Altersvorsorge18 Min. Lesezeit

Altersvorsorgedepot: So läuft die Auszahlungsphase

Lasse Falke
Lasse Falke
Finanzexperte für Familien · Aktualisiert am 16. August 2026
Altersvorsorgedepot: So läuft die Auszahlungsphase

Irgendwann kommt der Moment, in dem das jahrzehntelange Sparen sich auszahlt, im wahrsten Sinne des Wortes. Dieser Übergang vom Einzahlen zum Auszahlen ist beim geplanten Altersvorsorgedepot ab 2027 alles andere als starr geregelt. Du kannst wählen, du kannst planen, und die Entscheidungen, die du dabei triffst, wirken über Jahrzehnte nach. Damit du weißt, worauf es ankommt, gehen wir die Auszahlungsphase Schritt für Schritt durch.

Was ist die Auszahlungsphase beim Altersvorsorgedepot?

Die Auszahlungsphase ist der Zeitraum, in dem dein angespartes Geld wieder zu dir zurückfließt. Alles, was du über die Jahre eingezahlt hast, plus die staatlichen Zulagen und die Erträge, die dein Depot am Kapitalmarkt erwirtschaftet hat, kommt in dieser Phase Stück für Stück oder auf bestimmte Weise wieder bei dir an. Das Bundesfinanzministerium hält in seinen Informationen zur Reform ausdrücklich fest, dass jeder Altersvorsorgevertrag, und dazu zählt auch das Altersvorsorgedepot, Regelungen zur Auszahlungsphase enthält.

Dabei lohnt sich die saubere Trennung zwischen zwei Lebensabschnitten deines Depots. In der Ansparphase zahlst du ein, sammelst Zulagen und lässt dein Geld wachsen, ohne dass Steuern auf die Erträge anfallen. Die Auszahlungsphase beginnt erst später, und genau dann setzt auch die Besteuerung ein. Diese beiden Phasen greifen zwar ineinander, folgen aber völlig unterschiedlichen Regeln.

Die Bundesregierung möchte mit dem neuen Instrument die private Altersvorsorge beleben und ein renditeorientiertes Angebot schaffen, das den Lebensstandard im Ruhestand sichert. Das Altersvorsorgedepot verzichtet dafür bewusst auf starre Garantien und setzt stärker auf Fonds, ETFs und Anleihen. Es soll die klassische Riester-Rente ablösen und ab dem 1. Januar 2027 an den Start gehen.

Eines muss ich ganz klar sagen: All das ist geplant. Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen, das Gesetzgebungsverfahren ist also weit fortgeschritten. Trotzdem bewegen wir uns beim Stand 2026 noch auf Basis des beschlossenen Reformgesetzes und der begleitenden Erläuterungen. Einzelne Detailregelungen können sich bis zur endgültigen Umsetzung und darüber hinaus noch ändern. Nimm die folgenden Punkte deshalb als aktuelle Planungsgrundlage, nicht als in Stein gemeißeltes Recht.

Was bedeutet der Beginn der Auszahlungsphase?

Der Beginn der Auszahlungsphase ist kein Automatismus, der einfach mit deinem gesetzlichen Rentenbeginn losgeht. Es handelt sich um einen vertraglichen Leistungsbeginn, den du gemeinsam mit deinem Anbieter im Altersvorsorgevertrag festlegst. Du entscheidest also aktiv, wann dein Depot in die Auszahlung wechselt, natürlich innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Grenzen.

Damit du dabei Spielraum hast, schreibt der Gesetzgeber ein Zeitfenster von mindestens fünf Jahren vor, innerhalb dessen du den Start frei wählen kannst. So kannst du den Übergang genau an deine Lebenssituation anpassen. Vielleicht arbeitest du länger, vielleicht möchtest du früher aufhören, vielleicht warten noch andere Einkünfte auf dich.

Vereinbarst du keinen Beginn, springt ein Sicherheitsmechanismus ein. Die Auszahlungsphase startet dann automatisch mit einer gesetzlich festgelegten Altersgrenze, sodass dein gefördertes Vermögen nicht auf ewig im Depot liegen bleibt, ohne je als Rente genutzt zu werden.

Zum Startakt gehört immer auch deine Entscheidung über die Auszahlungsform. Ob du eine lebenslange Rente möchtest oder einen befristeten Auszahlungsplan, legst du zu Beginn dieser Phase fest. Der Zeitpunkt und die Form gehören also untrennbar zusammen, und beide willst du bewusst wählen.

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Ab welchem Alter darfst du dir dein Altersvorsorgedepot auszahlen lassen?

Frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres darf die Auszahlungsphase beim Altersvorsorgedepot beginnen. Das legt das Bundesfinanzministerium in seinen Informationen zur Reform fest. Der Gesetzgeber hat diese Grenze bewusst vom früheren 62. auf das 65. Lebensjahr angehoben, um die Auszahlung stärker mit dem typischen Renteneintritt zu synchronisieren und gleichzeitig mehr Zeit zum Ansparen zu lassen.

Nach oben ist bei 70 Jahren Schluss. Wer bewusst länger arbeitet und den Ruhestand hinausschiebt, kann auch die Auszahlung des Depots bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres aufschieben, sofern der Vertrag das zulässt.

Es gibt eine Ausnahme nach unten. Beziehst du bereits vor deinem 65. Geburtstag eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der Alterssicherung der Landwirte oder eine beamten- beziehungsweise soldatenversorgungsrechtliche Versorgung, darf die Auszahlungsphase entsprechend früher starten. Damit trägt die Reform den vielen unterschiedlichen Erwerbsbiografien Rechnung, denn nicht jeder geht mit exakt 65 in Rente.

Im Vergleich zu vielen bisherigen Riester-Verträgen ist das ein spürbarer Unterschied. Riester erlaubte einen Auszahlungsbeginn oft schon ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Beim Altersvorsorgedepot startest du also deutlich später, dafür bleibt deinem Kapital mehr Zeit, am Kapitalmarkt zu wachsen.

Welche Auszahlungsformen kannst du beim Altersvorsorgedepot wählen?

Zu Beginn der Auszahlungsphase stehen dir grundsätzlich zwei Wege offen. Du kannst dich für eine lebenslange Leibrente entscheiden, also eine feste monatliche Zahlung bis zu deinem Lebensende. Oder du wählst einen befristeten Auszahlungsplan, der mindestens bis zu deinem vollendeten 85. Lebensjahr läuft und ebenfalls monatliche Auszahlungen leistet.

Zusätzlich gibt es die Teilverrentung als Mischform. Dabei wandelst du nur einen Teil deines Kapitals in eine lebenslange Rente um, während der Rest anders verwendet oder in einem Auszahlungsplan geführt wird. So lassen sich die Vorteile beider Varianten verbinden, etwa eine lebenslange Grundsicherung plus vererbbares Restkapital. Ein Altersvorsorgevertrag muss dabei übrigens nicht zwingend beide Leistungsformen anbieten, das solltest du bei der Anbieterwahl im Blick behalten.

AuszahlungsformLaufzeitVererbbarkeitLanglebigkeitsrisiko
Lebenslange LeibrenteBis zum LebensendeGrundsätzlich nicht, außer bei RentengarantiezeitTrägt der Anbieter
Befristeter AuszahlungsplanMindestens bis zum 85. GeburtstagNicht verbrauchtes Kapital bleibt vererbbarTrägst du selbst
TeilverrentungKombination aus beidemFür den Auszahlungsplan-Anteil möglichTeilweise abgesichert

Die Entscheidung ist also nicht nur eine Frage der monatlichen Höhe. Es geht auch darum, ob du dich lieber gegen ein sehr langes Leben absicherst oder ob dir die Möglichkeit wichtig ist, Vermögen weiterzugeben. Wie sich die beiden Hauptvarianten im Alltag unterscheiden, zeigt der nächste Abschnitt.

Lebenslange Rente oder Auszahlungsplan: Was passt zu dir?

Die lebenslange Rente sichert dich gegen das sogenannte Langlebigkeitsrisiko ab. Egal, wie alt du wirst, du bekommst deine monatliche Zahlung bis zum Schluss. Der Anbieter trägt dabei das Risiko, dass du deutlich älter wirst als statistisch erwartet, und kalkuliert das über die Gemeinschaft aller Versicherten. Das gibt dir Planungssicherheit, kostet aber die freie Verfügung über dein Kapital.

Beim Auszahlungsplan bleibt dein Kapital in gewissem Sinne deins. Es wird über die Laufzeit schrittweise aufgezehrt, und was bei deinem Tod noch übrig ist, bleibt vererbbar. Das Bundesfinanzministerium stellt ausdrücklich klar, dass noch nicht ausgezahltes Vermögen beim Auszahlungsplan an deine Erben gehen kann.

Der Haken liegt beim Langlebigkeitsrisiko, das beim Auszahlungsplan bei dir bleibt. Läuft dein Plan bis zum 85. Geburtstag und du wirst älter, ist das Kapital dann verzehrt. Ab diesem Punkt müssen andere Einkommensquellen wie die gesetzliche Rente oder sonstiges Vermögen einspringen.

Möchtest du dich vollständig gegen ein langes Leben absichern und legst keinen Wert aufs Vererben, spricht viel für die lebenslange Rente. Willst du hingegen Vermögen an deine Familie weitergeben und hast weitere Einkünfte im hohen Alter, kann der Auszahlungsplan die bessere Wahl sein. Wenn du unsicher bist, welche Variante zu deiner Lebensplanung passt, meld dich gerne bei mir, dann schauen wir uns deine Situation gemeinsam an, oft wird die Entscheidung klarer, sobald man die Zahlen nebeneinanderlegt. Für einen ersten Überblick hilft dir auch der Rechner rund um die finanzielle Freiheit, mit dem du deine Ziele grob einordnen kannst.

Kannst du dir zu Beginn einen Teil auf einen Schlag auszahlen lassen?

Ja, das kannst du. Zu Beginn der Auszahlungsphase darfst du dir eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent deines zur Verfügung stehenden Kapitals auszahlen lassen, und zwar förderunschädlich. Das Bundesfinanzministerium betont dabei, dass für diese Teilkapitalauszahlung keine Zweckbindung vorgesehen ist. Du musst also nicht begründen, wofür du das Geld nutzt.

In der Praxis eröffnet dir das einigen Spielraum. Du könntest mit diesem Geld dein Eigenheim renovieren, Restschulden tilgen oder eine größere Anschaffung finanzieren, während die restlichen 70 Prozent über einen Auszahlungsplan oder eine lebenslange Rente dein laufendes Einkommen sichern. Diese Flexibilität geht deutlich über die frühere Riester-Systematik hinaus, bei der Kapitalauszahlungen enger an die lebenslange Rente gekoppelt waren.

Steuerlich ist die Sache klar geregelt. Die Einmalzahlung aus geförderten Beiträgen musst du ganz normal als Einkommen mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern. Weil eine hohe Summe in einem einzigen Jahr die Steuerprogression nach oben treiben kann, solltest du die Höhe der Teilauszahlung bewusst planen.

Die 30-Prozent-Grenze ist eine echte Grenze. Entnimmst du zu Beginn der Auszahlungsphase mehr als 30 Prozent oder gar das gesamte Kapital, gilt das nach derzeitiger Rechtsauslegung als förderschädliche Verwendung. Die Folge wäre die Rückzahlung deiner Zulagen und eine Nachversteuerung der Steuervorteile. Die konkreten Grenz- und Ausnahmebestimmungen dazu hängen allerdings von der endgültigen Gesetzesfassung ab.

Wie wird die Auszahlungsphase eines Altersvorsorgedepots besteuert?

Das Grundprinzip heißt nachgelagerte Besteuerung. In der Ansparphase fallen kaum bis gar keine Steuern an, und die Besteuerung setzt erst dann ein, wenn dein Geld in der Auszahlungsphase zu dir zurückfließt. Das steuerliche Gewicht verschiebt sich also nach hinten, in eine Lebensphase, in der dein Einkommen und damit meist auch dein Steuersatz niedriger ausfallen.

Während du ansparst, bleibt dein Depot steuerlich ungestört. Es fällt keine Abgeltungsteuer an, keine Vorabpauschale, und auch Umschichtungen innerhalb des Depots lösen keine Steuer aus. Ähnlich attraktiv lässt sich übrigens mit einem ETF-Sparplan für Kinder nahezu steuerfrei Vermögen aufbauen. So wirkt der Zinseszinseffekt über die Jahre ohne steuerliche Bremse und dein Kapital kann kräftiger wachsen.

Dieser Vorteil wird später sozusagen zurückbezahlt. Leistungen, die auf geförderten Beiträgen und Zulagen beruhen, unterliegen in vollem Umfang der nachgelagerten Besteuerung mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Das gilt für den kompletten ausgezahlten Betrag, also für deine Einzahlungen genauso wie für die Zulagen und die erzielten Erträge, unabhängig davon, ob du eine Rente, einen Auszahlungsplan oder eine Einmalzahlung wählst.

Der oft übersehene Vorteil steckt im Steuersatz. Da deine Rente in der Regel niedriger ist als dein früheres Erwerbseinkommen, fällt dein persönlicher Steuersatz im Alter meist geringer aus. Genau deshalb ist die nachgelagerte Besteuerung für viele Sparer unterm Strich vorteilhaft, auch wenn die volle Besteuerung der Auszahlungen im ersten Moment abschreckend klingt.

Was passiert steuerlich mit deinen ungeförderten Einzahlungen?

Du kannst mehr einzahlen als den geförderten Höchstbetrag von 1.800 Euro pro Jahr. Alles, was darüber hinausgeht bis zu einer Obergrenze von 6.840 Euro pro Jahr, zählt als ungeförderter Teil. Für diese Beträge bekommst du keine Zulagen und keinen Sonderausgabenabzug, dafür gelten in der Auszahlungsphase eigene, oft günstigere steuerliche Regeln.

Wählst du für diesen ungeförderten Teil eine lebenslange Rente, greift die Ertragsanteilsbesteuerung. Nur der Ertragsanteil wird besteuert, nicht die gesamte Zahlung. Bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren liegt dieser Ertragsanteil bei etwa 18 Prozent, während die restlichen rund 82 Prozent als steuerfreier Kapitalrückfluss behandelt werden. Das kann steuerlich sehr attraktiv sein.

Bei einer Einmalauszahlung des ungeförderten Teils kommt es auf die Laufzeit an. Hat dein Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen, gilt das Halbeinkünfteverfahren. Dann ist nur die Hälfte der Erträge steuerpflichtig, die andere Hälfte bleibt steuerfrei, was deine Steuerlast deutlich schont.

War die Laufzeit kürzer, gilt die Abgeltungsteuer. Dann werden die Gewinne aus deinen ungeförderten Einzahlungen mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belastet, ganz so, als würdest du aus einem normalen Depot entnehmen. Es lohnt sich also, die Zwölfjahresgrenze im Blick zu behalten, wenn du über die Förderschwelle hinaus sparst.

Was gilt für kleine Auszahlungen und die Kleinbetragsrente?

Nicht jedes Depot wird am Ende zu einer stattlichen Rente. Wäre deine monatliche Auszahlung sehr niedrig, greift die sogenannte Kleinbetragsrente. Dann darfst du die gesamte Summe aus deinem Altersvorsorgedepot als Einmalzahlung erhalten, ohne dass du Zulagen oder Steuervorteile zurückzahlen musst. Das ist eine praktische und verwaltungseffiziente Lösung für kleine Anwartschaften.

Als klein gilt eine monatliche Rente, die bei einem Prozent der sozialversicherungsrechtlichen Bezugsgröße liegt. Für das Jahr 2024 wurde dafür ein Grenzwert von 39,55 Euro genannt. Liegt deine potenzielle Monatsrente unter diesem Schwellenwert, kannst du statt der monatlichen Zahlung die Einmalauszahlung wählen.

Steuerfrei ist diese Einmalzahlung allerdings nicht. Sie muss im Jahr der Auszahlung voll mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Weil eine solche Summe in einem einzigen Jahr die Progression nach oben ziehen kann, lässt sich unter Umständen die Fünftelregelung anwenden, um die Steuerlast zu mildern. Dabei wird die Auszahlung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt und die Progressionswirkung abgeschwächt.

Diese Regelung kennst du in ähnlicher Form bereits von Riester, und sie wird für das Altersvorsorgedepot übernommen. So bleibt auch für Sparer mit kleinen Anwartschaften eine unkomplizierte Lösung erhalten, ohne dass die Grundlogik der zweckgebundenen Altersvorsorge aufgeweicht wird.

Was passiert im Todesfall mit deinem Altersvorsorgedepot?

Vor Beginn der Auszahlungsphase ist dein Altersvorsorgedepot grundsätzlich vererbbar. Es wird dann wie eine Vermögensposition behandelt und unterliegt den allgemeinen Erbregeln. Stirbst du, bevor die Auszahlung beginnt, geht das Guthaben also nicht verloren, sondern kann an deine Angehörigen weitergegeben werden.

Besonders günstig ist die Übertragung auf deinen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner. Stirbst du vor Rentenbeginn, kann das Guthaben förderunschädlich auf den Altersvorsorgevertrag deines Partners übertragen werden. Es muss keine Zulage zurückgezahlt werden, und der übernehmende Partner führt das Depot unter denselben Konditionen und steuerlichen Privilegien weiter.

Während der Auszahlungsphase hängt alles von deiner gewählten Auszahlungsform ab. Beim Auszahlungsplan bleibt nicht verbrauchtes Restkapital vererbbar und geht in deinen Nachlass ein. Wer Vermögen an die nächste Generation weitergeben möchte, findet hier eine echte Gestaltungsmöglichkeit, ähnlich wie beim Kinderdepot für Enkelkinder, mit dem Großeltern clever vorsorgen.

Bei der lebenslangen Rente sieht es anders aus. Hast du dein Kapital in eine lebenslange Rente umgewandelt, wird im Todesfall grundsätzlich nichts vererbt, es sei denn, du hast eine Rentengarantiezeit vereinbart. Eine solche Garantiezeit stellt sicher, dass die Rente für einen bestimmten Zeitraum auch nach deinem Tod weitergezahlt wird. Ohne diese Vereinbarung fließt das Kapital in die Versichertengemeinschaft.

Was zählt als förderschädliche Entnahme vor Rentenbeginn?

Greifst du vorzeitig auf dein Depot zu, kann das teuer werden. Ein Zugriff vor Beginn der Auszahlungsphase gilt in der Regel als förderschädlich, was bedeutet, dass du sowohl die erhaltenen staatlichen Zulagen zurückzahlen als auch die in der Ansparphase genutzten Steuervorteile nachversteuern musst. Zusätzlich sind die angesammelten Erträge und Wertsteigerungen zu versteuern.

Als größter Fehler gilt zu Recht der vorzeitige Zugriff vor dem vollendeten 65. Lebensjahr. Wer sein Geld vorher abzieht, verliert die Fördervorteile und macht damit einen guten Teil des Nutzens zunichte, den das Altersvorsorgedepot überhaupt bietet.

Eine Ausnahme gibt es für selbstgenutztes Wohneigentum. Möchtest du ein Eigenheim kaufen, bauen, barrierefrei umbauen oder energetisch sanieren, kannst du dein Vermögen dafür einsetzen, ohne die Fördervorteile zu verlieren. Voraussetzung ist insbesondere die dauerhafte Selbstnutzung, denn wer die Selbstnutzung nicht nur vorübergehend aufgibt, landet wieder bei einer schädlichen Verwendung.

Steuerfrei ist diese Wohneigentums-Variante nicht, sie ist nur förderunschädlich. Die entnommene Summe wird in einem sogenannten Wohnförderkonto erfasst und später, ab Beginn der Auszahlungsphase, über mehrere Jahre verteilt besteuert. Die genauen Details zur Ausgestaltung des Wohnförderkontos im Altersvorsorgedepot stehen allerdings noch nicht abschließend fest.

Wie viel bleibt dir am Ende netto? Ein Rechenbeispiel

Rechnen wir das Ganze einmal durch, damit die Zahlen greifbar werden. Ich rechne dabei mit 7 Prozent Rendite pro Jahr nach Kosten und vor Steuern, das ist die durchschnittliche langfristige Zielrendite, die wir für unsere Kunden erzielen. Nimm die folgenden Werte bitte als Illustration, nicht als Prognose, denn reale Renditen können höher oder niedriger ausfallen. Wie du die passenden Bausteine dafür auswählst, zeigt sich zum Beispiel bei der Frage, welcher ETF sich für Kinder eignet.

Im ersten Beispiel zahlst du den vollen geförderten Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr ein und erhältst dazu die staatliche Zulage von 540 Euro. Insgesamt landen also 2.340 Euro pro Jahr in deinem Depot. Über 30 Jahre bei 7 Prozent Rendite wächst dieses Kapital auf rund 237.900 Euro an. Nutzt du dieses Kapital anschließend in einem Auszahlungsplan über 20 Jahre bei weiterhin 7 Prozent, ergibt sich eine jährliche Bruttoauszahlung von etwa 22.500 Euro, also rund 1.875 Euro pro Monat vor Steuern.

Das zweite Beispiel zeigt, dass sich auch kleine Beiträge lohnen. Zahlst du 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr ein und bekommst dazu 180 Euro Zulage, landen 540 Euro pro Jahr im Depot. Über 30 Jahre bei 7 Prozent wächst das auf rund 54.900 Euro. In einem Auszahlungsplan über 20 Jahre bei 7 Prozent ergibt das eine jährliche Bruttoauszahlung von etwa 5.200 Euro, also rund 435 Euro pro Monat vor Steuern.

BeispielJährliche Einzahlung inkl. ZulageEndkapital nach 30 JahrenMonatliche Bruttoauszahlung über 20 Jahre
Voller Beitrag2.340 Eurorund 237.900 Eurorund 1.875 Euro
Kleiner Beitrag540 Eurorund 54.900 Eurorund 435 Euro

Wie viel davon netto bei dir ankommt, hängt entscheidend von deinem persönlichen Steuersatz im Alter und von der gewählten Auszahlungsform ab. Ein niedriger Steuersatz im Ruhestand lässt einen größeren Teil der Bruttoauszahlung übrig, hohe Einmalzahlungen in einem einzigen Jahr treiben dagegen die Progression nach oben. Wenn du wissen möchtest, wie das für deine Situation aussieht, meld dich gerne bei mir, dann rechnen wir das gemeinsam durch, meistens ist es einfacher, als es auf den ersten Blick scheint.

Welche Nachteile hat das Altersvorsorgedepot ab 2027?

So attraktiv das neue Instrument ist, ganz ohne Schattenseiten kommt es nicht. Ein erster Punkt ist der spätere Auszahlungsbeginn. Während viele Riester-Verträge bereits ab dem vollendeten 60. Lebensjahr Leistungen erlaubten, startet die Auszahlungsphase beim Altersvorsorgedepot frühestens mit 65 Jahren. Wer früher an sein gefördertes Geld möchte, muss also länger warten.

Auch die volle Besteuerung der geförderten Auszahlungen solltest du einkalkulieren. Der komplette ausgezahlte Betrag aus geförderten Beiträgen, inklusive Zulagen und Erträge, wird mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Das ist die Kehrseite der steuerfreien Ansparphase und der Zulagen. Ob sich das für dich rechnet, entscheidet vor allem dein Steuersatz im Alter.

Dazu kommen Kosten- und Produktrisiken bei der Anbieterwahl. Für bestimmte Standardprodukte ist zwar ein Kostendeckel von 1,0 Prozent vorgesehen, doch die Gebührenstrukturen können zwischen den Anbietern variieren. Da das Depot kapitalmarktorientiert ist und bewusst auf umfassende Garantien verzichtet, bringt es außerdem Wertschwankungen mit sich. Hohe Kosten und ungünstige Produktwahl können deine Netto-Rendite und damit deine spätere Auszahlung spürbar schmälern.

Und schließlich bleiben offene Detailfragen. Das Altersvorsorgedepot ist als sehr langfristiges Instrument gedacht, über die Jahrzehnte hinweg können sich Steuerpolitik und einzelne Regelungen ändern. Auch technische Punkte wie die genaue Ausgestaltung des Wohnförderkontos oder die Berechnung der Rentenhöhe sind noch nicht in allen Details festgezurrt. Alles, was hier beschrieben ist, gilt beim Stand 2026 und kann sich noch ändern.

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Häufige Fragen

Zu Beginn der Auszahlungsphase legst du fest, wie dein Geld zurückfließt. Du wählst zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlungsplan, der mindestens bis zu deinem 85. Geburtstag läuft. Bis zu 30 Prozent deines Kapitals darfst du dir förderunschädlich auf einen Schlag auszahlen lassen. Frühestens geht das mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
Es gilt die nachgelagerte Besteuerung. Leistungen aus geförderten Beiträgen und Zulagen werden in vollem Umfang mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, egal ob als Rente, Auszahlungsplan oder Einmalzahlung. Ungeförderte Einzahlungen sind oft günstiger gestellt, etwa über die Ertragsanteilsbesteuerung bei einer Rente oder das Halbeinkünfteverfahren ab zwölf Jahren Laufzeit.
Der Beginn der Auszahlungsphase ist der vertraglich vereinbarte Leistungsbeginn, den du mit deinem Anbieter festlegst. Du hast dabei ein Wahlfenster von mindestens fünf Jahren, frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren. Vereinbarst du keinen Beginn, startet die Auszahlung automatisch mit einer gesetzlich festgelegten Altersgrenze. Zum Start gehört auch die Wahl der Auszahlungsform.
Die Auszahlung startet später als bei Riester, nämlich frühestens mit 65 statt mit 60 Jahren. Geförderte Auszahlungen werden voll mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Dazu kommen Kosten- und Produktrisiken sowie Wertschwankungen, da das Depot kapitalmarktorientiert ist und auf umfassende Garantien verzichtet. Einzelne Detailregelungen sind beim Stand 2026 noch nicht abschließend festgezurrt.
Nein. Zu Beginn der Auszahlungsphase darfst du dir förderunschädlich bis zu 30 Prozent deines Kapitals ohne Zweckbindung auf einen Schlag auszahlen lassen. Die restlichen mindestens 70 Prozent nutzt du über einen Auszahlungsplan oder eine lebenslange Rente. Entnimmst du mehr als 30 Prozent, gilt das als förderschädlich und führt zur Rückzahlung von Zulagen sowie zur Nachversteuerung.
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GESCHRIEBEN VON
Lasse Falke

Lasse ist Gründer von SmartKidsInvest und seit über 10 Jahren Finanzberater mit Fokus auf Familien. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie jede Familie versteht – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck.

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