Wenn Eltern sich trennen, tauchen plötzlich hundert Fragen auf, die man sich vorher nie gestellt hat. Eine davon klingt fast klein, beschäftigt aber überraschend viele Familien: Wer gibt dem Kind eigentlich künftig sein Taschengeld? Die Antwort steckt nicht in einer eigenen Taschengeld-Regel, sondern mitten im ganz normalen Unterhaltsrecht. Und genau da schauen wir jetzt in Ruhe rein.
Ist Taschengeld Teil des Kindesunterhalts?
Taschengeld ist kein eigener Rechtsbegriff, sondern in erster Linie ein pädagogisches Werkzeug. Es geht darum, dass dein Kind den Umgang mit Geld lernt, ein Gefühl für Preise entwickelt und übt, sich seine Ausgaben einzuteilen. So beschreiben es Finanztip und die Verbraucherzentrale, und genau als das solltest du Taschengeld auch verstehen.
Kein eigener Posten im Gesetz und in der Tabelle
Wenn du in den Gesetzen oder in der Düsseldorfer Tabelle nach einem festen Taschengeld-Betrag suchst, wirst du nicht fündig. Die Tabelle nennt Mindestbedarfssätze, die den gesamten Lebensbedarf deines Kindes abdecken sollen. Ob ein „Taschengeldanteil“ darin schon eingerechnet ist oder ob er zusätzlich dazukommt, sagen die Quellen ausdrücklich nicht. Diese Unschärfe ist völlig normal, denn Taschengeld ist keine juristische Größe.
Warum steckt die Antwort im Unterhaltsrecht?
Weil Taschengeld laut Finanztip zu den typischen Leistungen des sogenannten Betreuungs- oder Naturalunterhalts zählt. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob es eine Taschengeld-Pflicht gibt, sondern wer welchen Teil des Unterhalts trägt. Ähnlich verhält es sich mit der Frage, ob Eltern überhaupt verpflichtet sind, Taschengeld zu geben. Das hängt davon ab, wie ihr euer Familienleben nach der Trennung organisiert. Genau das schauen wir uns jetzt Schritt für Schritt an.
Wer zahlt Taschengeld, wenn das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil lebt?
In diesem Fall gibt in der Regel der Elternteil das Taschengeld, bei dem das Kind überwiegend wohnt. Das klingt erst mal überraschend, ergibt aber Sinn, sobald man versteht, wie der Unterhalt bei getrennten Eltern aufgeteilt wird. Diese Konstellation ist der klassische Alltag nach einer Trennung und heißt im Fachjargon Residenzmodell.
Wie funktioniert das Residenzmodell?
Dein Kind hat seinen Lebensmittelpunkt bei einem von euch, während der andere es regelmäßig sieht. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kümmert sich um den Alltag: Wohnen, Essen, Kleidung, Krankenvorsorge und eben auch das Taschengeld. Diese Leistungen fasst man als Naturalunterhalt zusammen. Wer sie erbringt, muss keinen zusätzlichen Barunterhalt zahlen.
Der andere Elternteil leistet seinen Beitrag in Geldform und zahlt monatlichen Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Beide tragen also ihren Teil, nur auf unterschiedliche Weise: einer durch Betreuung im Alltag, der andere durch Geld.
Muss der zahlende Elternteil zusätzlich Taschengeld geben?
Nach der Systematik von Finanztip gehört Taschengeld zum Naturalunterhalt des betreuenden Elternteils, nicht zum Barunterhalt des anderen. Wer bereits den Tabellenunterhalt zahlt, erfüllt damit seinen Geldbeitrag. Eine ausdrückliche Regel, ob der barunterhaltspflichtige Elternteil darüber hinaus Taschengeld schuldet, gibt es in den vorliegenden Quellen nicht. Sicher ist nur die Zuordnung: Taschengeld läuft üblicherweise über den Haushalt, in dem das Kind lebt.
Das heißt nicht, dass der andere Elternteil dem Kind nichts geben darf. Ein kleiner Extra-Betrag zum Geburtstag oder für einen Kinobesuch ist eine schöne Geste. Eine feste Pflicht dazu lässt sich aus den Quellen aber nicht ableiten.
Wie viel Barunterhalt steht dem Kind laut Düsseldorfer Tabelle zu?
Die Höhe des Barunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die seit dem 1. Januar 2026 gilt. Sie ist eine bundesweit anerkannte Richtlinie und staffelt die Beträge nach dem Alter deines Kindes und dem Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils. Unterschieden werden vier Altersstufen und fünfzehn Einkommensgruppen.
Der Ausgangspunkt sind die Mindestbedarfssätze. Sie zeigen dir, mit welchem Betrag die Rechnung startet, bevor Kindergeld und weitere Faktoren dazukommen. Für Familien mit knapperem Budget ist die erste Einkommensgruppe maßgeblich, sie endet bei einem Nettoeinkommen bis 2.100 Euro.
| Altersstufe | Mindestunterhalt 2026 | Zum Vergleich 2025 |
|---|---|---|
| bis zum 6. Geburtstag | 486 Euro | 482 Euro |
| bis zum 12. Geburtstag | 558 Euro | 554 Euro |
| bis zum 18. Geburtstag | 653 Euro | 649 Euro |
Diese Werte sind Mindestsätze. Verdient der zahlende Elternteil mehr, klettert der Betrag in den höheren Einkommensgruppen entsprechend nach oben. Gegenüber dem Vorjahr müssen barunterhaltspflichtige Eltern pro Kind zwischen vier und fünf Euro mehr zahlen.
Wie wird das Kindergeld angerechnet?
Das Kindergeld steht rechtlich beiden Eltern je zur Hälfte zu, wird aber komplett an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind wohnt. Deshalb darf der zahlende Elternteil die Hälfte des Kindergeldes vom Tabellenbetrag abziehen. 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind, die anrechenbare Hälfte sind also 129,50 Euro. Wer über die Höhe des Kindergeldes für mehrere Kinder nachdenkt, findet dort weitere Beträge im Überblick.
Das reduziert die tatsächliche Zahlung spürbar. Genauso wichtig ist der Selbstbehalt, der dem zahlenden Elternteil sein eigenes Existenzminimum sichert. Für einen erwerbstätigen Elternteil liegt er 2026 bei 1.450 Euro im Monat, bei fehlender Erwerbstätigkeit bei 1.200 Euro, worin bis zu 520 Euro für Wohnkosten enthalten sind.
Fällig ist der Unterhalt immer im Voraus, jeweils zum Ersten des Monats, damit der laufende Bedarf deines Kindes gedeckt ist. Wenn dir die Rechnerei mit Kindergeld und Selbstbehalt zu verworren wird, meld dich gerne bei mir. Meistens ist es klarer, als es auf den ersten Blick aussieht.
Wie läuft es mit dem Taschengeld im Wechselmodell?
Beim Wechselmodell lebt dein Kind zu etwa gleichen Teilen bei euch beiden. Als Richtwert nennt Finanztip jeweils rund 15 Betreuungstage im Monat. Damit erbringen beide Elternteile Naturalunterhalt im Alltag, und Taschengeld gehört genau dazu. Beide können es also geben.
Wie wird der Barunterhalt beim Wechselmodell berechnet?
Hier zahlt nicht mehr einfach einer an den anderen. Stattdessen wird der Barunterhalt anteilig verteilt, nach einem Modell, das der Bundesgerichtshof entwickelt hat. Die Einkommen beider Eltern werden zusammengerechnet, die Beiträge dann anteilig zugeordnet.
Das Berechnungsmodell folgt mehreren Schritten, die aufeinander aufbauen.
- Die Nettoeinkommen beider Eltern werden zusammengerechnet.
- Aus der Düsseldorfer Tabelle wird der passende Unterhaltsbetrag für das Alter abgelesen.
- Mehrkosten durch die gemeinsame Betreuung, etwa ein zweites Kinderzimmer oder Fahrtkosten, kommen hinzu.
- Von jedem Einkommen wird der angemessene Selbstbehalt von 1.750 Euro abgezogen.
- Aus dem Rest ergibt sich der Haftungsanteil jedes Elternteils.
- Kindergeld und bereits erbrachte Leistungen werden angerechnet, sodass nur eine Unterhaltsspitze verbleibt.
Am Ende zahlt also nur ein Elternteil die verbleibende Differenz an den anderen aus. Die Mehrkosten für das doppelte Kinderzimmer und die Fahrten fließen dabei ausdrücklich mit ein, Kosten für die Nachmittagsbetreuung dagegen nicht.
Beide dürfen Taschengeld geben
Wie das Taschengeld im Wechselmodell konkret verteilt wird, sagen die Quellen nicht ausdrücklich. Da Taschengeld zum Naturalunterhalt gehört und beide Eltern diesen leisten, kann jeder von euch Taschengeld geben, ohne dass sich die Unterhaltsberechnung dadurch zwingend ändert. Wichtig ist nur, dass ihr euch abstimmt, damit euer Kind nicht am Ende doppelt oder gar nicht bedacht wird.
Bei welchen Kosten muss sich der Vater über den Tabellenunterhalt hinaus beteiligen?
Der Tabellenunterhalt soll den gesamten Lebensbedarf deines Kindes abdecken, also den ganz normalen Alltag mit Wohnen, Essen, Kleidung und dem üblichen Konsum. Grundsätzlich sind beide Eltern verpflichtet, den Lebensunterhalt und die erste Ausbildung ihres Kindes sicherzustellen. Einen Überblick, wie viel Geld ein Kind monatlich kostet, hilft dir, den Bedarf realistisch einzuschätzen.
Was sagen die Quellen zu Sonder- und Mehrbedarf?
Ehrlich gesagt: erstaunlich wenig. Begriffe wie Sonderbedarf oder Mehrbedarf, etwa für Klassenfahrten, Sportverein oder besondere Krankheitskosten, werden in den vorliegenden Quellen nicht ausdrücklich geregelt. Nur beim Wechselmodell ist von Mehrkosten die Rede, konkret vom zweiten Kinderzimmer und den Fahrtkosten. Diese Mehrkosten sind aber etwas anderes als die juristischen Kategorien Sonder- und Mehrbedarf.
Aus den vorhandenen Informationen lässt sich deshalb keine feste Verteilung zusätzlicher Kosten ableiten. Wie genau sich ein Vater über den Tabellenunterhalt hinaus an Schulkosten oder Vereinsbeiträgen beteiligen muss, ist aus den Quellen nicht belastbar zu beantworten.
Wann lohnt sich eine individuelle Beratung?
Genau bei diesen offenen Punkten wird es individuell. Wenn größere Zusatzkosten anstehen und ihr euch unsicher seid, wer welchen Anteil trägt, ist eine persönliche rechtliche Beratung sinnvoll. Ich möchte dir hier bewusst nichts vorgaukeln, was die Quellen nicht hergeben. Was den Vermögensaufbau für dein Kind angeht, bin ich gerne für dich da. Bei speziellen unterhaltsrechtlichen Streitfragen ist eine spezialisierte Rechtsberatung der richtige Weg.
Wie viel Taschengeld ist angemessen?
Bei der Höhe helfen dir die Empfehlungen von Finanztip als Orientierung, angepasst an eure finanzielle Situation. Verbindliche Vorgaben gibt es nicht, und das ist auch gut so. Taschengeld ist ein Lernwerkzeug, kein starrer Rechenposten. Für jüngere Kinder wird bewusst mit kleinen Wochenbeträgen gestartet, weil Kinder bis etwa neun Jahre noch Schwierigkeiten haben, weit in die Zukunft zu planen.
Diese Beträge dienen dir als Ausgangspunkt für die jüngeren Jahrgänge.
| Alter des Kindes | Empfohlenes Taschengeld |
|---|---|
| unter 6 Jahren | 1 bis 2 Euro pro Woche |
| 6 bis 7 Jahre | 2 bis 3 Euro pro Woche |
| 8 bis 9 Jahre | 3 bis 4 Euro pro Woche |
Ab dem zehnten Geburtstag empfiehlt Finanztip, auf eine monatliche Auszahlung umzustellen. Wenn du wissen willst, wie viel Taschengeld mit 10 Jahren okay ist, findest du dort passende Richtwerte. Mit diesem monatlichen Taschengeld soll sich dein Kind Dinge leisten dürfen, die es sonst nicht einfach so bekäme, zum Beispiel Spielzeug, einen Kinobesuch oder Kleidung. So lernt es früh, ein Budget über einen längeren Zeitraum einzuteilen.
Warum ist ein eigenes Konto so wertvoll?
Ein eigenes Konto, auf das das monatliche Taschengeld überwiesen wird, ist ein wunderbarer nächster Schritt. Dein Kind sieht seinen Kontostand, lernt grundlegende Buchführung und entwickelt ein echtes Gefühl dafür, wie Geld kommt und geht. Ob und wie ein Elternteil ein Konto fürs Kind eröffnen kann, klärt sich dabei schnell. Die Verbraucherzentrale betont genau das: Kinder verstehen Preise und Verhältnismäßigkeiten viel besser, wenn sie selbst mit Geld umgehen dürfen, statt es nur erklärt zu bekommen.
Wie stimmt ihr euch zwischen den Haushalten ab?
Das ist der Punkt, an dem es als getrennte Eltern menschlich wird. Die Quellen geben keine feste Regel vor, wie ihr Taschengeld zwischen euren Haushalten abstimmen sollt oder ob jeder autonom entscheidet. Auch die Frage, ob ein Elternteil das vom anderen gegebene Taschengeld verwalten darf, bleibt offen. Genau deshalb ist ein einfaches Gespräch Gold wert.
Ein paar Punkte helfen euch, das ruhig und ohne Reibung zu regeln.
- Einigt euch auf einen gemeinsamen Betrag und Rhythmus, damit euer Kind zwischen den Haushalten kein Ungleichgewicht erlebt.
- Klärt, wer das Taschengeld überweist oder auszahlt, gerade wenn ein eigenes Konto im Spiel ist.
- Sprecht darüber, wofür das Taschengeld gedacht ist, damit die Erwartungen in beiden Haushalten gleich sind. Auch die Frage, was Kinder vom Taschengeld selbst bezahlen, gehört in dieses Gespräch.
Am Ende geht es nicht darum, jeden Cent bürokratisch zu verrechnen, sondern deinem Kind Verlässlichkeit zu geben. Wenn ihr an einem Strang zieht, merkt dein Kind vor allem eins: Auch wenn ihr euch getrennt habt, seid ihr euch bei den wichtigen Dingen einig. Und das ist das schönste Signal, das du ihm mitgeben kannst.
Häufige Fragen
Lasse ist Gründer von SmartKidsInvest und seit über 10 Jahren Finanzberater mit Fokus auf Familien. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie jede Familie versteht – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck.






