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Kann ich meinem Kind 50.000 Euro überweisen?

Lasse Falke
Lasse Falke
Finanzexperte für Familien · Aktualisiert am 16. August 2026
Kann ich meinem Kind 50.000 Euro überweisen?

50.000 Euro von deinem Konto auf das deines Kindes zu überweisen, ist einfacher als du vielleicht denkst. Steuerlich ist das in aller Regel kein Problem, denn Kinder dürfen von jedem Elternteil bis zu 400.000 Euro geschenkt bekommen, ohne dass ein Cent Schenkungsteuer anfällt. Deine 50.000 Euro liegen also weit unter dieser Grenze. Es gibt allerdings einen kleinen, aber wichtigen Formalismus, den du kennen solltest, und genau darum kümmern wir uns hier gemeinsam.

Kann ich meinem Kind 50.000 Euro einfach überweisen?

Ja, das kannst du, und in aller Regel komplett steuerfrei. Mit 50.000 Euro bleibst du deutlich innerhalb dessen, was der Gesetzgeber für Schenkungen von Eltern an Kinder vorsieht. Die Schenkung an dein eigenes Kind folgt dabei denselben klaren Regeln wie jede andere Vermögensübertragung innerhalb der Familie.

Kurze Antwort für alle, die es eilig haben

Solange du deinem Kind innerhalb von zehn Jahren insgesamt nicht mehr als 400.000 Euro schenkst, fällt keine Schenkungsteuer an. Deine 50.000 Euro sind davon nur ein kleiner Ausschnitt. Steuerlich gesehen ist das ein völlig unproblematischer Vorgang.

Auch eine steuerfreie Schenkung solltest du dem Finanzamt melden. Das klingt erst mal nach Bürokratie, ist aber schnell erledigt und schützt dich vor unnötigen Rückfragen. Dazu weiter unten mehr.

Warum liegen 50.000 Euro so weit unter dem Freibetrag?

Jedes Kind hat gegenüber jedem Elternteil einen persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro. Du könntest deinem Kind also theoretisch das Achtfache der 50.000 Euro schenken, bevor überhaupt Steuer ins Spiel käme. Und wenn beide Elternteile schenken, verdoppelt sich dieser Rahmen sogar auf 800.000 Euro.

Eine Überweisung an die eigene Tochter oder den eigenen Sohn wird dabei genauso behandelt wie die Übertragung eines Wertpapierdepots oder eines Bankguthabens. Entscheidend ist allein, dass du das Geld ohne Gegenleistung weitergibst. Ob per Überweisung oder auf anderem Weg, spielt keine Rolle. Wenn du das Geld nicht auf ein Girokonto legen, sondern langfristig anlegen willst, kann ein Kinderdepot eine sinnvolle Lösung sein.

Wann ist eine Geldüberweisung eine Schenkung?

Eine Geldüberweisung wird immer dann zur Schenkung, wenn du das Geld ohne Gegenleistung weitergibst und beide Seiten sich einig sind, dass es sich um eine unentgeltliche Zuwendung handelt. So steht es sinngemäß im Bürgerlichen Gesetzbuch. Ob 50 Euro oder 50.000 Euro, für die Einordnung als Schenkung spielt das keine Rolle.

Viele Eltern gehen davon aus, es gäbe eine Betragsgrenze, ab der eine Zuwendung erst zur Schenkung wird. Das stimmt nicht. Der Gesetzgeber stuft jede unentgeltliche Bereicherung als Schenkung ein. Die eigentliche Frage lautet dann nur noch, ob dafür Steuer anfällt, und das entscheidet sich allein über die Freibeträge.

Unterschied zwischen Schenkung und Darlehen

Ein Darlehen ist keine Schenkung, weil dein Kind das Geld später zurückzahlen muss. Es besteht also eine Gegenleistung, und der Vermögenszufluss ist nur vorübergehend. Bei einer echten Schenkung verlierst du das Vermögen endgültig und dein Kind erhält es dauerhaft.

Entscheidend ist, was ihr miteinander vereinbart. Willst du das Geld tatsächlich verschenken, ist es eine Schenkung. Soll dein Kind es dir irgendwann zurückgeben, handelt es sich um ein Darlehen mit ganz anderen steuerlichen Folgen.

Übliche Gelegenheitsgeschenke haben eine Sonderrolle

Kleine Geschenke zu Anlässen wie Geburtstagen oder Weihnachten fallen als übliche Gelegenheitsgeschenke aus der Besteuerung heraus. Das sind typische Präsente im angemessenen Rahmen, die man sich innerhalb der Familie eben so macht.

Deine 50.000 Euro fallen ausdrücklich nicht in diese Kategorie, dafür ist der Betrag schlicht zu hoch. Es handelt sich um eine substanzielle Vermögensübertragung, die entsprechend gemeldet werden sollte. Steuerlich ist das aber weiterhin kein Grund zur Sorge, solange dein Freibetrag reicht.

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Wie viel Geld darf ich meinem Kind steuerfrei schenken?

Als einzelner Elternteil darfst du deinem Kind bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken, innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren. Dieser Freibetrag gilt pro Elternteil und pro Kind. Bei mehreren Kindern steht jedem Kind ein eigener Freibetrag zu, ganz unabhängig von den Geschwistern.

Schenkt auch der andere Elternteil, addieren sich beide Freibeträge. Gemeinsam könnt ihr eurem Kind so bis zu 800.000 Euro innerhalb von zehn Jahren steuerfrei zukommen lassen. Deine 50.000 Euro sind davon nur ein Bruchteil.

Warum kommen Kinder steuerlich am besten weg?

Kinder gehören zur sogenannten Steuerklasse I, der günstigsten Gruppe überhaupt. Sie verbindet die höchsten Freibeträge mit den niedrigsten Steuersätzen. Nur Ehepartner haben einen noch etwas höheren Freibetrag.

Adoptivkinder und Stiefkinder sind den leiblichen Kindern hier vollständig gleichgestellt. Alle drei Gruppen genießen denselben Freibetrag von 400.000 Euro. Für dich als Elternteil ändert sich also nichts, egal welche familiäre Konstellation bei euch besteht.

Freibeträge im Überblick

Der Freibetrag richtet sich immer nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Je enger die Verwandtschaft, desto höher der Betrag, den man steuerfrei übertragen darf. Die folgende Übersicht zeigt, wie viel jede Person innerhalb von zehn Jahren steuerfrei geschenkt bekommen kann.

Beschenkte PersonFreibetrag
Ehegatte oder Lebenspartner500.000 Euro
Kind oder Stiefkind400.000 Euro
Enkel, deren Eltern verstorben sind400.000 Euro
Enkel, deren Eltern noch leben200.000 Euro
Urenkel100.000 Euro
Übrige Personen der Steuerklasse I100.000 Euro
Personen der Steuerklasse II und III20.000 Euro

Die 400.000 Euro für Kinder sind ein großzügiger Rahmen. Deine 50.000 Euro schöpfen davon nur einen kleinen Teil aus, und selbst wenn du in Zukunft noch mehr schenken möchtest, bleibt reichlich Luft nach oben. Auch Großeltern, die für ihre Enkel Geld anlegen, profitieren von eigenen Freibeträgen.

Warum sind die zehn Jahre bei Schenkungen so wichtig?

Das Finanzamt zählt alle Schenkungen innerhalb von zehn Jahren zusammen. Der Freibetrag von 400.000 Euro gilt also nicht pro einzelner Überweisung, sondern für die Summe aller Schenkungen, die du deinem Kind in diesem Zeitraum machst.

Umgekehrt bedeutet das: Ist die Zehnjahresfrist einmal abgelaufen, füllt sich dein Freibetrag komplett wieder auf. Du kannst also alle zehn Jahre erneut bis zu 400.000 Euro steuerfrei übertragen. Für langfristige Planung ist das ein echter Vorteil.

Ein Rechenbeispiel für mehrere Schenkungen

Stell dir vor, du schenkst deinem Kind im ersten Jahr 30.000 Euro und im fünften Jahr noch einmal 30.000 Euro. Zusammen sind das 60.000 Euro innerhalb des Zehnjahreszeitraums. Da dein Freibetrag bei 400.000 Euro liegt, bleibt alles steuerfrei, weil die Summe weit darunter liegt.

Kritisch wird es erst, wenn die Summe deiner Schenkungen den Freibetrag übersteigt. Hättest du deinem Kind in den letzten zehn Jahren beispielsweise schon 370.000 Euro geschenkt, würden deine 50.000 Euro auf 420.000 Euro summieren. Dann wären 20.000 Euro steuerpflichtig, der Rest bleibt frei.

Wenn du unsicher bist, wie viel Freibetrag bei euch noch übrig ist, meld dich gerne bei mir. Dann schauen wir das gemeinsam an, meistens ist es einfacher, als es auf den ersten Blick scheint.

Den späteren Erbfall im Blick behalten

Die Zehnjahresfrist verbindet auch Schenkung und späteres Erbe miteinander. Verstirbst du innerhalb von zehn Jahren nach einer großen Schenkung, werden Schenkung und Erbschaft zusammengerechnet und der Freibetrag wird nur einmal berücksichtigt.

Für deine 50.000 Euro ist das praktisch bedeutungslos, weil der Betrag so klein ist. Bei größeren Vermögen lohnt es sich aber, Schenkungen früh und in Etappen zu planen. So lassen sich die Freibeträge über die Jahrzehnte mehrfach nutzen.

Wie hoch ist die Schenkungssteuer für 50.000 Euro?

Im Normalfall beträgt die Schenkungsteuer für 50.000 Euro schlicht null Euro. Der Freibetrag von 400.000 Euro deckt diesen Betrag vollständig ab. Solange du deinen Freibetrag noch nicht ausgeschöpft hast, zahlst du gar nichts.

Steuer fällt erst an, wenn deine Schenkungen innerhalb von zehn Jahren über den Freibetrag hinausgehen. Und selbst dann wird immer nur der Teil versteuert, der über den 400.000 Euro liegt, niemals der gesamte Betrag.

Was passiert, wenn der Freibetrag schon ausgeschöpft ist?

Angenommen, du hättest deinem Kind bereits die vollen 400.000 Euro geschenkt und würdest jetzt noch einmal 50.000 Euro obendrauf legen. Dann wären diese 50.000 Euro komplett steuerpflichtig. In der Steuerklasse I gilt für steuerpflichtige Erwerbe bis 75.000 Euro ein Satz von 7 Prozent.

Die Rechnung ist überschaubar: 7 Prozent von 50.000 Euro ergeben 3.500 Euro Schenkungsteuer. Das ist selbst im ungünstigsten Fall ein moderater Betrag, gerade weil Kinder in der günstigsten Steuerklasse liegen.

Damit du ein Gefühl bekommst, wie sich die Steuer je nach Situation entwickelt, zeigt die folgende Übersicht drei typische Fälle rund um deine 50.000 Euro.

SituationSteuerpflichtiger TeilSchenkungsteuer
Freibetrag noch nicht angetastet0 Euro0 Euro
Bereits 370.000 Euro geschenkt20.000 Euro1.400 Euro
Freibetrag komplett ausgeschöpft50.000 Euro3.500 Euro

Für die allermeisten Familien ist die erste Zeile die relevante. Wer seinem Kind zum ersten Mal einen größeren Betrag überweist, hat den Freibetrag praktisch nie ausgeschöpft. Deine 50.000 Euro bleiben dann komplett steuerfrei. Wenn du das Geld statt auf einem Konto lieber renditestark anlegen möchtest, lohnt ein Blick darauf, wie du mit ETFs für dein Kind nahezu steuerfrei sparen kannst.

Muss ich die Schenkung dem Finanzamt melden?

Ja, du solltest die Schenkung dem Finanzamt melden, innerhalb von drei Monaten nach der Überweisung. Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn wegen des Freibetrags gar keine Steuer anfällt. Das überrascht viele Eltern, ist aber schnell erledigt.

Bei einer reinen Geldüberweisung liegt dem Finanzamt sonst keine Information vor. Anders wäre es bei einer notariell beurkundeten Schenkung, etwa einer Immobilie, denn dann meldet der Notar den Vorgang für dich. Bei einer Überweisung bist du selbst dran, gemeinsam mit deinem Kind.

Welche Angaben gehören in die Meldung?

Die Anzeige ist eine formlose schriftliche Mitteilung an das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt. Du musst dafür kein kompliziertes Formular ausfüllen, sondern nur die wesentlichen Eckdaten übermitteln.

In deine Meldung gehören diese Angaben:

  • Name, Wohnort und Steuer-Identifikationsnummer von dir als Schenker und deinem Kind als Erwerber
  • Zeitpunkt der Schenkung, also wann du überwiesen hast
  • Gegenstand und Wert der Schenkung, hier die 50.000 Euro
  • Das Verwandtschaftsverhältnis, also Elternteil und Kind
  • Frühere Schenkungen an dasselbe Kind nach Art, Wert und Zeitpunkt

Mit diesen Angaben kann das Finanzamt einordnen, ob und wann dein Freibetrag ins Spiel kommt. Gerade die Angabe früherer Schenkungen ist wichtig, weil sie die Zusammenrechnung innerhalb der zehn Jahre nachvollziehbar macht.

Warum lohnt sich die Meldung bei 50.000 Euro?

Auch wenn keine Steuer entsteht, schafft die Meldung Klarheit und Sicherheit für dich. Das Finanzamt hat dann einen sauberen Überblick über die Vermögensübertragungen in deiner Familie, und du vermeidest spätere Rückfragen oder Missverständnisse. Bevor du überweist, klärst du am besten auch, wer überhaupt ein Konto für ein Kind eröffnen darf.

Die Überweisung einfach zu melden, kostet dich wenig Zeit und du bist auf der sicheren Seite. Wenn du beim Formulieren der Anzeige unsicher bist, unterstütze ich dich gerne dabei.

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Häufige Fragen

Ja, das kannst du problemlos. Für deine Tochter gilt derselbe Freibetrag von 400.000 Euro wie für jedes Kind. Deine 50.000 Euro bleiben damit in aller Regel komplett steuerfrei, solange du diesen Freibetrag noch nicht ausgeschöpft hast.
Im Normalfall null Euro, weil der Freibetrag von 400.000 Euro den Betrag vollständig abdeckt. Erst wenn dieser Freibetrag ausgeschöpft ist, wird es relevant. Dann fallen bei einem Kind in Steuerklasse I 7 Prozent an, also 3.500 Euro auf die 50.000 Euro.
Es gibt keine feste Obergrenze, entscheidend ist der Freibetrag. Kinder dürfen von jedem Elternteil 400.000 Euro innerhalb von zehn Jahren steuerfrei erhalten, Ehepartner sogar 500.000 Euro. Über diesen Beträgen fällt Steuer nur auf den überschießenden Teil an.
Sobald du Geld ohne Gegenleistung weitergibst und beide Seiten sich über die unentgeltliche Zuwendung einig sind, handelt es sich um eine Schenkung. Der Betrag spielt dabei keine Rolle, egal ob 50 oder 50.000 Euro. Nur ein Darlehen, das zurückgezahlt wird, ist keine Schenkung.
Ja. Die Anzeigepflicht gilt auch, wenn wegen des Freibetrags keine Steuer anfällt. Melde die Schenkung innerhalb von drei Monaten formlos beim zuständigen Finanzamt. Bei 50.000 Euro liegst du klar über einem Gelegenheitsgeschenk und solltest die Überweisung anzeigen.
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GESCHRIEBEN VON
Lasse Falke

Lasse ist Gründer von SmartKidsInvest und seit über 10 Jahren Finanzberater mit Fokus auf Familien. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie jede Familie versteht – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck.

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