Ja, du kannst als Elternteil für dein Kind ein Sparbuch eröffnen, brauchst aber die Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile. Das Geld gehört dann ausschließlich dem Kind, nicht dir, und unterliegt strengen rechtlichen Regelungen nach Paragraph 1642 BGB.
Aus finanzieller Sicht ist ein Sparbuch 2026 jedoch nicht mehr sinnvoll. Die Zinsen liegen zwischen null und 0,25 Prozent, während die Inflation bei 2,7 Prozent liegt. Dein Geld verliert also real jedes Jahr 2,5 Prozent an Kaufkraft.
Die rechtliche Antwort: Ja, geht. Die finanzielle Antwort: Bitte nicht. Ein Sparbuch erfüllt heute keine sinnvolle Funktion mehr für Vermögensaufbau. Es ist eine nostalgische Erinnerung an Zeiten, als Sparbücher noch fünf bis sechs Prozent Zinsen brachten.
Wenn du trotzdem ein Sparbuch aus sentimentalen Gründen eröffnen willst, kombiniere es mit einem ETF-Sparplan für echten Vermögensaufbau. Das Sparbuch kann zur Finanzbildung dienen, der ETF bringt die Rendite.
Kann ich für mein Kind ein Sparbuch eröffnen?
Du kannst für dein minderjähriges Kind ein Sparbuch eröffnen, weil du als Elternteil der gesetzliche Vertreter bist. Allerdings benötigst du die Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile, auch wenn ihr getrennt lebt oder geschieden seid.
Diese Dokumente brauchst du für die Eröffnung:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Ausweise beider Elternteile
- Steueridentifikationsnummer des Kindes
- Bei Alleinerziehenden: Nachweis des alleinigen Sorgerechts
- Bei getrennt lebenden Eltern: Nachweis der Sorgeberechtigung
Die Bank wird beide Elternteile bitten, persönlich zu erscheinen und zu unterschreiben. Ohne Zustimmung beider Elternteile geht nichts, außer ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht.
Wichtig: Sobald das Sparbuch auf den Namen des Kindes läuft, gehört das Geld dem Kind. Du kannst es nicht einfach wieder für dich verwenden. Das ist gesetzlich klar geregelt durch Paragraph 1642 BGB zur wirtschaftlichen Vermögensverwaltung.
Können auch Großeltern oder Paten ein Sparbuch eröffnen?
Großeltern und andere Verwandte können ebenfalls ein Sparbuch auf den Namen des Kindes eröffnen. Sie sollten die Eltern als gesetzliche Vertreter darüber informieren und deren Einverständnis einholen.
Bei Großeltern gibt es einen rechtlichen Trick: Solange die Großeltern das Sparbuch selbst behalten und nicht an das Kind oder die Eltern übergeben, bleibt das Geld rechtlich Eigentum der Großeltern. Erst mit der Übergabe des Sparbuchs wird die Schenkung wirksam und das Geld gehört dem Kind.
Bei Eltern funktioniert dieser Trick nicht: Wenn Eltern ein Sparbuch auf den Namen ihres Kindes eröffnen, gehört das Geld sofort dem Kind – auch wenn die Eltern das Sparbuch physisch im Tresor behalten.
Bundesgerichtshof Grundsatzurteil: Es kommt nicht darauf an, wer das Sparbuch physisch besitzt. Entscheidend ist, auf wessen Namen das Konto läuft. Das Geld gehört immer der Person, deren Name auf dem Sparbuch steht.
Wem gehört das Geld auf dem Sparbuch wirklich?
Das Geld gehört ausschließlich dem Kind, sobald das Sparbuch auf seinen Namen läuft. Die Eltern verwalten es nur treuhänderisch bis zur Volljährigkeit. Du bist nur Verwalter, nicht Eigentümer.
Zahlen Eltern Geld auf ein Konto ihres Kindes ein, gilt automatisch eine Schenkungsvermutung. Das bedeutet: Im Zweifel wird angenommen, dass das Geld dem Kind geschenkt werden soll und nicht den Eltern gehört.
Eine wirksame Schenkung liegt vor, wenn:
- Das Guthaben auf Dauer übertragen wird
- Das Vermögen wie fremdes Vermögen verwaltet wird
- Die Eltern nicht für eigene Zwecke über das Geld verfügen
Bei Geld von Dritten wie Großeltern, Paten oder Verwandten ist die Sache noch klarer: Dieses Geld gehört eindeutig dem Kind. Die Eltern haben dann keinerlei Anspruch darauf, nicht mal zur Verwendung für Unterhaltszwecke.
Darf ich das Geld meines Kindes für eigene Zwecke nutzen?
Du darfst das Geld deines Kindes niemals für eigene Zwecke verwenden. Die elterliche Vermögenssorge ist eine fremdnützige Verwaltung mit dem Ziel, das Kindesvermögen zum Nutzen des Kindes zu bewahren.
Diese Verwendungen sind verboten:
- Verwendung für eigene Anschaffungen oder Schulden
- Verwendung für normale Lebenshaltungskosten des Kindes (Unterhalt)
- Verwendung für Kosten, die ohnehin zu den elterlichen Pflichten gehören
- Abbuchungen für eigene Kredite oder Rechnungen
Diese Verwendungen sind erlaubt:
- Besondere Ausgaben für das Kind: Führerschein, Zahnspange, Ausbildung
- Verwendung für Zwecke, die über den normalen Unterhalt hinausgehen
- Größere Anschaffungen speziell fürs Kind: Laptop fürs Studium, Musikinstrument
Landgericht Coburg Urteil: Ein Vater hob 1.600 Euro vom Sparbuch seiner Tochter ab, auf dem hauptsächlich Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke lagen. Das Gericht verurteilte den Vater zur Rückzahlung des vollständigen Betrags.
OLG Frankfurt Urteil: Eltern verwendeten Sparguthaben ihrer Kinder für Unterhaltszwecke. Das Gericht stellte klar: Eltern handeln pflichtwidrig und müssen das Geld nach Paragraph 1664 BGB zurückerstatten.
Was passiert, wenn ich gegen diese Pflicht verstoße?
Wenn du gegen deine Vermögensverwaltungspflicht verstößt, bist du dem Kind gegenüber schadensersatzpflichtig nach Paragraph 1664 BGB. Das Kind kann dich nach Volljährigkeit verklagen und das Geld zurückfordern – mit Zinsen.
Diese Pflicht zur Schadensersatzleistung besteht auch dann, wenn das Kind der Verwendung „zugestimmt“ hat. Minderjährige Kinder können keine wirksame Zustimmung zur Verwendung ihres Geldes erteilen, auch nicht mit 16 oder 17 Jahren.
Ein Beispiel aus der Praxis: Eltern verwendeten 5.000 Euro vom Kinderkonto für Renovierung der Wohnung. Das Kind klagte mit 19 Jahren auf Rückzahlung. Gericht entschied: Volle Rückzahlung plus Zinsen seit Abhebung, insgesamt etwa 6.500 Euro.
Das Risiko ist real: Dein Kind kann dich Jahre später verklagen, wenn es herausfindet, dass du sein Geld verwendet hast. Die Verjährungsfrist beginnt erst mit Volljährigkeit.
Muss ich das Geld meines Kindes rentabel anlegen?
Ja, du bist gesetzlich verpflichtet, das Geld deines Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen. Das steht in Paragraph 1642 BGB.
Der Gesetzestext lautet: „Die Eltern haben das ihrer Verwaltung unterliegende Geld des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist.“
Das bedeutet konkret:
- Geld sollte zinsbringend angelegt werden
- Ein Sparbuch mit 0,01 Prozent Zinsen bei 2,7 Prozent Inflation verstößt möglicherweise gegen diese Pflicht
- Bessere Alternativen wie Tagesgeld, Festgeld oder ETFs sollten geprüft werden
- Du kannst nicht einfach das Geld unter dem Kopfkissen liegen lassen
Kritisch wird es, wenn das Kind später nachweisen kann, dass durch deine schlechte Anlageentscheidung erheblicher Schaden entstanden ist. Bei 10.000 Euro auf einem Sparbuch über 18 Jahre entsteht durch Inflation ein Kaufkraftverlust von etwa 11.000 Euro im Vergleich zu ETF-Anlage.
Ob ein Gericht das als Pflichtverletzung wertet, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden. Aber das Risiko besteht.
Wie hoch sind Sparbuch-Zinsen aktuell wirklich?
Sparbuch-Zinsen liegen 2026 zwischen null und 0,25 Prozent pro Jahr. Die meisten Sparkassen verzinsen mit 0,01 bis 0,10 Prozent. Das ist faktisch nichts.
Aktuelle Beispiele deutscher Sparkassen:
- Sparkasse Hannover: 0,25 Prozent
- Sparkasse Gelsenkirchen: 0,20 Prozent
- Sparkasse Bielefeld: 0,01 Prozent
- Sparkasse Hochsauerland: 0,01 Prozent
- Sparkasse Prignitz: 0,00 Prozent
Bei 10.000 Euro auf dem Sparbuch bedeutet das:
- 0,25 Prozent Zinsen: 25 Euro Ertrag pro Jahr
- 0,01 Prozent Zinsen: 1 Euro Ertrag pro Jahr
- 0,00 Prozent Zinsen: 0 Euro Ertrag pro Jahr
Gleichzeitig liegt die Inflation bei 2,7 Prozent. Das bedeutet realen Kaufkraftverlust von 2,45 bis 2,7 Prozent pro Jahr. Dein Geld wird weniger wert, während es auf dem Sparbuch liegt.
Wie viel Geld verliere ich durch Inflation?
Bei Inflationsrate von 2,7 Prozent und Sparbuchzinsen von 0,10 Prozent verlierst du real 2,6 Prozent Kaufkraft pro Jahr. Über 18 Jahre summiert sich das zu massiven Verlusten.
Eine Rechnung über 18 Jahre:
- Startkapital: 10.000 Euro
- Monatliche Sparrate: 100 Euro
- Sparbuchzinsen: 0,10 Prozent pro Jahr
- Inflation: 2,7 Prozent pro Jahr
Ergebnis nach 18 Jahren:
- Nominaler Endwert: etwa 31.616 Euro
- Kaufkraft in heutigen Euro: etwa 19.950 Euro
- Realer Verlust: etwa 11.666 Euro (36 Prozent Kaufkraftverlust)
Das bedeutet: Du hast zwar auf dem Papier 31.600 Euro, kannst dir davon aber nur so viel kaufen wie heute für 19.950 Euro. Ein Drittel der Kaufkraft ist durch Inflation vernichtet.
Bei ETF-Anlage mit sechs Prozent Rendite: Etwa 38.700 Euro nominal, etwa 24.400 Euro real. Das sind 4.450 Euro mehr Kaufkraft als beim Sparbuch.
Welche besseren Alternativen gibt es zum Sparbuch?
Tagesgeldkonten bieten aktuell zwei bis drei Prozent Zinsen statt 0,01 Prozent beim Sparbuch. Das Geld bleibt täglich verfügbar und ist bis 100.000 Euro durch Einlagensicherung geschützt.
Aktuelle Tagesgeld-Angebote für Kinder:
- Trade Republic: 2,00 Prozent dauerhaft
- Quirion Zinskonto: 2,75 Prozent dauerhaft
- Deutsche Bank: 2,50 Prozent (nur 6 Monate Neukundenbonus)
- Consorsbank: 3,40 Prozent (nur 3 Monate)
Vorteile gegenüber Sparbuch:
- Höhere Verzinsung (2 bis 3 Prozent statt 0,01 Prozent)
- Täglich verfügbar ohne Kündigungsfrist
- Kostenlose Kontoführung
- Online-Verwaltung ohne Bankbesuch
Nachteil: Auch Tagesgeld mit drei Prozent liegt unter der Inflationsrate von 2,7 Prozent. Du verlierst immer noch real Kaufkraft, nur deutlich weniger als beim Sparbuch.
Lohnt sich ein ETF-Sparplan für Kinder mehr?
Ein ETF-Sparplan lohnt sich für Kinder deutlich mehr als Sparbuch oder Tagesgeld. Bei 15 bis 18 Jahren Anlagehorizont erreichst du durchschnittlich sechs bis acht Prozent Rendite pro Jahr.
Vergleich über 18 Jahre bei 100 Euro monatlich:
- Sparbuch (0,10 Prozent): etwa 31.616 Euro nominal, etwa 19.950 Euro real
- Tagesgeld (2,50 Prozent): etwa 35.200 Euro nominal, etwa 22.200 Euro real
- ETF (6,00 Prozent): etwa 38.700 Euro nominal, etwa 24.400 Euro real
Mehrrendite ETF gegenüber Sparbuch: etwa 7.100 Euro oder 22 Prozent mehr Endkapital.
Historische Daten zeigen: MSCI World hat über die letzten 50 Jahre durchschnittlich 7,9 Prozent pro Jahr gebracht. Nach Inflation bleiben 5 bis 5,5 Prozent reale Rendite. Das ist deutlich besser als die minus 2,6 Prozent beim Sparbuch.
Risiko: ETFs schwanken kurzfristig stark. Bei 18 Jahren Anlagehorizont ist jeder Crash bisher ausgesessen worden. Die Frage ist nicht ob, sondern wann die nächste Krise kommt. Aber über 18 Jahre gleicht sich das historisch immer aus.
Was ist mit der neuen Frühstart-Rente ab 2027?
Ab 1. Januar 2027 erhalten alle Kinder in Deutschland ab dem sechsten Lebensjahr monatlich zehn Euro vom Staat in ein gefördertes Wertpapierdepot. Das Geld ist bis zum 67. Lebensjahr gesperrt und dient ausschließlich der Altersvorsorge.
Wichtige Eckdaten:
- Startalter: Ab 6. Lebensjahr
- Staatliche Förderung: 10 Euro pro Monat bis zum 18. Lebensjahr
- Gesamtförderung: 1.440 Euro (12 Jahre mal 10 Euro mal 12 Monate)
- Anlageform: ETFs und Fonds
- Depot: Auf Namen des Kindes
- Zugriff: Erst ab 67. Lebensjahr
- Steuerliche Behandlung: Steuerfrei in Ansparphase, besteuert bei Auszahlung
Rückwirkende Zahlungen erfolgen ab 1.1.2026. Das heißt: Bereits 2026 geborene Kinder profitieren ab ihrem sechsten Geburtstag. Ab dem 18. Lebensjahr können freiwillige Beiträge eingezahlt werden.
Wichtige Einschränkung: Das Geld ist bis zum 67. Lebensjahr komplett gesperrt. Für kurzfristige Sparziele wie Führerschein, Studium oder erste Wohnung ist diese Frühstart-Rente nicht geeignet. Sie ergänzt normales Sparen, ersetzt es aber nicht.
Wie nutze ich die Steuerfreibeträge richtig?
Kinder haben genau wie Erwachsene einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr. Richte bei der Bank sofort einen Freistellungsauftrag ein, damit Zinserträge steuerfrei bleiben.
Du benötigst dafür:
- Steuer-Identifikationsnummer des Kindes (wird bei Geburt vom Finanzamt geschickt)
- Online-Banking-Zugang oder Besuch in der Bankfiliale
- Etwa fünf Minuten Zeit zum Ausfüllen
Zusätzlich steht Kindern der allgemeine Grundfreibetrag von 12.348 Euro zu. Zusammen mit dem Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro können Kinder bis zu 13.384 Euro Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei vereinnahmen.
Um den Grundfreibetrag zu nutzen, benötigst du eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt. Die brauchst du aber erst, wenn die Kapitalerträge über 1.000 Euro pro Jahr steigen. Bei normalen Sparraten ist das erst ab etwa 15.000 bis 20.000 Euro Depotwert der Fall.
Schenkungssteuer: Schenkungen von Eltern an Kinder sind bis zu 400.000 Euro alle zehn Jahre steuerfrei. Bei normalen Sparraten zwischen 25 und 200 Euro monatlich erreichst du diese Grenze nie.
Wie eröffne ich konkret ein Sparbuch für mein Kind?
Folge diesen Schritten für die Sparbuch-Eröffnung:
Bank oder Sparkasse auswählen
Wähle eine Bank oder Sparkasse in deiner Nähe. Vergleiche die Zinssätze, auch wenn diese generell sehr niedrig sind. Frage gezielt nach:
- Aktuellem Zinssatz für Sparbücher
- Kosten für Kontoführung
- Mindesteinlage
- Kündigungsfristen bei Abhebungen
Benötigte Unterlagen zusammenstellen
Stelle diese Dokumente zusammen:
- Geburtsurkunde oder Kinderausweis des Kindes
- Ausweise beider Elternteile
- Steueridentifikationsnummer des Kindes
- Bei Alleinerziehenden: Nachweis des alleinigen Sorgerechts
Termin vereinbaren und persönlich erscheinen
Vereinbare einen Termin bei deiner Bank. Beide sorgeberechtigten Elternteile müssen in der Regel persönlich erscheinen und unterschreiben. Ohne beide Unterschriften wird die Bank kein Sparbuch eröffnen.
Freistellungsauftrag sofort einrichten
Richte noch am gleichen Tag einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro ein, damit Zinserträge steuerfrei bleiben. Die Bank hat dafür ein Formular, das du direkt ausfüllen kannst.
Optional: Dauerauftrag einrichten
Richte einen Dauerauftrag von deinem Konto auf das Kindersparbuch ein, um monatlich automatisch Geld einzuzahlen. Viele Banken bieten auch direkte Sparpläne aufs Sparbuch an.
Können Jugendliche selbst ein Sparbuch eröffnen?
Minderjährige zwischen 7 und 17 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig und können grundsätzlich selbst ein Sparbuch eröffnen. Sie brauchen aber eine generelle Einwilligung der Eltern oder müssen das Geld zur freien Verfügung erhalten haben.
Ein Beispiel: Ein 14-Jähriger erhält 100 Euro von den Eltern zur freien Verfügung und eröffnet damit ein Sparbuch. Dieser Sparvertrag ist ohne weitere Zustimmung gültig.
Grenzen gibt es bei Abhebungen: Diese sind nur im Rahmen des Vernünftigen ohne weitere Erlaubnis möglich. Wenn sich mehrere Tausend Euro angesammelt haben und der Jugendliche den kompletten Betrag abheben möchte, braucht er die Erlaubnis der Eltern.
Praktisch läuft es meist so: Die Bank verlangt für Jugendliche unter 16 Jahren die Unterschrift der Eltern. Ab 16 Jahren akzeptieren manche Banken auch alleinige Eröffnungen, wenn das Geld nachweislich dem Jugendlichen selbst gehört (Ferienjob, Geldgeschenke).
Was passiert mit dem Sparbuch ab dem 18. Geburtstag?
Ab dem 18. Geburtstag erhält dein Kind volle Kontrolle über das Sparbuch. Es kann dann frei verfügen, das gesamte Geld abheben, und das Sparbuch kündigen – ohne deine Zustimmung.
Du hast ab diesem Zeitpunkt keinerlei Zugriff mehr, auch wenn du das Sparbuch physisch in deinem Tresor hast. Das Kind kann zur Bank gehen, sich ausweisen, und das Geld ist weg.
Viele Eltern sind überrascht, wie schnell 18-Jährige große Summen ausgeben können. 20.000 Euro für ein Auto, eine Weltreise, oder einfach verprasst in sechs Monaten – das kommt häufiger vor als gedacht.
Deshalb solltest du früh mit deinem Kind über Geld sprechen. Finanzbildung beginnt nicht mit 18, sondern mit 8 oder 10 Jahren. Zeige regelmäßig den Kontostand, erkläre Zinseszins, besprecht gemeinsam sinnvolle Verwendungen.
Alternative: Manche Eltern legen das Depot bewusst auf ihren eigenen Namen, um nach dem 18. Geburtstag noch Kontrolle zu behalten. Das kostet aber Steuerfreibeträge und widerspricht der Idee, dass das Geld dem Kind gehört.
Lohnt sich ein Sparbuch noch für irgendetwas?
Ein Sparbuch lohnt sich finanziell nicht mehr, kann aber zur Finanzbildung dienen. Für kleine Kinder zwischen 6 und 12 Jahren ist ein physisches Sparbuch greifbarer als ein digitales Depot.
Sinnvolle Verwendungen:
- Finanzbildung: Kinder können Einzahlungen selbst vornehmen und verstehen
- Geschenke aufbewahren: Geldgeschenke von Geburtstagen und Weihnachten sammeln
- Kurzfristige Ziele: Sparen für Fahrrad, Spielkonsole, Musikinstrument (unter 5 Jahren Zeithorizont)
- Notreserve: 1.000 bis 2.000 Euro als schnell verfügbare Reserve
Keine sinnvollen Verwendungen:
- Langfristiger Vermögensaufbau über 10 bis 18 Jahre
- Altersvorsorge fürs Kind
- Große Summen über 5.000 Euro
- Inflationsschutz
Empfehlung: Eröffne ein Sparbuch mit kleinem Betrag (500 bis 1.000 Euro) für Finanzbildung. Kombiniere es mit einem ETF-Sparplan für echten Vermögensaufbau. So hast du beides: Greifbares Lernen und reale Rendite.
Sind Sparbücher durch Einlagensicherung geschützt?
Ja, Sparbücher sind durch die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Bank und Person geschützt. Das bedeutet: Selbst wenn die Bank pleitegeht, bekommst du das Geld bis zu dieser Grenze zurück.
Die Einlagensicherung gilt für:
- Sparbücher
- Girokonten
- Tagesgeldkonten
- Festgeldkonten
- Sparbriefe
Die Einlagensicherung gilt nicht für:
- Aktien
- ETFs
- Fonds
- Anleihen
Bei Kinderkonten zählt die 100.000-Euro-Grenze für das Kind als eigenständige Person. Du kannst also theoretisch 100.000 Euro auf deinem Konto haben und nochmal 100.000 Euro auf dem Kinderkonto, beides ist geschützt.
Praktisch: Bei normalen Sparraten für Kinder erreichst du diese Grenze nie. Selbst bei 200 Euro monatlich über 18 Jahre kommst du nur auf etwa 82.000 Euro Endkapital bei ETF-Anlage.
Was ist besser: Sparbuch auf Kindesnamen oder Elternname?
Ein Sparbuch auf Kindesnamen ist steuerlich besser wegen der Freibeträge, aber du verlierst ab dem 18. Geburtstag die Kontrolle. Ein Sparbuch auf deinen Namen gibt dir Kontrolle, kostet aber Steuerfreibeträge.
Vor- und Nachteile Sparbuch auf Kindesnamen:
- Vorteil: Nutzung der vollen Freibeträge des Kindes (1.000 plus 12.348 Euro)
- Vorteil: Bis zu 13.384 Euro Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei
- Nachteil: Geld gehört rechtlich dem Kind ab dem 18. Geburtstag
- Nachteil: Du kannst nicht mehr frei über das Vermögen verfügen
- Nachteil: BAföG-Anrechnung ab 15.000 Euro Vermögen möglich
Vor- und Nachteile Sparbuch auf deinen Namen:
- Vorteil: Volle Kontrolle über das Vermögen, auch nach dem 18. Geburtstag des Kindes
- Vorteil: Flexibler Auszahlungszeitpunkt (zum Studienabschluss statt 18. Geburtstag)
- Vorteil: Keine BAföG-Anrechnung beim Kind
- Nachteil: Kapitalerträge werden deinem Sparerpauschbetrag zugerechnet
- Nachteil: Höhere Steuerbelastung, da deine Freibeträge meist schon ausgeschöpft sind
Empfehlung: Für normale Sparraten bis 200 Euro monatlich überwiegen die steuerlichen Vorteile. Wähle das Depot auf Kindesnamen und sprich früh mit deinem Kind über verantwortungsvollen Umgang mit Geld.
Kann ich ein bestehendes Sparbuch noch retten?
Du kannst ein bestehendes Sparbuch nicht mehr retten, wenn es die letzten 10 Jahre mit 0,01 Prozent verzinst wurde. Der Kaufkraftverlust ist bereits eingetreten und nicht rückgängig zu machen.
Was du jetzt tun kannst:
- Kündige das Sparbuch
- Übertrage das Geld auf ein Tagesgeldkonto mit 2,5 bis 3 Prozent Zinsen
- Eröffne parallel einen ETF-Sparplan für echten Vermögensaufbau
- Lasse maximal 1.000 bis 2.000 Euro auf dem Sparbuch als Notreserve
Bei der Kündigung beachten: Sparbücher haben meist dreimonatige Kündigungsfrist. Du kannst aber oft bis zu 2.000 Euro ohne Kündigung sofort abheben. Der Rest muss drei Monate warten oder du zahlst Vorschusszinsen.
Rechne aus, ob sich die Vorschusszinsen lohnen: Wenn du 10.000 Euro auf dem Sparbuch hast und 0,5 Prozent Vorschusszinsen zahlst (50 Euro), das Geld dann aber in einen ETF mit sechs Prozent Rendite steckst (600 Euro pro Jahr), hast du die 50 Euro in einem Monat wieder drin.
Klartext: Jeder Tag, den Geld mit 0,01 Prozent verzinst auf dem Sparbuch liegt, ist ein verlorener Tag für Vermögensaufbau.