Viele Eltern, die selbstständig sind oder gut verdienen, stellen sich gerade genau diese Frage: Kann ich die neue geförderte Altersvorsorge ab 2027 nutzen und trotzdem meine Rürup-Rente weiterlaufen lassen? Ja, das geht problemlos. Beide Produkte gehören zu unterschiedlichen Schichten der Altersvorsorge und blockieren sich gegenseitig nicht, sie ergänzen sich.
Altersvorsorgedepot und Rürup-Rente gleichzeitig nutzen
Du kannst beide gleichzeitig besparen. Das Altersvorsorgedepot, das ab dem 1. Januar 2027 starten soll, und die Rürup-Rente laufen völlig unabhängig voneinander, weil sie in unterschiedlichen Paragrafen geregelt sind. Die Rürup-Rente wird über § 10 EStG als Sonderausgabe abgezogen. Das geplante Altersvorsorgedepot fällt unter § 10a beziehungsweise Abschnitt XI EStG und wird über Zulagen und Sonderausgabenabzug gefördert. Zwei verschiedene Fördertöpfe, zwei verschiedene Höchstbeträge, der eine kürzt den anderen nicht.
Zwei Schichten der Altersvorsorge, einfach erklärt
Die deutsche Altersvorsorge ist in drei Schichten aufgebaut. Die Rürup-Rente sitzt in der ersten Schicht, der Basisversorgung, direkt neben der gesetzlichen Rente und den Versorgungswerken. Das Altersvorsorgedepot gehört in die dritte Schicht, die private geförderte Vorsorge, wo früher die Riester-Rente zu Hause war.
Weil beide in unterschiedlichen Schichten angesiedelt sind, kommen sie sich nicht in die Quere. Mit Rürup sicherst du eine steuerlich stark geförderte, lebenslange Rentenbasis, mit dem Altersvorsorgedepot baust du zusätzlich einen flexibleren, vererbbaren Baustein auf. Ob sich in deinem Fall sogar zwei Depots gleichzeitig anbieten, schauen wir uns gern gemeinsam an.
Ein bestehender Rürup-Vertrag wandert nicht ins Depot
Deinen Rürup-Vertrag kannst du nicht ins Altersvorsorgedepot übertragen. Das Bundesfinanzministerium stellt in seinen FAQ klar, dass eine Übertragung von einem Basisrentenvertrag zu einem Altersvorsorgevertrag nicht vorgesehen ist. Anders als Riester-Verträge, die freiwillig ins neue System überführt werden können, bleibt Rürup eigenständig bestehen. Beide Verträge einfach parallel weiterlaufen zu lassen ist ohnehin der Plan.
Was unterscheidet Altersvorsorgedepot und Rürup-Rente?
Das geplante Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot ohne Kapitalgarantie, das bewusst auf Renditechancen mit Aktien, Fonds und ETFs setzt. Nach dem Gesetzentwurf, der im März 2026 im Bundestag beschlossen wurde und ab 2027 gelten soll, bekommst du Zulagen und kannst in der Auszahlphase flexibel wählen, zwischen einer lebenslangen Rente oder einem Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr. Sogar eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent zu Beginn ist vorgesehen.
Die Rürup-Rente ist eine steuerlich stark geförderte Basisrente. Ihr großer Trumpf sind die hohen absetzbaren Beträge, ihr Preis dafür ist wenig Flexibilität. Sie zahlt ausschließlich eine lebenslange Leibrente, es gibt keine Kapitalauszahlung, und das angesparte Geld ist ohne Zusatzbausteine nicht frei vererbbar. Dafür ist sie in der Ansparphase in der Regel pfändungssicher, was gerade für Selbstständige ein echtes Argument sein kann.
| Altersvorsorgedepot (ab 2027 geplant) | Rürup-Rente | |
|---|---|---|
| Schicht | Dritte Schicht, private geförderte Vorsorge | Erste Schicht, Basisversorgung |
| Förderung | Zulagen plus Sonderausgabenabzug | Nur Sonderausgabenabzug |
| Geförderter Höchstbeitrag pro Jahr | 1.800 Euro Eigenbeitrag plus Zulagen | bis 30.826 Euro (Ledige), 61.652 Euro (Paare) im Jahr 2026 |
| Auszahlung | Leibrente oder Auszahlplan, Teilkapital bis 30 Prozent | Ausschließlich lebenslange Leibrente |
| Vererbbarkeit | Restkapital beim Auszahlplan vererbbar | Nur über Zusatzbausteine |
Der Unterschied bei den absetzbaren Beträgen ist erheblich. Rürup liefert den großen Steuerhebel, das Depot die Flexibilität und die Zulagen, und genau darin liegt die Stärke der Kombination.
Wie ergänzt sich die Förderung beider Produkte steuerlich?
Beim Altersvorsorgedepot läuft die Förderung über zwei Wege. Zum einen gibt es Zulagen: die Grundzulage von 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Beitrag und 25 Prozent auf den Beitragsteil bis 1.800 Euro, macht maximal 540 Euro pro Jahr. Dazu kommen 300 Euro Kinderzulage pro Kind und ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für Sparer unter 25. Zum anderen wirkt der Sonderausgabenabzug, und über die Günstigerprüfung bekommst du am Ende automatisch die für dich vorteilhaftere Variante.
Bei der Rürup-Rente gibt es keine Zulagen. Hier zählt allein der Sonderausgabenabzug, und wie viel dir das bringt, hängt direkt von deinem Grenzsteuersatz ab. Je höher deine Steuerlast, desto stärker der Effekt, weshalb Rürup gerade für Gutverdiener so interessant ist.
Ein Rechenbeispiel für einen Selbstständigen
Nehmen wir eine selbstständige Person mit einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent. Sie zahlt 1.800 Euro ins Altersvorsorgedepot und bekommt die volle Grundzulage von 540 Euro, insgesamt landen also 2.340 Euro im Depot. Zusätzlich fließen 20.000 Euro in die Rürup-Rente.
Diese 20.000 Euro lassen sich im Rahmen des Höchstbetrags von 30.826 Euro voll als Sonderausgaben absetzen. Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz sind das rund 8.400 Euro Steuerersparnis, allein im Erwerbsjahr. Dazu kommen die Zulagen aus dem Depot und die steuerfreie Ertragsbildung während der Ansparphase. Wie stark dieser Effekt bei dir ausfällt, kannst du dir mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner für Kosten und Steuern veranschaulichen. Dieser doppelte Hebel macht die Kombination so wirkungsvoll.
Im Ruhestand unterscheiden sich dann die Einkommensströme. Die Rürup-Rente kommt als lebenslange, nachgelagert besteuerte Leibrente, während das Depot flexible Auszahlpläne und Kapitaloptionen bietet. So ist die Grundversorgung gesichert und gleichzeitig Spielraum vorhanden, etwa um größere Ausgaben zu stemmen oder Vermögen an die Kinder weiterzugeben. Klingt kompliziert? Ist es meistens weniger, als es auf den ersten Blick wirkt, und genau da helfe ich dir gern weiter.
Für wen lohnt sich die Kombination von Depot und Rürup?
Am deutlichsten profitieren Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung. Sie waren bei Riester weitgehend außen vor, dürfen aber ab 2027 das Altersvorsorgedepot nutzen und hatten mit Rürup schon immer ihr Basisinstrument. Eine typische Konfiguration: eine kräftige Rürup-Rente für den großen Steuervorteil und die lebenslange, pfändungssichere Basis, ergänzt durch 1.800 Euro im Depot für die volle Grundzulage plus Kinderzulagen.
Auch für Ärzte, Anwälte, Architekten und andere Mitglieder von Versorgungswerken passt die Kombination gut. Ihre Pflichtbeiträge zum Versorgungswerk decken die Basisversorgung teilweise ab, Rürup ergänzt sie steuerlich, und das Altersvorsorgedepot bringt Kapitalflexibilität und Zulagen dazu.
Ob und in welchem Verhältnis sich die Kombination für dich rechnet, hängt stark von deiner Situation ab. Diese Gruppen profitieren besonders:
- Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung, die Zulagen und Steuerhebel gemeinsam nutzen wollen
- Mitglieder von Versorgungswerken, die ihre Rentenlücke zusätzlich schließen möchten
- Angestellte mit hohem Einkommen und Spielraum bei den Basis-Höchstbeträgen
- Familien mit Kindern und Geringverdiener, für die vor allem die Zulagen im Depot attraktiv sind
Für Familien mit Kindern und Menschen mit kleinerem Einkommen ist die Rechnung oft eine andere. Da die Rürup-Steuerersparnis bei niedrigem Steuersatz überschaubar bleibt, steht meist das Altersvorsorgedepot mit seinen Zulagen im Vordergrund. Bei 1.800 Euro Beitrag und zwei Kindern kommst du auf 540 Euro Grundzulage plus 600 Euro Kinderzulage, also 1.140 Euro Förderung im Jahr, ganz unabhängig vom Steuersatz.
Rürup-Abschluss 2026 oder auf das Depot warten?
Das kommt auf deine Steuerlast und deinen Flexibilitätsbedarf an. Für einen frühen Rürup-Einstieg 2026 spricht vor allem eine hohe Steuerbelastung. Als Gutverdiener kannst du schon im Steuerjahr 2026 Beiträge bis 30.826 Euro (Ledige) absetzen und startest damit direkt in den Aufbau deiner lebenslangen Basisrente. Die Reform der privaten Altersvorsorge betrifft Rürup ohnehin nicht negativ, durch das Wachstumschancengesetz hat sich die steuerliche Position der Basisrente in der Auszahlphase sogar verbessert.
Fürs Abwarten sprechen Renditeorientierung und der Wunsch nach Flexibilität. Die Verbraucherzentrale rät ausdrücklich, die Konditionen des staatlich organisierten Standarddepots abzuwarten, bevor man überstürzt abschließt. Dieses Standarddepot soll eine Kostenobergrenze von 1,0 Prozent Effektivkosten haben und eine einfache, breit gestreute Anlage bieten. Wer sich vorab einen Überblick über die Kosten vom Altersvorsorgedepot verschafft, fährt oft besser damit, ab 2027 renditestark und flexibel im Depot vorzusorgen.
Eine kombinierte Zeitplanung ist übrigens auch möglich: 2026 mit Rürup starten, um die Steuerersparnis mitzunehmen, und ab 2027 das Altersvorsorgedepot ergänzen. Wichtig ist dabei nur, dass dein Budget beides trägt und genug Liquidität für andere Lebensziele übrig bleibt.
An diesen Punkten kannst du deine Entscheidung festmachen:
- Hohe Steuerlast heute spricht eher für einen frühen Rürup-Einstieg
- Starker Wunsch nach Flexibilität und Vererbbarkeit spricht fürs Warten aufs Depot
- Kinder und moderates Einkommen rücken die Zulagen des Depots in den Fokus
- Junges Alter und unklare Berufsplanung sprechen gegen die frühe Verrentungsbindung von Rürup
Am Ende ist das eine sehr persönliche Abwägung zwischen Steuervorteil, Sicherheit und Flexibilität. Wenn du magst, gehen wir deine Zahlen gemeinsam durch und finden heraus, welche Reihenfolge und welches Verhältnis für dich und deine Familie am meisten Sinn ergibt.
Häufige Fragen
Lasse ist Gründer von SmartKidsInvest und seit über 10 Jahren Finanzberater mit Fokus auf Familien. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie jede Familie versteht – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck.






