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Taschengeld mit 18 Jahren: Wie viel ist fair?

Lasse Falke
Lasse Falke
Finanzexperte für Familien · Aktualisiert am 19. August 2026
Taschengeld mit 18 Jahren: Wie viel ist fair?

Mit dem 18. Geburtstag ändert sich für dein Kind fast alles: Es wird voll geschäftsfähig, darf Verträge abschließen und über sein eigenes Konto verfügen. Beim Taschengeld selbst bleibt hingegen die alte Frage bestehen, die dich vermutlich schon seit Jahren begleitet: Wie viel ist eigentlich angemessen? Und muss ich als Elternteil überhaupt noch zahlen? Genau das schauen wir uns jetzt in Ruhe an, mit klaren Zahlen und ohne juristisches Kauderwelsch.

Wie viel Taschengeld ist mit 18 Jahren angemessen?

Für 18-Jährige gilt laut Familienportal des Bundes ein Richtwert von 55 bis 75 Euro pro Monat. Diese Spanne basiert auf einer Expertise des Deutschen Jugendinstituts aus dem Jahr 2025 und ist ausdrücklich als Orientierungshilfe gedacht, nicht als feste Vorgabe.

Ein kleines, aber entscheidendes Detail dabei: Die Empfehlung gilt für Jugendliche, die wirtschaftlich vollständig von ihren Eltern abhängig sind, also zum Beispiel Schülerinnen und Schüler ohne eigenes Einkommen. Sobald dein Kind eine Ausbildungsvergütung oder BAföG bezieht, sieht die Rechnung ganz anders aus, dazu später mehr.

Taschengeld-Richtwerte im Überblick

Die Taschengeldtabelle des Familienportals staffelt die Beträge nach Alter. Bei jüngeren Kindern wird zunächst wöchentlich gezahlt, ab etwa zehn Jahren empfiehlt sich die Umstellung auf einen festen monatlichen Betrag, damit dein Kind lernt, über einen längeren Zeitraum zu planen.

Mit steigendem Alter wachsen die Beträge mit, weil auch die Wünsche und die Selbstständigkeit größer werden. Die folgende Übersicht ordnet den Richtwert für 18-Jährige in den größeren Zusammenhang ein.

AlterEmpfohlenes TaschengeldRhythmus
ab 10 JahrenUmstellung auf monatliche Zahlungmonatlich
16 bis 17 Jahregestaffelt nach Altermonatlich
ab 18 Jahren55 bis 75 Euromonatlich
Die Werte für 16 bis 18 Jahre gelten für Jugendliche, die wirtschaftlich vollständig von den Eltern abhängig sind.

Diese Tabelle ist kein starres Limit, sondern ein Startpunkt für deine eigene Entscheidung. Andere Ratgeber wie Finanztip greifen ähnliche Werte auf und betonen ebenfalls, dass am Ende deine finanzielle Situation ausschlaggebend ist. Wer darüber hinaus wissen möchte, wie viel Geld man pro Monat für Kinder sparen sollte, findet dafür ebenfalls klare Orientierungswerte. Wie sich die Empfehlungen in den Jahren davor entwickeln, zeigt der Vergleich mit dem Taschengeld mit 17 Jahren.

Warum bringt ein moderates Taschengeld pädagogisch mehr?

Ein Taschengeld im empfohlenen Rahmen bringt deinem Kind mehr als ein üppiger Betrag. Wenn Geld immer im Überfluss da ist, geht die wichtigste Lernchance verloren: mit begrenzten Mitteln kluge Entscheidungen zu treffen.

Ein moderater Betrag zwingt dazu, Prioritäten zu setzen, zu vergleichen und auch mal auf etwas zu warten oder zu verzichten. Genau diese Erfahrung macht dein Kind fit für die Zeit, in der es sein komplettes Budget selbst verwaltet. Ein sehr hohes Taschengeld vermittelt dagegen leicht den Eindruck, Geld sei grenzenlos vorhanden, und schwächt damit den Lerneffekt.

Wovon hängt die passende Höhe in deiner Familie ab?

Die passende Höhe hängt vor allem von eurem Einkommen und davon ab, welche Ausgaben das Taschengeld überhaupt abdecken soll. Das Familienportal formuliert es genau so, und das ist die ehrlichste Antwort auf die Frage nach dem richtigen Betrag. Wenn du dabei einen genauen Blick darauf werfen willst, wie viel Geld man monatlich für ein Kind braucht, ergibt sich die passende Taschengeldhöhe fast von selbst.

Eltern mit begrenztem Einkommen können verständlicherweise weniger zahlen, ohne die eigene Stabilität zu gefährden. Besser verdienende Familien haben mehr Spielraum. Beides ist völlig in Ordnung, denn dein Kind darf ruhig erfahren, dass sich die Familienfinanzen in einem realistischen Rahmen bewegen.

Taschengeld für Extras oder Budgetgeld für feste Kosten?

Klassisches Taschengeld ist für Extras gedacht, also für Kino, Hobbys, kleine Modeartikel oder persönliche Wünsche. Es steht deinem Kind frei zur Verfügung, ohne dass du jede Ausgabe kontrollierst.

Budgetgeld dagegen ist an bestimmte Ausgabenkategorien gebunden, etwa Kleidung, Handyvertrag oder Freizeitaktivitäten. Dein Kind bekommt dafür einen festen Betrag und muss selbst planen, wie es damit über den Monat kommt. Ob ein Betrag im Bereich von 55 bis 75 Euro reicht, hängt genau davon ab, wie ihr diese Aufteilung gestaltet und was Kinder vom Taschengeld selbst bezahlen sollen.

  • Trägst du weiterhin Kleidung, Handyvertrag und Freizeitkurse direkt, reicht der empfohlene Rahmen meist gut aus.
  • Soll dein Kind größere Kategorien selbst finanzieren, brauchst du einen höheren Betrag, der eher Budgetgeld-Charakter hat.
  • Je mehr Verantwortung übergeht, desto wichtiger wird eine klare Absprache, wer künftig für welche Kosten zuständig ist.

Sprich offen mit deinem Kind darüber, welche Kosten weiterhin bei dir liegen und was aus dem eigenen Geld bestritten werden soll. Diese Klarheit beugt Missverständnissen und finanziellen Konflikten am zuverlässigsten vor.

Wohnsituation und Erwerbsstatus als Faktoren

Ein weiterer Faktor ist die Lebenslage deines Kindes. Wohnt es noch bei dir und geht zur Schule, erhält es den Großteil seiner Versorgung als Naturalunterhalt, also Wohnen, Essen, Strom und Kleidung. Dann genügt ein relativ kleiner Barbetrag für den Alltag.

Sobald dein Kind eine Ausbildungsvergütung bekommt oder in einer eigenen Wohnung lebt, verschiebt sich das Bild deutlich. Eigene Einkünfte verändern den ganzen Rahmen, und aus dem klassischen Taschengeld wird schnell eine umfassendere Frage nach Unterhalt und Verantwortung.

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Sind Eltern verpflichtet, Taschengeld zu zahlen?

Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Taschengeldhöhe gibt es nicht. Das Familienportal des Bundes stellt ausdrücklich klar, dass allein du entscheidest, ob und wie viel Taschengeld du deinem Kind gibst. Dein Kind kann also keinen konkreten Betrag einfordern. Die grundsätzliche Frage, ob Eltern verpflichtet sind, Taschengeld zu geben, lässt sich damit klar beantworten.

Verpflichtet bist du zum Unterhalt, und dieser Unterschied ist der Schlüssel, um die ganze Sache richtig zu verstehen.

Was regelt der Taschengeldparagraph § 110 BGB wirklich?

Der berühmte Taschengeldparagraph regelt keinen Anspruch auf Taschengeld, obwohl der Name das nahelegt. Er sagt lediglich, dass ein Minderjähriger einen Vertrag wirksam schließen kann, wenn er ihn mit Geld bezahlt, das ihm zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck überlassen wurde.

Kauft dein minderjähriges Kind vom eigenen Taschengeld ein Smartphone, ist der Kauf gültig, ohne dass du zustimmen musst. Mit dem 18. Geburtstag verliert diese Norm ihre Bedeutung, weil dein Kind dann ohnehin voll geschäftsfähig ist. Ein Recht auf eine bestimmte Taschengeldsumme lässt sich daraus nie ableiten.

Unterhalt sichert den gesamten Lebensbedarf

Deine echte Pflicht steckt im Unterhalt, geregelt in den §§ 1601 ff. BGB. Danach sind Eltern und Kinder als Verwandte in gerader Linie einander zum Unterhalt verpflichtet, solange das Kind bedürftig und du leistungsfähig bist. Bedürftig ist dein Kind, wenn es sich noch in Schule, Ausbildung oder Studium befindet und seinen Lebensbedarf nicht selbst decken kann.

Unterhalt umfasst den kompletten Lebensbedarf, also Wohnen, Verpflegung, Kleidung und Bildung. Du kannst diesen Unterhalt zu einem großen Teil als Naturalunterhalt leisten, indem du Zimmer und Essen stellst, und daneben nur ein Taschengeld auszahlst. Damit ist deine Pflicht erfüllt, ganz ohne einen festen Taschengeldbetrag.

Taschengeld ist deshalb nur ein kleiner, frei verfügbarer Ausschnitt aus einem viel größeren Ganzen. Wenn du Fragen hast, wie sich Unterhalt und Taschengeld in eurer Situation sinnvoll aufteilen lassen, meld dich gerne bei mir, dann gehen wir das gemeinsam durch.

Wie lange musst du deinem Kind Unterhalt zahlen?

Grundsätzlich bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung, nicht bis zum 18. Geburtstag. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum: Mit der Volljährigkeit wird dein Kind rechtlich erwachsen, doch deine Unterhaltspflicht läuft weiter, solange es sich in der ersten Ausbildung befindet und noch nicht auf eigenen Beinen steht.

Diese erste Ausbildung kann die schulische Laufbahn, eine Lehre und auch ein anschließendes Studium umfassen. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass du sogar bei aufeinander aufbauenden Ausbildungen unterhaltspflichtig sein kannst, etwa wenn auf eine Lehre ein fachlich passendes Studium folgt.

Zielstrebiges Lernen als Bedingung

Der Anspruch ist an eine Bedingung geknüpft: Dein Kind muss seine Ausbildung zielstrebig verfolgen, also ohne unbegründete Unterbrechungen oder grundlose Wechsel. Beim Studium dient die Regelstudienzeit als Maßstab, wobei begründete Verzögerungen durch Krankheit oder ähnliche Umstände berücksichtigt werden.

Du hast dabei das Recht, dir den Fortgang nachweisen zu lassen. Dazu zählen etwa Studienbescheinigungen, Leistungsnachweise oder Ausbildungszeugnisse.

  • Der Anspruch kann entfallen, wenn dein Kind erst eine Lehre macht, dann das Fachabitur nachholt und schließlich ein Studium ohne Bezug zur Lehre beginnt.
  • Er kann verwirkt werden, wenn Prüfungen ohne ernsthafte Bemühungen versäumt oder Studienzeiten ohne erkennbaren Fortschritt gestreckt werden.
  • Für Kinder mit Behinderung gilt eine Ausnahme: Hier kann die Pflicht lebenslang bestehen, wenn sie sich nicht aus eigener Kraft finanzieren können.

So stellt das Unterhaltsrecht sicher, dass deine Unterstützung einem echten Berufsziel dient und nicht ins Unendliche läuft.

Übergangsphasen zwischen Schule, Ausbildung und Studium

Auch in den Monaten zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- oder Studienbeginn bist du weiter unterhaltspflichtig. Das gilt etwa für die Zeit zwischen Abitur und Studienstart oder zwischen Schule und Lehre.

Voraussetzung ist, dass dein Kind diese Zeit zielgerichtet nutzt, also für Bewerbungen, Praktika oder die Vorbereitung des Studiums, statt einfach abzuwarten. In dieser Phase hat es meist keine eigenen Einkünfte und ist voll auf dich angewiesen.

Wie unterscheidet sich Taschengeld bei Schülern, Azubis und Studierenden?

Der entscheidende Unterschied liegt im eigenen Einkommen des Kindes und in seiner Wohnsituation. Beides verändert, wie viel Unterhalt du schuldest und welche Rolle Taschengeld überhaupt noch spielt. Schauen wir uns die drei typischen Fälle konkret an.

Bei allen dreien wird das Kindergeld von 259 Euro pro Monat ab Volljährigkeit vollständig auf den Unterhalt angerechnet. Es steht rechtlich deinem Kind zu, darf aber vom Unterhaltsbedarf abgezogen werden, sofern du es an dein Kind weiterleitest. Was sich beim Kindergeld mit 18 ab der Volljährigkeit konkret ändert, lohnt in diesem Zusammenhang einen genaueren Blick.

Schülerin im Elternhaushalt

Eine 18-jährige Schülerin ohne eigene Einkünfte, die bei dir wohnt, erhält den größten Teil ihres Bedarfs als Naturalunterhalt. Du trägst Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und Schulmaterial, während ein Taschengeld von 55 bis 75 Euro ihr Spielraum für Freizeit und persönliche Wünsche gibt.

Angenommen, der Unterhaltsbedarf läge bei 600 Euro. Dann verringert das Kindergeld von 259 Euro deine tatsächliche Barbelastung, sodass rechnerisch noch 341 Euro übrig bleiben. Ihr Taschengeld ist davon nur ein winziger, aber pädagogisch wertvoller Teil.

Auszubildender mit eigener Vergütung

Bekommt dein Kind eine Ausbildungsvergütung, gilt diese als eigenes Einkommen und mindert den Unterhaltsanspruch. Es muss sein Geld zur Deckung des Lebensunterhalts einsetzen, deine rechtliche Pflicht reduziert sich entsprechend.

Ob du zusätzlich ein Taschengeld gibst, wird damit stärker zur pädagogischen Entscheidung. Gerade im ersten Lehrjahr ist die Vergütung oft gering und nach Fahrtkosten und festen Ausgaben bleibt wenig übrig. Eine gute Lösung kann sein, dass dein Kind einen festen Betrag zum Haushalt beisteuert und dafür einen klaren Spielraum für eigene Wünsche behält.

Studentin mit eigenem Haushalt

Bei einer Studentin mit eigenem Haushalt greift ein fester Bedarfssatz von 990 Euro pro Monat für 2026, darin bis zu 440 Euro für Wohnkosten. Von diesem Bedarf ziehst du das Kindergeld und das BAföG als eigenes Einkommen ab.

Ein Rechenbeispiel macht das greifbar: Erhält sie 600 Euro BAföG, decken BAföG und Kindergeld zusammen bereits 859 Euro. Es blieben rund 131 Euro Unterhalt bei dir, sofern keine weiteren Einkünfte vorliegen. Taschengeld ist hier kein eigener Posten mehr, sondern der frei verfügbare Rest ihres Gesamtbudgets nach Miete und Fixkosten.

Diese Rechnungen wirken auf den ersten Blick kompliziert. Wenn du unsicher bist, wie sich Kindergeld, BAföG und Unterhalt in eurem Fall genau verrechnen, meld dich gerne bei mir, meistens ist es einfacher, als es zunächst scheint.

Wie machst du Taschengeld zum Sprungbrett in die Selbstständigkeit?

Indem du Taschengeld als Trainingsfeld begreifst, nicht als Belohnungssystem. Mit 18 wird dein Kind voll geschäftsfähig und muss bald sein komplettes Budget allein verwalten. Taschengeld ist der geschützte Raum, in dem es diesen Umgang üben kann, ohne dass gleich existenzielle Risiken entstehen.

Verlässlich zahlen, ohne Belohnungslogik

Zahle das Taschengeld regelmäßig und verlässlich aus, am besten monatlich zum gleichen Datum. So wird es zu einem planbaren Ressourcenrahmen und nicht zu einem Erziehungshebel.

Koppel Taschengeld nicht an Noten oder gutes Verhalten. Bei Fehlverhalten sind andere erzieherische Wege sinnvoller. Dein Kind soll Geld nicht als Instrument von Belohnung und Bestrafung erleben, sondern als neutrale Ressource, mit der es eigenverantwortlich umgeht.

Haushaltsbuch, Budgetgeld und eigenes Konto

Ein Haushaltsbuch ist ein starkes Lernwerkzeug. Dein Kind erfasst darin alle Einnahmen und Ausgaben, gliedert sie in Kategorien und zieht regelmäßig Bilanz. So erkennt es selbst, wohin das Geld fließt und wo es sparen kann.

Ein eigenes Girokonto gehört spätestens mit 18 dazu. Darauf fließen Unterhalt, Kindergeld, eine mögliche Vergütung und das Taschengeld, damit dein Kind alle Geldströme zentral verwaltet. Schon vorher hilft es zu wissen, ob ein Elternteil ein Konto fürs Kind eröffnen kann, damit der Übergang reibungslos gelingt.

  • Übertrage nach und nach einzelne Budgetposten wie Kleidung oder Handyvertrag in die Eigenverantwortung deines Kindes.
  • Nutzt gemeinsam ein Haushaltsbuch oder eine Taschengeld-App für Kinder, um Ausgaben sichtbar zu machen.
  • Richte frühzeitig ein Girokonto ein, damit dein Kind Kontobewegungen verstehen lernt.

Läuft ein Konto auf den Namen deines Kindes, ist es bereits vor dem 18. Geburtstag Eigentümer des Geldes. Mit der Volljährigkeit hast du keinerlei Zugriff mehr darauf. Über rechtliche Kontrolle geht also nichts mehr, was den frühen Aufbau von Vertrauen und Finanzbildung umso wichtiger macht.

Über Geld reden statt kontrollieren

Beziehe dein Kind schon vor dem 18. Geburtstag in Finanzentscheidungen ein, statt es mit der Volljährigkeit zu überraschen. Hast du ein größeres Vermögen für dein Kind angespart, etwa über ein sinnvoll aufgebautes Kinderdepot, such das Gespräch besser schon mit 15, 16 oder 17. Geldfragen müssen kein Machtkampf sein.

Lass Fehler zu, denn auch sie gehören zum Lernen. Wenn dein Kind sein Taschengeld zu schnell ausgibt und am Monatsende knapp ist, ist das eine wertvolle Erfahrung. Spring nicht bei jeder Lücke sofort mit Nachschub ein, sondern ermutige zu besserer Planung. Bei ernsten Fehlentscheidungen wie riskanten Verträgen darfst du natürlich beratend eingreifen und gemeinsam nach Lösungen suchen.

So wird Taschengeld zu mehr als einem Geldbetrag. Es wird zum Gesprächsanlass über Werte, Prioritäten und die eigene Zukunft, und damit zum echten Sprungbrett in ein finanziell selbstständiges Leben.

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Häufige Fragen

Das Familienportal des Bundes empfiehlt für 18-Jährige 55 bis 75 Euro Taschengeld pro Monat. Der Richtwert gilt für Jugendliche, die wirtschaftlich vollständig von den Eltern abhängig sind. Wie viel am Ende passt, hängt von eurem Einkommen und den abzudeckenden Ausgaben ab.
Für Taschengeld gibt es keine gesetzliche Pflicht und keine feste Zeitgrenze. Verpflichtet bist du zum Unterhalt, und der läuft grundsätzlich bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung, nicht bis zum 18. Geburtstag. Taschengeld selbst bleibt deine freie Entscheidung.
Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Taschengeldhöhe gibt es nicht. Du entscheidest allein, ob und wie viel du zahlst. Deine echte Pflicht ist der Unterhalt nach den §§ 1601 ff. BGB, den du zum großen Teil als Naturalunterhalt über Wohnen und Essen leisten kannst.
Die gängigen Richtwerte stammen aus der Taschengeldtabelle des Familienportals des Bundes, die auf einer Expertise des Deutschen Jugendinstituts von 2025 basiert. Für 18-Jährige nennt sie 55 bis 75 Euro pro Monat als Orientierung, nicht als feste Vorgabe.
Eine Ausbildungsvergütung gilt als eigenes Einkommen und mindert den Unterhaltsanspruch, dein Kind setzt sie für den Lebensunterhalt ein. Ob du zusätzlich Taschengeld gibst, wird damit zur pädagogischen Entscheidung. Gerade im ersten Lehrjahr ist die Vergütung oft knapp, deshalb kann ein kleiner Zuschuss sinnvoll bleiben.
Lasse Falke
GESCHRIEBEN VON
Lasse Falke

Lasse ist Gründer von SmartKidsInvest und seit über 10 Jahren Finanzberater mit Fokus auf Familien. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie jede Familie versteht – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck.

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