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Altersvorsorgedepot: Alles, was du dazu wissen musst

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Lasse Falke
zuletzt aktualisiert: 7. April 2026
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Altersvorsorgedepot: Alles, was du dazu wissen musst

Ab 2027 startet das Altersvorsorgedepot. Die neue staatlich geförderte ETF-Rente soll die Riester-Rente ablösen. Einfacher, transparenter, renditestärker. So zumindest das politische Versprechen.

Wer sich mit Altersvorsorge beschäftigt, kennt das Problem: Die Riester-Rente gilt als intransparent, teuer und wenig wirkungsvoll. Viele haben einen Vertrag abgeschlossen, weil es Zulagen gab, und verstehen trotzdem nicht, was am Ende dabei herauskommt. Das Altersvorsorgedepot soll es besser machen.

Der Bundestag hat die Reform beschlossen. Starttermin ist der 1. Januar 2027. Erstmals können auch Selbstständige von der staatlichen Förderung profitieren. Das Depot kombiniert direkte Zulagen mit steuerlichen Vorteilen und setzt auf kostengünstige ETFs statt auf teure Versicherungsmäntel.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Du zahlst Geld ein, investierst in zugelassene Fonds oder ETFs und bekommst dafür Zulagen vom Staat plus Steuervorteile.

Kernprinzip der Förderung:

Der Staat bezuschusst deine Einzahlungen mit prozentualen Zulagen. Zusätzlich kannst du die Beiträge steuerlich absetzen. Das Finanzamt prüft automatisch, was für dich günstiger ist: Zulagen oder Steuerersparnis. Du bekommst immer die bessere Variante.

Wer darf das Altersvorsorgedepot nutzen?

Grundsätzlich kann jede in Deutschland steuerpflichtige Person ein Altersvorsorgedepot eröffnen, die noch nicht vollständig in Altersrente ist. Die staatliche Förderung gibt es aber nur für einen definierten Personenkreis.

Förderberechtigt sind typischerweise:

  • Arbeitnehmer mit Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Auszubildende in versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen
  • Selbstständige mit Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Sonstige Selbstständige, Freelancer und Unternehmer, wenn sie in Deutschland steuerpflichtig sind
  • Beamte, Richter, Soldaten und sonstige Besoldungsempfänger
  • Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke wie Ärzte, Anwälte oder Architekten
  • Personen in Kindererziehungszeiten
  • Nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Krankengeld, wenn sie zuvor rentenversicherungspflichtig waren
  • Bürgergeld-Empfänger mit vorheriger Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung

Wohnsitz und Steuerpflicht in Deutschland sind Grundvoraussetzung. EU-Bürger können teilnehmen, wenn sie hier rentenversichert und steuerpflichtig sind.

Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot?

Du eröffnest bei einer Bank, einem Broker oder einer Versicherung ein spezielles Altersvorsorgedepot. Dort investierst du in zugelassene Fonds oder ETFs. Der Staat zahlt dir Zulagen auf deine Einzahlungen und du profitierst von Steuervorteilen.

Mindestens 120 Euro jährlich erforderlich

Ohne diesen Mindestbeitrag von 120 Euro jährlich gibt es keinen Förderanspruch. Das entspricht 10 Euro pro Monat. Wer weniger einzahlt, bekommt keine staatliche Unterstützung.

Grundzulage staffelt sich nach Einzahlungshöhe

Der Staat zahlt unterschiedliche Fördersätze, je nachdem wie viel du einzahlst:

  • 50 Prozent Zulage auf die ersten 360 Euro Jahresbeitrag
  • 25 Prozent Zulage auf Einzahlungen von 360,01 bis 1.800 Euro

Daraus ergibt sich eine maximale Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr bei 1.800 Euro Einzahlung.

Ein konkretes Beispiel: Du zahlst 600 Euro im Jahr ein. Der Staat zahlt 50 Prozent auf 360 Euro, das sind 180 Euro. Zusätzlich zahlt er 25 Prozent auf die restlichen 240 Euro, das sind 60 Euro. Insgesamt bekommst du also 240 Euro Zulage, ohne Kinder.

Kinderzulage verdoppelt Sparbetrag fürs Kind

Zusätzlich zur Grundzulage gibt es eine Kinderzulage. Pro Kind zahlt der Staat bis zu 300 Euro jährlich. Die Mechanik ist simpel: Für jeden Euro, den du für dein Kind einzahlst, legt der Staat einen weiteren Euro dazu, bis maximal 300 Euro pro Kind und Jahr erreicht sind.

Ein Beispiel: Du zahlst 25 Euro im Monat für dein Kind ein, das sind 300 Euro im Jahr. Der Staat zahlt 300 Euro Kinderzulage dazu. Der Sparbetrag für dein Kind verdoppelt sich.

Berufseinsteigerbonus belohnt frühen Start

Wer das Depot vor dem 25. Geburtstag abschließt, bekommt einmalig 200 Euro Startbonus vom Staat. Dieser Bonus wird einmal ausgezahlt und kommt zur normalen Förderung hinzu.

Steuerliche Förderung über Günstigerprüfung

Zusätzlich zu den Zulagen kannst du deine Beiträge als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis höher wäre als die bereits gezahlten Zulagen. Falls ja, gibt es eine zusätzliche Steuererstattung.

Wie hoch ist die maximale Einzahlung in ein Altersvorsorgedepot?

Hier unterscheiden sich zwei Grenzen: die maximale Förderung und die maximale Einzahlung.

Diese Grenzen gelten aktuell:

  • Mindesteigenbeitrag: 120 Euro pro Jahr
  • Maximal förderfähiger Beitrag: 1.800 Euro pro Jahr
  • Maximal mögliche Einzahlung ins Depot: 6.840 Euro pro Jahr

Das bedeutet konkret: Du kannst bis zu 6.840 Euro jährlich einzahlen, also 570 Euro pro Monat. Der staatliche Zuschuss von 540 Euro Grundzulage plus eventuelle Kinderzulagen und Berufseinsteigerbonus bezieht sich aber nur auf die ersten 1.800 Euro.

Wer mehr als 1.800 Euro einzahlt, profitiert vor allem von der Steuerbegünstigung im Depot. Es fallen keine Vorabpauschale und keine Steuern beim Umschichten an. Die direkte prozentuale Zulage gibt es aber nicht.

Wie wird ein Altersvorsorgedepot besteuert?

Das Altersvorsorgedepot folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Während der Ansparphase zahlst du keine Steuern auf Erträge, im Ruhestand werden die Auszahlungen mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.

Ansparphase bleibt steuerfrei

Während du Geld einzahlst und das Depot wächst, passiert steuerlich Folgendes:

  • Keine Abgeltungsteuer auf Dividenden, Zinsen oder Kursgewinne
  • Keine Vorabpauschale wie bei normalen ETF-Depots
  • Keine Steuer beim Umschichten von Fonds oder ETFs innerhalb des Depots
  • Deine Beiträge kannst du als Sonderausgaben in der Steuererklärung ansetzen

Die Günstigerprüfung läuft automatisch. Das Finanzamt vergleicht, ob Zulagen oder Steuerabzug für dich besser sind. Du bekommst immer die höhere Förderung.

Dieser Steuerstundungseffekt bringt einen starken Vorteil. Erträge werden über Jahre steuerlich aufgestaut und können sich ungebremst vermehren.

Auszahlungsphase: Persönlicher Steuersatz fällig

Im Ruhestand greift die nachgelagerte Besteuerung. Wie viel Steuern du zahlst, hängt davon ab, welcher Teil deines Depots gefördert wurde.

Für den geförderten Anteil gilt:

Einzahlungen bis 1.800 Euro pro Jahr plus alle Zulagen bilden den geförderten Anteil. Auszahlungen aus diesem Teil werden vollständig mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz im Rentenalter besteuert. Das betrifft die Einzahlungen selbst und alle darauf entfallenden Gewinne.

Für den ungeförderten Anteil gilt:

Beiträge über 1.800 Euro bis maximal 6.840 Euro pro Jahr bilden den ungeförderten Anteil. Für regelmäßige Auszahlungen aus diesem Teil greift eine Ertragsanteilsbesteuerung. Nur der rechnerische Ertragsanteil wird besteuert, nicht die komplette Zahlung.

Der Hintergrund dieser Regelung ist einfach: Im Alter ist der persönliche Steuersatz meist niedriger als im Erwerbsleben. Wer im Beruf 35 oder 40 Prozent Grenzsteuersatz hatte, zahlt als Rentner vielleicht nur 20 oder 25 Prozent. Diese Differenz macht die nachgelagerte Besteuerung attraktiv.

Wie kann ich im Ruhestand Geld aus meinem Altersvorsorgedepot entnehmen?

Die Entnahme läuft über verschiedene Auszahlformen. Du kannst zwischen einem Auszahlplan, einer lebenslangen Rente oder einer Kombination wählen.

Regulärer Beginn zwischen 65 und 70

Die Auszahlphase startest du frühestens mit 65 Jahren. Spätestens mit 70 musst du in die Auszahlphase wechseln. Du kannst auch früher starten, wenn du bereits gesetzliche Altersrente oder Beamtenpension beziehst.

Drei Auszahlformen zur Auswahl

Nach aktuellem Gesetzesentwurf kannst du zwischen diesen Varianten wählen:

AuszahlformFunktionsweiseLaufzeit
AuszahlplanMonatliche oder jährliche Entnahmen aus dem DepotMindestens bis zum 85. Lebensjahr, länger möglich
Lebenslange RenteUmwandlung des Depots in garantierte Rentenzahlung über VersichererBis zum Lebensende
Teil-EinmalzahlungBis zu 30 Prozent des Guthabens sofort, Rest im Auszahlplan oder RenteEinmalig zu Rentenbeginn

Nicht entnommenes Restkapital im Auszahlplan ist vererbbar. Bei Tod geht das verbleibende Depot an berechtigte Hinterbliebene über, mit entsprechender Besteuerung bei diesen.

Vorzeitige Entnahme kostet Förderung

Wer vor 65 Jahren auf das Geld zugreifen will, muss mit Konsequenzen rechnen:

  • Bereits erhaltene Zulagen müssen zurückgezahlt werden
  • Steuervergünstigungen fallen weg
  • Erträge werden dann wie bei einem normalen Depot besteuert

Es gibt Ausnahmen für bestimmte Verwendungen. Ähnlich wie bei der Riester-Rente sollen privilegierte Verwendungen wie selbstgenutztes Wohneigentum möglich sein. Die Details werden noch ausgearbeitet.

Was sind die Nachteile vom Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot bringt staatliche Förderung, aber auch Einschränkungen. Drei Nachteile sollten klar sein, bevor man einsteigt.

Geld bleibt bis Ruhestand gebunden

Gefördertes Kapital wird bis mindestens 65 Jahre gebunden. Wer vorher ran will, zahlt alle Zulagen und Steuervorteile zurück. Diese sogenannte schädliche Verwendung macht die Förderung komplett zunichte.

Anders als bei einem normalen ETF-Depot kannst du nicht einfach verkaufen, wenn du das Geld brauchst. Wer mit 45 Jahren plötzlich eine größere Summe benötigt, hat Pech gehabt. Die Flexibilität ist weg.

Volles Investmentrisiko beim Sparer

Anders als bei Garantieprodukten gibt es keine Absicherung gegen Verluste. Wenn die Börse kurz vor deinem Ruhestand abstürzt, ist dein Depot weniger wert. Punkt.

Politisch ist das bewusst so gewollt. Mehr Renditechancen bedeuten mehr Risiko. Wer das nicht tragen will, braucht andere Produkte. Das Altersvorsorgedepot setzt auf Aktien-ETFs und damit auf Schwankungen.

Produktqualität hängt vom Anbieter ab

Es gibt keine einheitliche Staatslösung. Jeder Anbieter kann sein eigenes Altersvorsorgedepot auflegen, solange es zertifiziert ist. Das bedeutet: Gebühren, Fondsauswahl und Servicequalität unterscheiden sich erheblich.

Manche Anbieter werden günstige ETF-Lösungen anbieten, andere werden teure Mischfonds mit hohen Verwaltungskosten verkaufen. Beides kann als Altersvorsorgedepot laufen. Der Vergleich wird entscheidend sein.

Außerdem sind noch viele Details offen: Welche Fonds genau zugelassen werden, wie die Auszahlmodelle im Detail funktionieren, was bei Auslandsaufenthalten passiert und wie der Wechsel von Riester zum neuen Depot abläuft. Diese Punkte werden in Verordnungen und Schreiben des Bundesfinanzministeriums konkretisiert.

Das Altersvorsorgedepot ist kein Allheilmittel. Es ist ein Baustein in der Altersvorsorge mit klaren Vor- und Nachteilen. Wer die Förderung mitnehmen will, muss die Bindung und das Risiko akzeptieren.

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Lasse Falke
Experte für Kinderinvestments
Über den Autor

Lasse Falke begleitet junge Familien auf ihrem Weg zu entspannten Finanzen und einem sicheren Start für ihre Kinder in die Zukunft. Als Geschäftsführer der L&S Finance UG verbindet er fachliche Expertise mit klarer, verständlicher Sprache – ohne Fachchinesisch und ohne Druck. Über SmartKidsInvest zeigt er Eltern, wie sie früh und smart für ihre Kinder vorsorgen können, damit Geldthemen sich endlich leicht anfühlen.