Finanzplanung12 Min. Lesezeit

Sind Eltern verpflichtet, Taschengeld zu geben?

Lasse Falke
Lasse Falke
Finanzexperte für Familien · Aktualisiert am 19. August 2026
Sind Eltern verpflichtet, Taschengeld zu geben?

„Muss ich meinem Kind eigentlich Taschengeld geben?“ Diese Frage taucht in vielen Familien früher oder später auf, oft dann, wenn das Kind zum ersten Mal mit leuchtenden Augen an der Süßigkeitenkasse steht. Die ehrliche Antwort: Nein, eine gesetzliche Taschengeldpflicht gibt es in Deutschland nicht. Und trotzdem gibt es gute Gründe, warum sich Taschengeld für dein Kind richtig lohnt.

Sind Eltern verpflichtet, Taschengeld zu geben?

Nein, du bist rechtlich nicht dazu verpflichtet, deinem Kind ein festes Taschengeld auszuzahlen. Im deutschen Recht gibt es keinen eigenen gesetzlichen Anspruch des Kindes auf Taschengeld. In den maßgeblichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Unterhaltspflicht taucht es schlicht nicht als eigener Posten auf.

Kein eigener Taschengeldanspruch im Gesetz

Was du als Elternteil leisten musst, ist der Unterhalt deines Kindes, also die Sicherung des gesamten Lebensbedarfs. Ein spezielles Taschengeldbudget gehört nicht als eigenständiger Anspruch dazu. Das bestätigen sowohl die Verbraucherzentrale als auch Finanztip, die genau diese Normen ausführlich erklären, ohne daraus je ein Taschengeldrecht abzuleiten.

Taschengeld ist also eine verbreitete und beliebte Praxis, aber eben freiwillig. Die Verbraucherzentrale formuliert das schön schlicht: Viele Eltern geben ihren Kindern regelmäßig etwas Geld. „Viele“ und nicht „alle müssen“, das macht den Unterschied.

Rechtliche Pflicht und erzieherische Verantwortung sind zweierlei

Rechtlich gibt es keine Taschengeldpflicht. Pädagogisch betrachtet sieht die Sache aber anders aus, denn Fachleute sind sich ziemlich einig, dass regelmäßiges Taschengeld ein wertvolles Lerninstrument ist. In diesem erzieherischen Sinne kann man durchaus von einer Verantwortung sprechen, auch wenn kein Gesetz sie einfordert.

Du musst also nicht, aber es spricht viel dafür. Warum genau, dazu kommen wir gleich noch ausführlich.

Wozu sind Eltern rechtlich wirklich verpflichtet?

Rechtlich verpflichtet bist du dazu, den gesamten Lebensbedarf deines Kindes zu sichern. Diese Unterhaltspflicht ist in den §§ 1601 ff. BGB verankert und bildet das eigentliche Fundament. Sie ist einklagbar, das Taschengeld dagegen nicht.

Was gehört zum Lebensbedarf?

Zum Lebensbedarf zählt alles, was dein Kind zum Leben und für seine Entwicklung braucht. Die Verbraucherzentrale beschreibt das als die Grundpfeiler der Versorgung, die Eltern sichern müssen. Ob du diesen Bedarf in bar deckst oder in Form von Sachleistungen, bleibt weitgehend dir überlassen.

Zum Lebensbedarf gehören vor allem diese Bereiche:

  • Nahrung und Verpflegung
  • Unterkunft und Wohnen
  • Kleidung
  • Kosten der Schul- und Berufsausbildung

Ein fester Taschengeldposten taucht in dieser Aufzählung bewusst nicht auf. Er ist eine mögliche Ergänzung, aber kein Muss. Wer sich einen Überblick verschaffen möchte, findet in unserer Aufstellung dazu, wie viel Geld man monatlich für ein Kind einplanen sollte, gute Anhaltspunkte.

Warum können Kinder Unterhalt einklagen, Taschengeld aber nicht?

Einklagbar ist der allgemeine Unterhaltsanspruch, also der gesicherte Lebensbedarf. Ein spezielles Recht auf einen bestimmten Taschengeldbetrag lässt sich aus dem Gesetz dagegen nicht ableiten.

Für dein Kind bedeutet das: Es hat ein Anrecht darauf, dass du für seinen Unterhalt sorgst, nicht aber darauf, dass du einen festen Wochen- oder Monatsbetrag zur freien Verfügung überweist. Das ist eine familieninterne Entscheidung. Auch die Frage, wer das Taschengeld bei getrennten Eltern zahlt, klärt sich innerhalb der Familie.

Gilt die Unterhaltspflicht auch nach dem 18. Geburtstag?

Ja, und das überrascht viele. Die Unterhaltspflicht besteht weiter, solange sich dein Kind in seiner ersten Ausbildung befindet, egal ob Schule, Ausbildung oder Studium. Eine feste Altersgrenze gibt es dabei nicht. Entscheidend ist, dass dein Kind seine Ausbildung zügig und zielstrebig verfolgt.

Erst wenn dein Kind wirtschaftlich auf eigenen Beinen steht, endet diese Pflicht. Für Kinder mit einer Behinderung, die ihr Leben deswegen nicht selbst finanzieren können, gilt der Unterhaltsanspruch unabhängig vom Alter fort.

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Wie hängt Taschengeld mit dem Unterhalt zusammen?

Taschengeld ist ein Teil der Geldleistung innerhalb des Unterhalts, kein eigener Anspruch daneben. Wenn dein Kind zu Hause wohnt, deckst du einen großen Teil des Bedarfs ohnehin durch Sachleistungen ab, und das Taschengeld ist dann der kleine Betrag, der zur freien Verfügung übrig bleibt.

Naturalleistungen plus Taschengeld bei Kindern zu Hause

Die Verbraucherzentrale macht deutlich, dass du den Unterhalt für ein volljähriges Kind, das noch bei dir lebt, nicht komplett bar auszahlen musst. Du stellst Unterkunft und Essen bereit und gibst zusätzlich ein Taschengeld. So wird ein Teil des Unterhalts als Naturalleistung erbracht, der Rest fließt als kleiner Geldbetrag.

Die Höhe des Unterhalts orientiert sich dabei an der Düsseldorfer Tabelle. Für volljährige Kinder, die noch zu Hause wohnen, liegt sie je nach Einkommen der Eltern und Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder zwischen 689 und 1.378 Euro monatlich. Das Taschengeld ist darin ein flexibler Bestandteil, dessen genaue Höhe in deinem Ermessen liegt, solange der Gesamtbedarf gedeckt ist.

Selbstbehalt und Grenzen der Leistungsfähigkeit

Deine Unterhaltspflicht ist immer an deine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gekoppelt. Es gibt einen sogenannten Selbstbehalt, also einen Mindestbetrag, der dir für dein eigenes Leben bleiben muss, bevor du Unterhalt zahlen musst. Im Jahr 2024 lag dieser Selbstbehalt bei erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen bei 1.450 Euro und bei nicht erwerbstätigen bei 1.200 Euro.

Ein starrer Taschengeldbetrag, der über deine Möglichkeiten hinausgeht, kann also niemals verlangt werden. Alles orientiert sich an dem, was du tatsächlich leisten kannst. Wenn du bei deiner konkreten Situation unsicher bist, meld dich gerne bei mir, dann schauen wir gemeinsam drauf. Das ist oft einfacher als gedacht.

Abgrenzung von Kindergeld, BAföG und eigener Vergütung

Taschengeld ist etwas anderes als das Geld, das dein Kind aus anderen Quellen bekommt. BAföG, eine Ausbildungsvergütung oder eigenes Vermögen gelten als Einkommen des Kindes und mindern den Unterhaltsbedarf, weil dein Kind diese Mittel für den eigenen Lebensunterhalt einsetzen muss. Das Kindergeld steht ab der Volljährigkeit dem Kind zu und wird bis zum Ende der ersten Ausbildung, höchstens bis zum 25. Geburtstag gezahlt. Was beim Kindergeld ab der Volljährigkeit genau gilt, lohnt sich hier genauer anzusehen.

Taschengeld unterscheidet sich davon deutlich. Du überlässt es deinem Kind freiwillig zur freien Verfügung, als pädagogisches Instrument, nicht als Einkommensquelle zur Deckung des Grundbedarfs.

Was darf dein Kind mit seinem Taschengeld selbst kaufen?

Dein Kind darf mit seinem Taschengeld selbstständig kleinere Alltagseinkäufe tätigen, ohne dass du jedem Kauf einzeln zustimmen musst. Möglich macht das der sogenannte Taschengeldparagraph, also § 110 BGB. Er ist eine der wenigen Stellen, an denen Taschengeld überhaupt im Gesetz sichtbar wird. Welche Ausgaben dabei sinnvoll sind und was Kinder vom Taschengeld selbst bezahlen sollten, ist eine eigene Überlegung wert.

Was regelt der Taschengeldparagraph § 110 BGB?

Grundsätzlich brauchen Minderjährige nach § 107 BGB deine Zustimmung für Rechtsgeschäfte, die ihnen nicht nur einen Vorteil bringen. Ein normaler Kauf, bei dem Geld fließt, fällt eigentlich darunter. Genau hier greift § 110 BGB als praktische Ausnahme.

Ein Vertrag, den dein Kind ohne deine Zustimmung schließt, gilt von Anfang an als wirksam, wenn dein Kind ihn vollständig mit den Mitteln bezahlt, die du ihm zur freien Verfügung überlassen hast. Zahlt dein Kind seine gekaufte Kleinigkeit also sofort und komplett mit dem Taschengeld, ist der Kauf gültig.

Warum fallen Abos und langfristige Verträge nicht darunter?

Der Taschengeldparagraph deckt nur Geschäfte ab, die dein Kind mit den überlassenen Mitteln vollständig erfüllen kann. Bei laufenden Verträgen mit regelmäßigen Zahlungen ist das nicht der Fall, weil dein Kind sie nicht auf einen Schlag begleicht. Solche Dauerschuldverhältnisse fallen deshalb nicht unter § 110 BGB.

Die Verbraucherzentrale hat dazu sogar einen Musterbrief, mit dem sich Eltern gegen unberechtigte Forderungen wehren können. Typisches Beispiel sind längerfristige Internetverträge oder Abos. Diese sind ohne deine Einwilligung schlicht unwirksam, und auch der Taschengeldparagraph heilt das nicht.

So schützt die Rechtslage dein Kind vor teuren Verpflichtungen

Diese Regelung ist im Kern eine Schutzvorschrift. Sie gibt deinem Kind gerade so viel Handlungsfreiheit, dass es kleine Käufe des Alltags selbst erledigen kann, bewahrt es aber davor, sich in teure oder langfristige Verpflichtungen zu stürzen. Für ein Eis oder ein Comicheft reicht das Taschengeld, für ein Handyabo braucht es deine Zustimmung.

Das ist ein beruhigender Gedanke: Dein Kind kann mit seinem eigenen Geld erste Erfahrungen sammeln, ohne dass gleich ernsthafte finanzielle Risiken lauern.

Warum solltest du trotzdem Taschengeld geben?

Taschengeld ist eines der besten Trainingsfelder, das dein Kind für den Umgang mit Geld bekommen kann. Auch ohne rechtliche Pflicht spricht aus pädagogischer Sicht fast alles dafür. Fachleute wie Bründel und Hurrelmann sowie Finanztip empfehlen es nahezu einhellig.

Einteilen, sparen und Wünsche aufschieben lernen

Mit eigenem Geld erlebt dein Kind ganz konkret, wie schnell ein Betrag aufgebraucht ist und welche Folgen spontane gegenüber überlegten Käufen haben. Diese Erfahrung kann man schwer erklären, man muss sie machen. Taschengeld bietet dafür einen sicheren, risikoarmen Rahmen.

Was dein Kind dabei ganz nebenbei lernt, ist enorm wertvoll:

  • sich ein begrenztes Budget einzuteilen
  • gezielt auf einen größeren Wunsch zu sparen
  • kurzfristige Bedürfnisse zugunsten langfristiger Ziele aufzuschieben
  • Konsequenzen eigener Entscheidungen zu tragen

Wenn dein Kind ein paar Wochen spart, um sich etwas Größeres zu leisten, statt das Geld sofort für Kleinigkeiten auszugeben, dann ist genau das der Lernerfolg, um den es geht.

Regelmäßig und ohne Gegenleistung zahlen

Ganz wichtig ist die Verlässlichkeit. Taschengeld sollte regelmäßig und zum vereinbarten Zeitpunkt kommen, ohne dass dein Kind darum bitten muss. So kann es planen und entwickelt eine eigenständige, entspannte Beziehung zu Geld. Auch die Höhe solltest du möglichst konstant halten und nicht nach Laune aufstocken, wenn das Geld vorzeitig alle ist. Gerade die Erfahrung, dass ein Budget begrenzt ist, gehört zum Lernprozess dazu.

Kein Druckmittel für Noten oder Hausarbeit

Fachleute raten klar davon ab, Taschengeld an Gegenleistungen zu koppeln, also an gute Noten oder erledigte Hausarbeit. Wird Taschengeld zum Belohnungs- oder Kontrollinstrument, verliert es seinen eigentlichen Lerncharakter. Dein Kind soll lernen, mit einem festen Betrag zu wirtschaften, nicht Leistung gegen Geld zu tauschen.

Übrigens regelt § 1619 BGB die Pflicht zur Mithilfe im Haushalt ganz ohne Bezahlung. Haushaltshilfe und Taschengeld sind zwei getrennte Paar Schuhe, und das dürfen sie auch ruhig bleiben.

Wie viel Taschengeld ist je nach Alter sinnvoll?

Sinnvoll sind kleine wöchentliche Beträge ab dem Grundschulalter, die mit den Jahren mitwachsen. Finanztip empfiehlt, mit etwa sechs Jahren behutsam zu starten, zunächst mit einem wöchentlichen Betrag. Jüngere Kinder tun sich mit langen Zeiträumen schwer, deshalb helfen kürzere Abstände beim Haushalten.

Kleine Beträge wöchentlich im Grundschulalter

Als Orientierung nennt Finanztip für die jüngeren Jahre wöchentliche Beträge, die mit dem Alter langsam steigen. Das sind Anhaltspunkte, keine festen Regeln, und sie sollen immer zum Spielraum deiner Familie passen.

Für die ersten Jahre gibt Finanztip folgende Orientierungswerte an.

AlterEmpfohlener Betrag pro Woche
unter 6 Jahrenmaximal 1 bis 2 Euro
6 bis 7 Jahre2 bis 3 Euro
8 bis 9 Jahre3 bis 4 Euro

Diese kleinen Summen reichen völlig, um erste Erfahrungen zu sammeln. Es geht ums Prinzip: eigenes Geld, das dein Kind selbst einteilen darf.

Umstellung auf monatliche Zahlung ab etwa zehn Jahren

Ab dem zehnten Geburtstag rät Finanztip, auf eine monatliche Zahlung umzustellen. Kinder in diesem Alter entwickeln ein besseres Gefühl für längere Zeiträume und Budgets. Wenn du wissen möchtest, wie viel Taschengeld mit 10 Jahren okay ist, findest du dort eine konkrete Einordnung. Ein Monatsbetrag erlaubt ihnen, größere Ausgaben zu planen, etwa Spielzeug, einen Kinobesuch oder bestimmte Kleidungsstücke, die es sonst nicht einfach so gäbe.

Das ist ein schöner Entwicklungsschritt, weil dein Kind jetzt über mehrere Wochen hinweg denken und planen lernt. Wenn du unsicher bist, wann der richtige Moment für den Wechsel ist, meld dich gern, das lässt sich meist ganz entspannt gemeinsam klären.

Eigenes Konto und offizielle Empfehlungsliste als Orientierung

Ab etwa zehn Jahren empfiehlt Finanztip zudem, ein eigenes Konto für dein Kind zu eröffnen, auf das das Taschengeld überwiesen wird. Ob und wie ein Elternteil ein Konto fürs Kind eröffnen kann, klären wir an anderer Stelle Schritt für Schritt. Das ist ein prima Lernfeld für Online-Banking und modernen Zahlungsverkehr. Wer die Auszahlung digital organisieren möchte, findet in unserem Vergleich der Taschengeld-Apps für Kinder passende Lösungen. Am besten macht ihr Einzahlungen und Überweisungen anfangs gemeinsam, damit dein Kind Transparenz und Sicherheit im Umgang mit digitalen Finanzen gewinnt.

Als weitere Orientierung gibt es eine Taschengeld-Empfehlungsliste des Bundesfamilienministeriums, auf die Finanztip hinweist. Sie kann dir bei der Planung von Höhe und Rhythmus helfen.

Höhe immer an den Spielraum der Familie anpassen

So hilfreich alle Orientierungswerte sind, das letzte Wort hat immer eure finanzielle Situation. Es gibt keine staatlich verbindliche Vorgabe zur Taschengeldhöhe, und das ist auch gut so. Wichtiger als der exakte Betrag ist, dass das Taschengeld regelmäßig und verlässlich kommt und zu dem passt, was ihr euch leisten könnt. Wer beim Nachwuchs schon weiter denkt, kann sich zudem überlegen, wie viel Geld man pro Monat für Kinder sparen sollte.

Wenn du dich daran orientierst und offen mit deinem Kind darüber sprichst, machst du bereits vieles richtig. Taschengeld ist kein Muss, aber ein wunderbares kleines Werkzeug, mit dem dein Kind Schritt für Schritt lernt, gut mit Geld umzugehen.

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Häufige Fragen

Nein. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Taschengeldpflicht. Du entscheidest selbst, ob und wie viel du deinem Kind gibst. Pädagogisch ist regelmäßiges Taschengeld aber sehr zu empfehlen.
Deine Eltern müssen für deinen Unterhalt sorgen, also für Essen, Wohnen, Kleidung und Ausbildung. Ein festes Taschengeld zur freien Verfügung gehört rechtlich nicht dazu und lässt sich nicht einklagen.
Nein, ein isolierter Taschengeldanspruch existiert im Gesetz nicht. Weder das BGB noch die Ratgeber von Verbraucherzentrale und Finanztip kennen ein solches Recht. Einklagbar ist nur der allgemeine Unterhalt.
Ja. Nach den §§ 1601 ff. BGB müssen Eltern den gesamten Lebensbedarf ihres Kindes sichern. Diese Pflicht gilt auch über den 18. Geburtstag hinaus, solange sich das Kind in seiner ersten Ausbildung befindet.
Nach dem Taschengeldparagraph § 110 BGB sind kleine Käufe wirksam, wenn dein Kind sie sofort und vollständig mit dem überlassenen Geld bezahlt. Abos und langfristige Verträge fallen nicht darunter und brauchen deine Zustimmung.
Finanztip empfiehlt für unter Sechsjährige maximal 1 bis 2 Euro pro Woche, für 6- bis 7-Jährige 2 bis 3 Euro und für 8- bis 9-Jährige 3 bis 4 Euro. Ab etwa zehn Jahren lohnt sich die Umstellung auf einen Monatsbetrag.
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GESCHRIEBEN VON
Lasse Falke

Lasse ist Gründer von SmartKidsInvest und seit über 10 Jahren Finanzberater mit Fokus auf Familien. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie jede Familie versteht – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck.

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