Kaum ist der 18. Geburtstag deines Kindes in Sicht, taucht sie auf: die Frage, ob und wie lange das Kindergeld eigentlich weiterläuft. Die kurze Antwort ist, dass mit 18 zwar eine wichtige Schwelle erreicht ist, der Anspruch aber längst nicht automatisch endet. Ob Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder eine kurze Pause dazwischen, in vielen Fällen fließt das Kindergeld weiter, teils bis zum 25. Geburtstag. Schauen wir uns in Ruhe an, wann der Anspruch wirklich endet und worauf es dabei ankommt.
Wann endet der Anspruch auf Kindergeld?
Grundsätzlich läuft das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Bis dahin bekommst du es ganz ohne weitere Nachweise, einfach weil dein Kind noch minderjährig ist. Ab dem 18. Geburtstag gilt das nicht mehr automatisch, aber es gibt eine ganze Reihe von Situationen, in denen der Anspruch weiterbesteht.
Ab 18 mit Ausnahmen: Wann zahlt die Familienkasse weiter?
Der 18. Geburtstag markiert den ersten Einschnitt. Ab hier zahlt die Familienkasse nur weiter, wenn dein Kind einen sogenannten Verlängerungstatbestand erfüllt, zum Beispiel eine Ausbildung macht, studiert oder einen Freiwilligendienst leistet. Liegt kein solcher Grund vor, endet die Zahlung mit dem Erreichen der Volljährigkeit.
Das klingt bürokratischer, als es ist. In der Praxis trifft auf die allermeisten jungen Erwachsenen genau einer dieser Gründe zu, weil sie ja meist gerade mitten in Schule, Ausbildung oder Studium stecken.
Bis 25 möglich: Welche Verlängerungstatbestände gibt es?
Kindergeld kann längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Die Grundlage dafür steht in § 32 Abs. 4 EStG (Einkommensteuergesetz), und die Voraussetzungen decken die typischen Lebenswege junger Menschen ziemlich gut ab.
Diese Gründe verlängern den Anspruch über 18 hinaus bis maximal 25:
- Dein Kind absolviert eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium.
- Es befindet sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
- Es leistet einen anerkannten Freiwilligendienst wie FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst.
- Es kann eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen und bemüht sich ernsthaft darum.
Ein Sonderfall ist die Arbeitslosigkeit. Ist dein Kind arbeitslos und bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet, besteht der Anspruch bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Bei einem Kind, das aufgrund einer vor dem 25. Geburtstag eingetretenen Behinderung dauerhaft nicht für sich selbst sorgen kann, gibt es Kindergeld sogar über das 25. Lebensjahr hinaus.
Wann genau fällt die Zahlung monatsgenau weg?
Die Familienkasse rechnet monatsgenau. Kindergeld wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen. Wird dein Kind also volljährig und liegt kein Verlängerungsgrund vor, gibt es die Zahlung noch bis zum Ablauf des Geburtstagsmonats.
Ein kleiner, aber wichtiger Stolperstein: Fällt der 18. Geburtstag ausgerechnet auf den ersten Tag eines Monats, endet der Anspruch bereits mit dem Ende des Vormonats. Genauso läuft es beim 25. Geburtstag oder wenn ein Verlängerungsgrund endet. Diese Monatslogik lohnt sich zu kennen, damit dich kein Datum überrascht.
In welchen Fällen bekommt man kein Kindergeld mehr?
Der Anspruch fällt weg, sobald kein Berücksichtigungsgrund mehr greift. Meistens passiert das an drei typischen Punkten im Leben deines Kindes, und alle drei kannst du gut im Blick behalten.
Ausbildung oder Studium abgeschlossen: Was gilt jetzt?
Mit dem Abschluss der Ausbildung, egal ob Schule, Berufsausbildung oder Studium, endet der Anspruch grundsätzlich. Es sei denn, dein Kind beginnt eine neue oder weiterführende Ausbildung, etwa ein Masterstudium nach dem Bachelor. Dann läuft das Kindergeld weiter.
Entscheidend für den Zeitpunkt ist übrigens, wann dein Kind offiziell und schriftlich über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung informiert wurde. Ab diesem Moment gilt die Ausbildung als abgeschlossen, nicht erst mit der Zeugnisübergabe oder dem letzten Prüfungstag.
Mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten: Ab wann entfällt der Kindergeldanspruch?
Nach der ersten Berufsausbildung oder dem Erststudium kommt eine wichtige Grenze ins Spiel. Geht dein Kind dann einer Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden pro Woche nach, endet der Kindergeldanspruch. Unterhalb dieser Grenze bleibt der Anspruch bestehen. Geprüft wird auf Basis der vertraglich vereinbarten regelmäßigen Wochenarbeitszeit.
Diese Beschäftigungen sind nach Abschluss der Erstausbildung unschädlich, solange daneben ein weiterer Ausbildungsabschnitt, ein Studium oder ein anderer Berücksichtigungsgrund vorliegt:
- Ein Minijob oder eine geringfügige Beschäftigung
- Eine Teilzeitbeschäftigung mit durchschnittlich bis zu 20 Wochenstunden
- Kurze, vorübergehende Tätigkeiten
Wenn du unsicher bist, ob der Nebenjob deines Kindes noch passt, meld dich gerne bei mir. Wir schauen das gemeinsam an, oft ist es einfacher, als es auf den ersten Blick wirkt.
Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten: Maximal vier Monate
Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten darf eine Lücke liegen, ohne dass das Kindergeld wegfällt, aber nur für höchstens vier Monate. Das betrifft zum Beispiel die Zeit zwischen Schulabschluss und Studienbeginn oder zwischen Bachelor und Master.
Der Anspruch bleibt in dieser Übergangszeit bestehen, auch wenn noch keine Ausbildung tatsächlich begonnen hat, solange nachweislich ein weiterer Abschnitt geplant ist. Eine Zulassung zum Studium oder ein in Aussicht stehender Ausbildungsplatz reicht als Nachweis. Wird die Lücke länger als vier Monate, stoppt die Zahlung.
Habe ich Anspruch auf Kindergeld, wenn mein Kind nach dem Abitur ein Jahr Pause macht?
Das kommt ganz darauf an, was dein Kind in diesem Jahr macht. Ein anerkannter Freiwilligendienst sichert den Anspruch problemlos, eine echte Pause ohne konkreten Plan dagegen nicht. Gehen wir die Varianten durch.
FSJ, BFD und Co.: Anerkannte Freiwilligendienste sichern den Anspruch
Leistet dein Kind einen anerkannten Freiwilligendienst, läuft das Kindergeld ganz normal weiter, bis maximal zum 25. Geburtstag. Das gilt für die klassischen Varianten, die viele nach dem Abi wählen.
Diese Freiwilligendienste zählen als Berücksichtigungsgrund:
- Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
- Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
- Bundesfreiwilligendienst (BFD)
- Bestimmte anerkannte Freiwilligendienste im In- oder Ausland
- Freiwilliger Wehrdienst, soweit er als anerkannter Freiwilligendienst zählt
Wenn dein Kind einen dieser Wege einschlägt, musst du dir um das Kindergeld keine Sorgen machen. Reich einfach die entsprechende Bescheinigung bei der Familienkasse ein.
Auslandsjahr, Au-pair oder Work and Travel: Nur die Übergangszeit zählt
Ein Auslandsjahr, eine Au-pair-Zeit oder Work and Travel gelten nicht automatisch als Ausbildung. Berücksichtigt werden sie in der Regel nur als Übergangszeit von höchstens vier Monaten, sofern klar erkennbar ist, dass danach eine Ausbildung oder ein Studium folgt. Längere Zeiträume werden nur dann durchgehend berücksichtigt, wenn sie als anerkannter Freiwilligendienst oder als Ausbildung gelten. Weil die Familienkasse das oft fallbezogen bewertet, lohnt es sich, vorher nachzufragen, statt später eine böse Überraschung zu erleben. Wenn du planst, deinem Kind so ein Jahr zu ermöglichen, und wissen willst, wie sich das aufs Kindergeld auswirkt, schreib mir gern, dann klären wir das gemeinsam.
Lücke ohne Plan: Wann stoppt die Familienkasse die Zahlung?
Macht dein Kind einfach eine Pause, ohne dass ein anerkannter Grund vorliegt und ohne dass ein Ausbildungsabschnitt in Aussicht steht, endet der Anspruch. Eine reine Auszeit ohne Ausbildungsplan überbrückt die Familienkasse nicht.
Ein Ausweg kann die Arbeitslosmeldung sein. Ist dein Kind bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet, besteht bis zum 21. Geburtstag weiter Anspruch.
Hat das Kind Anspruch auf Kindergeld, wenn es auszieht?
Ja, der Auszug allein ändert nichts. Viele Eltern glauben, mit dem eigenen Wohnsitz des Kindes falle das Kindergeld weg, aber das stimmt nicht. Entscheidend sind Alter und Berücksichtigungsgrund, nicht der gemeinsame Haushalt.
Eigener Haushalt ändert nichts am Anspruch der Eltern
Zieht dein Kind für Ausbildung oder Studium in eine eigene Wohnung, bleibst du weiterhin kindergeldberechtigt. Der Anspruch richtet sich nach den Regeln für den Elternteil und nicht danach, ob das volljährige Kind noch bei dir wohnt. Solange also einer der Berücksichtigungsgründe erfüllt ist, läuft die Zahlung ganz normal weiter, egal ob dein Kind zwei Straßen weiter oder in einer anderen Stadt lebt.
Abzweigung: So kann das Kindergeld direkt ans Kind gehen
Auch wenn das Kind volljährig ist, geht der Anspruch nicht automatisch auf das Kind über, ein Elternteil bleibt bezugsberechtigt. Es gibt aber einen Weg, über den das Kindergeld direkt beim Kind landet: die sogenannte Abzweigung.
Über ein Abzweigungsverfahren kann das Kindergeld direkt an das volljährige Kind gezahlt werden, wenn der kindergeldberechtigte Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt oder das Kind nicht mehr im Haushalt lebt und die Mittel nicht weitergeleitet werden. Das ist vor allem dann relevant, wenn dein Kind ausgezogen ist und finanziell auf sich gestellt für sich sorgen muss. Nebenbei lohnt es sich, frühzeitig über die beste Art der Vorsorge für Kinder nachzudenken, damit das Geld langfristig für sie arbeitet.
Wann verjährt der Anspruch auf Kindergeld?
Beim Thema Verjährung gibt es zwei Richtungen zu unterscheiden: das rückwirkende Beantragen von Kindergeld auf der einen Seite und Rückforderungen der Familienkasse auf der anderen. Beide haben eigene Fristen, und beide solltest du kennen.
Sechs Monate rückwirkend: Ausschlussfrist bei verspäteter Antragstellung
Wenn du einen Antrag zu spät stellst, zahlt die Familienkasse festgesetztes Kindergeld nur noch für die letzten sechs Monate vor dem Monat, in dem dein Antrag eingeht. Alles, was weiter zurückliegt, ist verloren, selbst wenn die Voraussetzungen damals eindeutig vorlagen. Diese Ausschlussfrist gilt sowohl nach dem EStG als auch nach dem BKGG. Wer wissen will, wie sich das bei verspätet eingereichten Kindergeld-Unterlagen konkret auswirkt, findet dazu einen eigenen Beitrag. Früher waren einmal bis zu vier Jahre rückwirkend möglich, das wurde durch die heutige Sechs-Monats-Regel ersetzt. Mein Rat: Stell den Antrag lieber früh, dann verschenkst du nichts.
Rückforderungen der Familienkasse: Vier Jahre Festsetzungsfrist
Umgekehrt kann auch die Familienkasse Geld zurückverlangen, wenn Kindergeld zu Unrecht gezahlt wurde. Diese Rückforderungen unterliegen den allgemeinen steuerrechtlichen Festsetzungsfristen, in der Regel vier Jahre, bei Steuerhinterziehung länger.
Wurde etwa die Ausbildung beendet oder das Kind arbeitet mehr als 20 Stunden pro Woche, ohne dass dies gemeldet wurde, ändert die Familienkasse den Bescheid rückwirkend. Die Überzahlung ist dann zurückzuzahlen, und im Rahmen der gesetzlichen Regeln können sogar Zinsen anfallen.
Mitteilungspflichten vergessen: Was bedeutet eine Überzahlung?
Als kindergeldberechtigter Elternteil musst du der Familienkasse Änderungen unverzüglich mitteilen. Versäumte Meldungen führen später zu Rückforderungen.
Diese Änderungen musst du der Familienkasse melden:
- Ende oder Abbruch von Schule, Ausbildung oder Studium
- Beginn oder Ende einer Erwerbstätigkeit, besonders über 20 Stunden pro Woche
- Aufnahme oder Beendigung eines Freiwilligendienstes
- Arbeitslosmeldung oder deren Ende
- Änderungen beim Wohnsitz des Kindes im In- oder Ausland
- Änderungen im Familienstand wie Trennung oder Scheidung
Die Familienkasse prüft gerade bei volljährigen Kindern regelmäßig nach und fordert Nachweise an, etwa Studienbescheinigungen oder Arbeitsverträge. Werden angeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, kann sie den Anspruch aufheben oder ruhen lassen. Wer sich außerdem fragt, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für die eigene Situation günstiger ist, sollte auch das im Blick behalten. Wenn du Änderungen zeitnah meldest, bist du auf der sicheren Seite. Und wenn du beim Vermögensaufbau für deine Kinder Unterstützung möchtest, melde dich jederzeit für eine kostenlose, unverbindliche Beratung bei mir, das kostet dich nichts und nimmt oft eine Menge Unsicherheit. Denn gerade wenn das Kindergeld eines Tages endet, ist es gut zu wissen, dass du mit einem soliden Plan zum Geldanlegen für Kinder bereits vorgesorgt hast.
Häufige Fragen
Lasse ist Gründer von SmartKidsInvest und seit über 10 Jahren Finanzberater mit Fokus auf Familien. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie jede Familie versteht – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck.






