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Beide Eltern selbstständig: Das gilt beim Elterngeld

Lasse Falke
Lasse Falke
Finanzexperte für Familien · Aktualisiert am 25. August 2026
Beide Eltern selbstständig: Das gilt beim Elterngeld

Wenn beide Eltern selbstständig sind, taucht früher oder später dieselbe Frage auf: Bekommen wir überhaupt Elterngeld, und wenn ja, wie wird das eigentlich berechnet, wenn keiner von uns einen klassischen Gehaltszettel hat? Die Antwort vorweg: Ja, ihr habt genau denselben Anspruch wie angestellte Eltern. Der Weg dahin ist nur etwas verschachtelter, weil bei euch nicht das Monatsgehalt zählt, sondern der Gewinn aus dem Jahr vor der Geburt. Das klingt erst mal nach viel Papierkram, ist aber gut machbar, wenn man die Logik dahinter einmal verstanden hat.

Haben wir als selbstständiges Paar überhaupt Anspruch auf Elterngeld?

Ja, selbstständige Mütter und Väter haben grundsätzlich denselben Anspruch auf Elterngeld wie angestellte Eltern. In den Grundvoraussetzungen werdet ihr nicht schlechter gestellt. Der Unterschied steckt allein darin, wie euer Einkommen ermittelt wird.

Damit der Anspruch besteht, müsst ihr dieselben Bedingungen erfüllen wie alle anderen Eltern auch. Diese Punkte gelten unabhängig davon, ob euer Einkommen aus Selbstständigkeit, Anstellung oder einer Mischung kommt:

  • Ihr habt euren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • Ihr lebt mit eurem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Ihr betreut und erzieht euer Kind selbst.
  • Ihr arbeitet nach der Geburt nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.

Als selbstständig giltst du im Elterngeldrecht immer dann, wenn du steuerlich sogenannte Gewinneinkünfte erzielst, also Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus einem Gewerbebetrieb oder aus freiberuflicher Arbeit. Die Rechtsform spielt dabei keine Rolle. Ob Einzelunternehmen, Freiberuflerin oder Gesellschafter-Geschäftsführer, entscheidend ist allein, wie eure Einkünfte im Steuerbescheid stehen. Und es ist auch egal, ob ihr haupt- oder nebenberuflich selbstständig seid.

Wo liegt die Einkommensgrenze für den Anspruch?

Es gibt eine Obergrenze beim zu versteuernden Jahreseinkommen. Für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt sie bei 175.000 Euro für Paare. Für Geburten davor, also zwischen dem 1. April 2024 und dem 31. März 2025, lag sie noch bei 200.000 Euro. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt, so wie es in eurem Steuerbescheid steht.

Diese Grenze wirkt hart: Wird sie überschritten, entfällt der komplette Anspruch, es gibt keine abgestufte Kürzung. Gerade wenn beide Partner gut verdienen, lohnt sich ein früher Blick auf die Zahlen. Wenn ihr unsicher seid, ob ihr drunter oder drüber liegt, meldet euch gerne bei mir, dann schauen wir das gemeinsam an, bevor es eng wird.

Können wir beide gleichzeitig Elterngeld beziehen?

Teilweise ja, aber nicht unbegrenzt. Beim Basiselterngeld ist der gleichzeitige Bezug durch beide Elternteile nur in einem einzigen der ersten zwölf Lebensmonate erlaubt. Beim ElterngeldPlus dagegen dürft ihr über mehrere Monate parallel beziehen. Das ist für euch als Paar der zentrale Hebel, wenn ihr euch die Zeit mit dem Kind wirklich teilen möchtet.

Gemeinsam stehen euch 14 Monate Basiselterngeld zur Verfügung. Jeder Elternteil muss davon mindestens zwei Monate nehmen, die restlichen Monate könnt ihr frei zwischen euch aufteilen. Nimmt nur einer von euch Elterngeld, sind es maximal zwölf Monate. Die zwei zusätzlichen Partnermonate entstehen dadurch, dass sich das Einkommen aus Erwerbstätigkeit eines Elternteils in zwei Lebensmonaten mindert.

Wie funktioniert der Partnerschaftsbonus bei zwei Selbstständigen?

Den Partnerschaftsbonus bekommt ihr, wenn beide von euch gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Dafür gibt es je Elternteil zwei, drei oder vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Das ist eine schöne Möglichkeit, um partnerschaftlich zu arbeiten und beide für euer Kind da zu sein.

Für euch als Selbstständige gibt es dabei eine Besonderheit: Ihr habt keinen Arbeitgeber, der eure Arbeitszeit bestätigt. Deshalb müsst ihr eure Wochenstunden selbst nachweisen und gegenüber der Elterngeldstelle glaubhaft machen, dass ihr tatsächlich im Korridor von 24 bis 32 Stunden liegt. Weil sich selbstständige Arbeit oft schlecht in Stunden pressen lässt, ist eine saubere Dokumentation hier Gold wert, sonst droht im Nachhinein eine Rückforderung des Bonus.

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Wie wird das Elterngeld bei zwei selbstständigen Eltern berechnet?

Bei euch zählt nicht ein Monatsgehalt, sondern der Gewinn aus dem Kalenderjahr vor der Geburt. Wird euer Kind zum Beispiel im August 2026 geboren, ist in der Regel das gesamte Jahr 2025 der Bemessungszeitraum. Das ist der wichtigste Unterschied zu Angestellten, bei denen die zwölf Monate direkt vor der Geburt gelten.

Wenn beide Elternteile selbstständig sind, hat jeder von euch einen eigenen Bemessungszeitraum, der sich aber auf dasselbe Kalenderjahr bezieht. Ihr teilt euch also keinen gemeinsamen Topf, sondern jeder wird individuell anhand seiner eigenen Gewinneinkünfte betrachtet. Das ist fair, weil so jeder auf Basis seines tatsächlichen vorgeburtlichen Einkommens sein Elterngeld bekommt.

Wie kommt man vom Jahresgewinn zum Elterngeld-Netto?

Der Weg vom Steuerbescheid bis zum Elterngeldbetrag folgt einer klaren Logik. Ausgangspunkt ist immer der Gewinn, den euer Einkommensteuerbescheid für das maßgebliche Kalenderjahr ausweist. Dann geht es in drei Schritten weiter:

  • Der steuerliche Jahresgewinn wird durch zwölf geteilt, das ergibt euer monatliches Elterngeld-Brutto.
  • Davon werden pauschal Steuern und Sozialabgaben abgezogen, so entsteht das Elterngeld-Netto.
  • Auf dieses Netto wird die Ersatzrate angewendet, die in der Regel 65 Prozent beträgt.
  • Verluste werden mit 0 Euro angesetzt und drücken die Bemessung nicht ins Minus.

Das Basiselterngeld liegt am Ende zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat, das ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro. Weil bei euch der Jahresdurchschnitt zählt, entfalten einzelne besonders starke Monate keine Sonderwirkung. Wenn das Gesamtjahr eher schwach war, spiegelt sich das im Elterngeld wider, und andersherum kann ein rundum erfolgreiches Jahr euer Elterngeld spürbar anheben. Bei schwankenden Selbstständigen-Einkommen lohnt es sich, das wirklich vorher durchzurechnen, ähnlich wie beim Überlegen, wie viel Geld man pro Monat für Kinder sparen sollte. Wenn dir das zu knifflig wird, gehen wir das in einer kostenlosen Beratung gemeinsam durch, meistens ist es einfacher, als es auf den ersten Blick wirkt.

Was gilt, wenn ein Elternteil selbstständig und der andere angestellt ist?

Bei dieser Konstellation läuft es für jeden Elternteil anders. Der angestellte Elternteil bekommt sein Elterngeld grundsätzlich aus den zwölf Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat berechnet, der selbstständige aus dem Kalenderjahr davor. Dadurch können bei euch beiden ganz unterschiedliche Bemessungszeiträume gelten, was zu deutlich verschiedenen Elterngeldhöhen führen kann.

Spannend wird es bei sogenannten Mischeinkünften, also wenn ein Elternteil sowohl angestellt als auch selbstständig war. Dann führt das fast immer zum Kalenderjahresmodell für diesen Elternteil. Schon ein kleiner selbstständiger Gewinn reicht aus, um elterngeldrechtlich als selbstständig eingestuft zu werden, selbst wenn die Angestelltentätigkeit den Großteil ausmacht.

Die 35-Euro-Grenze als möglicher Ausweg

Für geringe Nebeneinkünfte gibt es eine hilfreiche Ausnahme. Lagen deine selbstständigen Einkünfte im Durchschnitt unter 35 Euro pro Monat, und zwar sowohl im Kalenderjahr vor der Geburt als auch in den zwölf Monaten davor, kannst du beantragen, dass sie bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt werden. Dann rutschst du zurück ins Zwölfmonatsmodell für Angestellte.

Das kann sich richtig lohnen, wenn du in den letzten zwölf Monaten ein höheres Gehalt hattest als im Kalenderjahr insgesamt. Typische Beispiele sind eine kleine freiberufliche Nebentätigkeit oder eine Photovoltaikanlage mit winzigen Einnahmen. Ein Blick auf diese Grenze gehört bei Mischeinkünften immer dazu.

Nicht alle Einkünfte spielen übrigens eine Rolle. Ein Minijob zählt als Erwerbseinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit und fließt in die Berechnung ein, deshalb müsst ihr die entsprechenden Abrechnungen einreichen. Kapitalerträge und Mieteinnahmen dagegen fließen nicht ins Elterngeld ein. Sie können aber euer zu versteuerndes Einkommen erhöhen und damit im Extremfall die Anspruchsgrenze sprengen, das solltet ihr im Hinterkopf behalten.

Wie viel dürfen wir während des Bezugs dazuverdienen?

Arbeiten dürft ihr bis zu 32 Stunden pro Woche, auch selbstständig. Einen anrechnungsfreien Hinzuverdienst gibt es aber nicht. Weil Elterngeld eine Entgeltersatzleistung ist, wirkt sich jeder Gewinn während des Bezugs grundsätzlich auf die Höhe des Elterngeldes aus. Je mehr ihr in den Bezugsmonaten verdient, desto geringer fällt das Elterngeld in diesen Monaten aus.

Außerdem wichtig: Elterngeld wird nach Lebensmonaten des Kindes gezahlt, nicht nach Kalendermonaten. Der erste Lebensmonat beginnt am Tag der Geburt und endet am Tag vor dem gleichen Datum im Folgemonat. Eure Einnahmen und Ausgaben müsst ihr also nach Lebensmonaten aufbereiten, nicht nach dem gewohnten Kalender.

Lücken clever nutzen

Genau hier liegt für Selbstständige eine echte Gestaltungschance. In Lebensmonaten, in denen niemand von euch Elterngeld bezieht, mindern Betriebseinnahmen das Elterngeld in den Bezugsmonaten nicht. Wer also Einfluss auf Rechnungsstellung und Zahlungsziele hat, kann hohe Einnahmen bewusst in elterngeldfreie Monate legen.

Damit ihr die Höhe eures laufenden Gewinns steuern könnt, habt ihr bei den Betriebsausgaben eine Wahl. Diese Entscheidung trefft ihr für jeden Elternteil getrennt und immer bezogen auf den Bezugszeitraum:

  • Ihr setzt pauschal 25 Prozent eurer Einnahmen als Betriebsausgaben an.
  • Oder ihr beantragt, die tatsächlichen Betriebsausgaben zu berücksichtigen.

Sind eure echten Kosten in der Elternzeit niedrig, kann die 25-Prozent-Pauschale den Gewinn rechnerisch kleiner machen und damit euer Elterngeld erhöhen. Bei hohen tatsächlichen Kosten kann dagegen der Antrag auf die echten Betriebsausgaben günstiger sein. Beachtet außerdem: Elterngeld ist zwar steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt euren Steuersatz auf das übrige Einkommen. Bei zwei beziehenden Selbstständigen kann sich das durchaus bemerkbar machen, eine steuerliche Beratung ist hier oft sinnvoll.

Warum kommt bei Selbstständigen erst ein vorläufiger Bescheid?

Weil die endgültige Berechnung euren Einkommensteuerbescheid für den Bemessungszeitraum braucht, der bei Antragstellung oft noch gar nicht vorliegt. Gerade wenn euer Kind früh im Jahr geboren wird, ist der Steuerbescheid für das Vorjahr häufig noch nicht fertig. Deshalb entscheidet die Elterngeldstelle zunächst vorläufig.

Für die vorläufige Bewilligung greift die Stelle auf das zurück, was da ist: einen älteren Steuerbescheid, eine Gewinnermittlung für den Bemessungszeitraum oder die letzte vorhandene Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Sobald euer aktueller Steuerbescheid vorliegt, wird endgültig gerechnet. Das kann zu einer Nachzahlung führen, wenn euer Gewinn höher war als angenommen, oder zu einer Rückforderung, wenn er niedriger war.

Typische Fehlerquellen, die Geld kosten

Damit ihr keine böse Überraschung bei der endgültigen Festsetzung erlebt, lohnt es sich, die häufigsten Stolperfallen zu kennen. Genau an diesen Stellen entstehen die meisten Rückforderungen:

  • Übersehene Einnahmen, etwa kleinere Nebeneinnahmen, die steuerlich trotzdem als Gewinneinkünfte zählen.
  • Falsche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben nach Lebensmonaten statt nach Kalendermonaten.
  • Ungenaue Angaben zur Arbeitszeit, besonders kritisch beim Partnerschaftsbonus mit seinem Korridor von 24 bis 32 Stunden.

Stellt euren Antrag außerdem früh. Elterngeld gibt es nur maximal drei Monate rückwirkend. Wer erst spät beantragt, verliert die davorliegenden Lebensmonate unwiederbringlich. Am besten bereitet ihr die Planung schon vor der Geburt vor, dann könnt ihr direkt danach loslegen. Ein guter Zeitpunkt, um auch gleich zu klären, welche staatliche Förderung es sonst noch für Kinder gibt.

Ich weiß, das ist viel auf einmal, und gerade als selbstständiges Paar habt ihr mehr zu bedenken als andere. Aber ihr müsst das nicht allein wuppen. Wenn ihr Hilfe bei der Planung oder beim Vermögensaufbau für euer Kind möchtet, meldet euch gerne für eine kostenlose, unverbindliche Beratung bei mir. Viele Eltern gehen danach mit einem richtig guten Gefühl in dieses neue Kapitel, und genau das wünsche ich euch auch.

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Häufige Fragen

Ja. Dein eigener Anspruch hängt nicht davon ab, ob dein Partner angestellt oder selbstständig ist. Jeder Elternteil wird für sein Elterngeld einzeln betrachtet, der selbstständige Partner nur eben anhand des Jahresgewinns statt eines Monatsgehalts.
Beim Basiselterngeld ist der gleichzeitige Bezug nur in einem einzigen der ersten zwölf Lebensmonate möglich. Beim ElterngeldPlus dürft ihr dagegen über mehrere Monate parallel beziehen, das gibt euch als Paar deutlich mehr Spielraum.
Grundlage ist der steuerliche Gewinn aus dem Kalenderjahr vor der Geburt. Dieser Gewinn wird durch zwölf geteilt, um Steuern und Sozialabgaben pauschal gemindert und dann mit der Ersatzrate von in der Regel 65 Prozent multipliziert. Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat.
Wer sich selbstständig macht, wechselt ins Kalenderjahresmodell, und maßgeblich ist dann der Gewinn aus dem Jahr vor der Geburt. Ein höheres Gehalt in den letzten zwölf Monaten kann dadurch sogar verloren gehen. Bei sehr kleinen Nebeneinkünften unter 35 Euro Monatsdurchschnitt kannst du dich per Antrag wieder ins Zwölfmonatsmodell zurückholen. Rechne das vorher genau durch, statt auf einen pauschalen Trick für Selbstständige zu setzen.
Weil für die endgültige Berechnung euer Steuerbescheid für das Bemessungsjahr nötig ist, der bei Antragstellung oft noch fehlt. Die Elterngeldstelle rechnet zunächst mit vorhandenen Unterlagen und stellt endgültig fest, sobald der Bescheid vorliegt. Das kann eine Nach- oder Rückzahlung auslösen.
Arbeiten dürft ihr bis zu 32 Stunden pro Woche. Einen anrechnungsfreien Betrag gibt es aber nicht, jeder Gewinn in den Bezugsmonaten mindert das Elterngeld. Einnahmen in elterngeldfreien Lebensmonaten wirken sich dagegen nicht aus.
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GESCHRIEBEN VON
Lasse Falke

Lasse ist Gründer von SmartKidsInvest und seit über 10 Jahren Finanzberater mit Fokus auf Familien. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie jede Familie versteht – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck.

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