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Kann ich meinem Sohn 100.000 € schenken?

Lasse Falke
Lasse Falke
Finanzexperte für Familien · Aktualisiert am 16. August 2026
Kann ich meinem Sohn 100.000 € schenken?

Vielleicht kennst du diesen Moment: Dein Sohn steht vor einem großen Schritt, einem Studium, der ersten eigenen Wohnung, dem Start ins Berufsleben, und du möchtest ihn mit einem größeren Betrag unterstützen. 100.000 Euro sind viel Geld, und da schwingt schnell die Sorge mit, ob das Finanzamt gleich die Hand aufhält. Du kannst deinem Sohn diese Summe in aller Regel komplett steuerfrei schenken.

Kann ich meinem Sohn 100.000 Euro schenken?

Ja, das kannst du, und zwar ohne dass ein Cent Schenkungsteuer anfällt. Für Schenkungen von Eltern an Kinder gilt in Deutschland ein persönlicher Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil und Kind. Deine 100.000 Euro liegen also deutlich darunter, du schöpfst nur einen Bruchteil dieses großzügigen Rahmens aus.

Warum bleibt der Betrag steuerfrei?

Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz behandelt Kinder besonders wohlwollend. Sie fallen in die Steuerklasse I, für die die höchsten Freibeträge und die niedrigsten Steuersätze gelten. Solange die Summe deiner Schenkungen innerhalb von zehn Jahren unter 400.000 Euro bleibt, entsteht schlicht keine steuerpflichtige Grundlage. Bei 100.000 Euro bist du davon weit entfernt.

Du kannst deinem Sohn das Geld ganz unkompliziert überweisen. Rechtlich handelt es sich um eine sogenannte Handschenkung, die formfrei wirksam wird, sobald der Betrag tatsächlich bei ihm ankommt. Einen Notar brauchst du dafür nicht.

Spielt das Alter eine Rolle?

Der Freibetrag von 400.000 Euro gilt unabhängig vom Alter deines Sohnes. Ob er noch zur Schule geht oder längst auf eigenen Beinen steht, spielt für die Steuer keine Rolle. Bei minderjährigen Kindern gibt es lediglich ein paar zivilrechtliche Besonderheiten rund um die Kontoführung, dazu weiter unten mehr. Wenn du überlegst, das Geld anzulegen, lohnt sich vorab die Frage, wer überhaupt ein Konto für ein Kind eröffnen darf. Steuerlich bleibt die Sache in beiden Fällen gleich einfach.

Wie viel Geld darf ich meinem Sohn steuerfrei schenken?

Du darfst deinem Sohn bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken, und das als jeder Elternteil einzeln. Dieser Freibetrag ist personenbezogen, er bezieht sich auf das Verhältnis zwischen dir und deinem Kind. Vater und Mutter haben also jeweils ihren eigenen Topf von 400.000 Euro.

Das eröffnet euch als Eltern gemeinsam einen richtig großen Spielraum. Wenn beide Elternteile schenken, kommt euer Sohn innerhalb von zehn Jahren auf bis zu 800.000 Euro, komplett ohne Schenkungsteuer. Schenkungen von Vater und Mutter werden dabei nicht zusammengerechnet, sie bleiben steuerlich sauber getrennt.

Freibetrag oder Freigrenze: Was gilt hier?

Bei der Schenkungsteuer handelt es sich um einen Freibetrag, nicht um eine Freigrenze, und das ist ein wichtiger Unterschied. Bei einem Freibetrag wird nur der Teil besteuert, der über den 400.000 Euro liegt. Der Betrag darunter bleibt in jedem Fall steuerfrei, selbst wenn du irgendwann darüber hinausgehen solltest.

Bei einer Freigrenze wäre das anders: Ab dem ersten Euro über der Grenze würde der gesamte Betrag versteuert. Die Schenkungsteuer funktioniert zum Glück nicht so. Deine 100.000 Euro sind also rundum sicher.

Wie hoch sind die Freibeträge je nach Verwandtschaft?

Die Höhe des Freibetrags hängt davon ab, wie eng die beschenkte Person mit dir verwandt ist. Kinder stehen dabei besonders gut da. Je weiter das Verwandtschaftsverhältnis, desto kleiner fällt der steuerfreie Rahmen aus. Damit du ein Gefühl für die Unterschiede bekommst, hier die wichtigsten Freibeträge im Überblick.

Beschenkte PersonFreibetrag
Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner500.000 €
Kind oder Stiefkind400.000 €
Enkelkind (Eltern leben noch)200.000 €
Übrige Personen der Steuerklasse I100.000 €
Personen der Steuerklassen II und III20.000 €

Du siehst, wie privilegiert Kinder sind. Dieselben 100.000 Euro an ein Schwiegerkind oder einen Freund würden schon einen steuerpflichtigen Erwerb auslösen, weil dort nur 20.000 Euro steuerfrei bleiben. Bei deinem Sohn hingegen bleibt alles im geschützten Bereich.

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Was bedeutet die Zehnjahresfrist für weitere Schenkungen?

Die Zehnjahresfrist besagt, dass alle Schenkungen von derselben Person an dieselbe Person innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet werden. Erst wenn diese Summe die 400.000 Euro übersteigt, wird der überschießende Teil steuerpflichtig. Danach beginnt die Uhr wieder von vorn.

Das ist eine der schönsten Gestaltungsmöglichkeiten überhaupt. Nach Ablauf von zehn Jahren steht dir der volle Freibetrag erneut zur Verfügung. Wer frühzeitig plant, kann so über die Jahre erhebliche Vermögen steuerfrei an die Kinder weitergeben.

Ein Beispiel zum Nachvollziehen

Angenommen, du schenkst deinem Sohn heute 100.000 Euro. Damit sind von deinem Freibetrag noch 300.000 Euro übrig, die du innerhalb der nächsten zehn Jahre steuerfrei nachlegen könntest. Wartest du das volle Jahrzehnt ab, sieht es noch besser aus.

Schenkst du heute 100.000 Euro und in zehn Jahren weitere 400.000 Euro, fallen beide Beträge jeweils komplett unter den Freibetrag, weil die erste Schenkung beim zweiten Mal nicht mehr mitgezählt wird. Anders sieht es aus, wenn du zu schnell nachlegst: Bei 100.000 Euro heute und 350.000 Euro nach nur fünf Jahren ergibt sich eine Gesamtsumme von 450.000 Euro, und 50.000 Euro davon wären steuerpflichtig.

Wenn du eine größere Übertragung über mehrere Jahre planst, meld dich gerne bei mir. Dann schauen wir gemeinsam auf die Zeitpunkte, meistens lässt sich mit etwas Vorlauf richtig viel Steuer sparen.

Auch spätere Erbschaften zählen mit

Die Zehnjahresfrist gilt nicht nur für reine Schenkungen. Verstirbt der Schenker innerhalb von zehn Jahren nach einer Schenkung, wird der geschenkte Betrag zum Erbe hinzugerechnet, und der Freibetrag von 400.000 Euro gilt für die Gesamtbetrachtung nur einmal. Liegen Schenkung und Erbfall dagegen mehr als zehn Jahre auseinander, können die Freibeträge mehrfach genutzt werden. Genau deshalb ist frühes Schenken für die langfristige Vermögensplanung so wertvoll.

Wie hoch ist die Schenkungsteuer, wenn der Freibetrag überschritten wird?

Sollte der Freibetrag doch einmal überschritten werden, greifen in der Steuerklasse I moderate Steuersätze zwischen 7 und 30 Prozent. Und auch dann gilt: Versteuert wird ausschließlich der Betrag oberhalb der 400.000 Euro, nicht die gesamte Schenkung. Für deinen Sohn mit seinen 100.000 Euro ist das reine Theorie, aber es beruhigt zu wissen, wie das im Ernstfall aussieht.

Der Steuersatz steigt mit der Höhe des steuerpflichtigen Teils. Hier die Tarifstufen der Steuerklasse I, in die Kinder fallen.

Steuerpflichtiger Erwerb bisSteuersatz Steuerklasse I
75.000 €7 %
300.000 €11 %
600.000 €15 %
6.000.000 €19 %
13.000.000 €23 %
26.000.000 €27 %
über 26.000.000 €30 %

Die hohen Sätze greifen erst bei Millionenbeträgen. In der Praxis liegen die meisten Familien deutlich darunter und landen, wenn überhaupt, bei 7 oder 11 Prozent auf den überschießenden Teil.

Beispielrechnung: 500.000 Euro an das Kind

Nehmen wir an, ein Elternteil schenkt seinem Kind 500.000 Euro auf einmal. Davon bleiben 400.000 Euro durch den Freibetrag steuerfrei. Übrig bleibt ein steuerpflichtiger Erwerb von 100.000 Euro, der in die Tarifstufe bis 300.000 Euro fällt und damit mit 11 Prozent besteuert wird.

Unterm Strich fallen also 11.000 Euro Schenkungsteuer an, während 400.000 Euro komplett steuerfrei übergehen. Geschuldet wird die Steuer grundsätzlich vom Beschenkten, also dem Kind. Ihr könnt aber vertraglich vereinbaren, dass der Schenker sie übernimmt, das ist völlig üblich.

Muss ich die Schenkung dem Finanzamt melden?

Ja, das solltest du. Auch wenn keine Steuer anfällt, besteht eine Anzeigepflicht. Sowohl du als Schenker als auch dein Sohn als Beschenkter müsst die Schenkung grundsätzlich innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt an deinem Wohnort melden.

Viele nehmen an, man müsse nur steuerpflichtige Schenkungen melden. Das stimmt so nicht. Auch eine steuerfreie Schenkung von 100.000 Euro gehört gemeldet, weil das Finanzamt alle Schenkungen innerhalb von zehn Jahren im Blick behalten möchte. Nur bei kleinen Gelegenheitsgeschenken zu Geburtstag, Hochzeit oder Weihnachten entfällt die Meldung, 100.000 Euro fallen aber eindeutig nicht darunter.

Welche Angaben gehören in die Meldung?

Ein formloses Schreiben genügt völlig, du brauchst kein spezielles Formular. Wichtig ist nur, dass die wesentlichen Angaben enthalten sind, damit das Finanzamt den Vorgang klar zuordnen kann.

In deine Anzeige gehören diese Punkte:

  • Name, Anschrift, Beruf und Identifikationsnummer von dir und deinem Sohn
  • Zeitpunkt, an dem die Schenkung ausgeführt wurde
  • Gegenstand und Wert der Schenkung, also die 100.000 Euro
  • Rechtsgrund des Erwerbs und euer Verwandtschaftsverhältnis
  • Frühere Zuwendungen an denselben Beschenkten nach Art, Wert und Zeitpunkt

Sobald das Schreiben beim Finanzamt liegt, ist deine Pflicht erfüllt. Bei einer reinen Geldschenkung innerhalb des Freibetrags passiert danach in der Regel schlicht nichts weiter.

Wann übernimmt der Notar die Meldung?

Wird eine Schenkung durch einen Notar oder ein Gericht beurkundet, etwa bei einer Immobilie, informiert diese Stelle das Finanzamt automatisch. Deine eigene Anzeigepflicht entfällt dann. Bei einer schlichten Geldüberweisung ist kein Notar beteiligt, also bleibst du selbst in der Verantwortung für die Meldung.

Worauf solltest du bei der praktischen Umsetzung achten?

Die eigentliche Übertragung ist erfreulich unkompliziert. Eine Geldschenkung von 100.000 Euro läuft als Handschenkung ganz formfrei über eine Überweisung. Sobald das Geld auf dem Konto deines Sohnes ist, ist die Schenkung wirksam.

Trotzdem lohnt sich ein bisschen Sorgfalt bei der Dokumentation. Schreib im Verwendungszweck der Überweisung ruhig „Schenkung“ dazu und halte den Vorgang zusätzlich schriftlich fest, etwa mit einem einfachen Vermerk zu Datum, Betrag, Beteiligten und Zweck. Das erleichtert später den Nachweis, sowohl beim Finanzamt als auch bei Fragen rund um spätere Erb- oder Pflichtteilsansprüche.

Was gilt bei minderjährigen Kindern?

Ist dein Sohn noch minderjährig, gehört das geschenkte Geld rechtlich vollständig ihm. Du verwaltest es als Elternteil nur treuhänderisch bis zur Volljährigkeit. Das heißt, du darfst das Guthaben auf dem Kinderkonto nicht für den Alltag, den Unterhalt oder deine eigenen Bedürfnisse verwenden. Für die Wahl des passenden Kontos hilft ein Blick darauf, welche Bank sich am besten für ein Kinderkonto eignet. Das Vermögen des Kindes ist tabu. Mit Erreichen des 18. Geburtstags kann dein Sohn frei darüber verfügen.

Wenn du dem Geld eine klare Richtung geben möchtest, kannst du zweckgebunden schenken, zum Beispiel für Ausbildung, ein Auslandsjahr oder eine bestimmte Anschaffung. Dann darfst du das Geld im Rahmen dieser Zweckbindung einsetzen. Steuerlich ändert sich dadurch nichts, der Freibetrag von 400.000 Euro gilt in beiden Fällen gleichermaßen.

Geschwister und Pflichtteil im Blick behalten

Hast du mehrere Kinder, lohnt sich ein Gedanke an die Fairness und an spätere Pflichtteilsansprüche. Schenkungen innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall werden bei der Berechnung des Pflichtteils der anderen Kinder mit berücksichtigt, wobei der Betrag pro Jahr um ein Zehntel abschmilzt. In einer schriftlichen Vereinbarung kannst du festhalten, ob die Schenkung später auf den Erbteil angerechnet werden soll. Das beugt Spannungen vor.

Depotübertrag als Schenkung kennzeichnen

Möchtest du statt Geld ein Wertpapierdepot übertragen, gibt es einen wichtigen Kniff. Ein reiner Depotübertrag löst keine Abgeltungsteuer aus, weil kein Verkaufsgewinn entsteht. Wird der Übertrag der Bank aber nicht ausdrücklich als Schenkung gemeldet, kann sie ihn irrtümlich als Verkauf werten und 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Zuschläge einbehalten. Wenn dein Sohn das Geld langfristig anlegen soll, ist es zudem gut zu wissen, welcher ETF sich am besten für Kinder eignet.

Informiere deine Bank oder deinen Broker deshalb vorab schriftlich, dass es sich um einen unentgeltlichen Übertrag im Rahmen einer Schenkung handelt. So vermeidest du unnötige Steuer, und der volle Wert geht sauber auf deinen Sohn über. Ähnliche Überlegungen gelten übrigens, wenn Großeltern für ihre Enkel clever vorsorgen. Wenn du bei so einem Depotübertrag unsicher bist, sag einfach Bescheid, dann gehen wir das Schritt für Schritt gemeinsam durch.

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Häufige Fragen

Bei einer Schenkung von 100.000 Euro von einem Elternteil an das eigene Kind fällt keine Schenkungsteuer an. Der Betrag liegt komplett innerhalb des Freibetrags von 400.000 Euro pro Elternteil und Kind.
Als Elternteil darfst du deinem Sohn innerhalb von zehn Jahren bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken. Schenken beide Elternteile, sind es sogar bis zu 800.000 Euro, weil jeder seinen eigenen Freibetrag hat.
Probleme entstehen vor allem, wenn du zu schnell nachlegst und die 400.000 Euro innerhalb von zehn Jahren überschreitest, oder wenn du die Anzeigepflicht vergisst. Auch Pflichtteilsansprüche anderer Kinder können später Streit auslösen, wenn nichts schriftlich geregelt ist.
Ja. Auch wenn keine Steuer anfällt, musst du eine Schenkung von 100.000 Euro grundsätzlich innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt melden. Ein formloses Schreiben reicht dafür aus.
Nein. Eine Geldschenkung läuft als Handschenkung formfrei über eine Überweisung und wird wirksam, sobald das Geld ankommt. Einen Notar brauchst du nur, wenn du zum Beispiel eine Immobilie überträgst.
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GESCHRIEBEN VON
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Lasse ist Gründer von SmartKidsInvest und seit über 10 Jahren Finanzberater mit Fokus auf Familien. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie jede Familie versteht – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck.

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