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Kinderdepot ohne eigenes Eltern-Depot: Geht das?

Lasse Falke
Lasse Falke
Finanzexperte für Familien · Aktualisiert am 7. September 2026
Kinderdepot ohne eigenes Eltern-Depot: Geht das?

Vielleicht hast du dich schon durch ein paar Kinderdepot-Angebote geklickt und bist an einer Stelle stutzig geworden: Bei manchen Anbietern musst du selbst erst Kunde werden, bevor du überhaupt ein Depot für dein Kind eröffnen kannst. Wenn du gar keine Lust auf ein eigenes Depot hast oder schon woanders investierst, ist das ziemlich ärgerlich. Bei den meisten Banken und Brokern brauchst du kein eigenes Depot, um für dein Kind loszulegen.

Braucht man ein eigenes Depot, um ein Kinderdepot zu eröffnen?

Nein, bei den meisten Anbietern brauchst du kein eigenes Depot, um ein Kinderdepot zu eröffnen. Bei einigen wenigen Brokern ist es allerdings Pflicht, dass ihr als Eltern selbst Kunden seid. Es kommt also auf den Anbieter an, und genau deshalb lohnt sich vor der Eröffnung ein kurzer Blick auf diese Bedingung.

Anbieter ohne Pflicht zum Eltern-Depot

Bei vielen klassischen Banken und Brokern kannst du ein Juniordepot ganz unabhängig davon eröffnen, ob du selbst dort ein Depot hast. Das macht die Sache besonders unkompliziert, wenn du dein eigenes Geld lieber woanders anlegst oder gar nicht investierst.

Ohne bestehendes Eltern-Depot geht die Eröffnung unter anderem bei diesen Anbietern:

  • ING
  • Consorsbank
  • S Broker
  • comdirect
  • DKB

Anbieter mit Pflicht zum Eltern-Depot

Bei einigen der beliebten Neobroker sieht es anders aus. Dort müssen die Eltern selbst Kunden sein oder werden, teilweise sogar beide Elternteile, bevor überhaupt ein Kinderdepot möglich ist.

  • Trade Republic (beide Elternteile müssen Kunden sein oder werden)
  • Scalable Capital
  • Traders Place (beide Elternteile müssen Kunden sein oder werden)
  • Finanzen.net Zero

Wenn du bewusst kein eigenes Depot bei demselben Anbieter möchtest, hast du reichlich Auswahl unter den klassischen Banken und Brokern. Die Anbieter mit Depotpflicht sind trotzdem einen Blick wert, wenn du sowieso schon dort investierst oder ohnehin ein eigenes Depot planst. Es lohnt sich einfach, vor der Entscheidung kurz zu prüfen, welche Bedingung der jeweilige Anbieter stellt, damit du hinterher keine böse Überraschung erlebst. Wer zum Beispiel Scalable Capital für das Kinderdepot in Betracht zieht, sollte die Besonderheiten dieses Anbieters vorab kennen.

Wer darf ein Kinderdepot überhaupt eröffnen?

Ein Kinderdepot dürfen rechtlich nur die gesetzlichen Vertreter des Kindes eröffnen, in der Regel also beide sorgeberechtigten Elternteile. Das ist keine Schikane der Anbieter, sondern folgt direkt aus dem Sorgerecht. Das Depot gehört dem Kind, und ihr verwaltet es treuhänderisch, bis es volljährig ist.

Sorgerecht als rechtliche Grundlage

In der Praxis verlangen die Anbieter die Zustimmung und Unterschrift beider sorgeberechtigter Elternteile. Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht, müsst ihr beide dem Vorgang zustimmen und euch legitimieren. Das klingt aufwendiger, als es ist. Meist läuft es über einen gemeinsamen Online-Prozess oder ein Video-Ident-Verfahren.

Können Großeltern ein Kinderdepot eröffnen?

Nein, Großeltern oder andere Angehörige können kein Kinderdepot eigenständig eröffnen. Das dürfen nur die gesetzlichen Vertreter des Kindes. Wer als Oma, Opa, Tante oder Onkel etwas für das Kind tun möchte, hat aber trotzdem gute Möglichkeiten: Großeltern können Geld auf das bestehende Kinderdepot einzahlen oder mit Zustimmung der Eltern eine Vollmacht erhalten. Wie das Anlegen für Enkelkinder konkret funktioniert, lässt sich dabei gut im Vorfeld klären. Die Eröffnung selbst bleibt immer bei den Eltern, damit rechtlich klar geregelt ist, wer für das Vermögen des Kindes verantwortlich ist.

Welche Nachweise brauchst du beim alleinigen Sorgerecht?

Hast du das alleinige Sorgerecht, brauchst du dafür einen Nachweis, mit dem du das Depot allein eröffnen kannst, ohne die Zustimmung des anderen Elternteils. Als Nachweis akzeptieren die Anbieter üblicherweise einen gerichtlichen Beschluss über das alleinige Sorgerecht oder eine Negativbescheinigung des Jugendamts, die belegt, dass keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde. Mit diesem Dokument ist die Eröffnung dann problemlos möglich.

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Welche Unterlagen brauchst du für die Depoteröffnung?

Für die Eröffnung eines Kinderdepots brauchst du im Kern die Geburtsurkunde des Kindes, dessen Steuer-Identifikationsnummer sowie die Ausweisdokumente der Eltern. Damit hast du das Wichtigste schon beisammen, und die eigentliche Eröffnung geht danach meist erstaunlich schnell.

Standarddokumente im Überblick

Diese Unterlagen solltest du parat haben:

  • Geburtsurkunde des Kindes als Kopie oder Scan
  • Steuer-Identifikationsnummer des Kindes, die nach der Geburt automatisch vergeben wird
  • Personalausweis oder Reisepass beider gesetzlicher Vertreter
  • bei alleinigem Sorgerecht der entsprechende Nachweis
  • je nach Anbieter zusätzlich eine Meldebescheinigung oder Heiratsurkunde

Die Steuer-ID des Kindes findest du auf dem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern, das nach der Geburt zugeschickt wurde. Falls du es nicht mehr findest, lässt sie sich unkompliziert erneut anfordern.

Freistellungsauftrag und Steuer-ID direkt mitbeantragen

Direkt bei der Eröffnung kannst du für das Kinderdepot einen eigenen Freistellungsauftrag auf den Namen des Kindes erteilen, und zwar bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro pro Jahr. Dafür wird die Steuer-ID des Kindes angegeben, die du ja ohnehin schon zur Hand hast.

Wenn du diesen Schritt gleich bei der Eröffnung erledigst, bleiben die Kapitalerträge deines Kindes bis 1.000 Euro im Jahr automatisch steuerfrei. Du kannst den Freistellungsauftrag aber auch später jederzeit über das Online-Banking des Anbieters nachtragen.

Welche Nachteile hat ein Kinderdepot gegenüber dem Eltern-Depot?

Ein Kinderdepot bringt echte Steuervorteile, hat aber ein paar Besonderheiten, die du kennen solltest, bevor du dich entscheidest. Das Geld gehört von Anfang an dem Kind, und das hat später Folgen, die vielen Eltern nicht auf den ersten Blick klar sind. Kein Grund zur Sorge, das lässt sich alles gut planen, du solltest es nur wissen.

Mit 18 gehört das Depot dem Kind, vollständig

Mit Erreichen der Volljährigkeit geht die Verfügungsgewalt über das Kinderdepot komplett auf das Kind über. Aus dem Kinderdepot wird ein ganz normales Depot des nun Volljährigen, ihr als Eltern verliert die Verfügungsbefugnis, und erteilte Vollmachten erlöschen oder müssen angepasst werden.

Dein Kind kann ab 18 mit dem Geld machen, was es möchte, und das Depot bei Bedarf auch auflösen oder umschichten. Ob das ein Nachteil ist, hängt ganz von eurer Familie ab. Für viele ist es genau der Sinn der Sache. Sprecht früh genug offen darüber, dann wächst euer Kind ganz natürlich in die Verantwortung hinein.

Wie wirkt sich das Kindervermögen auf das BAföG aus?

Das Vermögen im Kinderdepot zählt später als eigenes Vermögen des volljährigen Studierenden und wird damit BAföG-relevant. Als Vermögensfreibetrag für Studierende gelten aktuell 15.000 Euro. Alles, was darüber hinausgeht, wird auf den BAföG-Anspruch angerechnet. Beim Sparen im Eltern-Depot passiert das nicht, weil das Vermögen dann euch zugerechnet wird. Das ist einer der zentralen Unterschiede zwischen beiden Wegen.

GKV-Familienversicherung: Ab wann wird es eng?

Kapitalerträge aus dem Kinderdepot zählen als Einkommen des Kindes und werden bei der beitragsfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt. Die Einkommensgrenze lag 2024 bei 505 Euro monatlich für Kapitalerträge und andere Einkünfte, bei einem Minijob galten 520 Euro. Solange die laufenden Erträge deines Kindes unter dieser Grenze bleiben, ist alles unproblematisch. Bei den meisten Kinderdepots mit üblichen Sparraten ist das über viele Jahre gar kein Thema. Die genauen aktuellen Monatsbeträge lohnt sich bei der Krankenkasse gegenzuprüfen, da sie sich anpassen können.

Wie funktioniert die Besteuerung im Kinderdepot?

Die Wertpapiere im Kinderdepot gehören zivilrechtlich dem Kind, deshalb sind auch die Kapitalerträge steuerlich dem Kind zuzurechnen und nicht euch. Genau das ist der große Vorteil: Dein Kind ist ein eigenständiges Steuersubjekt mit eigenem Sparerpauschbetrag und eigenem Grundfreibetrag, und diese Freibeträge sind ziemlich großzügig. Wer zusätzlich wissen möchte, wie man Geld auf Kinder anlegen und Steuervorteile clever nutzen kann, findet dort hilfreiche Hintergründe.

Sparerpauschbetrag und Grundfreibetrag des Kindes nutzen

Wie jeder Erwachsene hat auch dein Kind einen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr. Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge steuerfrei, sofern ein Freistellungsauftrag erteilt ist.

Zusätzlich gibt es den Grundfreibetrag, also das steuerliche Existenzminimum, bis zu dem gar keine Einkommensteuer anfällt. Der liegt aktuell bei rund 12.000 Euro pro Jahr. Da Kinder in aller Regel kein weiteres Einkommen haben, steht dieser Betrag praktisch komplett für die Kapitalerträge zur Verfügung, wenn ihr ihn richtig nutzt.

Wann lohnt sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung lohnt sich, sobald die Kapitalerträge deines Kindes den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen könnten, das Gesamteinkommen aber unter dem Grundfreibetrag von rund 12.000 Euro bleibt. Genau das ist bei Kindern fast immer der Fall.

Du beantragst die Bescheinigung beim Finanzamt. Mit ihr wird im Kinderdepot keine Abgeltungsteuer einbehalten, selbst wenn die Erträge über 1.000 Euro liegen, solange das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt. So bleibt ein deutlich größerer Teil der Erträge steuerfrei als allein über den Freistellungsauftrag.

Ab welchem Depotvolumen greift die Abgeltungsteuer?

Ohne Nichtveranlagungsbescheinigung wird die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig, sobald die Kapitalerträge im Jahr über 1.000 Euro liegen. Bei unserer langfristigen Zielrendite von 7 Prozent pro Jahr nach Kosten und vor Steuern lässt sich das gut überschlagen.

Bei 7 Prozent Rendite entstehen ab einem Depotvolumen von etwa 14.000 bis 15.000 Euro rechnerisch mehr als 1.000 Euro Erträge im Jahr. Ab dieser Größenordnung reicht der Sparerpauschbetrag allein nicht mehr aus. Zur Einordnung zeigt die folgende Tabelle, was aus verschiedenen Sparraten über 18 Jahre werden kann. Wer sich fragt, wie viel Geld man pro Monat für Kinder sparen sollte, findet dort einen guten Ausgangspunkt für die eigene Planung.

Monatliche SparrateEingezahlt in 18 JahrenEndkapital bei 7 % p. a.
50 €10.800 €ca. 21.500 €
100 €21.600 €ca. 43.100 €
200 €43.200 €ca. 86.200 €

Das Depotvolumen wächst bei höheren Sparraten schnell über die 14.000-Euro-Schwelle hinaus. Genau dann spielt die Nichtveranlagungsbescheinigung ihre Stärke aus, weil sie die Freibeträge deines Kindes voll ausnutzt. Wenn du das für deine Sparrate einmal durchrechnen möchtest oder unsicher bist, welcher Weg steuerlich am besten passt, melde dich einfach für ein kostenloses, unverbindliches Gespräch bei mir. Das kostet dich nichts, und viele Eltern gehen danach mit einem richtig guten Gefühl in diesen Schritt.

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Häufige Fragen

Als Großelternteil kannst du kein Depot eigenständig für dein Enkelkind eröffnen, weil das rechtlich nur den gesetzlichen Vertretern des Kindes, also den sorgeberechtigten Eltern, vorbehalten ist. Du kannst aber Geld auf ein bereits bestehendes Kinderdepot einzahlen oder mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern eine Kontovollmacht erhalten.
Nein. Ein Kinderdepot dürfen ausschließlich die gesetzlichen Vertreter des Kindes eröffnen, also in der Regel beide sorgeberechtigten Elternteile. Großeltern können jedoch Geld einzahlen oder mit Zustimmung der Eltern bevollmächtigt werden.
Mit 18 Jahren geht das Depot vollständig in den Besitz des Kindes über, und die Eltern verlieren jede Verfügungsbefugnis. Außerdem zählt das angesparte Vermögen als eigenes Vermögen des Kindes und kann den BAföG-Anspruch mindern, sobald es den Freibetrag von 15.000 Euro übersteigt. Kapitalerträge können zudem die Einkommensgrenze für die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV berühren.
Bei Trade Republic müssen beide Elternteile Kunden sein oder werden, bevor ein Kinderdepot eröffnet werden kann. Beide sind dann als gesetzliche Vertreter hinterlegt und haben Zugriff auf das Depot, solange das Kind minderjährig ist.
Sie lohnt sich, sobald die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen könnten, das Gesamteinkommen des Kindes aber unter dem Grundfreibetrag von rund 12.000 Euro bleibt. Bei 7 Prozent Rendite ist das ab einem Depotvolumen von etwa 14.000 bis 15.000 Euro der Fall.
Bei den meisten klassischen Banken und Brokern, darunter ING, Consorsbank, comdirect und DKB, brauchst du kein eigenes Depot. Bei einigen Neobrokern wie Trade Republic, Scalable Capital oder Finanzen.net Zero ist ein eigenes Eltern-Depot dagegen Voraussetzung.
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GESCHRIEBEN VON
Lasse Falke

Lasse ist Gründer von SmartKidsInvest und seit über 10 Jahren Finanzberater mit Fokus auf Familien. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie jede Familie versteht – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck.

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