Vielleicht kennst du diesen Moment: Du hörst vom neuen Altersvorsorgedepot, findest die Idee mit ETFs und staatlicher Förderung erst mal richtig sympathisch, und dann kommt sofort der Gedanke „Bin ich mit meinem Einkommen überhaupt dabei?“ oder „Ist meine Familie vielleicht schon zu gut verdienend?“. Diese Sorge kannst du getrost beiseitelegen, denn beim Altersvorsorgedepot spielt dein Einkommen für den Zugang zur Grundförderung keine Rolle.
Gibt es beim Altersvorsorgedepot eine Einkommensgrenze?
Nein. Es gibt weder eine Einkommensobergrenze noch eine untere Einkommensgrenze für die staatliche Grundförderung. Egal, ob du 25.000 oder 90.000 Euro im Jahr verdienst, für die Zulage macht das keinen Unterschied. Entscheidend ist allein, wie viel du einzahlst und ob du zum förderberechtigten Personenkreis gehörst. Wenn du das grundsätzliche Konzept noch einmal in Ruhe nachlesen willst, findest du im umfassenden Überblick zum Altersvorsorgedepot alles Wichtige.
Das ist eine echte Kehrtwende gegenüber der alten Riester-Rente. Dort musstest du jedes Jahr vier Prozent deines Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen. Diese Rechnung mit dem einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag hat der Gesetzgeber komplett gestrichen.
Die Förderung ist jetzt beitragsproportional. Für jeden Euro, den du einzahlst, bekommst du einen festen Anteil vom Staat dazu, ganz ohne Blick auf deinen Gehaltszettel. Stiftung Warentest bringt es auf den Punkt: Das Einkommen spielt künftig keine Rolle mehr. Die alte, oft schwer nachvollziehbare Berechnung fällt damit weg, und du kannst viel einfacher planen.
Noch ein Hinweis zum zeitlichen Rahmen: Das Gesetz ist bereits beschlossen und Ende Mai 2026 in Kraft getreten, die Produkte selbst, also Altersvorsorgedepot, Standarddepot und Garantieprodukte, sollen aber erst ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein. Bis dahin passen die Anbieter ihre Produkte an die neuen Vorgaben an.
Wer ist förderberechtigt?
Da es keine Einkommensschranke gibt, entscheidet dein Status im deutschen Sozial- und Steuersystem darüber, ob du gefördert wirst. Das Altersvorsorgedepot knüpft an die alte Riester-Berechtigung an, öffnet den Kreis aber deutlich. Unmittelbar förderberechtigt sind alle, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten oder einen vergleichbaren Status haben.
Die wirklich große Neuerung: Auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende dürfen jetzt mitmachen, unabhängig davon, ob sie rentenversicherungspflichtig sind. Zum förderberechtigten Personenkreis gehören unter anderem:
- Angestellte und Arbeitnehmer mit rentenversicherungspflichtigem Job
- Auszubildende
- Beamte, Richter und Berufssoldaten
- Personen in Elternzeit mit Kindererziehungszeiten
- Empfänger von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld
- Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende mit steuerpflichtigen Einkünften in Deutschland
Auch wer kein eigenes Einkommen hat, muss nicht draußen bleiben. Nicht erwerbstätige Ehepartner können mittelbar gefördert werden, wenn der andere Partner unmittelbar förderberechtigt ist und beide bestimmte Mindestbeiträge leisten. So bleibt die Förderung in der Familie erhalten, auch wenn einer gerade nicht arbeitet. Keinen Anspruch haben dagegen Personen, die ausschließlich ausländisches Einkommen beziehen und in Deutschland nicht steuerpflichtig sind. Falls du unsicher bist, ob du in deiner Situation dazugehörst, meld dich gerne bei mir, das klären wir schnell gemeinsam.
Wie viel bekommst du vom Staat?
Die Grundzulage funktioniert zweistufig. Für jeden Euro, den du bis 360 Euro im Jahr einzahlst, legt der Staat 50 Cent drauf. Für jeden weiteren Euro von 361 bis 1.800 Euro gibt es 25 Cent. In der Summe kommst du damit auf maximal 540 Euro Grundzulage pro Jahr.
Besonders interessant ist die Förderquote: Kleine Beiträge werden prozentual besonders stark belohnt, was gerade dann hilft, wenn du erst mit kleinen Summen starten möchtest. Bei 360 Euro im Jahr verdoppelt der Staat praktisch die Hälfte deines Beitrags, der absolute Förderbetrag wächst mit höheren Einzahlungen dann weiter an.
| Jahresbeitrag in Euro | Grundzulage in Euro | Förderquote |
|---|---|---|
| 360 | 180 | 50 % |
| 600 | 240 | 40 % |
| 1.200 | 390 | 32,5 % |
| 1.800 | 540 | 30 % |
Für Familien wird es dann richtig spannend. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr, und die volle Kinderzulage sicherst du dir schon ab einem Eigenbeitrag von 300 Euro im Jahr, also gerade mal 25 Euro im Monat. Die Förderquote liegt hier bei 100 Prozent, jeder Euro wird verdoppelt.
Bist du unter 25 und schließt einen Vertrag ab, gibt es obendrauf einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus. Der hängt nur am Alter, nicht an der Höhe deiner Beiträge. Ein schöner Startschub für den frühen Einstieg.
Die einzige einkommensabhängige Komponente ist eine geplante höhere Förderung für Geringverdiener. Der Gesetzgeber hat angekündigt, diese Unterstützung gegenüber Riester zu erhöhen. Die genauen Beträge stehen in den amtlichen Unterlagen noch nicht abschließend fest, weshalb ich sie hier bewusst als geplant und nicht als feste Zusage behandle. Wenn du die verschiedenen Beträge einmal für deine Situation durchspielen möchtest, hilft dir der Rechner für Kosten und Steuern beim Durchrechnen.
Wie viel musst du mindestens einzahlen und wo liegt das Maximum?
Nach unten gibt es eine gewisse Untergrenze, damit ein Vertrag als zulageberechtigt gilt. In den amtlichen Regierungsdokumenten ist für das neue Altersvorsorgedepot allerdings noch kein fester Euro-Mindestbeitrag ausdrücklich benannt. Im alten Riester-System lag der Sockel für mittelbar Berechtigte bei 120 Euro pro Jahr, und viele Verbraucherinformationen gehen von einem ähnlichen Mindestbeitrag aus. Weil das in den offiziellen Quellen nicht eindeutig festgeschrieben ist, betrachte ich diese Zahl vorsichtig. Wie stark laufende Gebühren dein Ergebnis beeinflussen, solltest du dabei ebenso im Blick behalten wie bei den Kosten des Altersvorsorgedepots.
Nach oben gibt es zwei relevante Grenzen. Zulagengefördert werden deine Beiträge bis 1.800 Euro pro Jahr, das ergibt die maximale Grundzulage von 540 Euro. Insgesamt einzahlen darfst du aber bis zu 6.840 Euro pro Jahr. Alles zwischen 1.800 und 6.840 Euro bringt zwar keine zusätzliche Zulage, kann aber weiterhin steuerlich begünstigt sein.
Diese Höchstbeträge sind keine Einkommensgrenze. Sie sagen nichts darüber aus, ob du überhaupt gefördert wirst, sondern nur, bis zu welcher Summe du einzahlen und Förderung bekommen kannst. Egal wie hoch dein Gehalt ist, jeder Förderberechtigte kann bis 1.800 Euro zulagengefördert und bis 6.840 Euro insgesamt einzahlen.
Ist das Altersvorsorgedepot steuerfrei?
Während der Ansparphase ja, in dem Sinne, dass deine Erträge im Depot nicht der Abgeltungsteuer unterliegen. Dividenden und Kursgewinne aus deinen Fonds und ETFs bleiben unangetastet und können voll weiterarbeiten. Über viele Jahre ist das ein enormer Hebel, weil dein Kapital ungeschmälert wächst.
Dauerhaft steuerfrei bleibt es allerdings nicht. Im Rentenalter greift die nachgelagerte Besteuerung: Die Auszahlungen versteuerst du dann, meist zu einem niedrigeren Steuersatz als im Berufsleben. Du verschiebst die Steuer also in eine Phase, in der sie dich in der Regel weniger belastet. Wie das konkret abläuft, wenn du dein Kapital später abrufst, zeigt der Blick auf die Auszahlungsphase des Altersvorsorgedepots.
Zusätzlich zur Zulage kannst du deine Beiträge als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt macht dann eine Günstigerprüfung und schaut, ob die Steuerersparnis oder die Zulage für dich vorteilhafter ist, und das günstigere Ergebnis bekommst du. Diese Steuerersparnis hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab, weshalb hier das Einkommen wieder ins Spiel kommt, allerdings nur bei der Optimierung, nicht beim Zugang.
Schauen wir uns das an einem vereinfachten Beispiel an. Angenommen, du zahlst die vollen 1.800 Euro ein und hast keine Kinder. Deine Grundzulage beträgt 540 Euro. Nun kommt es auf deinen Grenzsteuersatz an.
| Jahreseinkommen | angenommener Grenzsteuersatz | Steuerersparnis auf 1.800 Euro | günstiger als Zulage? |
|---|---|---|---|
| 30.000 Euro | 30 % | rund 540 Euro | etwa gleichauf |
| 50.000 Euro | 35 % | rund 630 Euro | ja, Sonderausgabenabzug |
| 80.000 Euro | 42 % | rund 756 Euro | ja, Sonderausgabenabzug |
Bei mittleren und höheren Einkommen ist der Sonderausgabenabzug also oft attraktiver als die reine Zulage, während bei niedrigeren Einkommen die Zulage meist die stärkere Komponente bleibt. Die Beispiele sind bewusst vereinfacht und berücksichtigen nicht jedes Detail der Einkommensteuer. Wer die langfristige Perspektive mag, kann mit dem Finanzielle-Freiheit-Rechner abschätzen, wann sich der Aufbau wirklich auszahlt. Wenn du dazu Fragen hast, geh das gerne mit mir gemeinsam durch, meistens ist es einfacher, als es auf den ersten Blick wirkt.
Häufige Fragen
Lasse ist Gründer von SmartKidsInvest und seit über 10 Jahren Finanzberater mit Fokus auf Familien. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie jede Familie versteht – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck.






