Wenn ein Baby unterwegs ist, taucht mitten in all der Vorfreude oft eine ganz praktische Frage auf: Bekomme ich als Beamter oder verbeamtete Lehrkraft eigentlich dasselbe Elterngeld wie alle anderen? Ja, das tust du. Beim Elterngeld selbst macht dein Beamtenstatus keinen Unterschied. Bei allem drumherum, also Mutterschutz, Elternzeit, Beihilfe und Pension, gelten für dich allerdings ein paar eigene Regeln, die du kennen solltest. Genau die schauen wir uns jetzt in Ruhe an.
Bekommen Beamte und Lehrer überhaupt Elterngeld?
Ja, ganz klar. Das Elterngeld beruht auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, kurz BEEG, und dieses Gesetz gilt für Beamte genauso wie für Angestellte, Selbstständige oder Studierende. Es gibt keinen eigenen Elterngeldsatz für Beamte und keine Sonderbehandlung, weder nach oben noch nach unten. Du wirst beim Elterngeld also behandelt wie jeder andere Elternteil auch. Wer wissen möchte, was sich beim Elterngeld ab 2027 ändert, findet dazu einen eigenen Überblick.
Der Anspruch hängt nicht an deinem Status, sondern an deiner Lebenssituation. Entscheidend ist, dass du mit deinem Kind in einem Haushalt lebst, es selbst betreust und deine Erwerbstätigkeit einschränkst. Diese vier Voraussetzungen müssen zusammenkommen:
- Du hast deinen Wohnsitz in Deutschland.
- Du lebst mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Du betreust und erziehst dein Kind selbst.
- Du übst keine oder keine volle Erwerbstätigkeit aus.
Sind diese Punkte erfüllt, steht deinem Anspruch nichts im Weg. Trotzdem lohnt es sich, Elterngeld und Elternzeit sauber auseinanderzuhalten, denn hier liegt ein Unterschied, der für Beamte wirklich relevant ist.
Warum solltest du Elterngeld und Elternzeit auseinanderhalten?
Das Elterngeld ist eine Geldleistung des Bundes und richtet sich nach dem BEEG. Die Elternzeit dagegen ist deine Freistellung vom Dienst, und die ist für Beamte nicht im BEEG geregelt, sondern in eigenen beamtenrechtlichen Verordnungen.
Für Bundesbeamte gilt die Mutterschutz- und Elternzeitverordnung, kurz MuSchEltZV. Bist du Landesbeamter, was auf verbeamtete Lehrkräfte fast immer zutrifft, gelten die Regelungen deines Bundeslandes, etwa die Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung. Inhaltlich orientieren sich diese Verordnungen eng am BEEG, im Detail gibt es aber Unterschiede von Land zu Land.
Gilt das auch für Referendare und Lehramtsanwärter?
Ja, auch das ist geklärt. Die besonderen beamtenrechtlichen Regelungen gelten ebenso, wenn du ein Lehramtsreferendariat absolvierst oder Lehramtsanwärterin beziehungsweise Lehramtsanwärter bist. Als Referendar meldest du deine Elternzeit also nicht nach dem BEEG gegenüber einem Arbeitgeber an, sondern nach den speziellen Vorschriften gegenüber deinem Dienstherrn. Beim Elterngeld selbst bekommst du es wie alle anderen.
Wie viel Elterngeld bekommst du als Beamter oder Lehrer?
Die Höhe deines Elterngeldes richtet sich nach deinem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Bei Müttern zählen die zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes, bei Vätern die zwölf Monate vor der Geburt. Aus diesem Zeitraum wird ein durchschnittliches Netto ermittelt, und davon ersetzt dir das Elterngeld einen bestimmten Anteil.
Dieser Anteil, die sogenannte Ersatzrate, liegt in der Regel bei 65 Prozent deines vorgeburtlichen Nettos. Verdienst du weniger, steigt die Rate schrittweise an, bei sehr niedrigem Einkommen sogar bis auf 100 Prozent. Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. Für die Berechnung wird ein vorgeburtliches Netto von maximal 2.770 Euro berücksichtigt. So sieht die Staffelung aus:
| Vorgeburtliches Netto pro Monat | Ersatzrate |
|---|---|
| unter 1.000 Euro | schrittweise steigend bis 100 Prozent |
| 1.000 bis 1.200 Euro | 67 Prozent |
| ab 1.200 Euro | 65 Prozent |
Diese Beträge und Prozentsätze sind für Beamte und Angestellte völlig identisch. Es gibt keinen Bonus und keinen Abschlag für den Beamtenstatus. Ein Blick auf ein konkretes Rechenbeispiel, etwa wie viel Elterngeld bei 2.500 Euro netto herauskommt, macht das oft greifbarer. Trotzdem fällt das Elterngeld als Beamter oft etwas höher aus, und das hat einen ganz nachvollziehbaren Grund.
Warum fällt das Beamten-Netto oft höher aus?
Als Beamter zahlst du zwar Einkommensteuer, aber keine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, also keine Anteile für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dadurch bleibt bei gleichem Bruttoeinkommen unterm Strich ein höheres Netto übrig als bei einer angestellten Person, die vergleichbar viel verdient.
Und weil das Elterngeld genau auf diesem Netto aufsetzt, profitierst du davon. Bei gleicher Bruttobesoldung liegt deine Bemessungsgrundlage höher, und damit fällt auch dein Elterngeld tendenziell höher aus. Das ist eine der wenigen Stellen, an denen sich der Beamtenstatus beim Elterngeld ganz direkt bemerkbar macht.
Welche Besoldungsbestandteile zählen mit?
Deine Besoldung wird beim Elterngeld wie ganz normales Arbeitsentgelt behandelt. Es gibt keine spezielle Beamtenberechnung, sondern es gelten die allgemeinen Regeln des BEEG. In die Berechnung fließt alles ein, was als laufendes, zu versteuerndes Einkommen aus deiner Tätigkeit gilt.
In der Praxis zählen dazu vor allem dein Grundgehalt, regelmäßige Zulagen und in vielen Fällen auch der Familienzuschlag, soweit er steuerpflichtig ist. Steuerfreie Leistungen und Einmalzahlungen bleiben dagegen außen vor. Die genaue Höhe setzt am Ende deine zuständige Elterngeldstelle anhand deiner Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate fest.
Steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt
Auf dein Elterngeld selbst zahlst du keine Einkommensteuer, es ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Elterngeld bei der Ermittlung deines persönlichen Steuersatzes mitgerechnet wird und deine übrigen Einkünfte dadurch einem höheren Steuersatz unterliegen können.
Spürbar wird das vor allem, wenn ein Elternteil weiterhin voll arbeitet, während der andere Elterngeld bezieht. Am einfachsten rechnest du deinen konkreten Anspruch mit dem offiziellen Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch. Wer schon früh an den späteren Vermögensaufbau denkt, kann übrigens einen Teil des Kindergeldes in ETFs anlegen. Wenn du dabei unsicher bist oder eure Aufteilung gut planen möchtest, meld dich gerne bei mir, dann gehen wir das gemeinsam durch. Meistens ist es einfacher, als es auf den ersten Blick wirkt.
Was gilt bei Mutterschutz und Besoldung vor der Elternzeit?
Bevor die eigentliche Elternzeit beginnt, steht bei Müttern zunächst der Mutterschutz an, und der ist finanziell die entspannteste Phase überhaupt. Die Schutzfristen umfassen die letzten sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und die ersten acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist nach der Geburt auf zwölf Wochen.
In den sechs Wochen vor der Geburt darfst du als schwangere Beamtin nicht mehr beschäftigt werden, musst also keinen Dienst leisten. In den acht Wochen nach der Geburt gilt sogar ein absolutes Beschäftigungsverbot.
Volle Besoldung während der Schutzfristen
Das Schöne daran ist, dass während der Mutterschutzfristen deine Besoldung ganz normal weiterläuft. Du behältst deinen vollen Anspruch auf deine Dienst- oder Anwärterbezüge, und auch Zulagen werden weitergezahlt. Anders als angestellte Kolleginnen, die in dieser Zeit Mutterschaftsgeld und Zuschüsse über die Krankenversicherung erhalten, bekommst du als Beamtin einfach deine gewohnte Besoldung.
Etwas niedriger können deine Bezüge nur dann ausfallen, wenn zuvor gezahlte Mehrarbeitsvergütungen wegfallen. Das liegt daran, dass mutterschutzrechtliche Vorschriften eine Arbeitszeit von mehr als achteinhalb Stunden am Tag untersagen. Als Lehrkraft wirst du im Mutterschutz in der Regel mit deiner bisherigen Unterrichtspflichtzeit geführt und erhältst die entsprechenden Bezüge.
Mutterschutz zählt als vollwertige Dienstzeit
Die Zeit der Schutzfristen gilt als Dienstzeit. Sie wirkt sich nicht nachteilig auf deinen Vorbereitungsdienst, deine Probezeit oder deine ruhegehaltsfähige Dienstzeit aus. Du wirst so gestellt, als hättest du in dieser Zeit ganz normal Dienst geleistet.
Auch dein Erholungsurlaub geht nicht verloren. Urlaub, den du vor Beginn der Schutzfristen noch nicht genommen hast, wird auf die Zeit nach deiner Rückkehr übertragen und dem Urlaub des laufenden Jahres zugeschlagen. Mit dem Beginn der reinen Elternzeit ändert sich das Bild allerdings deutlich, denn dann entfällt deine Besoldung.
Wie planst du deine Elternzeit als Beamter richtig?
Deinen Anspruch auf Elternzeit hast du grundsätzlich bis zum dritten Geburtstag deines Kindes, das sind maximal 36 Monate pro Elternteil. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten lässt sich auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, nämlich bis zur Vollendung des achten Lebensjahres. So bleibst du flexibel, etwa für die Einschulung.
Achte unbedingt auf die Anmeldefristen. Möchtest du Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren nehmen, musst du sie sieben Wochen vor Beginn anmelden. Für Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag verlängert sich diese Frist auf 13 Wochen. Hältst du diese Fristen nicht ein, kann dein Dienstherr die Elternzeit ablehnen.
Was bedeutet die Bindungswirkung bei der Anmeldung?
Wenn du Elternzeit für die ersten drei Lebensjahre anmeldest, musst du dich verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb der nächsten zwei Jahre du Elternzeit nehmen willst. Diese Festlegung nennt sich Bindungswirkung. Sie bedeutet, dass du deine Planung später nicht mehr beliebig ändern kannst.
Spätere Änderungen sind dann von der Zustimmung deines Dienstherrn abhängig. Deshalb lohnt es sich, vor der Anmeldung wirklich in Ruhe durchzudenken, wie ihr die gemeinsame Zeit aufteilen möchtet. Aufteilen kannst du deine Elternzeit übrigens auf bis zu drei Zeitabschnitte, weitere Abschnitte sind nur mit Zustimmung möglich.
Teilzeit mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus kombinieren
Du musst während der Elternzeit nicht komplett zu Hause bleiben. Eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 32 Wochenstunden ist möglich, sofern keine zwingenden dienstlichen Belange dagegensprechen. In Kombination mit dem Elterngeld eröffnen sich dabei zwei besonders interessante Modelle.
Beim ElterngeldPlus tauschst du Höhe gegen Dauer, und der Partnerschaftsbonus belohnt euch, wenn ihr beide gleichzeitig in einem bestimmten Umfang in Teilzeit arbeitet. Hier ein Überblick über die drei Varianten:
- Basiselterngeld gibt es innerhalb der ersten 14 Monate, ein Elternteil kann maximal zwölf Monate beziehen, zwei weitere Monate kommen hinzu, wenn sich auch der andere Zeit nimmt.
- ElterngeldPlus wird pro Monat halbiert, dafür kannst du es doppelt so lange beziehen, ideal bei Teilzeit.
- Der Partnerschaftsbonus bringt bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Elternteile gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten.
Seit dem 1. April 2024 ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile nur noch für maximal einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate möglich. Diese Regel gilt für Beamte und Angestellte gleichermaßen.
Worauf müssen verbeamtete Lehrer bei Elternzeit besonders achten?
Für dich als verbeamtete Lehrkraft gibt es eine Besonderheit, die im normalen Beamtendienst so nicht vorkommt: die Schulferien. Genau hier setzen besondere schulorganisatorische Regeln an, die verhindern sollen, dass Elternzeit gezielt so gelegt wird, dass möglichst viele bezahlte Ferien anfallen und möglichst wenig Unterricht.
Deshalb darfst du Ferien nicht gezielt aussparen. Eine Elternzeit, die zum Beispiel unmittelbar vor Beginn der Sommerferien endet, wird in der Regel nicht genehmigt. Beginn und Ende deiner Elternzeit müssen zum Schuljahresverlauf passen. In Nordrhein-Westfalen etwa gilt als Faustregel ein Zeitabstand zu den Ferien, der ihrer Dauer entspricht, für Sommerferien sechs Wochen, für die übrigen Ferien zwei Wochen. Anschlüsse direkt an den Mutterschutz oder an das Ende der Gesamtelternzeit sind aber erlaubt.
Welche Deputatsgrenzen gelten bei Teilzeit?
Wenn du während der Elternzeit unterrichten möchtest, bewegst du dich in einem festen Rahmen. Als verbeamtete Lehrkraft ist typischerweise jeder Deputatsumfang zwischen rund 25 und 75 Prozent möglich. Angestellte Kolleginnen und Kollegen haben keine Untergrenze, dürfen aber ebenfalls nur bis zu 75 Prozent arbeiten.
Die konkreten Stundenzahlen hängen von deiner Pflichtstundenzahl ab. In Nordrhein-Westfalen liegt die Obergrenze bei durchschnittlich 30 Wochenstunden, was in Unterrichtsstunden gerechnet unterschiedlich ausfällt:
| Wöchentliche Pflichtstunden | Höchstens mögliche Unterrichtsstunden |
|---|---|
| 27 oder 28 | 20 |
| 25 oder 25,5 | 18 |
| 22 | 16 |
Nach unten liegt die Grenze bei mindestens 15 Wochenstunden, das entspricht rund sechs Unterrichtsstunden. Wie viel für dich genau möglich ist, hängt also stark von deiner Schulart und deinem Bundesland ab. Falls du dir bei den Zahlen unsicher bist, schau ich mir das gerne gemeinsam mit dir an.
Antragsfrist und Rückkehr an die Stammschule
Für die Teilzeit im Schuldienst während der Elternzeit gilt eine deutlich längere Vorlaufzeit als für die Elternzeit selbst. Deinen Antrag solltest du rund sechs Monate vor Beginn der Teilzeit stellen. Das hängt damit zusammen, dass die Schule ihre Unterrichtsverteilung und den Stundenplan langfristig planen muss.
Bei der Rückkehr bist du gut abgesichert. Solange du stillst und die Mutterschutzregeln greifen, in der Regel bis zum ersten Geburtstag deines Kindes, hast du ein Anrecht auf Rückkehr an deine Stammschule. Über das jeweilige Chancengleichheitsgesetz kannst du außerdem eine familiengerechte Stundenplangestaltung beantragen, etwa den Einsatz erst ab der zweiten Stunde, um die Öffnungszeiten der Kita abzudecken. Bei Schulleitungen gilt allerdings, dass eine länger als ein Jahr dauernde beurlaubte Elternzeit dazu führen kann, dass das Amt zwar erhalten bleibt, nicht aber zwingend der konkrete Dienstort.
Wie wirken sich Elternzeit und Teilzeit auf deine Pension aus?
Das ist die Frage, die die meisten Beamteneltern langfristig am stärksten beschäftigt, und zu Recht. Reine Elternzeit ohne Bezüge zählt in der Regel nicht als ruhegehaltsfähige Dienstzeit. Anders als beim Mutterschutz wirst du hier also nicht so gestellt, als hättest du durchgehend Dienst geleistet. Lange Elternzeitphasen ganz ohne Teilzeit können deine spätere Versorgung deshalb spürbar beeinflussen.
Aufgefangen wird das durch die Kindererziehungszeiten, die im Beamtenversorgungsrecht ähnlich wie in der gesetzlichen Rentenversicherung eine besondere Bewertung erfahren und die Auswirkungen auf deine Versorgung mildern. Wie stark dieser Effekt bei dir ausfällt, hängt von deiner Kinderzahl, deiner Dienstzeit und deinen gewählten Kombinationen ab und lässt sich nur im Einzelfall bewerten. Wer die Versorgungslücke privat schließen will, sollte sich frühzeitig mit dem Thema Altersvorsorgedepot beschäftigen.
Warum ist Teilzeit oft die klügere Wahl?
Hier kommt ein entscheidender Unterschied ins Spiel. Zeiten mit Teilzeitbeschäftigung werden voll auf deine Probezeit angerechnet, reine Elternzeit ohne Dienst dagegen nicht. Wer also während der Elternzeit in Teilzeit unterrichtet, verzögert seine Verbeamtung auf Lebenszeit und mögliche Beförderungen weniger stark. Zudem lässt sich Teilzeit mit Elterngeld kombinieren und hält deine Laufbahn in Bewegung. Ob und in welchem Umfang das für dich sinnvoll ist, ist eine sehr individuelle Abwägung.
Was passiert mit Beihilfe und Krankenversicherung?
Deine Beihilfe bleibt in der Elternzeit bestehen, und das sogar mit einem erhöhten Bemessungssatz von 70 Prozent. Dein Dienstherr übernimmt in dieser Zeit also einen größeren Anteil deiner beihilfefähigen Aufwendungen, was den Wegfall der Besoldung ein Stück weit ausgleicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du zusätzlich eine Erstattung deiner Krankenversicherungsbeiträge erhalten, in unteren Besoldungsgruppen unter Umständen bis zur vollen Höhe.
Ein Punkt, der viele überrascht: Die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung steht dir als beihilfeberechtigtem Beamten in der Elternzeit grundsätzlich nicht offen. Deine Versicherungssituation solltest du deshalb genau prüfen. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Dein eigener Beihilfeanspruch bleibt in der Elternzeit bestehen.
- Der Beihilfebemessungssatz steigt auf 70 Prozent.
- Eine beitragsfreie Familienversicherung ist für beihilfeberechtigte Beamte grundsätzlich nicht möglich.
- Wechselst du in die Familienversicherung über den Ehegatten, kann dein eigener Beihilfeanspruch entfallen.
Weil so viele Fäden zusammenlaufen, von Besoldung über Beihilfe bis zur Versorgung, lohnt es sich, deine Personalstelle und die zuständige Versorgungsbehörde frühzeitig einzubinden. Wenn parallel bereits ein Baby unterwegs ist, hilft ein Blick darauf, was ein Baby im ersten Jahr kostet, um die Finanzen realistisch zu planen. Und wenn du das Gefühl hast, du möchtest die ganze Planung einmal in Ruhe mit jemandem durchsprechen, der sich mit Vermögensaufbau und Vorsorge für Familien auskennt, dann melde dich gern für ein kostenloses und unverbindliches Gespräch bei mir. Das kostet dich nichts, und viele Eltern gehen danach mit einem richtig guten Gefühl in dieses neue Kapitel.
Häufige Fragen
Lasse ist Gründer von SmartKidsInvest und seit über 10 Jahren Finanzberater mit Fokus auf Familien. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie jede Familie versteht – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck.






