Kaum ist die Reform der geförderten Altersvorsorge beschlossen, taucht bei vielen Familien schon die vielleicht wichtigste Frage auf: Was passiert eigentlich mit dem angesparten Geld im Altersvorsorgedepot, wenn ich sterbe? Erben mein Partner und meine Kinder das Vermögen, oder holt sich der Staat seine Förderung zurück? Vererbbar ist das Depot grundsätzlich, aber ob und wie viel wirklich bei deinen Liebsten ankommt, hängt an zwei entscheidenden Weichenstellungen.
Was passiert mit deinem Altersvorsorgedepot im Todesfall?
Dein Altersvorsorgevermögen ist im Todesfall grundsätzlich vererbbar. Das Bundesfinanzministerium stellt das in seinen FAQ zur Reform ausdrücklich klar. Das angesparte Kapital gehört zum Nachlass und geht nach den normalen Regeln der Erbfolge auf deine Erben über.
Ganz so einfach wie bei einem freien Wertpapierdepot ist es aber nicht. Du hast über die Jahre staatliche Zulagen und Steuervorteile erhalten, und die sind an einen Zweck gebunden: deine Altersvorsorge. Fällt dieser Zweck weg, weil das Geld an die Erben ausgezahlt wird, fordert der Staat die Förderung im Regelfall zurück. Genau diese Sonderrolle der Förderung unterscheidet das Altersvorsorgedepot von einem gewöhnlichen ETF-Depot. Wer die laufenden Kosten des Altersvorsorgedepots im Blick behält, sollte auch diese Förderlogik von Anfang an mitdenken.
Ob am Ende viel oder wenig bei deiner Familie ankommt, entscheiden vor allem zwei Faktoren: in welcher Phase du stirbst, also ob du noch einzahlst oder schon Auszahlungen beziehst, und welche Auszahlungsform du gewählt hast, also Auszahlungsplan oder lebenslange Leibrente.
Ein Hinweis vorab: Die Reform ist zwar bereits beschlossen und in Kraft, das neue Altersvorsorgedepot startet in der Praxis aber erst am 1. Januar 2027. Die hier beschriebenen Grundregeln stehen fest, einzelne Produktdetails der Anbieter zeigen sich erst mit dem tatsächlichen Marktstart. Wer sich vorab einen umfassenden Überblick verschaffen will, findet in unserem Grundlagenüberblick zum Altersvorsorgedepot alle wichtigen Eckpunkte.
Wie wird das Depot in der Ansparphase vererbt?
Stirbst du in der Ansparphase, geht dein Altersvorsorgevermögen grundsätzlich an deine Erben. Gleichzeitig werden die gewährten Zulagen und die Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug im Regelfall zurückgefordert. Die einzige Ausnahme ist die Übertragung auf den Vertrag des Ehepartners, dazu gleich mehr.
Deine Erben müssen diese Rückzahlung nicht aus der eigenen Tasche begleichen. Sie läuft direkt aus dem Depot: Das geförderte Altersvorsorgevermögen wird um die zurückzuzahlenden Förderbeträge gekürzt, und deine Erben bekommen den verbleibenden Nettobetrag ausgezahlt.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen gefördertem und ungefördertem Kapital. Die Rückzahlung betrifft nur den geförderten Teil, also die Einzahlungen, für die du Zulagen oder den Sonderausgabenabzug erhalten hast. Hast du zusätzlich ungeförderte Beiträge eingezahlt, wird dieser Teil wie normales Anlagevermögen behandelt und nicht von der Rückzahlung erfasst. Deine Erben bekommen also nicht die volle Summe, die auf dem Depotauszug steht.
Wann bleibt die staatliche Förderung erhalten?
Die Förderung bleibt vollständig erhalten, wenn das Altersvorsorgevermögen auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners übertragen wird. Das ist der einzige Weg, bei dem keine Zulagen und keine Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Das Bundesfinanzministerium formuliert das klar: Das Vermögen kann im Todesfall ohne Abzüge auf einen auf den Namen des Ehepartners lautenden Vertrag übertragen werden.
Was dabei passiert, ist elegant gelöst. Der überlebende Ehepartner rückt in die Position des Zulageberechtigten ein. Er übernimmt also nicht nur das Kapital, sondern auch die bereits gutgeschriebenen Zulagen, so als hätte er sie selbst erhalten. Der Bundesfinanzhof hat das für die alte Riester-Welt bereits bestätigt, und dieselbe Logik gilt im neuen System.
Damit das funktioniert, braucht der Ehepartner einen eigenen Altersvorsorgevertrag, in den das Kapital übertragen werden kann. Bei der Riester-Rente gilt hierfür eine einjährige Frist, innerhalb der ein solcher Vertrag abgeschlossen werden kann. Für das neue Altersvorsorgedepot ist eine vergleichbare Vorgehensweise zu erwarten, die genauen Fristen zeigen sich mit den konkreten Vollzugsregeln. Ob dabei überhaupt zwei Depots parallel möglich sind, ist eine Frage, die sich in der Praxis häufig stellt.
Von diesem geschützten Weg profitieren auch eingetragene Lebenspartner, denn sie sind hier den Ehepartnern gleichgestellt. Unverheiratete Paare dagegen fallen durchs Raster. Wer nur zusammenlebt, ohne verheiratet oder verpartnert zu sein, kann diese steuerlich privilegierte Übertragung nicht nutzen. Für viele Familien ist das ein echter Denkanstoß bei der Vorsorgeplanung.
Warum erben deine Kinder das Depot nur mit Abzug?
Für Kinder und alle anderen Erben ist keine geschützte Übertragung vorgesehen. Nur der Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartner kann die Förderung mitnehmen. Erben deine Kinder das Altersvorsorgedepot, werden die Zulagen und eventuellen Steuervorteile abgezogen, und nur das Restkapital fällt in den Nachlass. Das gilt sogar dann, wenn ein Kind das geerbte Geld selbst in einen eigenen Altersvorsorgevertrag einzahlen würde. Aus der Riester-Welt kennen wir das genauso, dort können Kinder die Förderung ebenfalls nicht behalten.
Bei Riester gibt es allerdings eine Sonderregel für kindergeldberechtigte Kinder: Sie können das Kapital als Waisenrente inklusive Förderung erhalten. Für das neue Altersvorsorgedepot ist eine solche Waisenrenten-Sonderregel bislang nicht dokumentiert. Solange dazu keine eindeutigen gesetzlichen oder ministeriellen Hinweise vorliegen, gilt für Kinder die normale Erbsituation mit Abzug der Förderung.
Erbschaftsteuerlich landet das Netto-Kapital im allgemeinen Nachlass und wird nach den üblichen Freibeträgen und Steuersätzen des Erbschaftsteuerrechts behandelt. Je nach Höhe des Erbes und dem Verwandtschaftsgrad können also Steuern anfallen. Wie die spätere Einkommensteuer auf Auszahlungen aus einem geerbten Vertrag im Detail geregelt wird, zeigt sich erst mit den konkreten Verwaltungshinweisen zum neuen System.
Was gilt bei Auszahlungsplan und Leibrente im Todesfall?
Zu Beginn der Auszahlungsphase entscheidest du dich zwischen einem befristeten Auszahlungsplan und einer lebenslangen Leibrente. Diese Wahl hat erhebliche Folgen für das, was im Todesfall an deine Familie geht. Wie die Auszahlungsphase im Detail abläuft, solltest du kennen, bevor du dich festlegst.
Beim Auszahlungsplan bleibt ein Kapitalstock im Depot, aus dem regelmäßig ausgezahlt wird, mindestens bis zu deinem vollendeten 85. Lebensjahr. Stirbst du vorher, ist das noch nicht ausgezahlte Restkapital vererbbar. Auch hier gilt die Förderlogik: Geht das Kapital an andere Erben als den Ehepartner, wird die Förderung abgezogen. Bei der lebenslangen Leibrente sieht es anders aus. In ihrer Grundform ist sie nicht vererbbar, denn die Zahlungen enden mit deinem Tod. Das Restkapital fällt dann an die Versichertengemeinschaft, nicht an deine Erben. Dafür sicherst du dir mit der Leibrente die lebenslange Zahlung ab, egal wie alt du wirst.
Damit Hinterbliebene bei der Leibrente nicht komplett leer ausgehen, kannst du eine Rentengarantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren vereinbaren. Stirbst du innerhalb dieser Zeit, wird die Rente für die restliche Garantiedauer an deine im Vertrag benannte bezugsberechtigte Person weitergezahlt. Diese Rentengarantiezeit ist im neuen System ausdrücklich vorgesehen. Ein direkter Vergleich der drei Wege zeigt, wo die Unterschiede liegen.
| Was bleibt für die Erben? | Absicherung deiner Langlebigkeit | |
|---|---|---|
| Auszahlungsplan | Restkapital vererbbar bei Tod vor dem 85. Lebensjahr | begrenzt, Kapital kann im hohen Alter aufgebraucht sein |
| Leibrente ohne Garantie | kein Kapital, Restvermögen geht an die Versichertengemeinschaft | maximal, lebenslange Zahlung |
| Leibrente mit Rentengarantiezeit | Rentenzahlung für Rest der 10 oder 20 Jahre an Bezugsberechtigten | maximal, lebenslange Zahlung |
Ergänzend gibt es die Teilkapitalisierung. Zu Beginn der Auszahlungsphase darfst du bis zu 30 Prozent des angesparten Vermögens auf einen Schlag entnehmen, ohne dass die Förderung zurückgefordert wird. Dieser Betrag ist als Einkommen mit deinem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Für den Nachlass bedeutet das: Der entnommene Betrag zählt danach als normales Privatvermögen und verkleinert gleichzeitig den Kapitalstock, aus dem später vererbt oder ausgezahlt wird.
Wie planst du Auszahlung und Vererbung sinnvoll?
Die Auszahlungsform ist eine bewusste Entscheidung zwischen zwei Zielen. Möchtest du im Todesfall möglichst viel Kapital an deine Familie weitergeben, ist der Auszahlungsplan der passendere Weg. Steht die lebenslange Sicherheit deiner eigenen Rente im Vordergrund, punktet die Leibrente. Mit der Rentengarantiezeit findest du einen Mittelweg, der beides ein Stück weit verbindet. Wer durchrechnen möchte, wie sich die Wahl steuerlich auswirkt, kann dafür einen Rechner für Kosten und Steuern nutzen.
Bist du verheiratet oder verpartnert, lohnt es sich, den Ehepartner als Bezugsberechtigten im Vertrag festzulegen. So ist der geschützte Weg der Übertragung sauber vorbereitet, und die Förderung bleibt im Todesfall erhalten. Das ist einer der stärksten Hebel, wenn es um die Vererbung des Depots geht.
Ein oft unterschätzter Baustein sind ungeförderte Einzahlungen. Da für diesen Teil keine Zulagen zurückgefordert werden, lässt er sich freier vererben als der geförderte Teil. Wer neben der geförderten Obergrenze zusätzlich ungefördert einzahlt, schafft sich einen Kapitalstock, der im Todesfall ohne den Förder-Abzug an die Erben geht. Worauf du bei der Planung besonders achten solltest:
- Klär für dich, ob Kapitalvererbung oder lebenslange Sicherheit Vorrang hat, und wähle die Auszahlungsform danach.
- Trag deinen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner als Bezugsberechtigten ein, um die Förderung zu sichern.
- Prüf bei unverheirateten Paaren frühzeitig Alternativen, denn der geschützte Übertragungsweg steht euch nicht offen.
- Nutz ungeförderte Einzahlungen bewusst als frei vererbbaren Baustein neben der Förderung.
Gerade weil sich Förderlogik, Steuerregeln und Erbrecht hier überlagern, lohnt sich eine steuerliche und erbrechtliche Beratung, sobald es um größere Beträge oder komplexere Familienverhältnisse geht. Wenn du magst, gehen wir deine Situation gemeinsam durch und schauen, welche Auszahlungsform und Vertragsgestaltung zu deinen Zielen passt. Meistens ist es einfacher, als es auf den ersten Blick wirkt.
Häufige Fragen
Lasse ist Gründer von SmartKidsInvest und seit über 10 Jahren Finanzberater mit Fokus auf Familien. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie jede Familie versteht – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck.






