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Kann ich mit ETFs für mein Kind steuerfrei sparen?

lasse
Lasse Falke
zuletzt aktualisiert: 7. Mai 2026
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Kann ich mit ETFs für mein Kind steuerfrei sparen?

Ja, du kannst mit ETFs für dein Kind weitgehend steuerfrei sparen. Wenn das Depot auf den Namen des Kindes läuft, stehen jährlich bis zu 13.348 Euro Kapitalerträge steuerfrei zur Verfügung: 1.000 Euro Sparerpauschbetrag plus 12.348 Euro Grundfreibetrag.

Das bedeutet konkret: Bei durchschnittlich sieben Prozent Rendite kannst du ein Depot von etwa 190.000 Euro aufbauen, bevor überhaupt Steuern anfallen. Die allermeisten Kinderdepots erreichen diese Größenordnung nie.

Der Trick liegt in der richtigen Gestaltung. Das Depot muss auf den Namen des Kindes laufen, nicht auf deinen Namen. Du behältst die Kontrolle als gesetzlicher Vertreter, aber steuerlich gilt das Kind als Eigentümer. Damit nutzt du seine eigenen Freibeträge.

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Depot auf Kindesnamen, Freistellungsauftrag bei der Bank einrichten, bei höheren Erträgen Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Dann läuft alles steuerfrei bis zum 18. Geburtstag.

Kann ich mit ETFs für mein Kind steuerfrei sparen?

Du kannst mit ETFs für dein Kind bis zu 13.348 Euro Kapitalerträge pro Jahr komplett steuerfrei erwirtschaften. Diese Summe ergibt sich aus zwei Freibeträgen:

  • Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro pro Jahr (automatisch mit Freistellungsauftrag)
  • Grundfreibetrag: 12.348 Euro pro Jahr (mit Nichtveranlagungsbescheinigung)
  • Gesamt: 13.348 Euro komplett steuerfrei

Ohne Nichtveranlagungsbescheinigung greift nur der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro. Das reicht für kleinere Depots völlig aus. Erst wenn die jährlichen Kapitalerträge über 1.000 Euro steigen, brauchst du die Bescheinigung vom Finanzamt.

Kapitalerträge bedeuten nicht Depotwert, sondern nur Gewinne, Dividenden und Zinsen. Bei thesaurierenden ETFs werden Dividenden automatisch reinvestiert und gelten trotzdem als steuerpflichtige Erträge, werden aber durch die Freibeträge abgedeckt.

Ein Beispiel: 100 Euro monatlich über 18 Jahre bei sieben Prozent Rendite ergeben etwa 41.000 Euro Endkapital. Die Kapitalerträge liegen bei etwa 19.400 Euro verteilt über 18 Jahre. Pro Jahr sind das durchschnittlich etwa 1.080 Euro, was komplett im steuerfreien Bereich bleibt.

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag für Kinder?

Der Sparerpauschbetrag beträgt seit 2023 genau 1.000 Euro pro Jahr und Kind. Er deckt automatisch alle Arten von Kapitalerträgen ab:

  • Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld, Sparbüchern
  • Dividenden und Ausschüttungen von ETFs
  • Realisierte Kursgewinne beim Verkauf von ETF-Anteilen
  • Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs

Dieser Betrag steht jedem Kind eigenständig zu, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Eltern haben ihre eigenen 1.000 Euro, das Kind seine eigenen 1.000 Euro. Die Freibeträge sind nicht übertragbar.

Wichtig: Der Sparerpauschbetrag wirkt automatisch, wenn du einen Freistellungsauftrag bei der Bank einreichst. Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank 25 Prozent Abgeltungsteuer ab, die du dir später über die Steuererklärung zurückholen musst.

Bei 1.000 Euro steuerfrei entspricht das bei sieben Prozent Rendite etwa 14.300 Euro Depotwert. Bis zu dieser Größe brauchst du dich um Steuern überhaupt nicht zu kümmern, solange der Freistellungsauftrag eingerichtet ist.

Was bringt der Grundfreibetrag zusätzlich?

Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.348 Euro pro Jahr und gilt eigentlich für Einkommen. Bei Kindern ohne eigenes Einkommen kannst du ihn aber komplett für Kapitalerträge nutzen, wenn du eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragst.

Zusammen mit dem Sparerpauschbetrag ergibt das 13.348 Euro steuerfreie Kapitalerträge pro Jahr. Das ist ein riesiger Vorteil, den nur Kinderdepots haben.

Wie funktioniert das? Kinder haben normalerweise kein Einkommen und zahlen deshalb keine Einkommensteuer. Der Grundfreibetrag bleibt ungenutzt. Mit der Nichtveranlagungsbescheinigung weist du nach, dass das Kind unter dem Grundfreibetrag bleibt und deshalb gar nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird.

Praktisch bedeutet das: Die Bank behält keine Abgeltungsteuer ein, solange die Kapitalerträge unter 13.348 Euro pro Jahr bleiben. Du sparst dir komplette Steuerabzüge und spätere Steuererklärungen.

Wie beantrage ich die Nichtveranlagungsbescheinigung?

Du beantragst die Nichtveranlagungsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt mit dem Formular „Antrag auf Erteilung einer NV-Bescheinigung“. Das Formular findest du auf der Website deines Finanzamts oder holst es persönlich ab.

Benötigte Unterlagen sind:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Steuer-Identifikationsnummer des Kindes
  • Nachweis über das Depot (Depotauszug oder Eröffnungsbestätigung)
  • Vermögensaufstellung (bei manchen Finanzämtern)

Die Bescheinigung gilt maximal drei Jahre und muss danach neu beantragt werden. Du reichst sie bei deiner Bank ein, die dann keine Abgeltungsteuer mehr einbehält, solange die Kapitalerträge unter 13.348 Euro bleiben.

Wichtig: Die NV-Bescheinigung lohnt sich erst, wenn die jährlichen Kapitalerträge über 1.000 Euro liegen. Bis dahin reicht der normale Freistellungsauftrag völlig aus. Spare dir den bürokratischen Aufwand, bis er wirklich nötig wird.

Wann überschreite ich die 1.000 Euro Grenze?

Du überschreitest die 1.000 Euro Grenze des Sparerpauschbetrags, wenn dein Depot etwa 14.000 bis 15.000 Euro erreicht hat und jährlich sieben Prozent Rendite erwirtschaftet. Ab diesem Punkt lohnt sich die Nichtveranlagungsbescheinigung.

Eine Rechnung: Bei 15.000 Euro Depotwert und sieben Prozent Rendite entstehen 1.050 Euro Kapitalerträge pro Jahr. Davon sind 1.000 Euro durch den Sparerpauschbetrag gedeckt, auf die restlichen 50 Euro würden 25 Prozent Abgeltungsteuer anfallen, also 12,50 Euro.

Mit Nichtveranlagungsbescheinigung zahlst du diese 12,50 Euro nicht. Klingt nach wenig, summiert sich aber über die Jahre. Bei 30.000 Euro Depot wären es schon 150 Euro Steuerersparnis pro Jahr.

Faustregel: Solange dein monatlicher Sparplan unter 50 Euro liegt und das Kind noch unter zehn Jahre alt ist, reicht der Sparerpauschbetrag. Bei höheren Beträgen oder älteren Kindern mit schon aufgebautem Depot solltest du die NV-Bescheinigung beantragen.

Bis zu welchem Vermögen bleibt alles steuerfrei?

Bei durchschnittlich sieben Prozent Rendite kannst du ein Depot von etwa 190.000 Euro aufbauen, bevor die jährlichen Kapitalerträge den steuerfreien Rahmen von 13.348 Euro überschreiten. Darüber wird es steuerpflichtig.

Diese Grenze erreichst du bei normalen Sparraten praktisch nie bis zum 18. Geburtstag. Selbst bei 200 Euro monatlich über 18 Jahre kommst du nur auf etwa 82.000 Euro Endkapital. Du bist weit vom steuerlichen Limit entfernt.

Anders sieht es aus, wenn du große Einmalbeträge investierst. Legst du beispielsweise 100.000 Euro zur Geburt an, wächst das bei sieben Prozent auf etwa 340.000 Euro in 18 Jahren. Ab etwa Jahr zehn überschreitest du die Steuerfreigrenze.

Für Normalverdiener mit monatlichen Sparplänen zwischen 25 und 200 Euro ist die Steuerfreiheit praktisch garantiert bis zum 18. Geburtstag. Erst bei sehr hohen Einmalzahlungen oder extrem langen Laufzeiten wird es relevant.

Was passiert, wenn ich die Grenzen überschreite?

Wenn deine jährlichen Kapitalerträge die 13.348 Euro überschreiten, wird nur der übersteigende Betrag mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belastet. Alles bis 13.348 Euro bleibt steuerfrei.

Ein Beispiel: Dein Depot erwirtschaftet 15.000 Euro Kapitalerträge in einem Jahr. Die ersten 13.348 Euro sind steuerfrei, auf die restlichen 1.652 Euro fallen Steuern an. Bei 25 Prozent Abgeltungsteuer sind das 413 Euro plus etwa 22 Euro Soli, also insgesamt 435 Euro Steuern.

Das ist immer noch deutlich günstiger als bei einem Depot auf deinen Namen als Elternteil. Du würdest den vollen Betrag mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern, der bei den meisten Menschen deutlich über 25 Prozent liegt.

Wichtig: Die Steuerfreiheit gilt pro Jahr neu. Wenn du in einem Jahr die Grenze überschreitest, in den anderen Jahren aber drunter bleibst, zahlst du nur in diesem einen Jahr Steuern. Es kumuliert nicht über die Jahre.

Welche Rolle spielt die Familienversicherung?

Die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung hat eine kritische Einkommensgrenze: Überschreitet das Kind 603 Euro monatliches Einkommen (Stand 2026), fliegt es aus der Familienversicherung und muss sich selbst versichern.

Zu diesem Einkommen zählen auch Kapitalerträge aus dem Depot. Die monatliche Grenze von 603 Euro entspricht 7.236 Euro jährlichen Kapitalerträgen. Das ist deutlich niedriger als die steuerliche Grenze von 13.348 Euro.

Bei sieben Prozent Rendite entspricht das etwa 103.000 Euro Depotwert. Ab dieser Größe droht der Rauswurf aus der Familienversicherung, was etwa 200 Euro monatliche Krankenversicherungsbeiträge kostet.

Kritisch wird es zwischen etwa 85.000 und 100.000 Euro Depotwert, abhängig von der konkreten Rendite. Ab hier musst du genau rechnen: Lohnt sich weiteres Sparen noch, wenn dadurch Krankenversicherungsbeiträge anfallen?

Wie vermeide ich Probleme mit der Familienversicherung?

Du vermeidest Probleme mit der Familienversicherung mit diesen Strategien:

  1. Depot unter 85.000 bis 100.000 Euro halten (kritische Schwelle)
  2. Rechtzeitig Gewinne realisieren und auf Tagesgeld umschichten (niedrigere Erträge)
  3. Depot auf eigenen Namen umschreiben, sobald kritisch wird (höhere Steuern, aber keine Versicherungsprobleme)
  4. Sparrate gezielt begrenzen: Bis 100 Euro monatlich meist unkritisch

Eine Umschichtung funktioniert so: Tagesgeld bringt aktuell etwa drei Prozent Zinsen, wodurch die Kapitalerträge sinken und unter der Grenze bleiben. Bei 100.000 Euro auf Tagesgeld entstehen nur 3.000 Euro Zinsen pro Jahr, deutlich unter der kritischen Grenze von 7.236 Euro.

Sollte ich thesaurierende oder ausschüttende ETFs wählen?

Du solltest für Kinderdepots thesaurierende ETFs wählen, weil sie Dividenden automatisch reinvestieren und so den Zinseszinseffekt maximieren. Das macht über 18 Jahre mehrere tausend Euro Unterschied.

Steuerlich sind beide Varianten für Kinderdepots gleich behandelt. Auch bei thesaurierenden ETFs werden reinvestierte Dividenden als Kapitalerträge versteuert, fallen aber durch die hohen Freibeträge bis 13.348 Euro meist komplett unter den steuerfreien Bereich.

Der Vorteil thesaurierender ETFs liegt in der Automatik: Du musst dich um nichts kümmern. Bei ausschüttenden ETFs bekommst du Dividenden ausgezahlt, die du manuell wieder anlegen müsstest. Das kostet Zeit und du vergisst es möglicherweise.

Ein Beispiel: 100 Euro monatlich, 18 Jahre, sechs Prozent Rendite. Thesaurierend: etwa 38.700 Euro. Ausschüttend mit perfekter sofortiger Wiederanlage: ebenfalls etwa 38.700 Euro. Ausschüttend ohne Wiederanlage: nur 33.000 Euro. Der Unterschied von 5.700 Euro entsteht durch verlorenen Zinseszins.

Empfehlung: Vanguard FTSE All-World Thesaurierend (ISIN: IE00BK5BQT80) oder iShares Core MSCI World Thesaurierend (ISIN: IE00B4L5Y983).

Wann muss ich Gewinne versteuern?

Du musst Gewinne versteuern, wenn du ETF-Anteile verkaufst und dabei einen Gewinn realisierst. Solange du nicht verkaufst, fallen keine Steuern auf Kursgewinne an, nur auf Dividenden und die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs.

Die Vorabpauschale ist eine Minimalbesteuerung für thesaurierende ETFs. Das Finanzamt unterstellt, dass du mindestens den Basiszins als Ertrag hast, selbst wenn der ETF keine Dividenden ausschüttet. Bei aktuellem Basiszins von etwa 2,5 Prozent wären das auf 10.000 Euro Depot etwa 180 Euro, auf die 70 Prozent (126 Euro) versteuert werden.

Bei Kinderdepots ist das irrelevant, weil die 1.000 Euro Sparerpauschbetrag diese Beträge locker abdecken. Die Vorabpauschale wird automatisch Anfang Januar vom Verrechnungskonto abgebucht, wenn nicht genug Freistellungsauftrag da ist.

Beim Verkauf mit 18 Jahren zahlst du dann auf den Gesamtgewinn Steuern, abzüglich der Freibeträge. Hast du 40.000 Euro Endkapital bei 21.600 Euro Einzahlungen, sind 18.400 Euro Gewinn. Mit 13.348 Euro Freibetrag bleiben 5.052 Euro zu versteuern, also etwa 1.400 Euro Steuern.

Wie richte ich den Freistellungsauftrag ein?

Du richtest den Freistellungsauftrag direkt bei der Bank ein, wo das Kinderdepot läuft. Das geht online im Banking-Bereich unter „Freistellungsauftrag“ oder „Steuern“, meist in weniger als fünf Minuten.

Du gibst dort die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes ein und trägst den Betrag ein: 1.000 Euro für den Sparerpauschbetrag. Die Bank berücksichtigt diesen Betrag dann automatisch und behält erst darüber hinaus Steuern ein.

Wichtig: Der Freistellungsauftrag gilt nur für die konkrete Bank. Hast du Depots bei mehreren Banken, musst du den Betrag aufteilen. Hast du nur ein Depot, trägst du die vollen 1.000 Euro bei dieser Bank ein.

Den Freistellungsauftrag solltest du sofort bei Depoteröffnung einrichten, nicht erst später. Sonst zieht die Bank von Anfang an Steuern ab, die du dir über die Steuererklärung zurückholen musst. Das ist unnötiger Aufwand.

Was ist mit Schenkungsteuer bei hohen Beträgen?

Schenkungsteuer fällt erst ab bestimmten Freibeträgen innerhalb von zehn Jahren an. Diese Freibeträge sind sehr hoch:

  • Eltern zu Kind: 400.000 Euro pro Elternteil (zusammen 800.000 Euro)
  • Großeltern zu Enkel: 200.000 Euro pro Großelternteil
  • Onkel/Tante/Pate zu Kind: 20.000 Euro

Bei normalen monatlichen Sparplänen für Kinder ist das völlig irrelevant. Selbst wenn du 500 Euro monatlich über 18 Jahre sparst, kommst du auf etwa 205.000 Euro Endkapital. Das liegt weit unter dem Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil.

Kritisch wird es nur bei sehr großen Einmalzahlungen oder wenn Großeltern, Onkel, Tanten zusätzlich sparen. Dann summieren sich die Beträge möglicherweise über 400.000 Euro. Aber selbst dann gilt der Freibetrag alle zehn Jahre neu.

Praktisch: Bei üblichen Sparraten zwischen 25 und 200 Euro monatlich musst du dir über Schenkungsteuer keinerlei Gedanken machen. Die Freibeträge sind so hoch, dass normale Familien sie nie ausschöpfen.

Muss ich eine Steuererklärung fürs Kind machen?

Du musst keine Steuererklärung fürs Kind machen, solange die Kapitalerträge unter 13.348 Euro pro Jahr liegen und du entweder einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht hast.

Hast du weder Freistellungsauftrag noch NV-Bescheinigung, behält die Bank automatisch Abgeltungsteuer ein. Dann musst du eine Steuererklärung machen, um dir die zu viel gezahlten Steuern zurückzuholen. Das ist unnötiger Aufwand.

Mit richtig eingerichtetem Freistellungsauftrag läuft alles automatisch. Die Bank meldet die Kapitalerträge ans Finanzamt, zieht aber keine Steuern ab, solange du unter 1.000 Euro bleibst. Das Finanzamt sieht, dass alles im Freibetrag liegt, und fertig.

Erst wenn du die Freibeträge überschreitest und tatsächlich Steuern anfallen, kann eine Steuererklärung sinnvoll sein. Aber auch dann ist sie oft nicht nötig, weil die Bank die Steuern bereits korrekt abgeführt hat.

Was passiert mit dem Depot ab dem 18. Geburtstag?

Ab dem 18. Geburtstag gehört das Depot rechtlich komplett dem Kind. Es kann darüber frei verfügen, du als Elternteil hast keine Kontrolle mehr. Das ist rechtlich so vorgesehen, weil das Kind ja Eigentümer war.

Steuerlich ändert sich ab 18 erst mal nichts. Die Freibeträge von 1.000 Euro Sparerpauschbetrag und 12.348 Euro Grundfreibetrag bleiben bestehen, solange das Kind kein eigenes Einkommen hat.

Kritisch wird es, wenn das Kind eine Ausbildung beginnt oder studiert. Ausbildungsgehalt oder BAföG zählen als Einkommen und schöpfen den Grundfreibetrag teilweise aus. Dann bleiben für Kapitalerträge nur noch 1.000 Euro steuerfrei.

Mit 18 solltet ihr gemeinsam entscheiden, wie es weitergeht: Depot weiterlaufen lassen für später, teilweise entnehmen für Führerschein oder Auto, oder als Startkapital für eigene Wohnung nutzen. Die steuerlichen Vorteile bleiben auch nach 18 teilweise erhalten.

Wie nutze ich die Steuervorteile optimal?

Du nutzt die Steuervorteile optimal mit folgenden Schritten:

  1. Depot auf Namen des Kindes eröffnen (nicht auf deinen Namen)
  2. Freistellungsauftrag über 1.000 Euro sofort einrichten
  3. Bei Bedarf später Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen (ab ca. 15.000 Euro Depot)
  4. Thesaurierende ETFs wählen statt ausschüttende
  5. Familienversicherungsgrenze von 7.236 Euro jährlich beachten (kritisch ab 100.000 Euro Depot)
  6. Depot möglichst lange laufen lassen für maximalen Zinseszins

Zweiter wichtiger Punkt: Wähle thesaurierende ETFs statt ausschüttende. Die reinvestierten Dividenden fallen unter die Freibeträge und du musst dich um nichts kümmern. Bei ausschüttenden ETFs bekommst du Geld ausgezahlt, das du manuell wieder anlegen musst.

Praktische Umsetzung: 100 Euro monatlich in Vanguard FTSE All-World Thesaurierend, Freistellungsauftrag von 1.000 Euro, 18 Jahre laufen lassen. Ergebnis: etwa 41.000 Euro komplett steuerfrei aufgebaut.

Welche Fallstricke muss ich kennen?

Die wichtigsten Fallstricke beim steuerfreien Sparen fürs Kind sind:

  • Familienversicherungsgrenze von 603 Euro monatlich (7.236 Euro jährlich): Ab etwa 100.000 Euro Depotwert kritisch
  • Fehlender Freistellungsauftrag: Bank zieht automatisch 25 Prozent Steuern ab
  • BAföG-Anrechnung: Vermögen über 15.000 Euro kürzt Studienförderung
  • Depot auf Elternname: Freibeträge meist schon ausgeschöpft, deutlich höhere Steuerlast
  • Kontrolle ab 18: Kind verfügt komplett frei über das Depot

Der größte Fehler ist die Familienversicherungsgrenze. Viele Eltern kennen sie nicht und wundern sich, warum das Kind plötzlich aus der Familienversicherung fliegt. Das kann etwa 200 Euro monatliche Krankenversicherungsbeiträge kosten.

Lohnt sich steuerfreies Sparen wirklich?

Steuerfreies Sparen fürs Kind lohnt sich extrem. Bei 100 Euro monatlich über 18 Jahre sparst du durch die Steuerfreiheit etwa 3.500 bis 4.000 Euro an Steuern, die sonst auf die Kapitalerträge angefallen wären.

Ein Vergleich: Depot auf Kindesnamen mit Freibeträgen erreicht etwa 41.000 Euro nach 18 Jahren komplett steuerfrei. Gleiches Depot auf deinen Namen als Elternteil mit durchschnittlich 35 Prozent Steuersatz erreicht nur etwa 37.000 bis 38.000 Euro. Der Unterschied von 3.000 bis 4.000 Euro kommt rein durch die Steuerersparnis.

Je höher dein eigener Steuersatz als Elternteil, desto größer der Vorteil. Bei Spitzenverdienern mit 42 Prozent Steuersatz plus Soli kann die Ersparnis noch deutlich höher ausfallen.

Selbst wenn du später einzelne Jahre über den Freibeträgen liegst und teilweise Steuern zahlst, bist du immer noch besser dran als mit einem Depot auf deinen Namen. Die Kombination aus 1.000 Euro Sparerpauschbetrag plus 12.348 Euro Grundfreibetrag ist ein riesiger Vorteil, den nur Kinderdepots haben.

Klartext: Steuerfreies Sparen fürs Kind ist einer der letzten legalen Steuertricks in Deutschland.

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Lasse Falke
Experte für Kinderinvestments
Über den Autor

Lasse Falke begleitet junge Familien auf ihrem Weg zu entspannten Finanzen und einem sicheren Start für ihre Kinder in die Zukunft. Als Geschäftsführer der L&S Finance UG verbindet er fachliche Expertise mit klarer, verständlicher Sprache – ohne Fachchinesisch und ohne Druck. Über SmartKidsInvest zeigt er Eltern, wie sie früh und smart für ihre Kinder vorsorgen können, damit Geldthemen sich endlich leicht anfühlen.