Sobald das erste Kind da ist, taucht früher oder später diese eine Frage auf: Bekommen wir Kindergeld oder den Kinderfreibetrag, und was ist eigentlich besser für uns? Du musst dich hier gar nicht selbst entscheiden. Der Staat regelt das über einen automatischen Mechanismus, und in den allermeisten Fällen bekommst du das, was für deine Familie am günstigsten ist.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag, wo liegt der Unterschied?
Der wichtigste Unterschied liegt darin, wie und wann du das Geld spürst. Kindergeld fließt jeden Monat auf dein Konto, greifbar und planbar. Der Kinderfreibetrag dagegen ist ein steuerlicher Betrag, der dein zu versteuerndes Einkommen senkt und sich erst über deinen Steuerbescheid bemerkbar macht.
Kindergeld als monatliche Zahlung fürs Familienbudget
Das Kindergeld ist eine laufende Geldleistung, die du unabhängig von deinem Einkommen erhältst. Ob du gut verdienst oder gerade knapp bei Kasse bist, spielt für die Höhe keine Rolle. Jedes Kind bekommt denselben Betrag pro Monat, was das Kindergeld zu einer verlässlichen Stütze im Familienbudget macht. Viele Eltern nutzen diese Summe auch, um Kindergeld in ETFs anzulegen und so früh Vermögen aufzubauen.
Kinderfreibetrag senkt dein zu versteuerndes Einkommen
Der Kinderfreibetrag zieht einen festen Betrag von deinem zu versteuernden Einkommen ab, sodass ein Teil deines Einkommens gar nicht besteuert wird. Er besteht aus zwei Bausteinen: dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum deines Kindes und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung, dem sogenannten BEA-Freibetrag.
Beide Instrumente verfolgen im Kern dasselbe Ziel: Das Existenzminimum deines Kindes soll steuerfrei bleiben, also genau das Geld, das dein Kind zum Leben braucht, nicht vom Staat besteuert werden. Das ist sogar verfassungsrechtlich vorgegeben.
Warum bekommst du nicht beides gleichzeitig in voller Höhe?
Weil beide dasselbe Ziel verfolgen, würde eine vollständige Doppelleistung dich überkompensieren. Das Finanzamt verrechnet die beiden Leistungen deshalb miteinander und schaut, welche Variante für dich unterm Strich mehr bringt. Genau darum geht es im nächsten Abschnitt.
Kann man Kinderfreibetrag und Kindergeld gleichzeitig bekommen?
Gleichzeitig voll bekommst du beides nicht. Der Familienleistungsausgleich folgt einem klaren Entweder-oder-Prinzip: Für jedes Kind wird entweder das gezahlte Kindergeld als endgültige Leistung belassen oder der Kinderfreibetrag steuerlich berücksichtigt, je nachdem, was für dich günstiger ist.
Kindergeld ist eine Vorauszahlung auf den Steuervorteil
Steuerlich betrachtet ist das Kindergeld eine Art Vorauszahlung auf den späteren Vorteil des Kinderfreibetrags. Du bekommst es das ganze Jahr über monatlich ausgezahlt. Erst mit deinem Steuerbescheid entscheidet sich, ob der Kinderfreibetrag noch einen Zusatzvorteil obendrauf bringt.
Das Kindergeld, das du erhalten hast, bleibt dir in jedem Fall. Fällt der Steuervorteil aus dem Freibetrag höher aus als das erhaltene Kindergeld, bekommst du nur die Differenz zusätzlich erstattet. Bleibt er niedriger, bleibt es beim Kindergeld, und du zahlst nichts nach.
Was steht am Ende in deinem Steuerbescheid?
In deinem Steuerbescheid siehst du entweder nur die Wirkung des Kindergeldes oder zusätzlich eine Erstattung, wenn der Kinderfreibetrag günstiger war. Du kannst dabei nichts verlieren, denn du behältst mindestens das Kindergeld.
Wie viel Kindergeld und Kinderfreibetrag gibt es 2025 und 2026?
2025 bekommst du 255 Euro Kindergeld pro Kind und Monat, 2026 steigt der Betrag auf 259 Euro. Diese Summe gilt einheitlich für jedes Kind, egal ob erstes, zweites oder drittes, und sie wird unabhängig von deinem Einkommen gezahlt. Wie hoch die Beträge für zwei oder drei Kinder insgesamt ausfallen, hängt schlicht von der Zahl deiner Kinder ab.
Beim Kinderfreibetrag rechnest du samt BEA-Freibetrag mit 9.600 Euro pro Kind im Jahr 2025 und mit 9.756 Euro im Jahr 2026, jeweils für beide Elternteile zusammen. Aufgeteilt wird dieser Betrag immer je zur Hälfte auf beide Elternteile, also 4.800 Euro pro Person 2025 und 4.878 Euro pro Person 2026.
Damit du die Zahlen schnell im Blick hast, findest du hier die zentralen Beträge für beide Jahre nebeneinander. Der Ausbildungsfreibetrag für volljährige, auswärts untergebrachte Kinder ist mit aufgeführt, er liegt seit 2023 einheitlich bei 1.200 Euro pro Jahr.
| Jahr | Kindergeld pro Kind und Monat | Kindergeld pro Kind und Jahr | Kinder- und BEA-Freibetrag pro Kind (Eltern zusammen) | Kinder- und BEA-Freibetrag pro Elternteil | Ausbildungsfreibetrag pro Kind und Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| 2025 | 255 € | 3.060 € | 9.600 € | 4.800 € | 1.200 € |
| 2026 | 259 € | 3.108 € | 9.756 € | 4.878 € | 1.200 € |
Der Jahresbetrag des Kindergeldes ist besonders wichtig, weil das Finanzamt genau diese Summe später mit deiner Steuerersparnis aus dem Freibetrag vergleicht. 2025 sind das 3.060 Euro pro Kind, 2026 sind es 3.108 Euro. Diese Zahl ist die Messlatte für die Günstigerprüfung.
Wer entscheidet, ob Kinderfreibetrag oder Kindergeld für dich gilt?
Diese Entscheidung triffst nicht du, sondern das Finanzamt, und zwar automatisch. Du kannst dir also keine Variante bewusst aussuchen. Sobald du deine Steuererklärung abgibst und für jedes Kind die Anlage Kind ausfüllst, führt das Finanzamt die sogenannte Günstigerprüfung durch.
Wie läuft die Günstigerprüfung ab?
Die Günstigerprüfung ist im Grunde eine einfache Vergleichsrechnung, auch wenn sie sich kompliziert anhört. Das Finanzamt geht dabei in klaren Schritten vor:
- Zuerst wird deine Steuer ohne Kinderfreibetrag berechnet.
- Dann zieht das Finanzamt den Kinder- und BEA-Freibetrag von deinem zu versteuernden Einkommen ab und berechnet die Steuer erneut.
- Die Differenz zwischen beiden Beträgen ist deine Steuerersparnis durch den Freibetrag.
- Diese Ersparnis wird mit dem Jahresbetrag des zustehenden Kindergeldes verglichen.
Ist die Steuerersparnis höher als das Kindergeld, kommt der Freibetrag zum Zug. Ist sie geringer, bleibt es beim Kindergeld.
Ab welchem Grenzsteuersatz lohnt sich der Freibetrag?
Entscheidend ist dein Grenzsteuersatz, also der Steuersatz auf deinen zuletzt verdienten Euro. Als grobe Schwelle gilt, dass sich der Kinderfreibetrag ab einem Grenzsteuersatz von rund 32 Prozent lohnt. Rechnerisch ergibt sich das, wenn du die Steuerersparnis aus dem Freibetrag mit dem Jahreskindergeld gleichsetzt.
Ein eigener Antrag für den Kinderfreibetrag ist übrigens nicht nötig. Es genügt, dass du die Anlage Kind pro Kind ausfüllst, den Rest erledigt das Finanzamt. Wenn du hier unsicher bist, melde dich gerne bei mir, dann schauen wir gemeinsam auf deine Situation. Das ist meist schneller geklärt, als du denkst.
Was lohnt sich mehr, Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Das hängt von deinem Einkommen ab. Bei niedrigem und mittlerem Einkommen setzt sich das Kindergeld durch, bei höherem Einkommen profitieren Eltern häufiger vom Kinderfreibetrag. Der Grund liegt im Grenzsteuersatz.
Warum profitieren Besserverdienende oft vom Freibetrag?
Je höher dein Einkommen und damit dein Grenzsteuersatz, desto mehr Steuer sparst du durch den Freibetrag. Liegt dein Grenzsteuersatz deutlich über 30 Prozent, kann die Steuerersparnis aus dem Freibetrag den Jahresbetrag des Kindergeldes übersteigen. Dann setzt das Finanzamt den Freibetrag an und du bekommst die Differenz obendrauf.
Bei niedrigem und mittlerem Einkommen fällt die Steuerersparnis aus dem Freibetrag kleiner aus als das Kindergeld, und das Kindergeld bleibt die bessere Variante. Genau deshalb ist die laufende monatliche Zahlung für die meisten Familien so wichtig. Ähnlich stellt sich die Frage, wie viel Geld man pro Monat für Kinder sparen sollte, wenn du einen Teil davon zurücklegst.
Beispielrechnung für ein Ehepaar mit einem Kind
Stell dir ein zusammenveranlagtes Ehepaar mit einem Kind im Jahr 2025 vor. Berücksichtigt das Finanzamt den Kinder- und BEA-Freibetrag von 9.600 Euro und liegt der Grenzsteuersatz bei etwa 35 Prozent, ergibt sich eine Steuerersparnis von rund 3.360 Euro. Das übersteigt das Jahreskindergeld von 3.060 Euro.
In diesem Fall würde das Ehepaar neben dem laufenden Kindergeld noch etwa 300 Euro zusätzlich als Steuerersparnis bekommen. Läge der Grenzsteuersatz dagegen nur bei 25 Prozent, wäre die Ersparnis mit rund 2.400 Euro geringer als das Kindergeld, und es bliebe beim Kindergeld. Die genauen Steuerbeträge hängen immer vom individuellen Tarif ab, das Beispiel zeigt aber gut, worauf es ankommt.
Bei mehreren Kindern summieren sich die Beträge
Mit jedem weiteren Kind wachsen sowohl Kindergeld als auch Freibeträge linear. Bei drei Kindern liegt der Kinder- und BEA-Freibetrag 2026 schon bei rund 29.268 Euro. Für gut verdienende Familien mit mehreren Kindern kann das eine sehr beträchtliche Steuerersparnis bedeuten, weshalb die Frage Kindergeld oder Kinderfreibetrag hier besonders ins Gewicht fällt.
Warum solltest du den Kindergeldantrag nie einfach weglassen?
Manche Eltern überlegen, ob sie den Kindergeldantrag weglassen können, wenn der Freibetrag ohnehin günstiger ist. Das wäre ein teurer Denkfehler. Der Anspruch auf Kindergeld zählt in der Günstigerprüfung nämlich immer mit, unabhängig davon, ob du ihn tatsächlich beantragt und ausgezahlt bekommen hast.
Anspruch zählt auch ohne tatsächliche Zahlung
Das Finanzamt stellt in der Prüfung immer auf das zustehende Kindergeld ab. Verzichtest du auf den Antrag, verlierst du die laufende Zahlung, ohne dafür einen höheren Steuervorteil zu bekommen, denn der Anspruch wird trotzdem gegengerechnet. Damit verschenkst du bares Geld.
Das laufende Kindergeld ist für die meisten Familien ein wichtiger, verlässlicher Geldzufluss Monat für Monat. Beantrage es deshalb in jedem Fall. Es bringt dir ausschließlich Vorteile und wird später nie zurückgefordert, sondern nur mit dem Freibetrag verrechnet.
Freibetrag bei Trennung und Scheidung übertragen
Bei Trennung oder Scheidung wird es etwas komplexer. Grundsätzlich steht jedem Elternteil die Hälfte des Kinderfreibetrags zu. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber ein Elternteil den vollen Freibetrag auf sich übertragen lassen, etwa wenn er seine Unterhaltspflicht im Wesentlichen erfüllt, also zu mindestens 75 Prozent, oder der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist.
In diesen Situationen lohnt sich fachlicher Rat besonders. Sinnvolle Anlaufstellen sind je nach Frage:
- Die Familienkasse für alles rund um den Kindergeldanspruch, Altersgrenzen und Ausbildungsnachweise.
- Ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater für steuerliche Fragen zur Günstigerprüfung und zur Übertragung von Freibeträgen.
- Die Verbraucherzentrale für Unterhaltsfragen und die finanzielle Organisation der Ausbildung.
Gerade bei höheren Einkommen, mehreren Kindern oder nach einer Trennung zahlt sich eine kurze Beratung oft schnell aus. Wenn du magst, gehen wir deine Situation gemeinsam durch und schauen, wie du Kindergeld, Kinderfreibetrag und weitere Vergünstigungen am besten nutzt. Wenn du das Geld später anlegen willst, hilft dir auch der Überblick, wie viel Geld man monatlich für ein Kind braucht. Meistens ist es unkomplizierter, als es auf den ersten Blick wirkt.
Häufige Fragen
Lasse ist Gründer von SmartKidsInvest und seit über 10 Jahren Finanzberater mit Fokus auf Familien. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie jede Familie versteht – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck.






