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Wann bekomme ich vom Frauenarzt eine Bescheinigung für Mutterschaftsgeld?

Lasse Falke
Lasse Falke
Finanzexperte für Familien · Aktualisiert am 12. September 2026
Wann bekomme ich vom Frauenarzt eine Bescheinigung für Mutterschaftsgeld?

Zwischen Vorfreude auf das Baby, Kliniktasche packen und tausend offenen Fragen taucht plötzlich dieser eine Zettel auf, den du für dein Mutterschaftsgeld brauchst. Die Bescheinigung vom Frauenarzt klingt erst mal nach Behördenkram, ist aber schnell erklärt und im Grunde dein Türöffner, damit das Geld pünktlich auf deinem Konto landet. Genau darum kümmern wir uns hier Schritt für Schritt, ganz in Ruhe.

Was ist die Frauenarzt-Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld?

Die Bescheinigung ist das offizielle Dokument, mit dem dein voraussichtlicher Geburtstermin schriftlich bestätigt wird. Ihr korrekter Name lautet Zeugnis über den voraussichtlichen Tag der Entbindung, in vielen Praxen und bei den Kassen läuft sie auch als MET-Bescheinigung oder Muster 3. Klingt sperrig, meint aber nichts anderes als: Hier steht schwarz auf weiß, wann dein Kind ungefähr auf die Welt kommt.

Deine Krankenkasse braucht diesen Termin, um ausrechnen zu können, ab wann und wie lange dir Mutterschaftsgeld zusteht. Ohne diesen Nachweis kann sie nicht loslegen. Rechtlich ist genau dieses Zeugnis laut § 24i SGB V maßgebend für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes vor der Geburt.

Wer darf die Bescheinigung ausstellen?

Das Zeugnis darf nicht nur dein Frauenarzt oder deine Frauenärztin ausstellen, sondern genauso deine Hebamme oder dein Entbindungspfleger. Wenn du ohnehin schon eng mit deiner Hebamme zusammenarbeitest, kannst du das ganz bequem dort mit erledigen. Das Gesetz stellt beide Wege gleich.

Und ein Punkt, der viele Eltern freut: Die Bescheinigung kostet dich nichts. Sie wird kostenfrei ausgestellt, in der Regel gleich in zwei Ausfertigungen. Eine ist für deine Krankenkasse gedacht, die andere für deinen Arbeitgeber. So hast du beide Empfänger sofort abgedeckt und musst nicht ein zweites Mal in die Praxis.

Wann bekommst du die Bescheinigung vom Frauenarzt?

Die Bescheinigung wird frühestens sieben Wochen vor deinem errechneten Geburtstermin ausgestellt. Das ist bewusst so gewählt, denn die sechswöchige Schutzfrist vor der Geburt beginnt genau in diesem Zeitraum. Eine Woche Puffer davor sorgt dafür, dass alles rechtzeitig auf den Weg gebracht werden kann.

Erst mit dem Zeugnis in der Hand kann deine Krankenkasse dein Mutterschaftsgeld berechnen und die erste Auszahlung vorbereiten. Holst du dir die Bescheinigung zu spät, verzögert sich die ganze Kette dahinter, und das Geld kommt später als nötig.

Am besten frühzeitig holen

Nimm die Bescheinigung direkt bei einem deiner Vorsorgetermine mit, sobald du im richtigen Zeitfenster bist. Dann liegt sie parat, wenn du deinen Antrag stellst, und du musst dich in den letzten Wochen vor der Geburt um eine Sache weniger kümmern. Gerade in dieser aufregenden Phase ist jede erledigte To-do-Zeile Gold wert.

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Wo beantragst du das Mutterschaftsgeld?

Wo du deinen Antrag stellst, hängt davon ab, wie du krankenversichert bist. Hast du das einmal für dich geklärt, ist der Rest deutlich einfacher.

Bist du selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, stellst du den Antrag bei deiner eigenen Kasse. Sie berechnet dein Mutterschaftsgeld aus deinem durchschnittlichen Nettoentgelt der letzten drei Monate, gedeckelt auf 13 Euro pro Kalendertag.

Privat- oder familienversichert? Dann übernimmt der Bund

Bist du privat krankenversichert oder familienversichert bei einer gesetzlichen Kasse und hast ein Beschäftigungsverhältnis, zum Beispiel einen Minijob, läuft dein Antrag über das Bundesamt für Soziale Sicherung, kurz BAS. Das ist die zuständige Stelle für alle, die nicht selbst gesetzliches Mitglied sind.

Beim BAS gibt es Mutterschaftsgeld für den gesamten Schutzfristzeitraum von insgesamt höchstens 210 Euro. Das ist gesetzlich so festgelegt. Viele sind davon überrascht, deshalb lohnt es sich, das früh zu wissen und den Arbeitgeberzuschuss mitzudenken, zu dem wir gleich noch kommen.

Falls du unsicher bist, in welche der beiden Gruppen du fällst, melde dich gerne bei mir. Das lässt sich meistens in wenigen Minuten klären, und dann weißt du genau, wo dein Weg hinführt.

Welche Unterlagen brauchst du, um Mutterschaftsgeld zu beantragen?

Die Liste ist überschaubar. Egal ob GKV oder BAS, im Kern brauchst du immer die Frauenarzt-Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Geburtstermin. Der Rest unterscheidet sich je nach zuständiger Stelle nur leicht.

Antrag bei der Krankenkasse (GKV)Antrag beim BAS
AntragsformularFormular deiner KrankenkasseOnline-Antrag oder PDF des BAS
Frauenarzt-BescheinigungZeugnis über den voraussichtlichen GeburtsterminZeugnis über den voraussichtlichen Geburtstermin
Nachweis Beschäftigungüber die Kasse geregeltBescheinigung über eine Beschäftigung vom Arbeitgeber
weitere AngabenKrankenversicherung, Steuer-ID, Kontoverbindung
nach der GeburtGeburtsurkunde nachreichenGeburtsurkunde nachreichen

Beim BAS füllt dein Arbeitgeber die offizielle Bescheinigung über eine Beschäftigung aus. Darin bestätigt er, dass ein Beschäftigungsverhältnis besteht oder bestand, samt Angaben zu Art der Tätigkeit, Arbeitsentgelt und Beginn beziehungsweise Ende. Diesen Vordruck gibt es fertig beim BAS, du musst also nichts selbst basteln.

Geburtsurkunde kommt später dazu

Die Geburtsurkunde brauchst du erst nach der Geburt. Du reichst sie einfach nach, sobald sie da ist. Damit weist du der Kasse oder dem BAS den tatsächlichen Geburtstermin nach, damit auch die Zahlung für die Zeit nach der Entbindung sauber berechnet werden kann. Kein Stress also, dass dir am Anfang noch etwas fehlt, dieser Teil folgt ganz von selbst.

Welche Bescheinigung benötigst du für den Arbeitgeberzuschuss?

Für den Arbeitgeberzuschuss brauchst du keine neue, extra Bescheinigung, sondern genau dieselbe Frauenarzt-Bescheinigung wie für das Mutterschaftsgeld. Erinnerst du dich an die zweite Ausfertigung, die du in der Praxis bekommst? Genau die ist für deinen Arbeitgeber gedacht.

Wie funktioniert der Arbeitgeberzuschuss?

Der Zuschuss gleicht die Lücke aus, die zwischen dem Mutterschaftsgeld und deinem bisherigen Netto entsteht. Dein Arbeitgeber zahlt dir den Unterschiedsbetrag zwischen 13 Euro pro Tag und deinem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Monate vor Beginn der Schutzfrist.

Ein kleines Rechenbeispiel macht das greifbar. Liegt dein durchschnittliches Netto bei 40 Euro pro Kalendertag, übernimmt das Mutterschaftsgeld 13 Euro davon, und dein Arbeitgeber legt die restlichen 27 Euro pro Tag als Zuschuss obendrauf. So bleibst du finanziell weitgehend abgesichert, obwohl du in der Schutzfrist nicht arbeitest. Wenn du unsicher bist, wie das in deinem Fall aussieht, rechnen wir das gerne gemeinsam durch, das ist oft schneller geklärt, als du denkst.

Warum bleibt dein Arbeitgeber nicht auf den Kosten sitzen?

Dein Arbeitgeber trägt den Zuschuss nicht wirklich aus eigener Tasche. Er bekommt den gezahlten Betrag über das sogenannte U2-Verfahren vollständig von den Krankenkassen erstattet. Für dich bedeutet das, dass der Zuschuss kein Grund für ein schlechtes Gewissen sein muss, er ist ein ganz normaler, eingespielter Ablauf.

Praktisch beantragst du den Zuschuss bei deinem Arbeitgeber, nachdem du das Mutterschaftsgeld bei der Kasse angestoßen hast. Reich ihm einfach deine Kopie der Bescheinigung, dann hat er alles, was er braucht.

Wie läuft der gesamte Prozess von der Bescheinigung bis zur Auszahlung ab?

Damit du das große Ganze vor Augen hast, hier der komplette Ablauf in fünf Schritten. Wenn du diese der Reihe nach abhakst, behältst du jederzeit den Überblick.

  1. Hol dir frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Termin das Zeugnis über den voraussichtlichen Tag der Entbindung bei deinem Frauenarzt oder deiner Hebamme.
  2. Stell deinen Antrag bei der Krankenkasse, wenn du gesetzlich versichert bist, oder beim BAS, wenn du privat- oder familienversichert bist.
  3. Erhalte die erste Auszahlung für die sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin.
  4. Reiche nach der Geburt die Geburtsurkunde bei deiner Kasse oder dem BAS ein.
  5. Bekomme die zweite Auszahlung für den Entbindungstag und die acht Wochen nach der Entbindung.

Die Zahlung ist bewusst in zwei Etappen aufgeteilt. Der erste Teil deckt die letzten sechs Wochen vor der Geburt ab und stützt sich auf den voraussichtlichen Termin aus deiner Bescheinigung. Der zweite Teil folgt für den Entbindungstag und die ersten acht Wochen danach, sobald die Geburtsurkunde vorliegt.

Bei besonderen Situationen etwas länger

Bei einer Frühgeburt, einer Mehrlingsgeburt oder wenn dein Kind mit einer Behinderung zur Welt kommt, verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt von acht auf zwölf Wochen. Entsprechend länger wird dann auch das Mutterschaftsgeld gezahlt. Du musst dir also keine Sorgen machen, dass dir in einer ohnehin fordernden Zeit Unterstützung wegbricht.

Wie schnell das Geld genau kommt, hängt von der Bearbeitungszeit deiner Stelle ab. Gesetzlich festgelegt ist der Zeitraum, für den gezahlt wird, nicht der exakte Auszahlungstag. Genau deshalb hilft es so, die Bescheinigung früh einzureichen, so hat die Kasse den größtmöglichen Vorlauf.

Und falls dir dieser ganze Ablauf gerade noch nach viel anfühlt: Das ist völlig normal, kaum jemand hat das beim ersten Kind sofort im Kopf. Wenn du für dein Kind darüber hinaus Vermögen aufbauen oder eure Finanzen in Ruhe sortieren möchtest – zum Beispiel durch das Anlegen von Kindergeld in ETFs –, melde dich gern für eine kostenlose, unverbindliche Beratung bei mir. Viele Eltern gehen danach mit einem richtig guten Gefühl in dieses neue Kapitel.

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Häufige Fragen

Frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin stellt dein Frauenarzt oder deine Hebamme das Zeugnis über den voraussichtlichen Tag der Entbindung aus. Früher ist das Dokument nicht erhältlich, weil es direkt an den Beginn der gesetzlichen Schutzfrist geknüpft ist.
Du holst sie bei deinem Frauenarzt, deiner Frauenärztin oder deiner Hebamme – kostenfrei und in zwei Ausfertigungen: eine für deine Krankenkasse oder das BAS, die zweite für deinen Arbeitgeber.
Du brauchst in jedem Fall die Frauenarzt-Bescheinigung sowie das Antragsformular deiner Krankenkasse oder des BAS. Beim BAS kommt zusätzlich eine Arbeitgeberbescheinigung über dein Beschäftigungsverhältnis dazu. Die Geburtsurkunde reichst du nach der Geburt nach.
Dieselbe Frauenarzt-Bescheinigung, die du für das Mutterschaftsgeld verwendest – die zweite Ausfertigung ist genau dafür gedacht. Ein separates Dokument für den Zuschuss gibt es nicht.
Gesetzlich versicherte Frauen erhalten von ihrer Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Den Differenzbetrag zu ihrem tatsächlichen Netto zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss. Privat- oder familienversicherte Frauen mit Beschäftigung erhalten vom BAS insgesamt höchstens 210 Euro für den gesamten Schutzfristzeitraum.
Mutterschaftsgeld wird für die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, den Entbindungstag und die acht Wochen danach gezahlt. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder wenn das Kind mit einer Behinderung zur Welt kommt, verlängert sich die Frist nach der Geburt auf zwölf Wochen.
Lasse Falke
GESCHRIEBEN VON
Lasse Falke

Lasse ist Gründer von SmartKidsInvest und seit über 10 Jahren Finanzberater mit Fokus auf Familien. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie jede Familie versteht – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck.

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