geistige und seelische Behinderungen. Entscheidend ist, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und entsprechend festgestellt sind. Es kommt auf die festgestellte Behinderung an, nicht auf ihre Art.

Wie viel Elterngeld bekomme ich mit dem Geschwisterbonus?

Mit dem Geschwisterbonus bekommst du 10 Prozent mehr Elterngeld, mindestens aber 75 Euro im Monat beim Basiselterngeld. An diesem Prozentsatz und an den Beträgen ändert die Sonderregel für Familien mit behindertem Geschwisterkind nichts. Sie sorgt nur dafür, dass du den Bonus über einen viel längeren Zeitraum nutzen kannst.

Mindest- und Höchstbeträge im Überblick

Der Mindestbetrag beim Basiselterngeld von 300 Euro steigt mit Bonus auf 375 Euro. Nach oben hin kann das Basiselterngeld einschließlich Bonus höchstens 1.980 Euro im Monat betragen. Beim ElterngeldPlus liegen die Werte jeweils bei der Hälfte. Gerade bei kleineren Elterngeldbeträgen ist der Mindestbonus ein echter Vorteil, weil er den prozentualen Aufschlag nach unten absichert.

ElterngeldvarianteMindestzuschlagMindestbetrag mit BonusHöchstbetrag mit Bonus
Basiselterngeld75 Euro375 Euro1.980 Euro
ElterngeldPlus37,50 Euro187,50 Euro990 Euro

Beim ElterngeldPlus sind alle Beträge halbiert, dafür läuft es über eine deutlich längere Zeit. Welche Variante am Ende mehr für deine Familie herausholt, hängt von deinem Einkommen und deinen Plänen für die Rückkehr in den Beruf ab.

Rechenbeispiele für beide Varianten

Nehmen wir an, dir stehen 1.000 Euro Basiselterngeld im Monat zu. Zehn Prozent davon sind 100 Euro. Mit dem Geschwisterbonus kommst du also auf 1.100 Euro monatlich. Lebt ein älteres Geschwisterkind mit Behinderung bei dir, bleibt der Bonus ebenfalls bei 100 Euro, aber du kannst ihn bis zum 14. Geburtstag dieses Kindes nutzen.

Beim ElterngeldPlus rechnet es sich genauso, nur auf niedrigerem Niveau. Bei einem ElterngeldPlus-Betrag von 500 Euro beträgt der Bonus 50 Euro, macht zusammen 550 Euro im Monat. Der Mindestzuschlag von 37,50 Euro greift hier nicht, weil die 10 Prozent darüber liegen. Wenn du für deine Situation einmal durchrechnen möchtest, welche Variante sich für euch mehr lohnt, melde dich einfach, das machen wir gemeinsam in einer kostenlosen Beratung.

Wie lange wird der Geschwisterbonus bei Behinderung gezahlt?

Der Geschwisterbonus wird bei einem behinderten Geschwisterkind bis zu dem Lebensmonat gezahlt, in dem das Kind 14 Jahre alt wird. Solange dein jüngeres Kind im Elterngeldbezug ist und das behinderte Geschwisterkind diese Altersgrenze noch nicht erreicht hat, läuft der Bonus weiter. In der Praxis bedeutet das für die allermeisten Familien, dass der Elterngeldbezug für das jüngere Kind längst beendet ist, bevor das ältere Kind 14 wird. Die Sonderregel sorgt vor allem dafür, dass du den Bonus überhaupt bekommst, auch wenn das Geschwisterkind schon älter ist.

Wann endet der Anspruch auf den Geschwisterbonus vorzeitig?

Der Anspruch auf den Bonus endet mit Ablauf des Monats, in dem eine gesetzliche Voraussetzung wegfällt. Das kann verschiedene Gründe haben, die du im Blick behalten solltest.

Typische Situationen, in denen der Bonus vorzeitig entfällt:

  • Das Geschwisterkind lebt nicht mehr in deinem Haushalt.
  • Das Geschwisterkind erreicht die maßgebliche Altersgrenze.
  • Eine andere gesetzliche Anspruchsvoraussetzung fällt weg.

Ändert sich bei euch etwas an diesen Punkten, solltest du das der Elterngeldstelle mitteilen. So vermeidest du, dass du später etwas zurückzahlen musst.

Kann ich Elterngeld bekommen, wenn mein Kind eine Schwerbehinderung hat?

Ja, Elterngeld bekommst du auch, wenn dein Kind eine Behinderung hat, und in bestimmten Situationen gelten dabei sogar großzügigere Regeln. Das BEEG kennt für Familien mit behinderten Kindern mehrere Ausnahmen, die dir das Leben leichter machen können.

Sonderregel beim gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld

Wird beim neugeborenen Kind eine Behinderung ärztlich festgestellt, kann nach § 4 BEEG eine Ausnahme von den allgemeinen Regeln zum gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld gelten. Es geht um die Flexibilität beim gleichzeitigen Bezug, nicht um ein generelles Mehr an Monaten.

Wann gilt der andere Partner wie ein Alleinerziehender?

Ist ein Elternteil wegen einer eigenen Behinderung nicht in der Lage, das Kind zu betreuen, kann der andere Elternteil Elterngeld wie ein alleinerziehender Elternteil erhalten. Das kann zum Beispiel ermöglichen, die Partnermonate oder den Partnerschaftsbonus allein zu nutzen. Viele Elterngeld für Beamte und Lehrer betreffende Sonderfälle folgen einer ähnlichen Logik, bei der der Einzelfall zählt.

Entscheidend ist dabei nicht ein bestimmter Grad der Behinderung an sich, sondern die konkrete Unmöglichkeit, das Kind zu betreuen. Diese Konstellation ist oft nicht leicht einzuschätzen, und genau solche Fälle schauen wir uns in der Beratung gern individuell an, damit du keine Monate verschenkst.

Wie beantragst du den Geschwisterbonus bei Behinderung?

Den Geschwisterbonus beantragst du direkt im Rahmen deines Elterngeldantrags bei der zuständigen Elterngeldstelle. Ein separates Formular gibt es dafür in der Regel nicht, der Bonus wird als Teil der Elterngeldberechnung geprüft. Gib im Antrag an, dass ein weiteres Kind in deinem Haushalt lebt und dass bei diesem Kind eine Behinderung festgestellt ist, und belege beides entsprechend. Mach die Angaben ausdrücklich, damit die Sonderregel mit der Altersgrenze von 14 Jahren berücksichtigt wird.

Weil die Elterngeldstellen in den Bundesländern unterschiedlich arbeiten, kann es sein, dass eine Stelle etwas andere Nachweise verlangt als eine andere. Im Zweifel fragst du einfach kurz nach, bevor du den Antrag abschickst.

Unterlagen, die du vorbereiten solltest

Damit die Prüfung reibungslos läuft, lohnt es sich, die wichtigsten Unterlagen schon vorher griffbereit zu haben. So sparst du dir Nachfragen und Wartezeit.

Diese Dokumente solltest du für den Geschwisterbonus bei Behinderung zusammenstellen:

  • Nachweis über den festgestellten Grad der Behinderung des Geschwisterkindes, zum Beispiel den Feststellungsbescheid
  • Nachweis, dass das Geschwisterkind in deinem Haushalt lebt
  • Geburtsurkunden deiner Kinder
  • die üblichen Elterngeld-Checkliste, etwa Einkommensnachweise

Ob die jeweilige Stelle zwingend einen Schwerbehindertenausweis oder einen Feststellungsbescheid sehen möchte, lässt sich nicht pauschal sagen. Wenn du dir bei den Unterlagen unsicher bist oder einfach ein gutes Gefühl haben möchtest, dass alles passt, melde dich gerne bei mir für eine kostenlose und unverbindliche Beratung. Viele Eltern gehen danach deutlich entspannter in diesen Schritt, und oft ist es einfacher, als es auf den ersten Blick aussieht.

FAQ

Wann bekommt man den Geschwisterbonus beim Elterngeld?

Du bekommst den Geschwisterbonus, wenn im Haushalt mindestens ein weiteres Kind unter drei Jahren oder mindestens zwei weitere Kinder unter sechs Jahren leben. Bei einem Geschwisterkind mit festgestellter Behinderung (GdB ab 20) gilt die erweiterte Altersgrenze von 14 Jahren.

Kann ich Elterngeld bekommen, wenn mein Kind eine Schwerbehinderung hat?

Ja. Elterngeld steht dir unabhängig davon zu, ob dein Kind eine Behinderung hat. Zusätzlich kann das BEEG in bestimmten Situationen, zum Beispiel beim gleichzeitigen Bezug beider Elternteile, Erleichterungen vorsehen. Sprich am besten direkt mit der Elterngeldstelle, wenn diese Situation bei euch zutrifft.

Bis zu welchem Alter des Geschwisterkindes gilt der Geschwisterbonus bei Behinderung?

Bei einem Geschwisterkind mit einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 20 gilt der Bonus bis zum 14. Geburtstag dieses Kindes. Im Normalfall endet die Berücksichtigung bereits mit dem dritten Geburtstag.

Welchen Mindest-GdB braucht das Geschwisterkind für die Sonderregel?

Es genügt ein festgestellter Grad der Behinderung von mindestens 20. Eine Schwerbehinderung mit GdB 50 oder höher ist keine Voraussetzung. Der GdB muss offiziell festgestellt sein, zum Beispiel durch einen Bescheid des zuständigen Versorgungsamts.

Was ist der Elterngeld-Trick, von dem viele sprechen?

Damit meinen viele Eltern das gezielte Ausnutzen legaler Gestaltungsmöglichkeiten beim Elterngeld, zum Beispiel die optimale Aufteilung der Elterngeldmonate zwischen den Partnern oder die Kombination von Basiselterngeld und ElterngeldPlus. Wer tiefer einsteigen möchte, findet beim Elterngeld-Trick für Selbstständige ein gutes Beispiel dafür, wie sich legale Gestaltungsspielräume systematisch nutzen lassen. Dabei geht es darum, innerhalb der gesetzlichen Regeln möglichst viel herauszuholen, nicht um irgendwelche Schlupflöcher.

Muss ich den Geschwisterbonus extra beantragen?

Ein eigenes Formular gibt es dafür nicht. Du gibst die Angaben zum weiteren Kind und zur Behinderung direkt im Elterngeldantrag an und legst die entsprechenden Nachweise bei. Mach diese Angaben ausdrücklich, damit die Elterngeldstelle die Sonderregel automatisch berücksichtigt.