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Kindergeld-Prognose für 2027: Wie hoch wird es?

Lasse Falke
Lasse Falke
Finanzexperte für Familien · Aktualisiert am 6. September 2026
Kindergeld-Prognose für 2027: Wie hoch wird es?

Kaum ist ein Kind auf der Welt, taucht sie auf: die Frage, was in Sachen Kindergeld auf dich zukommt. Und gerade jetzt bewegt sich einiges. Für 2027 stehen ein höherer Betrag, ein automatischer Auszahlungsstart ohne Antrag und spürbare steuerliche Entlastungen im Raum. Manches davon ist schon beschlossen, anderes steckt noch im Gesetzentwurf. Damit du den Überblick behältst und weißt, worauf du dich verlassen kannst, gehen wir das jetzt in Ruhe durch.

Wie hoch ist das Kindergeld 2027?

Fangen wir beim gesicherten Stand an, denn der ist die Basis für alles Weitere. Aktuell gilt: 2025 liegt das Kindergeld bei 255 € pro Kind und Monat, und zum 1. Januar 2026 steigt es auf 259 €. Diese Werte hat das Bundesfinanzministerium mehrfach bestätigt und sie sind fester Boden unter den Füßen.

Geplante Erhöhung ab 2027 und 2028

Für die Jahre danach greift der Referentenentwurf des BMF, Stand 18. August 2026. Er sieht vor, das Kindergeld ab Januar 2027 von 259 € auf 267 € je Kind und Monat anzuheben und ab Januar 2028 weiter auf 272 €. Die Bundesregierung nennt in ihrer Koalitionsausschuss-Mitteilung genau dieses Ziel: voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 272 € im Jahr 2028.

Damit du nichts falsch planst, ist eine Einordnung wichtig. Diese 267 € und 272 € sind eine politisch vereinbarte Zielgröße aus einem Gesetzentwurf, kein bereits verkündetes Gesetz. Die genauen Beträge hängen noch vom Existenzminimumbericht ab und können sich im parlamentarischen Verfahren ändern. Fest steht bislang nur der Wert von 259 € ab 2026.

Schauen wir uns die Entwicklung in einer Übersicht an:

JahrKindergeld pro Kind/MonatStatus
2025255 €geltendes Recht
2026259 €geltendes Recht
2027267 €geplant (Referentenentwurf)
2028272 €geplant (Referentenentwurf)

Die Richtung ist klar: Das Kindergeld steigt weiter, in kleinen, aber stetigen Schritten. Auf die 259 € ab 2026 kannst du dich fest verlassen. Die höheren Beträge für 2027 und 2028 sind sehr wahrscheinlich, aber noch nicht final beschlossen.

Wird das Kindergeld 2027 automatisch ohne Antrag ausgezahlt?

Ja, das ist der Plan. Der Bundestag hat den Weg für das antragslose Kindergeld frei gemacht, und laut BMF soll es ab 2027 automatisch nach der Geburt eines Kindes fließen, ohne dass Eltern dafür einen Antrag stellen müssen. Für dich als Elternteil bedeutet das im Idealfall: ein Behördengang weniger in einer ohnehin turbulenten Zeit.

So soll das antragslose Kindergeld funktionieren

Im Hintergrund läuft das über einen Datenaustausch. Die Familienkasse bekommt die Daten des Neugeborenen über die Standesämter und Meldebehörden und kann die Auszahlung so anstoßen, ohne dass du selbst aktiv werden musst. Ausgezahlt wird an die Person, deren Kontoverbindung und inländische Erwerbstätigkeit hinterlegt sind.

Die Einführung erfolgt in zwei Stufen im Laufe des Jahres 2027, weil sich so eine Umstellung nicht von heute auf morgen für alle Familien gleichzeitig umsetzen lässt.

  • Stufe 1 (voraussichtlich März 2027): Das automatische Kindergeld gilt zunächst für weitere Kinder, wenn du bereits für ein älteres Kind Kindergeld beziehst. Das Geld geht an die Person, die bisher das Kindergeld erhält.
  • Stufe 2 (voraussichtlich gegen Ende 2027): Dann kommen die ersten Kinder dazu, also Familien, die zum ersten Mal Kindergeld bekommen.

Wer bekommt das Kindergeld automatisch, und wer muss weiter einen Antrag stellen?

Automatisch fließt das Kindergeld, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind. Sind sie es nicht, bleibt der Antrag weiterhin der Weg zum Geld.

  • Mindestens ein Elternteil wohnt gemeinsam mit dem Kind im Inland.
  • Von diesem Elternteil ist eine IBAN bei der Familienkasse bekannt.
  • Mindestens ein Elternteil arbeitet im Inland.

Familien, bei denen zum Beispiel keine IBAN hinterlegt ist oder keine inländische Erwerbstätigkeit vorliegt, werden von der automatischen Auszahlung ausgenommen und stellen weiterhin einen Antrag. Ein ehrliches Wort zum Status: Die Einführung ist parlamentarisch weit vorangekommen und für 2027 vorgesehen, die endgültige Verkündung im Bundesgesetzblatt war zum Rechercheschluss aber noch nicht final belegt. Behandle das Datum also als geplant, nicht als in Stein gemeißelt.

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Werden Familien 2027 steuerlich entlastet?

Ja, und zwar gleich auf mehreren Wegen. Neben dem höheren Kindergeld sieht die geplante Einkommensteuerreform 2027 auch einen höheren Grundfreibetrag und einen höheren Kinderfreibetrag vor, was Familien mit Kindern besonders spürbar entlastet.

Höhere Freibeträge ab 2027 laut Referentenentwurf

Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 € und steigt 2026 auf 12.348 €. Für die Jahre danach sieht der Referentenentwurf des EStReformG 2027 einen Grundfreibetrag von 12.564 € für 2027 und 12.900 € für 2028 vor. Auch der Kinderfreibetrag wächst mit: von 9.756 € pro Kind im Jahr 2026 auf geplant 10.056 € ab 2027 und 10.236 € ab 2028. Diese Werte für 2027 und 2028 können sich im Gesetzgebungsverfahren noch verändern.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Was rechnet sich für wen?

Beides bekommst du nicht gleichzeitig, dafür sorgt die sogenannte Günstigerprüfung. Das Finanzamt prüft bei der Steuerveranlagung automatisch, ob die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag höher ist als das im Jahr gezahlte Kindergeld. Ist die steuerliche Entlastung höher, bleiben die Freibeträge bestehen, ansonsten wirkt faktisch das Kindergeld.

Vom Kinderfreibetrag profitieren vor allem Familien mit höherem zu versteuerndem Einkommen, weil dort die Steuerersparnis durch den Freibetrag den Kindergeldbetrag übersteigen kann. Bei niedrigen Einkommen ist meist das ausgezahlte Kindergeld die bessere Lösung. Da die Freibeträge ab 2027 steigen, verschiebt sich die Entlastung bei mittleren und höheren Einkommen tendenziell etwas stärker in die Steuerberechnung.

Was hat eine vierköpfige Familie mehr?

Das BMF nennt ein anschauliches Beispiel: Eine vierköpfige Familie mit zwei mittleren Einkommen und einem Haushaltseinkommen von rund 60.000 € soll ab 2028 im Vergleich zu heute mehr als 600 € pro Jahr mehr zur Verfügung haben. Das ist die kombinierte Wirkung aus höherem Kindergeld, höheren Kinderfreibeträgen und höherem Grundfreibetrag. Die Reform soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Wenn du wissen möchtest, wie sich das für deine persönliche Situation auswirkt, meld dich gerne bei mir.

Was bringt es, das Kindergeld sofort anzulegen?

Ziemlich viel, wenn du früh anfängst. Das Kindergeld ist ein monatlicher Betrag, der über 18 Jahre verlässlich fließt, und genau diese Verlässlichkeit macht es zu einem wunderbaren Baustein für den Vermögensaufbau deines Kindes. Statt es im Alltag versickern zu lassen, kannst du daraus ein echtes Startkapital für später formen.

259 € monatlich über 18 Jahre gerechnet

Legst du 259 € Monat für Monat über 18 Jahre an und erzielst dabei eine durchschnittliche Zielrendite von 7 Prozent pro Jahr nach Kosten und vor Steuern, hast du selbst rund 55.944 € eingezahlt. Durch den Zinseszinseffekt wächst das Ganze aber auf ungefähr 111.000 € an. Der größere Teil des Endbetrags kommt damit nicht aus deiner Einzahlung, sondern aus dem Wachstum über die Jahre. Wenn du das für dein Kind konkret durchrechnen möchtest, melde dich gern bei mir, das ist kostenlos und unverbindlich.

Warum gewinnt ein früher Start fast immer?

Der entscheidende Hebel ist die Zeit. Je früher du beginnst, desto länger arbeitet der Zinseszins für dich und desto mehr trägt jeder einzelne Euro zum Endergebnis bei. Ein früher Start mit einem kleineren Betrag schlägt deshalb fast immer einen späteren Start mit einem höheren Betrag. Wer erst mit ein paar Jahren Verspätung loslegt, kann diese verlorene Zeit später kaum wieder aufholen.

Steuervorteile beim Kinderdepot nutzen

Legst du das Geld auf ein Depot auf den Namen deines Kindes an, kannst du gleich mehrere Steuervorteile mitnehmen. Dein Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr, bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei bleiben, sowie einen eigenen Grundfreibetrag. Damit die Kapitalerträge auch tatsächlich steuerfrei fließen, kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung für dein Kind beantragen – ein Vorteil, den ein Depot auf den eigenen Namen nicht in dieser Form bietet.

Wie legst du das Kindergeld sinnvoll an?

Am besten passend zum Anlagezeitraum. Bei einem Neugeborenen hast du bis zur Volljährigkeit rund 18 Jahre Zeit, und genau für so lange Zeiträume ist ein breit gestreuter Aktien-ETF die empfohlene Lösung. Geht es dagegen um Geld, das du in wenigen Jahren wieder brauchst, passen andere Bausteine besser.

ETF-Sparplan auf einen Welt-ETF für lange Zeiträume

Für lange Anlagezeiträume empfehlen Finanztip, Stiftung Warentest, die Verbraucherzentrale und Finanzfluss übereinstimmend einen Sparplan auf einen weltweit streuenden Aktien-ETF, etwa auf den MSCI World oder den MSCI All Country World. Finanzfluss nennt sogar ausdrücklich das Anlegen des Kindergelds als einfache und sinnvolle Lösung.

Ein paar Punkte haben sich dabei als besonders sinnvoll herausgestellt:

  • Setze auf einen einzigen, breit gestreuten Welt-ETF pro Kind, das reicht für eine gute Streuung völlig aus.
  • Wähle eine thesaurierende Variante, bei der die Dividenden automatisch wieder angelegt werden, solange der Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
  • Plane einen Anlagehorizont von mindestens zehn bis fünfzehn Jahren ein, denn genau dann spielen Aktien-ETFs ihre Stärken aus.

Schon 50 € im Monat werden von der Verbraucherzentrale als sinnvoller Sparbetrag genannt, das gesamte Kindergeld ist also nur eine von vielen Möglichkeiten. Die laufenden Kosten für die Sparplanausführung sind bei vielen Kinderdepots sehr niedrig, manche Depots führen den Sparplan sogar kostenfrei aus.

Tagesgeld und Festgeld für kurze Zeiträume

Wenn dein Anlagezeitraum unter zehn Jahren liegt, sind Tagesgeld und Festgeld die ruhigere Wahl. Bei kürzeren Zeiträumen bleibt weniger Puffer, um Schwankungen am Aktienmarkt auszusitzen, und genau dann punkten die planbaren, sicheren Zinsen. Für lange Zeiträume dagegen bieten ETFs die deutlich besseren Renditechancen. Die konkreten Zinssätze schwanken stark mit dem Marktumfeld, deshalb lohnt sich hier ein aktueller Vergleich.

Kinderdepot auf den Namen des Kindes eröffnen

Damit du die Steuervorteile voll nutzen kannst, eröffnest du das Depot auf den Namen deines Kindes. Als Kinderdepot-Anbieter nennt Finanztip unter anderem Comdirect, Consorsbank, Flatex, 1822direkt und die ING.

  • Wähle einen Anbieter für ein Junior- beziehungsweise Kinderdepot aus.
  • Eröffne das Depot auf den Namen deines Kindes, ihr als Eltern verwaltet es treuhänderisch.
  • Richte einen Sparplan auf einen thesaurierenden Welt-ETF mit deinem gewünschten Betrag ein.
  • Beantrage bei Bedarf eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt, damit die Erträge steuerfrei bleiben.

Und dann darfst du erst mal durchatmen. Das Schöne an dieser Lösung ist, dass sie im Alltag fast von allein läuft. Wenn du unsicher bist, welcher ETF oder welcher Anbieter zu euch passt oder wie du das Kindergeld am besten aufteilst, begleite ich dich gern in einer kostenlosen, unverbindlichen Beratung. Viele Eltern gehen danach mit einem richtig guten Gefühl in dieses neue Kapitel.

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Häufige Fragen

Laut dem Referentenentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes soll das Kindergeld ab Januar 2027 von 259 € auf 267 € pro Kind und Monat steigen. Endgültig beschlossen ist das noch nicht, da der Gesetzentwurf noch das parlamentarische Verfahren durchläuft. Die Richtung ist aber klar.
Geplant sind 267 € pro Kind und Monat ab Januar 2027 und 272 € ab Januar 2028. Für 2025 gilt 255 €, für 2026 sind 259 € bereits fest beschlossen. Die Werte für 2027 und 2028 stammen aus dem Referentenentwurf des BMF vom 18. August 2026 und können sich noch ändern.
Familien, bei denen mindestens ein Elternteil mit dem Kind im Inland wohnt, eine IBAN bei der Familienkasse hinterlegt ist und mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, stellt weiterhin einen Antrag. Die automatische Auszahlung soll ab 2027 in zwei Stufen starten.
Ja, schon 2026 steigt das Kindergeld auf 259 € und der Grundfreibetrag auf 12.348 €, außerdem wächst der Kinderfreibetrag auf 9.756 € pro Kind. Die größeren Entlastungsschritte kommen aber erst 2027 und 2028, wenn die geplante Einkommensteuerreform greift.
Ja, weil der Zinseszinseffekt bei langen Zeiträumen sehr stark wirkt. Wer 259 € monatlich über 18 Jahre mit einer Zielrendite von 7 Prozent pro Jahr anlegt, kommt auf rund 111.000 €, obwohl nur etwa 55.944 € eingezahlt wurden. Je früher du anfängst, desto mehr arbeitet das Geld für dich.
Dein Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr und einen eigenen Grundfreibetrag. Kapitalerträge bleiben bis zu diesen Grenzen steuerfrei. Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt stellst du sicher, dass die Erträge im Rahmen dieser Freibeträge auch tatsächlich nicht besteuert werden.
Lasse Falke
GESCHRIEBEN VON
Lasse Falke

Lasse ist Gründer von SmartKidsInvest und seit über 10 Jahren Finanzberater mit Fokus auf Familien. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie jede Familie versteht – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck.

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