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Geld auf Kinder anlegen: Steuer clever nutzen

Lasse Falke
Lasse Falke
Finanzexperte für Familien · Aktualisiert am 24. August 2026
Geld auf Kinder anlegen: Steuer clever nutzen

Ein Depot auf den Namen deines Kindes ist steuerlich fast schon ein kleines Geschenk vom Finanzamt. Dein Kind hat eigene Freibeträge, die komplett unabhängig von deinen sind, und die sind größer, als die meisten Eltern ahnen. Ganz ohne Regeln geht es allerdings nicht, und ein paar davon werden gern übersehen. Deshalb schauen wir uns in Ruhe an, was steuerfrei bleibt, wie du das praktisch nutzt und wo du aufpassen solltest.

Wie viel Kapitalertrag bleibt bei Kindern steuerfrei?

bleiben bei einem Kind Kapitalerträge von bis zu 13.132 Euro pro Jahr steuerfrei…, sofern es keine weiteren Einkünfte hat. Das klingt überraschend hoch, ergibt sich aber ganz logisch aus mehreren Freibeträgen, die zusammenkommen.

Der bekannteste davon ist der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person und Jahr. Diesen Freibetrag hat jeder Mensch mit Wohnsitz in Deutschland, unabhängig vom Alter. Dein Kind hat ihn also genauso wie du, und er hat mit deinem eigenen nichts zu tun. Er ist an die Person gebunden, nicht an die Familie.

Woher kommen die 13.132 Euro?

Der eigentliche Hebel ist der allgemeine Grundfreibetrag der Einkommensteuer. Er sichert das Existenzminimum jedes Menschen ab und liegt 2025 bei 12.096 Euro. Bis zu diesem Betrag fällt schlicht keine Einkommensteuer an. Hinzu kommt der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro.

Rechnest du diese drei Bausteine zusammen, ergibt sich für 2025 die steuerfreie Grenze für Kapitalerträge eines Kindes.

  • Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro
  • Grundfreibetrag 2025: 12.096 Euro
  • Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro
  • Summe: 13.132 Euro steuerfrei

Diese Rechnung gilt allerdings nur unter einer klaren Voraussetzung: Dein Kind darf keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte haben. Sobald zum Beispiel eine Ausbildungsvergütung oder ein Arbeitslohn dazukommt, ist der Grundfreibetrag schon teilweise aufgebraucht, und der Spielraum für steuerfreie Kapitalerträge wird entsprechend kleiner, weil alle Einkünfte zusammengezählt werden. Wie du diesen Rahmen mit einem breit gestreuten Fonds ausschöpfst, zeigt der Ratgeber zum steuerfreien Sparen mit ETFs für dein Kind im Detail.

Was bringt die NV-Bescheinigung?

Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung, kurz NV-Bescheinigung, sorgt dafür, dass die Bank bei deinem Kind gar keine Abgeltungsteuer einbehält, selbst wenn die Kapitalerträge über 1.000 Euro liegen. Sie ist damit das Instrument, um den vollen Freibetrag von über 13.000 Euro auch praktisch zu nutzen.

Ohne diese Bescheinigung zieht die Bank ab dem Moment, in dem die Erträge deines Kindes den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro überschreiten, automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer ab und führt sie ans Finanzamt ab. Du müsstest das Geld dann später über eine Steuererklärung des Kindes zurückholen. Mit der NV-Bescheinigung passiert das gar nicht erst.

So läuft der Antrag ab

Die Bescheinigung beantragst du für dein Kind beim Finanzamt mit dem Formular NV 1 A. Sie gilt in der Regel für drei Jahre und wird ausgestellt, wenn dein Kind voraussichtlich mit seinen Einkünften unterhalb des Grundfreibetrags bleibt.

Damit sie wirkt, gibt es zwei Schritte, die in der richtigen Reihenfolge erledigt sein müssen.

  • Beantrage die Bescheinigung rechtzeitig beim Finanzamt, also bevor die Erträge fällig werden.
  • Reiche sie danach bei jeder Bank und jedem Depotanbieter ein, bei dem Kapitalerträge anfallen.

Für kleinere Erträge bis 1.000 Euro brauchst du übrigens keine NV-Bescheinigung. Hier reicht der ganz normale Freistellungsauftrag, den du bei der Bank für das Konto oder Depot deines Kindes einrichtest. Er stellt die Erträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags frei, alles darüber deckt dann erst die NV-Bescheinigung ab. Wenn du unsicher bist, welche Variante bei euch passt, melde dich gerne bei mir, dann schauen wir gemeinsam drauf.

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Wem gehört das Geld auf dem Kinderkonto wirklich?

Sobald du Geld auf ein Konto oder Depot einzahlst, das auf den Namen deines Kindes läuft, gehört dieses Geld rechtlich deinem Kind. Du verwaltest das Vermögen treuhänderisch, im Rahmen der sogenannten Vermögenssorge. Das heißt, du triffst zwar die Anlageentscheidungen, etwa welcher ETF ins Depot kommt, musst dich dabei aber immer am Interesse deines Kindes orientieren. Das Gesetz verlangt ausdrücklich, dass du das Vermögen deines Kindes getrennt von deinem eigenen verwaltest.

Warum du nicht ans Geld darfst, auch nicht im Notfall

Das Geld für eigene Zwecke zu nutzen ist rechtlich nicht erlaubt, selbst wenn du es später zurückzahlen wolltest und selbst in einer finanziellen Notlage. Greifst du unberechtigt darauf zu, kann dein Kind später Schadensersatzansprüche geltend machen. Ein Kinderdepot ist also keine stille Reserve für die Familie.

Ein weiterer Punkt, den du früh einplanen solltest: Mit dem 18. Geburtstag geht die volle Verfügungsgewalt automatisch auf dein Kind über. Ab dann entscheidet es allein, ob es das Depot weiterlaufen lässt, für die Ausbildung nutzt oder komplett auflöst. Rechtlich hast du darauf keinen Einfluss mehr.

Eine kleine Ausnahme bildet die zweckgebundene Schenkung unter Auflage. Schenken zum Beispiel die Großeltern dem Kind einen Betrag für einen klar bestimmten Zweck wie den Besuch einer Privatschule, dürfen die Eltern dieses Geld später genau dafür einsetzen, ohne die Vermögenssorge zu verletzen. Wie Großeltern das langfristig aufbauen können, zeigt der Überblick zum Kinderdepot für Enkelkinder.

Wann rechnet das Finanzamt die Erträge dem Kind zu?

Das Finanzamt rechnet die Kapitalerträge nur dann deinem Kind zu, wenn die Vermögensübertragung wirklich endgültig war. Nur wenn die Erträge steuerlich beim Kind landen, kannst du dessen Freibeträge überhaupt nutzen. Andernfalls versteuerst du die Erträge weiter selbst.

Der Bundesfinanzhof hat hier klare Maßstäbe gesetzt. Entscheidend ist das wirtschaftliche Eigentum: Dein Kind muss nicht nur formal Kontoinhaber sein, sondern die Kapitalanlage muss tatsächlich in sein Vermögen übergegangen sein, und du musst das Geld wie fremdes Vermögen verwalten.

Worauf es in der Praxis ankommt

Damit die Zurechnung sauber funktioniert, solltest du ein paar Grundregeln beherzigen.

  • Eröffne Konto oder Depot auf den Namen des Kindes, sodass die Bank es als Gläubiger führt.
  • Halte die Vermögensbereiche klar getrennt und schiebe kein Geld zwischen deinen Kindern hin und her.
  • Nutze das Kindervermögen nie für eigene Zwecke, auch nicht vorübergehend zur Überbrückung.

Schon eine vorübergehende Nutzung für dich selbst spricht laut Rechtsprechung gegen die Behandlung als fremdes Vermögen. Dann würden die Erträge wieder dir zugerechnet, und der Steuervorteil wäre dahin.

Beantragst du eine NV-Bescheinigung für dein minderjähriges Kind und gibst gleichzeitig in deiner eigenen Steuererklärung deutlich gesunkene Kapitalerträge an, ist das ein typisches Prüfungsindiz. Das Finanzamt schaut dann genauer hin, ob die Übertragung wirklich endgültig war. Die Grenze zum Gestaltungsmissbrauch verläuft dort, wo ein Kinderdepot nur formal existiert, du aber faktisch weiter über das Geld verfügst. Wer das Vermögen ernsthaft dem Kind überlässt und im Kindesinteresse verwaltet, ist auf der sicheren Seite.

Wie viel Geld kannst du deinem Kind steuerfrei schenken?

Bei der Schenkungsteuer stehen deinem Kind großzügige Freibeträge zu. Pro Elternteil sind es 400.000 Euro, die dein Kind steuerfrei geschenkt bekommen kann. Schenken beide Eltern, kommt dein Kind also auf bis zu 800.000 Euro, ohne dass Schenkungsteuer anfällt.

Diese Beträge liegen weit über dem, was die meisten Familien in ein Kinderdepot einzahlen. Für den normalen Vermögensaufbau spielt die Schenkungsteuer deshalb praktisch keine Rolle. Relevant wird sie erst, wenn größere Depotbestände oder Immobilienanteile auf das Kind übergehen sollen.

Der Freibetrag lässt sich alle zehn Jahre erneut nutzen. Wer langfristig plant, kann in Etappen übertragen und die Freibeträge mehrfach ausschöpfen. Wichtig ist dabei, dass du die Übertragung sauber gegenüber Bank und Finanzamt dokumentierst, damit klar ist, dass das Vermögen endgültig ins Kindervermögen übergeht.

Diese Freibeträge sagen übrigens nur etwas darüber aus, bis zu welcher Höhe keine Schenkungsteuer entsteht. Wie die laufenden Kapitalerträge aus dem übertragenen Vermögen besteuert werden, richtet sich weiterhin nach der Kombination aus Sparerpauschbetrag, Grundfreibetrag und NV-Bescheinigung. Beides sind zwei getrennte Baustellen, die du nicht vermischen solltest.

Welche versteckten Nachteile hat ein hohes Kindervermögen?

Steuerfrei bedeutet leider nicht automatisch sozialversicherungsfrei. Während dein Kind steuerlich über 13.000 Euro Kapitalerträge im Jahr behalten darf, reagieren die Sozialsysteme deutlich empfindlicher, oft schon bei viel kleineren Beträgen.

Familienversicherung: Hier zählen Kapitalerträge voll

In der beitragsfreien Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung gilt eine Einkommensgrenze von 565 Euro im Monat. Kapitalerträge zählen dort voll mit, der Sparerpauschbetrag hilft dir hier nicht, weil er rein steuerlicher Natur ist. Überschreitet dein Kind diese Grenze dauerhaft, fällt es aus der Familienversicherung und muss sich selbst versichern.

Ein Beispiel macht das greifbar: Erzielt dein Kind 10.000 Euro Kapitalerträge im Jahr, bleibt das dank NV-Bescheinigung steuerfrei. Rechnerisch sind das aber rund 833 Euro im Monat, also deutlich über der Grenze von 565 Euro. Die Familienversicherung wäre damit gefährdet, und die anfallenden Krankenversicherungsbeiträge können die Steuerersparnis schnell wieder auffressen. Wenn du unsicher bist, wie viel du überhaupt einplanen solltest, hilft die Orientierung dazu, wie viel Geld man pro Monat für Kinder sparen sollte, meistens lässt sich das gut austarieren.

Auswirkungen auf BAföG und Bürgergeld

Auch beim BAföG kann ein hohes Kindervermögen später zum Nachteil werden. Beantragt dein Kind als Auszubildender oder Studierender BAföG, wird sein Vermögen angerechnet. Ein sehr großes Kinderdepot kann die Förderung deshalb kürzen oder ganz entfallen lassen, weil das Vermögen erst für den Lebensunterhalt eingesetzt werden muss.

Beim Bürgergeld ist es ähnlich. Innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft gilt nach der Karenzzeit ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro pro Person, und das gilt auch für Kinder. Liegt das Kindervermögen darüber, ist der übersteigende Teil einzusetzen, bevor Leistungen fließen.

Betrachte steuerliche Vorteile und soziale Folgen deshalb immer zusammen. Ein Kinderdepot ist ein wunderbares Werkzeug für den langfristigen Vermögensaufbau deines Kindes, aber es sollte kein reines Steuersparmodell sein. Bevor du startest, lohnt ein Blick darauf, was bei einem Kinderdepot zu beachten ist. Eine moderate Nutzung der Freibeträge, die die Familienversicherung und mögliche spätere Förderungen im Blick behält, ist in vielen Fällen die klügere Wahl als das absolute Maximum.

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Häufige Fragen

Steuerlich gibt es keine feste Obergrenze für die Höhe des Guthabens, denn maßgeblich sind die Erträge, nicht die Einlage. Behalte aber die Sozialsysteme im Blick, die deutlich früher greifen als die Steuerfreibeträge.
2025 bleiben Kapitalerträge deines Kindes bis 13.132 Euro pro Jahr steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte dazukommen. Der Betrag setzt sich aus Sparerpauschbetrag, Grundfreibetrag und Sonderausgabenpauschbetrag zusammen.
Pro Elternteil sind 400.000 Euro schenkungsteuerfrei, bei beiden Eltern zusammen bis zu 800.000 Euro. Diesen Freibetrag kannst du alle zehn Jahre erneut nutzen.
Nicht generell, aber ein Kinderdepot nutzt die eigenen Freibeträge deines Kindes. Für den vollen steuerfreien Rahmen oberhalb von 1.000 Euro brauchst du eine NV-Bescheinigung, sonst behält die Bank Abgeltungsteuer ein.
Bis 1.000 Euro genügt der Freistellungsauftrag. Liegen die Erträge darüber, ist die NV-Bescheinigung nötig, damit auch der Grundfreibetrag greift und keine Abgeltungsteuer abgezogen wird.
Es gehört rechtlich deinem Kind. Du verwaltest es treuhänderisch und darfst es nicht für eigene Zwecke nutzen; mit 18 geht die volle Verfügungsgewalt auf dein Kind über.
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GESCHRIEBEN VON
Lasse Falke

Lasse ist Gründer von SmartKidsInvest und seit über 10 Jahren Finanzberater mit Fokus auf Familien. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie jede Familie versteht – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck.

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