Sind Kinderdepots steuerfrei?
Kinderdepots sind nicht automatisch steuerfrei, lassen sich aber in der Praxis fast immer komplett steuerfrei führen. Der Grund: Kinder haben dieselben Freibeträge wie Erwachsene, nutzen sie aber kaum aus. Mit Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung bleiben Kapitalerträge bis rund 13.000 Euro pro Jahr steuerfrei.
Eltern fragen mich oft, ob ein Depot auf den Namen des Kindes ein Steuertrick ist. Die Antwort liegt dazwischen. Ein Kinderdepot folgt denselben Steuerregeln wie jedes andere Depot. Der Vorteil entsteht erst dadurch, dass Dein Kind seine Freibeträge in voller Höhe für Kapitalerträge nutzen kann.
Warum gelten Kinder steuerlich als eigene Personen?
Kinder sind eigene Steuerpflichtige und haben genau wie Erwachsene eigene Freibeträge. Das ist der Kern, warum ein Kinderdepot steuerlich so attraktiv ist.
Drei Bausteine bestimmen, wie viel steuerfrei bleibt:
- Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr, der mit Freistellungsauftrag automatisch alle Kapitalerträge abdeckt
- Grundfreibetrag von rund 12.000 Euro, der für das zu versteuernde Einkommen gilt
- Kleine zusätzliche Pauschalen wie der Sonderausgaben-Pauschbetrag
Solange Dein Kind kein nennenswertes eigenes Einkommen aus Job oder Ausbildung hat, bleibt der Grundfreibetrag ungenutzt. Diesen freien Rahmen kannst Du für Kapitalerträge verwenden. Zusammen ergibt das rund 13.000 Euro steuerfrei mögliche Kapitalerträge pro Jahr.
Wann läuft das Kinderdepot in der Praxis steuerfrei?
In der Praxis ist ein Kinderdepot dann faktisch steuerfrei, wenn die gesamten Kapitalerträge innerhalb der Freibeträge bleiben und die Formalitäten erledigt sind. Drei Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Die Kapitalerträge aus Dividenden und realisierten Kursgewinnen bleiben unter den Freibetragsgrenzen
- Ein Freistellungsauftrag für das Kind liegt bei der Depotbank vor
- Bei höheren Erträgen ist zusätzlich eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragt und der Bank vorgelegt
Da Kinder normalerweise kein Gehalt beziehen, bleiben ihre Kapitalerträge aus einem typischen ETF-Kinderdepot fast immer innerhalb dieser Grenzen. Genau deshalb läuft das Depot in der Praxis steuerfrei, obwohl es das von Gesetzes wegen nicht automatisch ist.
Was bringt der Freistellungsauftrag genau?
Der Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass die ersten 1.000 Euro Kapitalerträge pro Jahr direkt an der Quelle steuerfrei bleiben. Ohne ihn behält die Bank ab dem ersten Euro Ertrag Abgeltungsteuer ein.
Das ist der wichtigste und einfachste Schritt überhaupt. Du richtest den Freistellungsauftrag bei Depoteröffnung ein, gibst die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes an und trägst die vollen 1.000 Euro ein.
Vergisst Du den Freistellungsauftrag, zieht die Bank automatisch Steuern ab, die Dein Kind eigentlich nicht zahlen müsste. Das Geld holst Du dann nur über eine Steuererklärung zurück, was unnötiger Aufwand ist.
Wann brauchst Du eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung brauchst Du, sobald die Kapitalerträge die 1.000 Euro des Sparerpauschbetrags übersteigen. Mit ihr führt die Bank gar keine Abgeltungsteuer ab, solange die gesamten Einkünfte des Kindes unter dem Grundfreibetrag bleiben.
Ein Beispiel macht das greifbar. Dein Kind erzielt 8.000 Euro Kapitalerträge im Jahr und hat sonst kein Einkommen. Mit Nichtveranlagungsbescheinigung bleiben diese 8.000 Euro komplett steuerfrei, obwohl sie weit über dem Sparerpauschbetrag liegen.
Du beantragst die Bescheinigung beim Finanzamt und reichst sie bei der Bank ein. Sie gilt in der Regel drei Jahre und muss danach neu beantragt werden. Solange Dein Kind unter 1.000 Euro Erträgen pro Jahr bleibt, reicht der normale Freistellungsauftrag und Du sparst Dir den Aufwand.
Wann fällt beim Kinderdepot doch Steuer an?
Kinderdepots sind nicht per se steuerbefreit. Sie unterliegen denselben Regeln wie Erwachsenendepots, nur dass Kinder ihre Freibeträge selten ausschöpfen. In diesen Fällen fällt trotzdem Steuer an:
- Die Kapitalerträge übersteigen die Summe aus Sparerpauschbetrag und Grundfreibetrag, etwa bei sehr großen Depots oder hohen Ausschüttungen
- Das Kind hat relevante andere Einkünfte aus Ausbildungslohn oder Minijob, die den freien Teil des Grundfreibetrags reduzieren
- Es liegt weder Freistellungsauftrag noch Nichtveranlagungsbescheinigung vor, sodass die Bank automatisch Steuern einbehält
Fällt tatsächlich Steuer an, beträgt die Abgeltungsteuer 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, genau wie bei Erwachsenen. Wichtig ist, dass nur der Betrag oberhalb der Freibeträge belastet wird, nicht der gesamte Ertrag.
Wie verlagerst Du Gewinne legal ins Kinderdepot?
Du kannst Kursgewinne bewusst im Kinderdepot realisieren, damit sie innerhalb der Freibeträge steuerfrei bleiben. Genauso kannst Du Geld oder Wertpapiere ans Kind übertragen, sodass zukünftige Erträge im steuerfreien Rahmen des Kindes wachsen.
Dabei gibt es klare Grenzen, die Du beachten musst:
- Die Schenkungsfreibeträge gelten weiter, von Eltern an Kind 400.000 Euro je zehn Jahre, von Großeltern an Enkel 200.000 Euro
- Die Übertragung muss sauber dokumentiert und wirtschaftlich plausibel sein
- Eine reine Scheinverschiebung ohne echte Vermögensübertragung wird vom Finanzamt nicht anerkannt
Bei normalen Sparraten ist die Schenkungssteuer völlig irrelevant, weil Du die hohen Freibeträge praktisch nie ausschöpfst. Erst bei sehr großen Vermögen oder mehreren Schenkenden lohnt sich ein genauer Blick, am besten gemeinsam mit einem Steuerberater.
Warum ist steuerfrei nicht gleich folgenlos?
Steuerfreie Kapitalerträge sind nicht automatisch unsichtbar für andere Systeme. Auch wenn das Depot steuerlich sauber läuft, kann es an anderer Stelle relevant werden. Zwei Punkte solltest Du im Blick behalten:
- Beim BAföG zählt das Depotvermögen als eigenes Vermögen des Kindes und kann die Förderung kürzen, sobald der Freibetrag von 15.000 Euro überschritten wird
- Bei der gesetzlichen Familienversicherung können hohe Kapitalerträge die kostenfreie Mitversicherung gefährden, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden
Das sind zwei unterschiedliche Ebenen. Steuerlich kann das Kinderdepot weitgehend steuerfrei sein und gleichzeitig sozialleistungsseitig ins Gewicht fallen. Beides gehört in eine durchdachte Planung.
Worauf kommt es bei der Steuerfreiheit wirklich an?
Kinderdepots sind nicht automatisch steuerfrei, bieten aber dank Sparerpauschbetrag, Grundfreibetrag und Nichtveranlagungsbescheinigung enorme Steuervorteile. In der Praxis bleiben die allermeisten Depots vollständig steuerfrei, weil Kinder kaum anderes Einkommen haben und die Erträge selten über 13.000 Euro pro Jahr steigen.
Entscheidend ist, dass Du die Formalitäten sauber umsetzt. Freistellungsauftrag bei Depoteröffnung, Nichtveranlagungsbescheinigung bei höheren Erträgen, und die BAföG- sowie Familienversicherungsgrenzen im Hinterkopf behalten.
Damit ist die Steuerfreiheit beim Kinderdepot kein Trick, sondern die konsequente Nutzung von Rechten, die Deinem Kind ohnehin zustehen. Wenn Du wissen willst, wie Du das für Deine Familie optimal aufsetzt und dabei BAföG und Versicherung sauber mitdenkst, schauen wir gemeinsam drauf.