Kaum ist das Baby da, wartet schon der erste Papierkram, und ausgerechnet beim Kindergeld fragen sich viele Eltern: Was muss ich eigentlich alles beilegen? Es ist deutlich weniger, als du vielleicht befürchtest. Für den ersten Antrag brauchst du im Grunde nur zwei Formulare, alles andere kommt nur dann ins Spiel, wenn die Familienkasse es ausdrücklich anfordert.
Je nach Alter deines Kindes oder besonderer Situation ändern sich die Nachweise aber durchaus. Lass uns das gemeinsam durchgehen, Schritt für Schritt, damit du am Ende genau weißt, was in deinen Umschlag oder in dein Online-Formular gehört.
Welche Unterlagen brauchst du für den Kindergeld-Erstantrag?
Für den Erstantrag brauchst du im Kern nur zwei Formulare der Familienkasse: den „Antrag auf Kindergeld (KG1)“ und für jedes Kind zusätzlich die „Anlage Kind“. Beide bekommst du kostenlos auf der offiziellen Downloadseite der Bundesagentur für Arbeit. Wenn du den Antrag schriftlich stellst, muss er eigenhändig unterschrieben sein – das ist nach § 67 EStG Voraussetzung.
Brauchst du die Geburtsurkunde?
Bei einem in Deutschland geborenen Kind musst du die Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung nur dann vorlegen, wenn die Familienkasse ausdrücklich danach fragt. Du musst sie also nicht automatisch beilegen. Das nimmt schon mal etwas Druck raus, gerade in den ersten Wochen mit Baby, in denen ohnehin genug zu tun ist.
Anders sieht es aus, wenn dein Kind im Ausland geboren wurde. Dann verlangt die Familienkasse eine Kopie der ausländischen Geburtsurkunde. Halte diese also am besten schon bereit, wenn dein Kind nicht in Deutschland zur Welt gekommen ist.
Für den ganz normalen Erstantrag brauchst du also folgendes:
- Formular KG1, den eigentlichen Antrag auf Kindergeld
- Anlage Kind, und zwar für jedes deiner Kinder eine eigene
- eine eigenhändige Unterschrift, falls du schriftlich einreichst
- die Geburtsurkunde nur, wenn die Familienkasse sie anfordert oder das Kind im Ausland geboren wurde
Mehr ist es beim klassischen Erstantrag tatsächlich nicht. Erst wenn dein Kind älter wird oder eine besondere Situation vorliegt, kommen weitere Nachweise dazu.
Welche Nachweise brauchst du für Kinder ab 18?
Sobald dein Kind volljährig wird, endet das Kindergeld nicht automatisch, aber die Familienkasse will jetzt wissen, was dein Kind macht. Ab 18 gibt es Kindergeld nur noch, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, etwa eine Ausbildung oder ein Studium, und dafür musst du entsprechende Nachweise einreichen.
Welcher Nachweis der richtige ist, hängt davon ab, in welcher Lebensphase dein Kind gerade steckt. Der Hauptantrag bleibt das KG1, ergänzt um die Anlage KG1-AnK. Je nach Situation deines Kindes kommen dann diese Belege dazu:
- Ausbildung oder Studium: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsvertrag
- Ausbildungssuche: eine Bescheinigung der Berufsberatung reicht aus
- Arbeitssuche: die Meldebescheinigung der Arbeitsagentur oder des Jobcenters
Welche Unterlagen brauchst du bei einem Kind mit Behinderung?
Wenn dein Kind eine Behinderung hat, kannst du unter Umständen auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld bekommen. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist und dein Kind seinen notwendigen Lebensbedarf nicht selbst decken kann. Für viele Familien ist das eine wichtige und beruhigende Regelung.
Die Familienkasse akzeptiert verschiedene Unterlagen als Nachweis, du musst also nicht zwingend ein bestimmtes Dokument haben:
- Schwerbehindertenausweis
- Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
- Rentenbescheid wegen Behinderung
- Bescheid der Pflegekasse
- ärztliche Bescheinigung oder ärztliches Gutachten
Es reicht eines dieser Dokumente, das die Behinderung und den Zeitpunkt ihres Eintritts belegt. Ich weiß, dass gerade diese Anträge emotional oft besonders belastend sind. Wenn du dir unsicher bist, welcher Nachweis in eurem Fall der richtige ist, melde dich gerne bei mir, dann schauen wir das in Ruhe gemeinsam an, ganz ohne Druck.
Was musst du der Familienkasse melden, wenn sich etwas ändert?
Änderungen, die für deinen Kindergeldanspruch wichtig sind, musst du der Familienkasse unverzüglich mitteilen. Das ist keine bloße Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht nach § 68 EStG. Klingt streng, ist aber im Alltag meist schnell erledigt, und es schützt dich davor, dass später Geld zurückgefordert wird. Wer Unterlagen zu spät einreicht, riskiert genau das.
Nicht jede Kleinigkeit muss gemeldet werden, aber einige Dinge sind eindeutig meldepflichtig. Dazu gehören:
- neue Adresse oder geänderte Bankverbindung
- geänderter Familienstand oder Name
- dauerhafte Trennung der Eltern
- Auszug eines Kindes aus dem Haushalt
- Tod oder Vermisstenmeldung eines Kindes
- Aufnahme einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst für voraussichtlich mehr als sechs Monate
Der letzte Punkt überrascht viele Eltern, ist aber wichtig, weil im öffentlichen Dienst das Kindergeld unter Umständen über eine andere Familienkasse abgewickelt wird. Einfache Änderungen wie Adresse, Bankverbindung, Familienstand und Name kannst du bequem online mitteilen oder alternativ schriftlich per Post.
Wie reichst du die Unterlagen bei der Familienkasse ein?
Du hast grundsätzlich zwei Wege, deine Unterlagen einzureichen: online über das Familienportal der Bundesagentur für Arbeit oder schriftlich per Post. Nach § 67 EStG ist die elektronische Antragstellung der gesetzlich vorgesehene Regelweg, aber der Postweg mit eigenhändiger Unterschrift ist ebenfalls zulässig.
Welche Familienkasse ist für dich zuständig?
In der Regel ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit für dich zuständig. Eine Ausnahme gilt, wenn du im öffentlichen Dienst beschäftigt bist, denn dann läuft das Kindergeld häufig über die Familienkasse deines Arbeitgebers. Genau deshalb ist die Meldung einer solchen Beschäftigung ja auch so wichtig.
Noch ein praktischer Hinweis zum Schluss: Kindergeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind. Es lohnt sich also, den Antrag nicht ewig aufzuschieben. Und falls dir der Behördenkram über den Kopf wächst oder du danach den nächsten Schritt gehen und für die Zukunft deines Kindes etwas aufbauen möchtest, schau dir an, welche staatliche Förderung es für Kinder insgesamt gibt, und melde dich gerne für eine kostenlose, unverbindliche Beratung bei mir. Viele Eltern gehen danach mit einem richtig guten Gefühl in dieses neue Kapitel.
Häufige Fragen
Lasse ist Gründer von SmartKidsInvest und seit über 10 Jahren Finanzberater mit Fokus auf Familien. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie jede Familie versteht – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck.






