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Kindergeld mit 18: Was gilt ab Volljährigkeit?

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Lasse Falke
zuletzt aktualisiert: 16. Juni 2026
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Kindergeld mit 18: Was gilt ab Volljährigkeit?

Was passiert mit dem Kindergeld, wenn das Kind 18 wird?

Mit dem 18. Geburtstag endet das Kindergeld nicht zwingend, läuft aber auch nicht einfach weiter. Ab diesem Moment gelten neue Regeln. Wer nichts tut, verliert den Anspruch. Das ist der entscheidende Punkt, den viele Familien unterschätzen.

Automatisches Ende der Zahlung ohne Nachweis

Bis zum 18. Geburtstag zahlt die Familienkasse das Kindergeld ohne weitere Bedingungen. Das ändert sich in dem Monat, in dem das Kind 18 wird. Ab da endet die automatische Zahlung, sofern keine weiteren Voraussetzungen nachgewiesen werden. Die Familienkasse stoppt die Zahlung, bis ein Nachweis vorliegt.

Warum die Familienkasse ab 18 aktiv informiert werden muss

Ab dem 18. Geburtstag verlangt die Familienkasse Belege zur aktuellen Lebenssituation des Kindes. Das kann eine Schulbescheinigung sein, eine Immatrikulationsbescheinigung, ein Ausbildungsvertrag oder ein Nachweis über einen Freiwilligendienst. Fehlen diese Unterlagen, gibt es kein Kindergeld, auch wenn das Kind alle Voraussetzungen erfüllt. Eltern müssen aktiv werden, nicht die Behörde.

Was passiert, wenn Eltern nichts unternehmen

Wer nach dem 18. Geburtstag keine Nachweise einreicht, verliert den Anspruch ab dem Monat der Volljährigkeit. Rückwirkende Nachzahlungen sind zwar im Rahmen der Verjährungsfristen möglich, in der Zwischenzeit fehlt das Geld im Familienbudget. Wer rechtzeitig handelt, vermeidet diese Lücke vollständig.

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Wie viel Kindergeld bekommt man für ein 18-jähriges Kind?

Die Höhe des Kindergeldes ändert sich mit dem 18. Geburtstag nicht. Es gelten dieselben Beträge wie vorher, und das System ist inzwischen deutlich einfacher als früher.

Aktueller Betrag 2026: 259 Euro pro Monat

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Monat je Kind. Dieser Betrag gilt unabhängig davon, ob das Kind 3 oder 20 Jahre alt ist, solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Einheitlicher Betrag für alle Kinder

Früher gab es für das erste und zweite Kind weniger als für das dritte oder vierte. Diese Staffelung nach Kinderzahl existiert nicht mehr. Alle Kinder werden mit demselben Betrag berücksichtigt, egal wie viele Kinder in der Familie leben. Das macht die Planung deutlich einfacher.

Beispielrechnung: Gesamtsumme zwischen 18 und 25

Wer das Kindergeld als Planungsgröße nutzen will, sollte wissen, welche Summe über den gesamten Zeitraum zusammenkommt. Angenommen, ein Kind macht nach dem 18. Geburtstag direkt eine Erstausbildung oder ein Studium und bleibt bis kurz vor dem 25. Geburtstag ohne Unterbrechung in der Ausbildung:

  • Laufzeit: 7 Jahre, also 84 Monate
  • Monatlicher Betrag: 259 Euro
  • Gesamtsumme: 84 × 259 Euro = 21.756 Euro

Über 21.000 Euro fließen in diesem Zeitraum als Kindergeld in die Familie. Das ist ein echter Cashflow, der sich gezielt einsetzen lässt.

Unter welchen Bedingungen läuft das Kindergeld nach dem 18. Geburtstag weiter?

Das Kindergeld läuft nach dem 18. Geburtstag weiter, wenn das Kind eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt. Die Situationen unterscheiden sich in der maximalen Altersgrenze und in den nötigen Nachweisen. Hier sind alle relevanten Fälle im Überblick.

Schulbesuch und Erstausbildung

Besucht das Kind noch die Schule oder befindet es sich in einer Erstausbildung, läuft das Kindergeld bis zum 25. Geburtstag weiter. Zur Erstausbildung zählen schulische und betriebliche Ausbildungen gleichermaßen. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung tatsächlich aktiv betrieben wird und ein entsprechender Nachweis vorliegt.

Studium

Ein Erststudium gilt als Ausbildung im Sinne des Kindergeldrechts. Solange das Kind immatrikuliert ist und das Studium aktiv betreibt, besteht der Anspruch bis zum 25. Geburtstag. Die Familienkasse verlangt in der Regel eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, oft einmal pro Semester.

Freiwilligendienste wie FSJ, FÖJ und Bundesfreiwilligendienst

Absolviert das Kind einen anerkannten Freiwilligendienst, besteht ebenfalls Anspruch bis zum 25. Geburtstag. Anerkannt sind das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), der Bundesfreiwilligendienst sowie andere gesetzlich anerkannte Freiwilligendienste. Als Nachweis dient der entsprechende Vertrag über den Dienst.

Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, zum Beispiel zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn, gibt es eine Übergangszeit von maximal vier Monaten, in der das Kindergeld weiterläuft. Diese vier Monate müssen aber nachgewiesen werden. Wer den Ausbildungsvertrag oder die Studienplatzzusage nicht rechtzeitig einreicht, riskiert, dass die Zahlung für diese Monate ausbleibt.

Suche nach einem Ausbildungsplatz

Findet das Kind nach der Schule keinen Ausbildungsplatz, besteht trotzdem Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Geburtstag, wenn das Kind sich aktiv um einen Platz bemüht und als ausbildungsplatzsuchend bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet ist. Die Meldung ist zwingend erforderlich. Fehlt sie, gibt es kein Kindergeld, auch wenn die Bewerbungen tatsächlich laufen.

Arbeitslosigkeit bis zum 21. Geburtstag

Ist das Kind arbeitslos und bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet, läuft das Kindergeld bis zum 21. Geburtstag weiter. Das ist eine eigenständige Anspruchsgrundlage, die unabhängig von Ausbildung oder Studium gilt. Nach dem 21. Geburtstag greift diese Regelung nicht mehr.

Behinderung ohne Altersgrenze

Für Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, deren Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und die sich wegen dieser Behinderung nicht selbst unterhalten können, gibt es Kindergeld ohne jede Altersgrenze. Dieser Anspruch besteht so lange, wie die Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist für die langfristige Familienplanung ein wichtiger Faktor.

Bis wann gibt es Kindergeld nach dem 18. Geburtstag?

Altersgrenzen auf einen Blick

Die folgende Tabelle fasst zusammen, welche Altersgrenze für welche Situation gilt:

SituationAltersgrenze
Arbeitslosigkeit (arbeitssuchend gemeldet)bis 21 Jahre
Schulbesuchbis 25 Jahre
Erstausbildung (betrieblich oder schulisch)bis 25 Jahre
Erststudiumbis 25 Jahre
Anerkannter Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, BFD)bis 25 Jahre
Übergangszeit zwischen Ausbildungsabschnittenbis 25 Jahre (max. 4 Monate Übergang)
Suche nach Ausbildungsplatz (gemeldet)bis 25 Jahre
Behinderung (eingetreten vor dem 25. Geburtstag)ohne Altersgrenze

Was gilt beim Kindergeld, wenn das Kind eine zweite Ausbildung macht oder nebenbei jobbt?

Sobald das Kind nach der Erstausbildung weitermacht, gelten strengere Regeln. Wer das nicht kennt, verliert schnell den Anspruch, ohne es zu bemerken.

Unterschied zwischen Erst- und Zweitausbildung

Bei der Erstausbildung oder dem Erststudium spielt es keine Rolle, wie viel das Kind nebenbei arbeitet. Der Kindergeldanspruch bleibt bestehen, solange die Ausbildung aktiv betrieben wird. Bei einer Zweitausbildung, also einer weiteren Ausbildung oder einem weiteren Studium nach dem ersten Abschluss, gilt das nicht mehr. Hier kommt die sogenannte Erwerbstätigkeitsgrenze ins Spiel.

20-Stunden-Grenze bei der Zweitausbildung

Bei einer Zweitausbildung besteht Kindergeldanspruch nur dann, wenn das Kind nebenher maximal 20 Stunden pro Woche arbeitet oder ausschließlich einen Minijob hat. Überschreitet die Erwerbstätigkeit diese Grenze regelmäßig, gilt sie als schädlich und der Anspruch entfällt. Das gilt unabhängig davon, ob das Kind die Ausbildung ernsthaft betreibt.

Was als schädliche Erwerbstätigkeit gilt

Schädlich ist eine Erwerbstätigkeit, die regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden umfasst und weder Minijob noch Ausbildungsdienstverhältnis ist. Gelegentliche Mehrarbeit in einzelnen Wochen ist weniger problematisch als eine dauerhaft erhöhte Stundenzahl. Entscheidend ist das regelmäßige Bild über einen längeren Zeitraum.

Rechenbeispiel: Verlust durch zu viele Arbeitsstunden

Ein konkretes Beispiel zeigt, was auf dem Spiel steht: Ein Kind hat seine Erstausbildung abgeschlossen und beginnt mit 20 Jahren ein Zweitstudium. Es arbeitet zunächst 15 Stunden pro Woche, was unproblematisch ist. Dann erhöht es die Stunden auf 25 pro Woche. Ab diesem Punkt liegt voraussichtlich eine schädliche Erwerbstätigkeit vor, der Kindergeldanspruch für die Zweitausbildung kann entfallen. Der Verlust für ein Jahr berechnet sich so:

  • Verlust pro Monat: 259 Euro
  • Verlust pro Jahr: 12 × 259 Euro = 3.108 Euro

3.108 Euro verliert die Familie, nur weil die Arbeitszeitgrenze nicht im Blick behalten wurde. Mit etwas Planung lässt sich das leicht vermeiden.

Wann muss man einen Antrag auf Kindergeld ab 18 stellen?

Den Antrag sollte man stellen, bevor das Kind 18 wird, spätestens aber unmittelbar danach. Je früher die Unterlagen bei der Familienkasse eingehen, desto reibungsloser läuft die Zahlung weiter.

Welche Nachweise die Familienkasse verlangt

Die Familienkasse braucht immer einen Nachweis, der die aktuelle Lebenssituation des Kindes belegt. Je nach Situation sind das unterschiedliche Dokumente. Hier sind die häufigsten Fälle:

  • Schulbescheinigung bei weiterem Schulbesuch
  • Ausbildungsvertrag bei betrieblicher Ausbildung
  • Immatrikulationsbescheinigung bei Studium
  • Vertrag über den Freiwilligendienst bei FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst
  • Nachweis der Meldung als ausbildungsplatzsuchend bei der Agentur für Arbeit
  • Nachweis der Meldung als arbeitssuchend bei Arbeitslosigkeit bis 21

Formulare und wo man sie findet

Die Bundesagentur für Arbeit stellt spezifische Formulare für das Kindergeld ab 18 bereit. Diese sind auf der Website der Bundesagentur für Arbeit unter dem Bereich Familie und Kinder abrufbar. Es gibt sowohl Formulare für die erstmalige Beantragung nach dem 18. Geburtstag als auch für die Aktualisierung bei Änderungen der Lebenssituation.

Online-Antrag über die Bundesagentur für Arbeit

Den Antrag kann man vollständig online über die Plattform der Bundesagentur für Arbeit stellen. Dafür wird eine Bund-ID benötigt. Wer lieber auf Papier arbeitet, kann die Formulare ausdrucken, ausfüllen und per Post einreichen. Beide Wege sind gleichwertig.

Fristen und was bei verspäteter Einreichung passiert

Eine starre gesetzliche Antragsfrist gibt es nicht, aber die Zahlung läuft nicht rückwirkend unbegrenzt. Wer Nachweise zu spät einreicht, riskiert eine Unterbrechung der Zahlung. Rückwirkende Nachzahlungen sind zwar möglich, aber nur im Rahmen der Verjährungsfristen. Im Alltag bedeutet das: Wer drei Monate wartet, bekommt diese drei Monate möglicherweise nicht mehr erstattet. Frühzeitig handeln ist die einfachste Lösung.

Kann das volljährige Kind das Kindergeld selbst beantragen oder erhalten?

Das Kindergeld wird grundsätzlich an den Elternteil ausgezahlt, der den Antrag gestellt hat. Das volljährige Kind selbst hat in der Regel keinen direkten Auszahlungsanspruch gegenüber der Familienkasse. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme.

Wer grundsätzlich das Kindergeld ausgezahlt bekommt

Anspruchsberechtigt ist der Elternteil, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat oder Unterhalt zahlt. Die Familienkasse überweist das Geld an diesen Elternteil, nicht an das Kind. Das gilt auch dann, wenn das Kind bereits volljährig ist.

Weiterleitung an das Kind bei eigenem Haushalt

Lebt das volljährige Kind in einem eigenen Haushalt und erhalten die Eltern kein Kindergeld, weil sie keinen Unterhalt leisten, kann das Kind einen Antrag auf Weiterleitung des Kindergeldes an sich selbst stellen. In diesem Fall überweist die Familienkasse das Geld direkt an das Kind.

Voraussetzungen für die Weiterleitung

Die Weiterleitung setzt voraus, dass die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen und das Kind einen eigenen Haushalt führt. Es reicht nicht, dass das Kind einfach lieber selbst über das Geld verfügen möchte. Die Familienkasse prüft, ob die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.

Praktischer Ablauf bei der Familienkasse

Das Kind stellt einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Familienkasse und legt dar, dass kein Unterhalt von den Eltern gezahlt wird und ein eigener Haushalt besteht. Die Familienkasse prüft den Antrag und stellt die Auszahlung entsprechend um. Für Familien, in denen das Kind tatsächlich auf sich allein gestellt ist, ist das eine wichtige Möglichkeit.

Welche Fehler kosten Familien bares Geld beim Kindergeld ab 18?

Die meisten Verluste beim Kindergeld ab 18 entstehen durch vermeidbare Versäumnisse. Hier sind die fünf häufigsten Fehler mit konkreten Zahlen.

Fehler 1: Keine Meldung als ausbildungs- oder arbeitssuchend

Wer nach der Schule keinen Ausbildungsplatz findet, muss sich aktiv bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als ausbildungsplatzsuchend melden. Fehlt diese Meldung, besteht kein Kindergeldanspruch, auch wenn das Kind tatsächlich Bewerbungen schreibt. Dasselbe gilt für Arbeitslosigkeit bis zum 21. Geburtstag. Die Meldung ist keine Formalität, sie ist die Grundlage des Anspruchs.

Fehler 2: Übergangszeit von 4 Monaten nicht nachgewiesen

Zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn gibt es bis zu vier Monate, in denen das Kindergeld weiterläuft. Das funktioniert aber nur, wenn der nächste Ausbildungsabschnitt nachgewiesen wird. Wer den Ausbildungsvertrag oder die Studienplatzzusage nicht einreicht, verliert diese Monate. Bei vier Monaten sind das 4 × 259 Euro = 1.036 Euro.

Fehler 3: Work and Travel ohne Ausbildungsbezug als Ausbildungszeit gewertet

Ein reines Work-and-Travel-Jahr ohne klaren Ausbildungsbezug gilt nicht als Ausbildung. Ist die viermonatige Übergangszeit bereits verstrichen und liegt keine Meldung als ausbildungsplatzsuchend vor, entfällt der Anspruch für diesen Zeitraum vollständig. Wer ein Jahr im Ausland verbringt, ohne diese Voraussetzungen zu erfüllen, verliert 12 × 259 Euro = 3.108 Euro.

Fehler 4: Arbeitszeitgrenze bei Zweitausbildung überschritten

Bei einer Zweitausbildung darf das Kind nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wer diese Grenze regelmäßig überschreitet, verliert den Anspruch. Der Verlust für ein Jahr beträgt 12 × 259 Euro = 3.108 Euro. Wer die Stunden rechtzeitig reduziert, sichert sich diesen Betrag.

Fehler 5: Weiterleitung an das Kind nicht beantragt

Lebt das Kind im eigenen Haushalt und zahlen die Eltern keinen Unterhalt, fließt das Kindergeld trotzdem an die Eltern, wenn kein Weiterleitungsantrag gestellt wurde. Das Kind geht leer aus, obwohl es das Geld bekommen könnte. Dieser Fehler führt zu unnötigen Konflikten und dazu, dass das Geld nicht dort ankommt, wo es gebraucht wird.

Rechenbeispiele zu den Verlusten in Euro

Die folgende Tabelle zeigt, wie viel Geld die einzelnen Fehler kosten können:

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Lasse Falke
Experte für Kinderinvestments
Über den Autor

Lasse Falke begleitet junge Familien auf ihrem Weg zu entspannten Finanzen und einem sicheren Start für ihre Kinder in die Zukunft. Als Geschäftsführer der L&S Finance UG verbindet er fachliche Expertise mit klarer, verständlicher Sprache – ohne Fachchinesisch und ohne Druck. Über SmartKidsInvest zeigt er Eltern, wie sie früh und smart für ihre Kinder vorsorgen können, damit Geldthemen sich endlich leicht anfühlen.

FehlerBetroffene MonateVerlust in Euro
Keine Meldung als ausbildungsplatzsuchend (6 Monate)61.554 Euro
Übergangszeit nicht nachgewiesen (4 Monate)41.036 Euro
Work and Travel ohne Anspruchsgrundlage (12 Monate)123.108 Euro
Arbeitszeitgrenze bei Zweitausbildung überschritten (12 Monate)123.108 Euro