Altersvorsorge14 Min. Lesezeit

Altersvorsorgedepot: Sind zwei Depots möglich?

Lasse Falke
Lasse Falke
Finanzexperte für Familien · Aktualisiert am 16. August 2026
Altersvorsorgedepot: Sind zwei Depots möglich?

Kaum ist die Riester-Rente reformiert, tauchen bei vielen Eltern schon die praktischen Fragen auf. Eine davon höre ich in Beratungsgesprächen besonders oft: Kann ich eigentlich zwei geförderte Depots gleichzeitig haben, und lohnt sich das für unsere Familie? Ab dem 1. Januar 2027 startet das neue Altersvorsorgedepot, und mit ihm ändert sich eine ganze Menge. Wer das System einmal durchschaut hat, merkt schnell, dass zwei Depots durchaus möglich sind, sich die staatliche Förderung dadurch aber nicht einfach verdoppelt. Genau darum geht es hier, ruhig und Schritt für Schritt erklärt.

Was ist das Altersvorsorgedepot und ab wann gibt es das?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, in dem du mit Aktien, Fonds und ETFs für deine Rente sparen kannst. Es kommt ab dem 1. Januar 2027 und bildet dann die zentrale Säule der kapitalmarktbasierten, staatlich unterstützten Vorsorge in Deutschland.

Hinter dem Ganzen steht das Altersvorsorgereformgesetz. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf im März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat die Reform im Mai 2026 gebilligt. Kernpunkt ist die Schaffung des Altersvorsorgedepots, mit dem die bisherige Riester-Förderung im Neugeschäft abgelöst wird. Ab 2027 lassen sich keine neuen Riester-Verträge mehr abschließen.

Politisch geht es dem Gesetzgeber um eine stärkere kapitalmarktorientierte Altersvorsorge, die auch Menschen mit kleinerem Einkommen und ohne tiefe Finanzkenntnisse offensteht. Die Förderung öffnet sich für UCITS-regulierte Fonds und ETFs, egal ob Aktien-, Renten- oder Mischfonds. Auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die bislang oft außen vor blieben, bekommen einen besseren Zugang.

Den Zeitplan solltest du im Kopf behalten. Die Reform trat Ende Mai 2026 in Kraft, die neuen Produkte stehen aber erst ab dem 1. Januar 2027 zur Verfügung. Alles, was hier zu Förderung und Struktur steht, beruht auf diesem beschlossenen, aber praktisch noch startenden Rechtszustand.

Warum verwechseln viele Depot und Vertrag beim Altersvorsorgedepot?

Der häufigste Denkfehler ist, die Förderung am Depot festzumachen. Tatsächlich hängt sie am Vertrag. Die staatliche Unterstützung knüpft rechtlich nicht an das physische Depot an, sondern an einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz. Das Depot ist dabei nur die technische Plattform, auf der deine Wertpapiere liegen und gehandelt werden.

Der Vertrag definiert die eigentlichen Spielregeln, also deine Rechte und Pflichten, die Förderbedingungen und die Anlagegrenzen. Überwacht wird das Ganze von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen, kurz ZfA. Förderfähig ist damit nicht jedes beliebige Depot, sondern nur ein staatlich zertifizierter Vorsorgevertrag, der in einem Depot geführt wird.

Für die Frage nach zwei Depots ist das entscheidend, weil die Obergrenze, über die alle sprechen, sich auf Verträge bezieht, nicht auf technische Depots. Ein ganz normales Wertpapierdepot ohne Zertifizierung fällt gar nicht unter diese Begrenzung. Sobald du das einmal verinnerlicht hast, wird die ganze weitere Logik deutlich klarer.

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Kannst du zwei Altersvorsorgedepots gleichzeitig haben?

Ja, du kannst. Pro Person werden bis zu zwei zertifizierte Altersvorsorgeverträge staatlich gefördert, und diese Verträge lassen sich als Altersvorsorgedepots führen. Der Gesetzgeber erlaubt dir also ausdrücklich, zwei geförderte Verträge nebeneinander zu haben.

Sowohl Finanztip als auch die Allianz bestätigen diese Grenze deutlich. Die Allianz formuliert es so, dass pro Person maximal zwei Altersvorsorgeverträge staatlich gefördert werden und dass zwei Altersvorsorgedepot-Verträge gleichzeitig möglich sind. Finanztip weist ergänzend darauf hin, dass mehr als zwei Verträge pro Person nicht erlaubt sein sollen.

Ein dritter Vertrag bekäme keine staatliche Förderung mehr. Er stünde dir als rein privates Anlagevehikel ohne Zulagen und ohne Sonderausgabenabzug zur Verfügung. Für die geförderte Vorsorge ist bei zwei Verträgen also Schluss.

Trotzdem kann ein zweiter Vertrag Sinn ergeben, auch wenn er die Förderung nicht erhöht. Du gewinnst vor allem Flexibilität, kannst verschiedene Strategien oder Anbieter kombinieren und dir zusätzlichen ungeförderten Sparraum sichern. Für viele Familien ist genau diese Aufteilung der eigentliche Reiz, nicht die Aussicht auf doppelte Zulagen.

Verdoppelt sich deine Förderung durch ein zweites Depot?

Nein, deine Förderung verdoppelt sich nicht. Die Grenze ist personenbezogen, und das ist der Kern der ganzen Sache. Der förderwirksame Eigenbeitrag liegt bei 1.800 Euro pro Jahr und Person, ganz egal, ob du diesen Betrag in einen oder in zwei Verträge einzahlst.

Entsprechend bleibt auch die Grundzulage von maximal 540 Euro unverändert. Du erhältst sie einmal pro Person, sofern du den förderwirksamen Eigenbeitrag erreichst. Diese 1.800 Euro darfst du frei zwischen deinen beiden Verträgen aufteilen, etwa 900 Euro in den einen und 900 Euro in den anderen. Am Ergebnis bei der Zulage ändert das nichts.

Damit du dir das bildlich vorstellen kannst, hilft ein direkter Vergleich der Konstellationen. Entscheidend sind dabei die Einzahlung insgesamt, der förderwirksame Anteil und die daraus entstehende Grundzulage.

KonstellationEinzahlung gesamtFörderwirksamer EigenbeitragGrundzulage
Ein Vertrag1.800 Euro1.800 Euro540 Euro
Zwei Verträge, aufgeteilt900 Euro + 900 Euro1.800 Euro gesamt540 Euro gesamt
Zwei Verträge, maximale Einzahlung6.840 Euro + 6.840 Euro = 13.680 Euro1.800 Euro gesamt540 Euro gesamt

Der eigentliche Vorteil eines zweiten Vertrags liegt im zusätzlichen ungeförderten Sparraum. Mit zwei Verträgen kannst du pro Jahr insgesamt bis zu 13.680 Euro einzahlen, wovon 1.800 Euro Zulagen auslösen und 11.880 Euro ungefördert bleiben, dafür aber weiterhin von der Kapitalmarktrendite profitieren.

Wenn du dazu Fragen hast, melde dich gerne bei mir, dann schauen wir uns gemeinsam an, ob und wie ein zweiter Vertrag zu deiner Familie passt. Meistens ist die richtige Aufteilung einfacher, als sie auf den ersten Blick wirkt.

Wie hoch ist die staatliche Förderung im Altersvorsorgedepot?

Die wichtigste Komponente ist die Grundzulage, und sie funktioniert gestaffelt. Für jeden Euro, den du bis 360 Euro im Jahr einzahlst, legt der Staat 50 Cent obendrauf, das ergibt maximal 180 Euro. Für jeden weiteren Euro zwischen 361 und 1.800 Euro kommen 25 Cent hinzu, was maximal 360 Euro ausmacht. In der Summe landest du bei einer maximalen Grundzulage von 540 Euro pro Jahr.

Für Familien wird es besonders attraktiv durch die Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Sie ist an das Kindergeld gekoppelt, und die volle Zulage bekommst du schon bei einem Eigenbeitrag von 25 Euro monatlich pro Kind. Das läuft nach einem Matching-Prinzip: Für jeden selbst eingezahlten Euro bis 300 Euro gibt es einen Euro Kinderzulage, also 100 Prozent Förderung auf diesen Teil.

Junge Menschen profitieren zusätzlich vom Berufseinsteigerbonus. Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 Euro als extra Förderung, die direkt ins Depot fließt. Neben den Zulagen gibt es weiterhin den steuerlichen Sonderausgabenabzug. Wie bei Riester prüft das Finanzamt in einer Günstigerprüfung, ob die Zulagen oder die Steuerersparnis für dich vorteilhafter sind.

Die folgende Übersicht stellt die einzelnen Bausteine und die maßgeblichen Grenzen zusammen.

FörderbausteinHöheBedingung
Grundzulage bis 360 Euro Eigenbeitrag50 Cent je Euro, max. 180 EuroEigenbeitrag bis 360 Euro
Grundzulage 361 bis 1.800 Euro25 Cent je Euro, max. 360 EuroEigenbeitrag bis 1.800 Euro
Maximale Grundzulage540 Euro pro JahrVoller förderwirksamer Eigenbeitrag
Kinderzulagebis 300 Euro pro Kind und Jahr25 Euro monatlich pro Kind, Kindergeldanspruch
Berufseinsteigerbonuseinmalig 200 EuroAbschluss vor dem 25. Geburtstag
Maximale Einzahlung pro Vertrag6.840 Euro pro Jahrdavon nur 1.800 Euro förderwirksam

Besonders stark gefördert werden niedrigere Eigenbeiträge. Bei 360 Euro Einzahlung und 180 Euro Grundzulage liegt die Förderquote bei 50 Prozent. Bei den vollen 1.800 Euro sind es bezogen auf den Eigenbeitrag 30 Prozent. Kommt ein Kind hinzu, sind bei 1.800 Euro Eigenbeitrag insgesamt 840 Euro Förderung möglich, also 540 Euro Grundzulage plus 300 Euro Kinderzulage.

Welche Depotarten kannst du miteinander kombinieren?

Innerhalb der Zwei-Vertrags-Grenze hast du bei der Produktwahl viel Spielraum. Grundlage ist das Standarddepot, das jeder Anbieter vorhalten muss. Es besteht aus zwei vorausgewählten Fondsbausteinen, einem risikoarmen Fonds oder ETF in Risikoklasse 1 bis 2 und einem chancenorientierten in Risikoklasse 3 bis 5. Dahinter steckt eine Lifecycle-Strategie: In jungen Jahren liegt der Schwerpunkt auf Aktien, je näher die Rente rückt, desto stärker wird in risikoärmere Anlagen umgeschichtet. In der Auszahlphase darf die Aktienquote maximal 30 Prozent betragen.

Für das Standarddepot gilt ein gesetzlicher Kostendeckel von 1,0 Prozent pro Jahr. Ursprünglich waren 1,5 Prozent im Gespräch, im Verlauf der Verhandlungen wurde der Wert auf 1,0 Prozent gesenkt. Das ist ein klarer Vorteil gegenüber vielen früheren Riester-Produkten mit ihren teils hohen Gebühren. Umschichtungen innerhalb des Depots laufen dabei steuerfrei, auf Umschichtungsgewinne fällt keine Abgeltungsteuer an.

Daneben können Anbieter ein freies Altersvorsorgedepot anbieten, müssen es aber nicht. Es richtet sich an erfahrenere Anleger und gibt dir mehr Kontrolle über die Auswahl. Innerhalb einer Positivliste sind Fonds, ETFs und Anleihen erlaubt, während Einzelaktien, Kryptowährungen und Hebelprodukte nicht zugelassen sind. Einen gesetzlichen Kostendeckel von 1,0 Prozent gibt es hier nicht, dafür kannst du auf Wunsch bis ins hohe Alter voll in Aktien-ETFs investiert bleiben. Ergänzend ist ein staatliches Standarddepot eines öffentlichen Trägers als weitere Option vorgesehen.

Die Beschränkung auf zwei Verträge ist produktseitig neutral, was dir mehrere Kombinationsmöglichkeiten eröffnet, die alle innerhalb der Grenze bleiben.

Diese Varianten kannst du je nach Bedarf zusammenstellen:

  • Standarddepot mit Lifecycle-Strategie plus freies Altersvorsorgedepot mit flexibler Aktienquote
  • Zwei Standarddepots bei unterschiedlichen Anbietern für verschiedene Schwerpunkte
  • Staatliches Standarddepot als einen Vertrag und ein privates Altersvorsorgedepot als zweiten

Egal, wie du kombinierst, die Förderung bleibt auf die Person und den Gesamtbetrag von 1.800 Euro pro Jahr bezogen, nicht auf die einzelnen Produkte. Eine spezielle Kombination untersagt keine der offiziellen Quellen. Die genaue gesetzliche Formulierung dieser Kombinationsfreiheit liegt zwar nicht im Wortlaut vor, aus der Systematik der Reform ergibt sie sich aber sehr plausibel.

Darfst du neben dem geförderten Depot noch ein normales Depot führen?

Ja, ohne Einschränkung. Die Grenze von zwei Verträgen betrifft ausschließlich die zertifizierten, geförderten Altersvorsorgeverträge. Ein ganz normales Wertpapierdepot, das du für freie ETF-Sparpläne ohne Zulagen nutzt, fällt gar nicht unter diese Begrenzung.

Du kannst also beliebig viele ungeförderte Depots bei verschiedenen Banken oder Brokern führen, ohne dass deine Zulagenberechtigung oder die Zahl deiner geförderten Verträge davon berührt wird. Das Altersvorsorgedepot ist eine Ergänzung zur allgemeinen Geldanlage, freie ETF-Sparpläne bleiben daneben jederzeit möglich.

In der Praxis empfiehlt sich oft eine klare Aufteilung. Den staatlich geförderten Teil deiner Vorsorge nutzt du bis zur Grenze von 1.800 Euro pro Jahr im Altersvorsorgedepot, alles darüber hinaus fließt in ein freies ETF-Depot. Gerade wenn du dabei auch für deine Kinder steuerfrei Vermögen aufbauen möchtest und deine Sparleistung deutlich über 1.800 Euro liegt, ist das ein sinnvoller Weg.

Steuerlich ist das unproblematisch, weil die Zulagen- und Steuerlogik ausschließlich an zertifizierte Altersvorsorgeverträge anknüpft. Im freien Depot profitierst du von den allgemeinen Kapitalmarktrenditen, allerdings ohne Zulagen und Sonderausgabenabzug. Eine Beschränkung, die die Parallelführung untersagen würde, existiert nicht.

Wie nutzen Ehepaare zwei Depots am besten?

Für Paare wird es richtig interessant, weil die Förderung personenbezogen ist. Jeder Partner kann eigene Altersvorsorgeverträge führen und eigene Zulagen erhalten. Da die Zwei-Vertrags-Grenze für jeden separat gilt, kann ein Ehepaar zusammen bis zu vier geförderte Verträge führen, wenn beide ihre jeweils zwei Möglichkeiten ausschöpfen.

Besonders wichtig ist die mittelbare Förderung. Wenn ein Partner selbst nicht unmittelbar förderberechtigt ist, kann er über den unmittelbar berechtigten Partner trotzdem Zulagen bekommen. Dafür braucht er einen eigenen Altersvorsorgevertrag. Seine Grundzulage ist dann auf maximal 175 Euro begrenzt, Kinderzulagen sind aber in voller Höhe von bis zu 300 Euro pro Kind möglich. Den steuerlichen Sonderausgabenabzug erhält der mittelbar berechtigte Partner allerdings nicht.

Ein weiterer Punkt ist die Zuordnung der Kinderzulage. Sie wird nur einem Elternteil pro Kind zugeordnet, nicht beiden. Maßgeblich ist, wer im ersten Anspruchszeitraum des Beitragsjahres das Kindergeld bezieht. Ihr könnt die Zulage aber gezielt einem Vertrag zuweisen, etwa dem mit dem höheren Aktienanteil, um die Förderung stärker in renditestärkere Anlagen zu lenken.

Wie sich das konkret auszahlt, zeigt eine Beispielrechnung für ein Ehepaar mit zwei Kindern. Angenommen, beide Partner sind unmittelbar förderberechtigt und zahlen jeweils den vollen förderwirksamen Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr.

  • Jeder Partner erhält 540 Euro Grundzulage, zusammen also 1.080 Euro
  • Der Kindergeld beziehende Elternteil zahlt für beide Kinder je 25 Euro monatlich und bekommt 2 x 300 Euro, also 600 Euro Kinderzulage
  • Gesamtförderung des Ehepaars: 1.680 Euro pro Jahr

Darüber hinaus könnte jeder Partner mit zwei Verträgen zusätzliche ungeförderte Beiträge bis zu 6.840 Euro pro Vertrag leisten, ohne dass sich die Förderung erhöht. Die genaue Gestaltung hängt stark von Einkommen, Risikobereitschaft und Kinderzahl ab. Wenn du das für deine Situation einmal durchrechnen möchtest, melde dich gerne, dann gehen wir die Zuordnung gemeinsam durch.

Was passiert mit deinem bestehenden Riester-Vertrag?

Dein bestehender Riester-Vertrag verschwindet nicht. Verträge, die bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen wurden, genießen Bestandsschutz und werden auch ab 2027 weiter in gleicher Höhe nach den bisherigen Regeln gefördert. Es gibt keine automatische Kündigung und keine erzwungene Umwandlung.

Du hast damit mehrere Möglichkeiten. Du kannst den Vertrag unverändert weiterführen, ihn ruhen lassen oder das Guthaben in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen. Gerade wenn dein Riester-Vertrag wenig renditestark ist oder hohe Kosten verursacht, kann der Wechsel ins kapitalmarktorientierte Depot attraktiv sein.

Beim Übertrag musst du bereits erhaltene Zulagen und Steuererleichterungen nicht zurückzahlen. Der Wechsel gilt nicht als förderschädlich, und die bisherige Förderung bleibt erhalten. Häufig lässt sich der Übertrag über den neuen Anbieter abwickeln, teils mit einem formlosen Schreiben an den bisherigen.

Ob du Riester und Altersvorsorgedepot gleichzeitig in voller Höhe fördern lassen kannst, ist nach aktueller Quellenlage nicht eindeutig. Comdirect gibt an, dass eine parallele staatliche Förderung nach aktuellem Stand nicht vorgesehen ist und du dich faktisch entscheiden musst. Die Allianz deutet zwar an, dass beide Verträge parallel bestehen könnten, betont aber, dass die alten und neuen Förderregeln nicht kombinierbar sind. Diese Frage bleibt bis zur endgültigen Klärung durch Gesetzeslektüre und Verwaltungsvorschriften offen, weshalb ich sie hier bewusst als unsicher kennzeichne.

Für wen lohnen sich zwei Altersvorsorgedepots?

Zwei Depots lohnen sich vor allem dann, wenn ein einziges seine Grenzen nicht ausschöpfen könnte. Da die Förderung bei 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Person gedeckelt ist, geht es beim zweiten Vertrag nie um mehr Zulagen, sondern um Struktur, Flexibilität und zusätzlichen Sparraum.

Für Gutverdiener mit einer Sparleistung über 1.800 Euro pro Jahr eröffnet ein zweiter Vertrag deutlich mehr Volumen in staatlich überwachten Vorsorgeprodukten. Wer verschiedene Strategien mischen möchte, etwa ein konservatives Standarddepot mit Lifecycle-Automatik und ein aktienlastiges freies Depot, findet über zwei Verträge den passenden Rahmen. Ob dir ein solcher Weg zur finanziellen Freiheit gelingt, hängt maßgeblich von deiner Sparrate und deinem Anlagehorizont ab.

In diesen Situationen können zwei Depots besonders sinnvoll sein:

  • Du sparst deutlich mehr als 1.800 Euro pro Jahr und willst zusätzlichen Raum innerhalb geförderter Produkte nutzen
  • Du möchtest unterschiedliche Anlagestrategien oder verschiedene Anbieter parallel führen
  • Ihr seid eine Familie und wollt die Kinderzulage gezielt einem bestimmten Vertrag zuordnen

Für viele reicht dagegen ein einziges Altersvorsorgedepot vollkommen aus. Wenn deine Sparrate ohnehin unter oder nahe der Grenze von 1.800 Euro liegt und du keine zwei getrennten Strategien brauchst, bringt ein zweiter Vertrag vor allem zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Die Entscheidung hängt am Ende an deinem Einkommen, deiner Sparleistung und deinem Wunsch nach Flexibilität.

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Häufige Fragen

Ja, das ist möglich. Du könntest etwa ein Standarddepot bei einem Anbieter und ein freies Altersvorsorgedepot bei einem anderen führen, beide als zertifizierte Verträge. Den förderwirksamen Betrag teilst du dann einfach zwischen beiden auf, denn die Förderung bezieht sich auf dich als Person, nicht auf den einzelnen Anbieter.
Ja, die Zulage bleibt erhalten, egal wie du aufteilst. Entscheidend ist allein, dass dein förderwirksamer Eigenbeitrag insgesamt die Höchstgrenze erreicht. Die Grundzulage wird einmal pro Person gewährt, unabhängig von der Zahl deiner Verträge.
Nein. Ein normales ETF-Depot ist kein zertifizierter Altersvorsorgevertrag und fällt daher nicht unter die Zwei-Vertrags-Grenze. Du kannst beliebig viele ungeförderte Depots führen, ohne dass sie deine geförderten Verträge betreffen. Zulagen und Sonderausgabenabzug gibt es dort allerdings nicht.
Ja, das können sie. Die Grenze von zwei geförderten Verträgen gilt für jede Person separat. Ein Ehepaar kann damit zusammen bis zu vier geförderte Verträge führen, wobei jeder Partner seine eigene Grundzulage erhält.
Dein Riester-Vertrag behält Bestandsschutz, sofern er bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen wurde. Du kannst ihn weiterführen, ruhen lassen oder ins Altersvorsorgedepot übertragen, ohne bereits erhaltene Zulagen zurückzahlen zu müssen. Ob eine gleichzeitige volle Förderung beider Modelle möglich ist, ist derzeit nicht eindeutig geklärt und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Lasse Falke
GESCHRIEBEN VON
Lasse Falke

Lasse ist Gründer von SmartKidsInvest und seit über 10 Jahren Finanzberater mit Fokus auf Familien. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie jede Familie versteht – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck.

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