Du hast über Jahre fleißig in dein Altersvorsorgedepot eingezahlt, ETFs laufen, die Zulagen sind geflossen, und irgendwann kommt die Frage auf: Wann und wie kommst du eigentlich wieder an dieses Geld? Genau das schauen wir uns hier an, Schritt für Schritt und ohne Fachchinesisch.
Ein Hinweis gleich zu Beginn, weil er alles Folgende betrifft: Das Altersvorsorgedepot ist Teil des geplanten Altersvorsorgereformgesetzes und soll nach den Plänen der Bundesregierung zum 1. Januar 2027 starten. Alle Zahlen und Regeln in diesem Beitrag beruhen auf dem aktuellen Stand des Gesetzentwurfs und stellen noch kein finales Recht dar. Einzelne Details können sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren bis zum Start noch anpassen.
Wann kannst du an dein Geld im Altersvorsorgedepot?
Regulär kommst du frühestens mit 65 Jahren an dein Geld, spätestens mit 70 muss die Auszahlungsphase beginnen. Du hast also zwischen deinem 65. und 70. Geburtstag Spielraum, wann du den Übergang aus der Ansparphase in die Auszahlung anstößt.
Es gibt eine Ausnahme nach unten: Beziehst du bereits eine gesetzliche Altersrente oder eine Beamtenpension, darf dein Altersvorsorgedepot auch früher in die Auszahlphase wechseln. Das ist praktisch, wenn du schrittweise in den Ruhestand gehst und deine Einkünfte aufeinander abstimmen möchtest.
Warum bleibt das Geld überhaupt so lange gebunden? Weil das Depot als zweckgebundene Altersvorsorge gedacht ist. Der Staat fördert dich mit Zulagen und Steuervorteilen unter der Bedingung, dass das Kapital wirklich für deinen Ruhestand da ist. Die Idee dahinter ist, Altersvorsorge und frei verfügbares Vermögen bewusst voneinander zu trennen.
Wer vor dem 65. Geburtstag Geld herauszieht, landet bei der sogenannten schädlichen Verwendung, mit spürbaren Folgen. Dazu weiter unten mehr.
Welche Auszahlungsformen stehen dir zur Wahl?
Hier wird das Altersvorsorgedepot richtig charmant, denn es ist deutlich flexibler als die klassische Riester-Rente. Du musst dich nicht in eine einzige starre Auszahlungsform pressen lassen, sondern kannst wählen, was zu deinem Leben passt.
Im Kern stehen dir zwei Grundformen offen, dazu kommen eine Einmalzahlung zu Beginn und Kombinationen daraus. So lässt sich planbare monatliche Sicherheit mit etwas Freiheit für größere Wünsche im Ruhestand verbinden.
Deine Möglichkeiten bei der Auszahlung:
- Auszahlplan bis mindestens 85: Du bekommst monatlich Geld ausgezahlt, mindestens bis zu deinem 85. Geburtstag.
- Lebenslange Rente: Die Zahlung läuft bis zu deinem Lebensende, dein Kapital wird dafür in ein Versorgungsprodukt umgewandelt.
- Teilkapitalisierung von bis zu 30 Prozent: Zu Beginn kannst du dir bis zu 30 Prozent deines angesparten Vermögens auf einen Schlag auszahlen lassen.
- Kombination: Du nimmst einen Einmalbetrag und lässt den Rest als laufende Zahlung fließen.
Und wenn am Ende nur eine sehr kleine Rente herauskommt? Dann greift die Kleinbetragsregelung. Liegt deine mögliche monatliche Auszahlung unter einem Prozent der Bezugsgröße in der Sozialversicherung, im diskutierten Beispiel sind das 39,55 Euro pro Monat, darfst du dir die gesamte Summe auf einmal auszahlen lassen, ohne dass Zulagen oder Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.
Diese Wahl ist eine echte Weichenstellung für deinen Ruhestand. Wenn du magst, schauen wir gemeinsam, welche Auszahlungsform in deiner Situation am meisten Sinn ergibt. Meistens ist es einfacher, als es auf den ersten Blick wirkt.
Wie viel Steuer zahlst du auf die Auszahlung?
Das Altersvorsorgedepot folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. In der Ansparphase bleiben Kursgewinne, Dividenden und Umschichtungen steuerfrei, Steuer fällt erst im Alter an, wenn das Geld zu dir zurückfließt. Dieser Stundungseffekt ist einer der größten Renditehebel überhaupt, weil dein komplettes Kapital über Jahrzehnte investiert bleibt.
Bei der Besteuerung im Alter wird zwischen dem geförderten und dem ungeförderten Anteil unterschieden. Welche Kosten und Steuern dabei zusammenkommen, lässt sich überschlagen, wenn man es einmal auseinandernimmt.
Geförderter Anteil bis 1.800 Euro pro Jahr
Für Einzahlungen bis 1.800 Euro pro Jahr zuzüglich der Zulagen gilt: Die Auszahlungen, also Einzahlungen, Zulagen und die daraus erzielten Gewinne, werden im Alter voll mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Eine Teilfreistellung wie im normalen ETF-Depot gibt es hier nicht.
Ungeförderter Zusatzanteil
Zahlst du über die 1.800 Euro hinaus ein, wird dieser Teil günstiger behandelt. Bei einer lebenslangen Rente wird nur der Ertragsanteil besteuert, bei Rentenbeginn mit 65 sind das rund 18 Prozent der Zahlung. Bei einer Einmalauszahlung nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit greift das Halbeinkünfteverfahren, dann ist nur die Hälfte der Gewinne steuerpflichtig.
Warum ist das insgesamt oft ein Vorteil? Weil dein Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist als im Berufsleben. In der Ansparphase sparst du bei hohem Grenzsteuersatz kräftig Steuern, im Alter zahlst du auf die Auszahlungen tendenziell weniger. Wer eine Teilkapitalauszahlung gezielt in ein einkommensarmes Jahr legt, kann die Steuerlast zusätzlich drücken.
Kannst du dein Altersvorsorgedepot früher auszahlen lassen?
Grundsätzlich ja, aber es kostet dich. Eine Entnahme vor dem 65. Geburtstag gilt als schädliche Verwendung, und das ist der teuerste Fehler, den du mit deinem Depot machen kannst. Das System ist bewusst so gebaut, dass es dich vom vorzeitigen Zugriff abhält.
Ziehst du vorher Geld heraus, greifen zwei Rückzahlungspflichten gleichzeitig: Du musst sämtliche erhaltenen Zulagen zurückzahlen, und die über den Sonderausgabenabzug gewährten Steuervorteile werden vom Finanzamt nachgefordert. Du wirst steuerlich also so gestellt, als hättest du nie eine staatliche Förderung erhalten. Dein eingezahltes Eigenkapital sowie die damit erzielten Gewinne bleiben dir zwar erhalten, die Erträge müssen dann allerdings regulär nachversteuert werden.
Ein kleiner Trost bleibt dir immerhin: Die Gewinne, die aus der Anlage der Zulagen entstanden sind, darfst du behalten. Zumindest dieser Teil der Rendite ist dir sicher.
Es gibt außerdem eine wichtige Ausnahme, bei der die Förderung erhalten bleibt, nämlich den Anbieterwechsel. Wenn du dein Depot zu einem anderen Anbieter überträgst, gilt das nicht als schädliche Verwendung. Du bist also nicht für immer an deinen ersten Anbieter gebunden, und ob sich in dem Zusammenhang sogar zwei Depots lohnen, ist eine eigene Überlegung wert.
Wie nutzt du dein Depot-Guthaben für eine eigene Immobilie?
Für die eigenen vier Wände darfst du dein Guthaben entnehmen, ohne dass die Förderung verloren geht. Das gilt nicht nur für Kauf oder Bau, sondern auch für energetische Sanierungen und altersgerechten Umbau. Diese Entnahme zählt ausdrücklich nicht als schädliche Verwendung, du musst also weder Zulagen noch Steuervorteile zurückzahlen.
Steuerlich läuft das über ein Wohnförderkonto, das die entnommene Summe abbildet und später nachgelagert versteuert. Gegenüber dem alten Wohn-Riester gibt es hier eine spürbare Erleichterung: Statt über rund 20 Jahre soll die Besteuerung auf nur noch fünf Jahre ab Beginn der Auszahlungsphase verkürzt werden. Danach entfällt sogar die Überwachung der Selbstnutzung ersatzlos. Auch die bisherige Mindestentnahme von 3.000 Euro fällt weg, sodass künftig auch kleinere Entnahmen möglich sind, etwa für eine überschaubare Modernisierung.
Einen Punkt solltest du beim Abschluss im Blick haben: Diese Immobilienoption ist im neuen System kein Pflichtbestandteil jedes Vertrags. Anbieter dürfen selbst entscheiden, ob sie sie anbieten, und gerade bei günstigen Neobrokern könnte die Funktion fehlen. Achte deshalb auch auf die laufenden Kosten deines Vertrags und prüfe schon beim Abschluss, ob dein Anbieter diese Option vorsieht. Melde dich gern bei mir, dann gehen wir deinen Vertrag gemeinsam darauf durch.
Was passiert mit deinem Altersvorsorgedepot im Todesfall?
Grundsätzlich ist dein Altersvorsorgedepot vererbbar, doch die konkrete Wirkung hängt davon ab, wer erbt und in welcher Phase sich dein Vertrag befindet. Die genaue Ausgestaltung ist noch nicht final geklärt, vieles deutet aber darauf hin, dass sie sich an der bisherigen Riester-Systematik orientiert.
Für Ehe- und eingetragene Lebenspartner gibt es eine begünstigte Regelung. Stirbt der Depotinhaber vor Rentenbeginn, lässt sich das Guthaben förderunschädlich auf den Altersvorsorgevertrag des Partners übertragen. Keine Zulage muss zurückgezahlt werden, und der übernehmende Partner führt das Depot unter denselben Konditionen weiter.
Bei allen anderen Erben sieht es anders aus. Die Übertragung gilt dann als schädliche Verwendung, mit den bekannten Folgen: Alle Förderungen müssen zurückgezahlt und die steuerlichen Vergünstigungen rückgängig gemacht werden. Das macht die Vererbung an Kinder oder weitere Angehörige steuerlich weniger attraktiv als bei einem freien Depot.
Auch die gewählte Auszahlungsform spielt eine Rolle für das, was übrig bleibt. Ein Vergleich der beiden Grundformen macht das deutlich.
| Auszahlungsform | Vererbbarkeit im Todesfall |
|---|---|
| Auszahlplan bis mindestens 85 | Noch nicht ausgezahltes Vermögen bleibt vererbbar und kann an Hinterbliebene fallen. |
| Lebenslange Rente | In der Grundform nicht vererbbar, die Zahlungen enden mit dem Tod. |
Wenn du dich für eine lebenslange Rente entscheidest, aber deine Hinterbliebenen absichern möchtest, kannst du Rentengarantiezeiten von zehn oder zwanzig Jahren vereinbaren. Stirbst du innerhalb dieses Zeitraums, laufen die Auszahlungen bis zum Ende der Garantiezeit an deine Hinterbliebenen weiter. Das ist ein guter Kompromiss zwischen lebenslanger Versorgung und Schutz für deine Liebsten. Wer wissen möchte, ab wann sich das Ganze für ihn rechnet, kann mit dem Finanzielle-Freiheit-Rechner einen Blick auf den eigenen Zeithorizont werfen.
Häufige Fragen
Lasse ist Gründer von SmartKidsInvest und seit über 10 Jahren Finanzberater mit Fokus auf Familien. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie jede Familie versteht – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck.






