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Kinderdepot für Enkelkinder: Wie Großeltern clever vorsorgen

Lasse Falke
Lasse Falke
Finanzexperte für Familien · Aktualisiert am 14. August 2026
Kinderdepot für Enkelkinder: Wie Großeltern clever vorsorgen

Ein Kinderdepot für Enkelkinder funktioniert rechtlich genauso wie ein Kinderdepot für eigene Kinder. Das Depot läuft auf den Namen des Enkelkindes und wird von den Eltern geführt. Als Großeltern könnt Ihr es mitfinanzieren, aber nicht allein eröffnen. Der große Hebel für Euch liegt in der Kombination aus frühem ETF-Sparplan, langer Laufzeit und den hohen Steuerfreibeträgen des Enkelkindes.

Großeltern kommen oft mit dem Wunsch zu mir, ihren Enkeln etwas Bleibendes mitzugeben. Das Schöne daran: Mit der richtigen Struktur wird aus überschaubaren monatlichen Beträgen über die Jahre ein beachtliches Startkapital, und das fast immer steuerfrei.

Dürft Ihr als Großeltern ein Depot fürs Enkelkind eröffnen?

Nein, ein Junior-Depot eröffnen dürfen nur die gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern. Das Depot läuft zwar auf den Namen des Enkelkindes und ist rechtlich dessen Eigentum, aber den Antrag müssen die Eltern unterschreiben.

Als Großeltern könnt Ihr das Depot nicht eigenständig eröffnen. Was Ihr tun könnt, ist die Eltern bitten, ein Kinderdepot auf den Namen des Enkels einzurichten. Anschließend zahlt Ihr Geld auf das Verrechnungskonto oder direkt in den Sparplan ein, etwa per Dauerauftrag oder zu Geburtstagen und Weihnachten.

Damit steht der erste Punkt fest: Ohne die Mitwirkung der Eltern geht nichts. Ihr braucht immer deren Unterschrift, um ein Depot auf den Namen des Enkels nutzen zu können.

Wem gehört das Geld im Enkeldepot?

Alles, was im Kinderdepot liegt, ist rechtlich Vermögen des Enkelkindes. Die Eltern verwalten es treuhänderisch, Ihr als Großeltern habt keinen Zugriff darauf. Mit dem 18. Geburtstag geht das Depot vollständig auf das Enkelkind über, und es kann frei darüber verfügen.

Jede Eurer Einzahlungen ist rechtlich eine Schenkung an das Enkelkind. Für Schenkungen von Großeltern an Enkel gilt ein Freibetrag von 200.000 Euro alle zehn Jahre. Übliche Beträge zwischen 50 und 200 Euro monatlich bleiben damit problemlos steuerfrei.

Eine Konsequenz solltet Ihr Euch bewusst machen: Ihr verschenkt das Geld endgültig an das Enkelkind. Ein Rückforderungsrecht könnt Ihr Euch rechtlich nicht vorbehalten, ohne das ganze Konstrukt zu entwerten.

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Welche Steuervorteile nutzt Ihr beim Enkeldepot?

Das Kinderdepot ist für Euer Enkelkind ein echtes Steuerdepot. Die Freibeträge des Kindes sind so hoch, dass die Erträge in fast allen Fällen komplett steuerfrei bleiben:

  • Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei
  • Grundfreibetrag von rund 12.348 Euro im Jahr 2026, der bei Kindern ohne anderes Einkommen für Kapitalerträge nutzbar ist
  • In Summe etwa 13.384 Euro steuerfrei mögliche Kapitalerträge pro Jahr

Für die meisten Enkeldepots werden diese Grenzen überhaupt nicht erreicht. Das Depot wächst damit effektiv steuerfrei.

Darin liegt ein cleverer Hebel für Euch. Statt Zins- und Dividendenerträge auf Eurem eigenen, voll besteuerten Depot zu erzeugen, verlagert Ihr sie legitim in den steuerlich begünstigten Bereich des Enkelkindes. Ihr nutzt also indirekt einen zusätzlichen Steuerfreibetrag, der sonst ungenutzt bliebe.

Wie spart Ihr als Großeltern konkret?

Die Standardlösung ist ein Junior-Depot auf den Namen des Enkels, das mit einem ETF-Sparplan bespart wird. Die Eltern eröffnen das Depot bei einer Direktbank, Sparkasse oder einem Neobroker, und Ihr richtet einen Dauerauftrag ein.

Ein Rechenbeispiel zeigt die Wirkung. Ihr zahlt 100 Euro monatlich über 18 Jahre in einen weltweit streuenden Aktien-ETF wie den FTSE All-World oder MSCI ACWI. Bei 7 Prozent Rendite pro Jahr entsteht ein Endvermögen von etwa 42.300 Euro. Davon sind 21.600 Euro Eure Einzahlungen und rund 20.700 Euro Erträge, die meist steuerfrei im Rahmen der Kinderfreibeträge bleiben.

Besonders wirkungsvoll wird es, wenn Ihr monatliche Sparpläne mit Einmalanlagen zu besonderen Anlässen kombiniert:

  • Eine Einmalzahlung zur Geburt von 2.000 bis 5.000 Euro
  • Weitere Einmalbeträge zu Taufe, Einschulung, Kommunion oder Konfirmation

Auch das in Zahlen: 5.000 Euro zur Geburt bei 5 Prozent Rendite werden über 18 Jahre zu etwa 12.000 Euro. Dazu 50 Euro monatlich bei 6 Prozent ergeben rund 19.100 Euro. Zusammen über 30.000 Euro Startkapital zum 18. Geburtstag, oft komplett steuerfrei.

Wann lohnt sich ein eigenes Depot mit späterer Schenkung?

Manche Großeltern wollen nicht, dass das Geld sofort rechtlich dem Enkel gehört. Gründe dafür gibt es genug: Sorge vor Verschuldung der Eltern, Auswirkungen aufs BAföG oder die Angst, dass das Geld mit 18 schnell ausgegeben wird.

In diesem Fall eröffnet Ihr ein Depot auf Euren eigenen Namen, investiert dort mit dem Ziel fürs Enkelkind und schenkt später gezielt Teile davon, etwa zum 18. Geburtstag oder gestaffelt zu bestimmten Anlässen.

Die Vorteile dieses Wegs:

  • Ihr behaltet die volle Kontrolle über Anlage, Entnahme und Zeitpunkte
  • Ihr entscheidet flexibel, wann und wie viel Ihr übertragt

Die Nachteile solltet Ihr abwägen:

  • Die Kapitalerträge werden zunächst bei Euch versteuert, erst nach der Schenkung nutzt das Enkelkind seine Freibeträge
  • Das Vermögen bleibt bei Euch pfändbar oder fällt ins Erbe, wenn Ihr es nicht rechtzeitig übertragt

Was müsst Ihr bei BAföG und Versicherung beachten?

Das Vermögen im Kinderdepot zählt als Vermögen des Enkelkindes, unabhängig davon, ob es von den Eltern oder von Euch stammt. Zwei Grenzen solltet Ihr im Blick behalten:

  • Beim BAföG gilt ein Vermögensfreibetrag von aktuell 15.000 Euro, darüber liegendes Vermögen kann die Förderung mindern
  • Bei der gesetzlichen Familienversicherung sind regelmäßige Kapitalerträge relevant, die Grenze liegt aktuell bei rund 7.000 Euro zu versteuernden Einkünften pro Jahr

Für normale Großeltern-Sparpläne mit 50 bis 100 Euro monatlich und moderaten Einmalanlagen überschreitet das Enkeldepot zum BAföG-Zeitpunkt meist nicht dramatisch die 15.000 Euro. Bei größeren Summen oder zusätzlichen Elternbeiträgen solltet Ihr aber genau rechnen.

Wie fügt sich die Frühstart-Rente ins Bild?

Mit der neuen Frühstart-Rente, bei der der Staat 10 Euro monatlich für 6- bis 18-Jährige zahlt, entsteht eine zusätzliche Ebene. Sie ist allerdings für die Altersvorsorge gedacht und damit eher ein Thema für die Eltern als für Euch.

Die fachlich stärkste Struktur für Enkelvermögen kombiniert deshalb drei Bausteine. Das ETF-Kinderdepot für den flexiblen Vermögensaufbau bis 18 oder 25, gegebenenfalls die Frühstart-Rente für die Altersvorsorge, und bei Bedarf ein eigenes Großeltern-Depot für maximale Kontrolle.

So deckt Ihr verschiedene Ziele mit verschiedenen Werkzeugen ab, statt alles in einen Topf zu werfen.

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Welcher Weg passt zu Euch als Großeltern?

Am Ende läuft die Entscheidung auf eine Frage hinaus: Wollt Ihr den maximalen Steuervorteil fürs Enkelkind oder die maximale Kontrolle für Euch?

Wenn Euch der Steuervorteil wichtig ist und Ihr ein gutes Verhältnis zu den Eltern habt, zahlt Ihr ins Junior-Depot ein. Die Freibeträge des Enkels holen das Meiste raus, und der Vermögensaufbau läuft von Anfang an auf dessen Namen. Bewusst sein müsst Ihr Euch nur, dass das Enkelkind mit 18 frei verfügen kann.

Wenn Ihr selbst bestimmen wollt, wann und wie viel das Enkelkind bekommt, führt Ihr ein eigenes Depot und schenkt später gezielt. Das ist steuerlich etwas weniger effizient, gibt Euch aber Sicherheit und Flexibilität.

In beiden Fällen profitiert Ihr von Eurem hohen Schenkungsfreibetrag von 200.000 Euro alle zehn Jahre und von den Steuerfreibeträgen des Enkels. Wenn Ihr wissen wollt, welcher Weg für Eure Familie am besten passt und wie sich Sparplan und Einmalanlagen optimal kombinieren lassen, schauen wir das gemeinsam durch.

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Lasse ist Gründer von SmartKidsInvest und seit über 10 Jahren Finanzberater mit Fokus auf Familien. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie jede Familie versteht – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck.

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