Ein eigenes Konto für dein Kind, auf dem die Geldgeschenke von Oma und Opa landen, das Taschengeld verwaltet wird und dein Nachwuchs später selbst die erste Karte in der Hand hält, ist heute schnell eingerichtet. Fast alle großen Banken bieten kostenlose Kinderkonten an, du hast also echte Auswahl. Damit du dich zwischen DKB, ING, Commerzbank und Co. leichter zurechtfindest, gehen wir gemeinsam durch, welche Bank was bietet und worauf es ankommt.
Was ist ein Kinderkonto und wie funktioniert es?
Ein Kinderkonto läuft auf den Namen deines Kindes, wird aber bis zur Volljährigkeit von dir als Elternteil geführt und kontrolliert. Dein Kind bekommt das Gefühl eines eigenen Kontos, während du im Hintergrund alle Fäden in der Hand behältst. Rechtlich sitzt du als gesetzlicher Vertreter am Steuer, dein Kind fährt aber schon mal probeweise mit.
Kinderkonten werden ausnahmslos auf Guthabenbasis geführt. Es gibt keinen Dispo und keine Möglichkeit, das Konto zu überziehen. Ist zu wenig Geld auf dem Konto, scheitert das Bezahlen mit der Karte, mehr passiert nicht. Dein Kind kann also niemals Schulden machen, was rechtlich sogar so gewollt ist.
Vom Sparbuch ab Geburt bis zum Jugendgirokonto
Ein Kinderkonto wächst mit deinem Kind mit. Je nach Alter und Reife übernimmt es unterschiedliche Aufgaben, und du entscheidest, wann welche Funktion dazukommt. Viele Banken bilden dabei drei Stufen ab:
- Ansparkonto ab Geburt – ein reines Guthabenkonto, auf dem Geldgeschenke gesammelt werden, oft verzinst, noch ohne Karte für das Kind.
- Taschengeldkonto ab etwa 7 Jahren – hier darf dein Kind mit deiner Zustimmung erstmals selbst Geld abheben und bekommt auf Wunsch eine Debitkarte.
- Jugendgirokonto – funktioniert fast wie ein Erwachsenenkonto mit Überweisungen, Online-Banking und bargeldlosem Bezahlen, aber weiterhin ohne Dispo und unter deiner Aufsicht.
Du kannst also bereits zur Geburt starten und dem Kind Schritt für Schritt mehr Rechte einräumen, wenn es soweit ist. Wenn du daneben auch ans Ansparen denkst, hilft es zu wissen, wie viel Geld man pro Monat für Kinder sparen sollte.
Warum gehört das Geld immer dem Kind?
Das Guthaben auf einem Kinderkonto gehört rechtlich immer deinem Kind, egal wer es eingezahlt hat und wie alt das Kind ist. Ob du selbst überweist oder die Großeltern etwas dazugeben, das Geld wird zum Vermögen des Kindes.
Das hat eine klare Konsequenz: Du darfst dieses Geld nicht für eigene Zwecke nutzen, also nicht für den nächsten Urlaub oder ein neues Dach. Als Elternteil verwaltest du das Vermögen treuhänderisch im Interesse deines Kindes. Diese Zuordnung ist übrigens auch steuerlich und beim Thema Sozialleistungen relevant, dazu später mehr.
Bei welcher Bank kannst du ein Konto für dein Kind eröffnen?
In Deutschland bieten viele Banken kostenlose Kinderkonten an, von Direktbanken wie DKB und ING bis zu Filialbanken wie Commerzbank, Postbank, den Volksbanken Raiffeisenbanken und Sparkassen. Welche Bank sich am besten für ein Kinderkonto eignet, hängt vor allem davon ab, ab welchem Alter du starten möchtest, ob du alles digital erledigen willst und wie der Übergang ins Erwachsenenkonto geregelt ist.
Damit du einen guten Überblick bekommst, schauen wir uns die wichtigsten Anbieter der Reihe nach an. Die folgenden Angaben stammen von den offiziellen Produktseiten der Banken, abgerufen am 10. August 2026. Konditionen können sich ändern, deshalb lohnt vor der Eröffnung immer ein kurzer Blick auf die aktuelle Seite.
DKB Girokonto u18: ab Geburt und komplett digital
Das Girokonto u18 der DKB kannst du bereits ab 0 Jahren eröffnen, also direkt nach der Geburt. Die Kontoführung ist unabhängig vom Alter kostenlos und ohne Geldeingangsvoraussetzung. Automatisch wird eine Visa Debitkarte auf den Namen des Kindes ausgestellt, und du entscheidest, wann du sie tatsächlich aushändigst.
Voraussetzung ist, dass du selbst ein Konto bei der DKB führst. Als Bestandskunde kannst du das Kinderkonto bequem im Online-Banking beantragen. Mit dem 18. Geburtstag wird das Konto automatisch zum regulären Girokonto. Der Aktivstatus bleibt bis zum 21. Geburtstag bestehen, danach ist ein Geldeingang von 700 Euro pro Monat nötig. Kostenlos bleibt die Kontoführung bis zum 28. Geburtstag, danach fallen ohne den monatlichen Geldeingang von 700 Euro 4,50 Euro pro Monat an.
ING Girokonto Junior: bedingungslos kostenlos
Das Girokonto Junior der ING ist für Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren gedacht und bleibt bedingungslos kostenlos, auch nach dem 18. Geburtstag. Es gibt eine Visa Debitkarte und kostenlose Bargeldabhebungen an rund 58.000 Geldautomaten im In- und Euro-Ausland. Die Steuerung läuft komfortabel per App und Online-Banking.
Für die Eröffnung muss mindestens eine sorgeberechtigte Person oder das Kind selbst bereits Kunde bei der ING sein. Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Elternteile mit eigenen Zugangsdaten zustimmen. Ein Kontowechsel bei Volljährigkeit entfällt, weil das Konto einfach gebührenfrei weiterläuft.
Commerzbank StartKonto und Postbank Giro start direkt
Das StartKonto der Commerzbank kannst du für Kinder ab 7 Jahren eröffnen. Es ist bis zum 18. Lebensjahr komplett kostenlos, für Schüler, Auszubildende und Studenten bis einschließlich 27 Jahre bleibt die Kontoführung ebenfalls gebührenfrei. Die Girocard gibt es kostenlos, eine Prepaid-Kreditkarte ist ab 14 Jahren möglich. Ab dem 28. Geburtstag fallen bei Fortbestehen 9,90 Euro pro Monat an.
Das Giro start direkt der Postbank richtet sich an junge Leute von 7 bis einschließlich 21 Jahren und wird ohne Grundpreis geführt. Die Postbank Card gibt es für bis zu zwei Kontonutzer kostenlos, praktischerweise auch als Zweitkarte für dich als Elternteil. Minderjährige eröffnen das Konto gemeinsam mit den Eltern in der Filiale, eine reine Online-Eröffnung ist hier nicht möglich.
Volksbanken Raiffeisenbanken, Sparkassen und MLP
Die Volksbanken Raiffeisenbanken bieten mit dem mitwachsenden VR-MeinKonto ein besonders flexibles Modell. Von 0 bis 7 Jahren dient es als modernes Sparbuch mit Guthabenverzinsung von 0,50 Prozent bis 500 Euro, ab 7 Jahren als Taschengeldkonto mit optionaler Debitkarte und ab 12 Jahren als Jugendkonto mit erweiterten Girofunktionen. Die Kontoführung ist bis maximal zum 27. Lebensjahr kostenlos, Online-Banking und App inklusive.
Sparkassen bieten Kinderkonten regional über ihre jeweiligen Institute an, die Konditionen unterscheiden sich also je nach Standort. Die Sparkasse Münsterland Ost etwa wirbt mit einem kostenfreien Konto, das sich vom Baby bis über den Schulanfang hinaus anpasst. MLP führt Kinder- und Jugendkonten ebenfalls auf Guthabenbasis, meist kostenlos, mit gratis Girocard und einer Mastercard ab 12 Jahren für 12 Euro im Jahr.
Die wichtigsten Kinderkonten im direkten Vergleich
Um dir die Entscheidung zu erleichtern, habe ich die zentralen Eckdaten der genannten Konten gegenübergestellt. Besonders das Starteintrittsalter und die Dauer der kostenlosen Kontoführung unterscheiden sich zwischen den Anbietern deutlich. Die Tabelle gibt dir einen schnellen Überblick, ersetzt aber nicht den Blick auf die vollständigen Konditionen der jeweiligen Bank.
| Ab welchem Alter | Kostenlose Kontoführung | Karte | |
|---|---|---|---|
| DKB Girokonto u18 | ab 0 Jahren | bis 28. Geburtstag | Visa Debitkarte |
| ING Girokonto Junior | 7 bis 17 Jahre | bedingungslos, auch nach 18 | Visa Debitkarte |
| Commerzbank StartKonto | ab 7 Jahren | bis 27. Geburtstag (mit Nachweis) | Girocard, Prepaid ab 14 |
| Postbank Giro start direkt | 7 bis 21 Jahre | bis einschließlich 21 Jahre | Postbank Card |
| VR-MeinKonto | ab 0 Jahren | bis 27. Lebensjahr | Debitkarte ab 7 |
| MLP Kinderkonto | ab Geburt möglich | in der Regel kostenlos | Girocard, Mastercard ab 12 |
Wenn du bereits Kunde bei einer dieser Banken bist, ist es oft am einfachsten, das Kinderkonto direkt dort mitzuführen. Wenn du unsicher bist, welche Bank sich am besten für ein Kinderkonto eignet, meld dich gerne bei mir, dann schauen wir gemeinsam auf deine Situation.
Worauf solltest du beim Vergleich der Kinderkonten achten?
Beim Vergleich der Angebote lohnt es sich, vier Bereiche im Blick zu behalten: die Kosten, das Starteintrittsalter, den Funktionsumfang im Alltag und den Übergang ins Erwachsenenkonto. Klingt nach viel, ist aber schnell durchgegangen.
Kostenlos heißt nicht immer komplett gebührenfrei
Achte darauf, dass die Bank weder für das Konto noch für die Karte eine Grundgebühr verlangt. Das erfüllen die meisten hier vorgestellten Anbieter. Trotzdem lohnt der zweite Blick, denn Kosten können an anderer Stelle entstehen, etwa bei bestimmten Karten oder Kontoauszügen per Post.
Bei der Postbank kostet eine Zusatzkarte über die zwei kostenlosen hinaus 6 Euro pro Jahr, bei MLP die Mastercard ab 12 Jahren 12 Euro jährlich. Beim VR-MeinKonto werden Kontoauszüge per Post mit 0,87 Euro berechnet. Solche Kleinigkeiten sind kein Ausschlusskriterium, aber gut zu wissen.
Startalter, Funktionen und der Übergang ins Erwachsenenkonto
Überleg dir zuerst, ab wann du starten willst. Für ein Konto ab Geburt kommen DKB, VR-MeinKonto und MLP infrage, für Kinder ab 7 Jahren praktisch alle Anbieter. Im Alltag zählen dann eine Debitkarte, kostenloser Bargeldzugang, Überweisungen und ein Online-Banking, das ihr gemeinsam nutzen könnt.
Ein oft unterschätzter Punkt ist, wie reibungslos der Übergang ins Erwachsenenkonto abläuft. Schau dabei auf diese Fragen:
- Wird das Konto mit 18 automatisch umgestellt oder musst du aktiv werden?
- Bleibt es danach kostenlos, wie beim ING Girokonto Junior?
- Ab wann ist ein monatlicher Geldeingang nötig, wie die 700 Euro bei der DKB ab dem 21. Geburtstag?
Wenn das Konto als langfristige Lösung gedacht ist, die dein Kind auch durch Studium oder Ausbildung begleitet, ist ein gebührenfreier Übergang Gold wert.
Wer darf das Konto eröffnen und welche Rolle spielen die Eltern?
Ein Kind kann ein Konto nicht allein eröffnen, du als Elternteil musst immer zustimmen. Wenn du dich fragst, wer ein Konto für ein Kind eröffnen darf, liegt die Antwort in der Geschäftsfähigkeit: Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig und können gar keine Verträge abschließen. Ab dem 7. Geburtstag sind Kinder beschränkt geschäftsfähig, sie können Verträge schließen, brauchen dafür aber deine Zustimmung.
Brauchst du beide Elternteile oder reicht einer?
Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Elternteile der Kontoeröffnung zustimmen, auch wenn ihr getrennt lebt oder unverheiratet seid. Hast du das alleinige Sorgerecht, kannst du das Konto allein eröffnen, musst das aber nachweisen, zum Beispiel durch eine Negativerklärung vom Jugendamt.
Die Banken setzen das unterschiedlich um. Die DKB verlangt die Zustimmung aller gesetzlichen Vertreter und je nach Sorgerechtskonstellation entsprechende Nachweise. Bei der ING müssen bei gemeinsamem Sorgerecht beide mit ihren eigenen Zugangsdaten zustimmen. Bei unterschiedlichen Familiennamen der Eltern kommt zusätzlich oft die Heiratsurkunde ins Spiel.
Eine Ausnahme bei eigenem Arbeitsvertrag
Es gibt einen Sonderfall, der vor allem für Jugendliche mit Ausbildung oder Nebenjob relevant ist. Hat dein Kind ab dem 7. Geburtstag einen eigenen Arbeitsvertrag, dem ihr als Eltern zugestimmt habt, darf es ein Konto sogar ohne eure erneute Zustimmung eröffnen. Dazu bringt es einfach den Arbeitsvertrag zur Kontoeröffnung mit.
Diese Regelung ist praktisch, wenn der Lohn direkt auf ein eigenes Konto fließen soll. Für die meisten Familien bleibt es aber beim Normalfall: Du eröffnest das Konto und behältst als gesetzlicher Vertreter die Kontrolle, während dein Kind schrittweise mehr Eigenverantwortung übernimmt.
Welche Unterlagen brauchst du und wie läuft die Eröffnung ab?
Für die Eröffnung brauchst du in der Regel einen Identitätsnachweis deines Kindes, die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes sowie deine eigenen Ausweisdokumente. Bei jüngeren Kindern ohne Ausweis wird die Identität meist über eine Kopie der Geburtsurkunde nachgewiesen.
Damit du beim Termin nichts vergisst, stell dir diese Unterlagen zusammen:
- Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde des Kindes
- Steuer-Identifikationsnummer des Kindes
- Ausweisdokumente von dir und gegebenenfalls dem zweiten Elternteil
- Sorgerechtsnachweis bei gemeinsamem oder alleinigem Sorgerecht
- bei manchen Banken ein bereits bestehendes Konto von dir beim selben Institut
Ein Hinweis vorab: Die ING akzeptiert für die Identifikation des Kindes ausdrücklich keine Geburtsurkunde, sondern nur einen Personalausweis oder Reisepass. Solche Details unterscheiden sich von Bank zu Bank, deshalb lohnt ein Blick auf die jeweilige Seite, bevor du loslegst.
Online bei Direktbanken, in der Filiale bei den anderen
Bei Direktbanken wie DKB und ING läuft die Eröffnung weitgehend digital ab. Als Bestandskunde beantragst du das Kinderkonto im Online-Banking oder in der App, lädst die Unterlagen hoch und der zweite Elternteil stimmt bei gemeinsamem Sorgerecht online zu.
Bei Postbank und Commerzbank läuft die Eröffnung für Minderjährige über die Filiale, wo ihr euch per Video- oder PostIdent legitimiert. Die Volksbanken Raiffeisenbanken eröffnen Kinderkonten ebenfalls in der Filiale, mit persönlicher Beratung vor Ort. Ob du lieber alles digital erledigst oder den persönlichen Kontakt schätzt, ist am Ende Geschmackssache.
Limits und Regeln gemeinsam mit dem Kind festlegen
Nach der Eröffnung geht es an die Feinabstimmung. Bei vielen Banken kannst du festlegen, bis zu welchem Limit dein Kind über das Guthaben verfügen darf, und entscheiden, wann Überweisungsfunktionen freigeschaltet werden. Beim VR-MeinKonto bestimmst du das Verfügungslimit sogar bis zur Volljährigkeit.
Nimm dir die Zeit, gemeinsam mit deinem Kind klare Regeln zu vereinbaren, etwa einen wöchentlichen Höchstbetrag oder wie ihr mit Online-Käufen umgeht. Schaut regelmäßig zusammen auf die Kontoauszüge. Das ist der beste Weg, damit dein Kind aus kleinen Fehlern lernt, solange sie noch klein sind.
Wie viel Geld darf auf ein Kinderkonto und was ist steuerlich zu beachten?
Grundsätzlich darf beliebig viel Geld auf ein Kinderkonto, es gibt keine feste Obergrenze. Interessant wird es bei größeren Beträgen, weil dann die Schenkungssteuer und die steuerliche Behandlung von Zinsen ins Spiel kommen. Das ist alles gut machbar, wenn man die Freibeträge kennt.
Schenkungsfreibeträge geben viel Spielraum
Wenn du deinem Kind Geld überweist, ist das rechtlich eine Schenkung. Pro Elternteil gilt dabei ein Freibetrag von 400.000 Euro, gerechnet über jeweils zehn Jahre. Solange die Summe aller Schenkungen eines Elternteils innerhalb von zehn Jahren darunter bleibt, fällt keine Schenkungssteuer an.
Für Großeltern gilt ein Freibetrag von 200.000 Euro pro Enkelkind innerhalb von zehn Jahren. Das gibt eurer Familie enormen Spielraum, um langfristig Vermögen für dein Kind aufzubauen, ohne dass Steuer anfällt. Wenn Großeltern gezielt vorsorgen wollen, lohnt sich auch ein Blick darauf, wie ein Kinderdepot für Enkelkinder funktioniert. Diese Freibeträge sind nicht an ein bestimmtes Konto gebunden, sondern an das Verwandtschaftsverhältnis.
Sparerpauschbetrag, Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung
Dein Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr, der nicht auf deinen angerechnet wird. Richtest du für das Kinderkonto einen eigenen Freistellungsauftrag ein, bleiben Zinsen und andere Kapitalerträge bis zu dieser Höhe steuerfrei. Alle gesetzlichen Vertreter müssen dafür unterschreiben.
Noch besser ist bei Kindern oft eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung, kurz NV-Bescheinigung. Sie lohnt sich, wenn die gesamten Einkünfte deines Kindes voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag liegen, der 2026 bei 12.348 Euro liegt. Mit der NV-Bescheinigung bleiben alle Kapitalerträge steuerfrei, auch die über 1.000 Euro. Wenn du diese Freibeträge geschickt nutzen willst, um mit ETFs für dein Kind nahezu steuerfrei zu sparen, gehen wir das gerne gemeinsam durch, meistens ist es einfacher, als es auf den ersten Blick scheint.
Kinderkonto beim Bürgergeld und Einlagensicherung
Wenn eure Familie Bürgergeld bezieht, ist das Kinderkonto ein echter Vorteil. Dein Kind hat einen eigenen Vermögensfreibetrag, und weil das Konto auf seinen Namen läuft und das Geld ihm gehört, wird es nicht auf euren Bürgergeldsatz angerechnet, solange die geltenden Grenzen eingehalten werden. Im Zweifel sprichst du das am besten kurz mit dem Jobcenter oder einer Sozialberatung durch.
Um die Sicherheit des Guthabens musst du dir keine Sorgen machen. Wie jedes Bankkonto in Deutschland unterliegt auch das Kinderkonto der gesetzlichen Einlagensicherung, die Guthaben bis 100.000 Euro pro Bank und Einleger schützt. Dein Kind zählt als eigener Einleger, das reicht für praktisch alle Kinderkonten locker aus.
Häufige Fragen
Lasse ist Gründer von SmartKidsInvest und seit über 10 Jahren Finanzberater mit Fokus auf Familien. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie jede Familie versteht – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck.






