Kaum ein Detail sorgt bei Eltern und angehenden Vorsorgesparern für so viel Stirnrunzeln wie die Frage nach der Teilfreistellung im neuen Altersvorsorgedepot. Kein Wunder, denn im ganz normalen ETF-Depot ist sie ein echter Steuervorteil, den viele nicht verlieren möchten. Deshalb schauen wir uns heute nüchtern an, ob dieser Vorteil im Altersvorsorgedepot greift und was stattdessen mit deinem Geld passiert.
Gilt die Teilfreistellung im Altersvorsorgedepot?
Nein, im Altersvorsorgedepot gibt es keine Teilfreistellung von 30 Prozent, wie du sie aus dem normalen Aktien-ETF-Depot kennst. Der Grund ist eigentlich logisch: Die Teilfreistellung ist Teil des Investmentsteuergesetzes und wirkt ausschließlich im Zusammenspiel mit der Abgeltungsteuer. Das Altersvorsorgedepot läuft aber über die Systematik der geförderten Altersvorsorge im Einkommensteuergesetz, womit der Anknüpfungspunkt fehlt, an dem die Teilfreistellung überhaupt wirken könnte.
Diese Einschätzung teilen mehrere seriöse Stellen. Das Handelsblatt bezeichnet die fehlende Teilfreistellung als kritischen Punkt und rechnet vor, dass im regulären Depot 30 Prozent der Gewinne aus Aktien-ETFs steuerfrei bleiben, im Altersvorsorgedepot aber nicht. Finanztip und JustETF kommen zum selben Schluss.
Das klingt im ersten Moment nach einem Nachteil, und für manche ist es das auch. Bevor wir das bewerten, lohnt sich aber ein Blick darauf, was die Teilfreistellung im normalen Depot eigentlich leistet.
Was bedeutet Teilfreistellung im normalen ETF-Depot?
Die Teilfreistellung ist eine Regel aus dem Investmentsteuergesetz, die verhindern soll, dass Erträge aus Investmentfonds doppelt besteuert werden. Vereinfacht gesagt darfst du einen Teil deiner Fondserträge steuerfrei behalten, ohne dafür irgendeinen Antrag stellen zu müssen. Deine Depotbank rechnet das automatisch mit ein.
Wie hoch dieser steuerfreie Anteil ausfällt, hängt von der Art des Fonds ab. Bei einem Aktien-ETF wie auf den MSCI World bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds sind es 15 Prozent und bei Immobilienfonds sogar 60 Prozent. Die Teilfreistellung gilt dabei für Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne gleichermaßen.
Am deutlichsten wird das an einem einfachen Beispiel. Angenommen, du verkaufst Anteile eines Aktien-ETFs und erzielst 100 Euro Gewinn. Ohne Teilfreistellung müsstest du auf die vollen 100 Euro Abgeltungsteuer zahlen, also 25 Euro. Dank der 30 Prozent Freistellung sind aber nur 70 Euro steuerpflichtig, sodass 17,50 Euro Abgeltungsteuer anfallen, zuzüglich Solidaritätszuschlag. Rechnet man den Soli mit ein und lässt die Kirchensteuer außen vor, landet man bei einem effektiven Steuersatz von rund 18,5 Prozent statt der nominellen 26,375 Prozent.
Zum vollständigen Bild der Steuerlast im normalen Depot gehören noch zwei weitere Bausteine:
- Sparerpauschbetrag: Bis zu 1.000 Euro Kapitalerträge pro Jahr bleiben für Alleinstehende steuerfrei, für zusammenveranlagte Paare sind es 2.000 Euro, wenn du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast.
- Vorabpauschale: Auch thesaurierende Fonds unterliegen jährlich einer Mindestbesteuerung auf Basis eines vom BMF veröffentlichten Basiszinses. Für 10.000 Euro Fondsvolumen fielen im Januar 2026 maximal 51 Euro an, bei Aktien-ETFs dank Teilfreistellung entsprechend weniger.
Diese drei Elemente zusammen, Teilfreistellung, Sparerpauschbetrag und Vorabpauschale, sorgen dafür, dass dein normales ETF-Depot laufend, aber vergleichsweise moderat besteuert wird. Im Altersvorsorgedepot läuft das komplett anders.
Wie besteuert der Staat dein Altersvorsorgedepot stattdessen?
Statt einer laufenden Besteuerung mit Teilfreistellung setzt das Altersvorsorgedepot auf ein anderes Prinzip: In der Ansparphase bleibt alles steuerfrei, und die Steuer fällt erst bei der Auszahlung im Alter an. Fachleute nennen das nachgelagerte Besteuerung.
Das Bundesfinanzministerium stellt in seinen FAQ klar, dass während der Ansparphase keine Wertsteigerungen und keine Erträge besteuert werden. Es fällt also keine Abgeltungsteuer an, es gibt keine Vorabpauschale, und Kursgewinne, Dividenden und Zinsen wachsen komplett unversteuert weiter. Genau diese Steuerstundung ist ein enormer Hebel für den Zinseszinseffekt, weil dein volles Kapital jedes Jahr weiterarbeitet.
Besteuert wird dann erst im Ruhestand, mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Der liegt im Alter in der Regel niedriger als während des Erwerbslebens. Für den geförderten Anteil, also deine Eigenbeiträge bis 1.800 Euro plus die zugehörigen Zulagen samt aller Erträge, gilt dabei die volle nachgelagerte Besteuerung.
Ein Detail, das viele besonders schätzen, betrifft das Umschichten und Rebalancing innerhalb des Vertrags. Das bleibt steuerfrei, und zwar nicht nur bis zur Fördergrenze, sondern für den gesamten Vertragsrahmen bis zu 6.840 Euro pro Jahr. Wenn du also dein Portfolio anpasst, kostet dich das keinen Cent Steuern.
Zum rechtlichen Stand noch eine kurze Einordnung: Das Altersvorsorgedepot ist Teil des Altersvorsorgereformgesetzes, das laut Bundesregierung Ende Mai 2026 in Kraft getreten ist, während die neuen Produkte praktisch zum 1. Januar 2027 an den Start gehen. Wenn du dazu Fragen hast, melde dich gerne bei mir, dann schauen wir gemeinsam, wie das konkret zu deiner Situation passt.
Wie werden ungeförderte Einzahlungen über 1.800 Euro versteuert?
Für alles, was du über die geförderten 1.800 Euro hinaus einzahlst, gelten eigene Steuerregeln, die sogar überraschend attraktiv sein können. Insgesamt darfst du bis zu 6.840 Euro pro Jahr in einen Vertrag einzahlen, wovon 1.800 Euro förderfähig sind. Die restlichen 5.040 Euro erhalten keine Zulage mehr, profitieren aber weiterhin von der steuerfreien Ansparphase.
Bei der Auszahlung kommt es dann darauf an, wie und wann du dir dieses ungeförderte Guthaben auszahlen lässt. Steuerlich gibt es drei mögliche Wege, die sich deutlich unterscheiden:
- Monatliche Rente: Für den ungeförderten Anteil greift die Ertragsanteilsbesteuerung. Startest du mit 65 Jahren, versteuerst du 18 Prozent der Gewinne aus diesem Teil, mit 67 Jahren sind es 17 Prozent. Dieser Anteil bleibt für die gesamte Auszahlungsdauer gleich.
- Einmalzahlung nach mindestens zwölf Jahren: Läuft der Vertrag mindestens zwölf Jahre und zahlst du dir das Geld erst nach dem 62. Geburtstag aus, kommt das Halbeinkünfteverfahren zum Zug. Dann versteuerst du nur die Hälfte der Gewinne mit deinem persönlichen Steuersatz, die andere Hälfte bleibt steuerfrei.
- Einmalzahlung bei kürzerer Laufzeit: Lief der Vertrag weniger als zwölf Jahre, fällt auf die Gewinne aus den Einzahlungen über 1.800 Euro die reguläre Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag an, ganz wie bei einer Entnahme aus einem klassischen Depot.
Diese Regeln sind bewusst nicht mit der Teilfreistellung zu verwechseln. Sie betreffen ausschließlich den ungeförderten Anteil und greifen erst in der Auszahlungsphase, während die klassische Teilfreistellung auf der Ebene der laufenden Erträge im normalen Depot wirkt. Für den nicht geförderten Teil kann sich das Halbeinkünfteverfahren steuerlich ähnlich vorteilhaft anfühlen wie eine fondsgebundene Lebensversicherung, wobei dieser Punkt auf einer Auslegung des Gesetzeswortlauts beruht und noch nicht in jedem Detail amtlich festgezurrt ist.
Für wen wiegt die fehlende Teilfreistellung schwer und für wen nicht?
Ob dich die fehlende Teilfreistellung wirklich trifft, hängt stark von deiner persönlichen Situation ab. Am spürbarsten ist der Nachteil für Sparer mit hohen Beiträgen und einem auch im Alter hohen Steuersatz. Denn während im normalen Depot nur 70 Prozent der Aktien-ETF-Gewinne besteuert werden und der effektive Satz bei rund 18,5 Prozent liegt, wird im Altersvorsorgedepot der komplette geförderte Anteil mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belegt.
Auf der anderen Seite steht die Förderung, die genau diesen Nachteil abfedern kann. Familien und Geringverdiener profitieren besonders stark, weil hohe Zulagen und der Sonderausgabenabzug ihr eigenes Sparvolumen deutlich aufstocken. Die Grundzulage liegt bei bis zu 540 Euro pro Jahr, die Kinderzulage bei bis zu 300 Euro pro Kind, und beides fließt zusätzlich zu deinen eigenen Beiträgen ins Depot.
Ein weiterer Punkt, den du nicht unterschätzen solltest, sind die Kosten. Das Standarddepot ist bei einem Kostendeckel von einem Prozent gedeckelt, und niedrige Kosten sind für die langfristige Rendite oft entscheidender als jedes Steuerdetail. Eine Beispielrechnung von Finanztip mit einem höheren Kostendeckel von 1,5 Prozent zeigte, dass ein normales ETF-Depot in einem Szenario rund 21 Prozent besser abschneiden konnte. Diese Rechnung bezog sich aber auf einen früheren Entwurf und lässt sich nicht eins zu eins auf den finalen Kostendeckel übertragen.
Um die Kernunterschiede greifbar zu machen, hilft eine direkte Gegenüberstellung der beiden Depotarten. Sie zeigt, warum es keine pauschale Antwort gibt, sondern immer auf dich persönlich ankommt.
| Normales ETF-Depot | Altersvorsorgedepot | |
|---|---|---|
| Steuer in der Ansparphase | laufend Abgeltungsteuer und Vorabpauschale | vollständig steuerfrei |
| Teilfreistellung | 30 Prozent bei Aktien-ETFs | keine |
| Effektiver Steuersatz auf Aktien-ETF-Gewinne | rund 18,5 Prozent | persönlicher Steuersatz auf geförderten Anteil |
| Staatliche Zulagen | keine | bis 540 Euro Grundzulage plus Kinderzulagen |
| Umschichten und Rebalancing | steuerpflichtig bei Verkauf | steuerfrei |
Für Geringverdiener und Familien mit Kindern kann das Altersvorsorgedepot trotz fehlender Teilfreistellung sehr lohnend sein, während Sparer mit sehr hohen Einzahlungen und hohem Alterssteuersatz genauer rechnen sollten. Wenn du unsicher bist, in welche Gruppe du fällst, lass uns das mit dem passenden Rechner für Kosten und Steuern gemeinsam durchgehen. Meistens ist die Antwort klarer, als es auf den ersten Blick scheint.
Häufige Fragen
Lasse ist Gründer von SmartKidsInvest und seit über 10 Jahren Finanzberater mit Fokus auf Familien. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie jede Familie versteht – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck.






