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Taschengeld und Düsseldorfer Tabelle: Wie hängt das zusammen?

Lasse Falke
Lasse Falke
Finanzexperte für Familien · Aktualisiert am 6. September 2026
Taschengeld und Düsseldorfer Tabelle: Wie hängt das zusammen?

Wenn Eltern zum ersten Mal überlegen, wie viel Taschengeld ihr Kind bekommen soll, landen viele bei der Suche nach der „Düsseldorfer Tabelle Taschengeld“. Klingt logisch, ist aber eine Verwechslung, die sich hartnäckig hält. Die Düsseldorfer Tabelle regelt nämlich etwas ganz anderes als das Taschengeld deines Kindes. Was wirklich dahintersteckt und an welchen Zahlen du dich stattdessen orientieren kannst, klären wir hier in Ruhe zusammen.

Was hat die Düsseldorfer Tabelle mit Taschengeld zu tun?

Ehrlich gesagt: fast nichts. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine bundesweit anerkannte Richtlinie, mit der die Oberlandesgerichte (federführend das OLG Düsseldorf) den Kindesunterhalt berechnen. Sie sagt, wie viel Unterhalt der barunterhaltspflichtige Elternteil zahlen muss, gestaffelt nach dessen Nettoeinkommen und nach dem Alter des Kindes. Mit dem Taschengeld, das du deinem Kind gibst, hat sie schlicht nichts zu tun.

Was regelt die Düsseldorfer Tabelle wirklich?

Rechtlich baut die Düsseldorfer Tabelle auf dem gesetzlich festgelegten Mindestunterhalt für minderjährige Kinder nach § 1612a BGB auf. Dieser Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum und ist altersgestaffelt: eine erste Stufe bis 6 Jahre, eine zweite von 7 bis 12 Jahren und eine dritte ab 13 Jahren.

Die Tabelle liefert Gerichten monatliche Unterhaltsbeträge als Richtschnur, damit über den Bedarf eines Kindes fair entschieden werden kann. Auch das Deutsche Jugendinstitut und Stiftung Warentest beschreiben sie ausdrücklich als Tabelle zum Kindesunterhalt, nicht als Taschengeldtabelle. Taschengeld dagegen ist eine freiwillige, innerfamiliäre Zuwendung, die in dieser Tabelle überhaupt nicht auftaucht.

Woher kommt die Verwechslung mit der Düsseldorfer Tabelle?

Eine offizielle Erklärung dafür gibt es nicht, aber die Vermutung liegt nahe: Die Düsseldorfer Tabelle ist der bekannteste Begriff, wenn es um „Geld für Kinder“ geht. Viele Eltern verbinden damit ganz allgemein, was einem Kind finanziell zusteht, und übertragen das dann auf das Taschengeld. Verständlich, nur eben nicht korrekt.

Wo findest du die richtigen Empfehlungen?

Für Taschengeld gibt es eigene, seriöse Orientierungshilfen. Sie stammen vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) und vom Familienportal des Bundes, das vom Bundesfamilienministerium betrieben wird. Diese Empfehlungen haben keinen Gesetzescharakter, sie sind eine freundliche Richtschnur, an der du dich gut festhalten kannst. Genau diese Zahlen schauen wir uns als Nächstes an.

Wie viel Taschengeld ist in welchem Alter angemessen?

Das Familienportal des Bundes und das DJI geben nahezu identische Empfehlungen heraus, die dir eine solide Orientierung bieten. Eines vorweg: Es gibt keine gesetzliche Regelung zur Höhe des Taschengeldes. Die Entscheidung liegt bei dir, und diese Beträge sind ein Anhaltspunkt, kein Muss.

Auffällig ist, dass sich mit dem Alter nicht nur die Höhe ändert, sondern auch der Rhythmus. Jüngere Kinder bekommen ihr Taschengeld wöchentlich, ältere monatlich. Dahinter steckt ein guter Gedanke, auf den wir gleich noch kommen.

AlterEmpfohlenes TaschengeldRhythmus
unter 6 Jahre1–2 €pro Woche
6–7 Jahre2–3 €pro Woche
8–9 Jahre3–4 €pro Woche
10–11 Jahre15–25 €pro Monat
12–13 Jahre20–30 €pro Monat
14–15 Jahre25–45 €pro Monat
16–17 Jahre40–60 €pro Monat
ab 18 Jahre55–75 €pro Monat

Diese Beträge werden regelmäßig, etwa alle vier Jahre, an die Inflation angepasst. Wenn du also feststellst, dass sich manche Zahlen etwas anders anfühlen als vor ein paar Jahren, liegt das genau daran. Stiftung Warentest bietet auf Basis der DJI-Daten sogar eine noch feinere Tabelle mit Jahresschritten an, falls du es ganz genau nehmen möchtest.

Taschengeld wöchentlich oder monatlich auszahlen?

Für Kinder bis etwa 9 Jahre empfehlen DJI und Familienportal die wöchentliche Auszahlung, ab ungefähr 10 Jahren die monatliche. Der Grund ist kindgerecht gedacht: Jüngere Kinder überblicken eine Woche viel besser als einen ganzen Monat. Ältere Kinder dagegen sollen lernen, sich ihr Geld über einen längeren Zeitraum einzuteilen.

Der Wechsel von wöchentlich zu monatlich ist also selbst schon ein kleiner Lernschritt. Auf einmal muss das Kind planen, ob das Geld bis zum Monatsende reicht, und macht dabei erste eigene Erfahrungen. Genau das ist gewollt.

Was ist der Unterschied zwischen Taschengeld und Budgetgeld?

Das DJI unterscheidet zwei Dinge, die man leicht durcheinanderbringt. Taschengeld sind kleine Beträge zur freien Verfügung, die regelmäßig fließen. Budgetgeld ist eine zusätzliche, größere Summe für festgelegte Ausgaben wie Kleidung oder Schulmaterial, und es ist vor allem bei älteren Jugendlichen sinnvoll. Es kommt also obendrauf, ist zweckgebunden und hilft älteren Jugendlichen, Stück für Stück eine eigene kleine Haushaltsführung zu üben, bevor sie irgendwann auf eigenen Beinen stehen.

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Was soll vom Taschengeld bezahlt werden?

Taschengeld ist für die kleinen, persönlichen Wünsche deines Kindes gedacht, nicht für die Grundversorgung. Das Familienportal nennt hier Dinge wie Süßigkeiten, Hefte, kleine Spielsachen oder Freizeitaktivitäten. Die Verbraucherzentrale betont ausdrücklich: Miete, Ernährung, notwendige Schulmaterialien – die grundlegende Versorgung deines Kindes bleibt Sache der Eltern. Das Taschengeld soll das nicht ersetzen, sondern deinem Kind einen eigenen kleinen Spielraum geben.

Budgetgeld für größere, vereinbarte Posten

Wenn es um größere, regelmäßig wiederkehrende Ausgaben geht, kommt das Budgetgeld ins Spiel. Du vereinbarst mit deinem älteren Kind eine eigene Summe für genau diese Posten, sodass beide Töpfe ihre eigene klare Aufgabe haben: Das Taschengeld bleibt frei verfügbar, das Budgetgeld dient dem Üben mit größeren Beträgen.

Gemeinsam klären, was aus welchem Topf kommt

Eine feste, offizielle Liste, was zwingend vom Taschengeld zu bezahlen ist, gibt es bewusst nicht. Stattdessen empfehlen DJI und Familienportal, das offen mit deinem Kind zu besprechen. Setzt euch zusammen und klärt gemeinsam, welche Ausgaben aus dem Taschengeld kommen und welche aus dem allgemeinen Familienbudget.

Damit ihr eine gute Grundlage für dieses Gespräch habt, hilft es, ein paar typische Fragen im Kopf zu haben:

  • Welche kleinen Wünsche zahlt dein Kind künftig selbst?
  • Was bleibt weiterhin klar Sache der Eltern?
  • Gibt es größere Posten, für die sich Budgetgeld lohnt?

So weiß jeder, woran er ist, und es gibt später weniger Diskussionen an der Supermarktkasse. Klare Absprachen nehmen euch beiden viel Stress.

Sind Eltern verpflichtet, ihren Kindern Taschengeld zu zahlen?

Nein, eine gesetzliche Pflicht, Taschengeld in einer bestimmten Höhe zu zahlen, gibt es nicht. Ob und wie viel Taschengeld dein Kind bekommt, entscheidest du. Verpflichtet bist du zum Unterhalt, also zu Unterkunft, Ernährung, Bildung und der grundlegenden Versorgung nach den §§ 1601 ff. BGB. Taschengeld dagegen ist eine freiwillige, pädagogische Ausgestaltung. Du kannst dich an deinem Einkommen und den vorgesehenen Ausgaben deines Kindes orientieren – die Empfehlungen von DJI und Familienportal sind dabei eine gute Stütze, mehr aber auch nicht.

Was regelt der Taschengeldparagraf (§ 110 BGB)?

Der berühmte „Taschengeldparagraf“ ist § 110 BGB. Er regelt nicht, dass du Taschengeld zahlen musst, sondern etwas anderes: Wenn dein Kind einen Vertrag mit Geld erfüllt, das ihm zur freien Verfügung überlassen wurde, gilt dieser Vertrag als von Anfang an wirksam, auch ohne deine ausdrückliche Zustimmung.

Praktisch heißt das: Kinder ab 7 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB) und dürfen im Rahmen ihres Taschengeldes kleinere Alltagskäufe selbst tätigen, wenn sie die Ware sofort bezahlen. Kinder unter 7 sind dagegen geschäftsunfähig und können solche Käufe noch nicht wirksam allein abschließen. Das ist gut zu wissen, wenn dein Kind das erste Mal allein im Laden steht.

Taschengeld darf kein Erziehungsmittel sein

DJI und Verbraucherzentrale sind hier klar: Taschengeld ist kein allgemeines Erziehungsmittel. Es soll nicht als Belohnung für gute Noten oder als Strafe für unerledigte Aufgaben im Haushalt eingesetzt werden. Dein Kind soll sich auf sein Taschengeld verlassen können, unabhängig davon, wie der Alltag gerade läuft. Die Empfehlung ist eindeutig: Koppel das Taschengeld lieber nicht an Verhalten. So bleibt es ein verlässlicher Übungsraum fürs Geld.

Wie wird Taschengeld zur echten Finanzschule?

Taschengeld ist mehr als ein paar Euro in der Woche. Es ist die erste echte Gelegenheit für dein Kind, mit eigenem Geld umzugehen, Preise einzuschätzen und Entscheidungen zu treffen. Das Familienportal betont genau das: Kinder entwickeln über das Taschengeld ein Gefühl für Werte und Ausgaben.

Regelmäßig, verlässlich und ohne Bedingungen

Das DJI hebt hervor, dass dein Kind eine kleine Summe regelmäßig, unaufgefordert und unabhängig vom Verhalten bekommen sollte. Es soll sich darauf verlassen können, ohne nachfragen zu müssen. Und wenn dein Kind sein Geld für etwas ausgibt, das du selbst nicht gekauft hättest, halte dich am besten mit Bewertungen zurück.

Gerade aus vermeintlich „falschen“ Käufen lernen Kinder am meisten. Wenn das Geld weg ist und der nächste Wunsch warten muss, ist das eine wertvolle Erfahrung, die kein Vortrag ersetzen kann.

Drei Grundsätze machen Taschengeld zur echten Finanzschule:

  • In fester Höhe und zu einem festen Zeitpunkt auszahlen
  • Ohne Bedingungen und ohne Koppelung an Noten oder Haushalt
  • Deinem Kind die freie Verfügung wirklich lassen

So wird aus Taschengeld ein sicherer Rahmen, in dem dein Kind ausprobieren darf, ohne dass etwas schiefgehen kann.

Sparziele gemeinsam vereinbaren

Stiftung Warentest empfiehlt, mit Kindern offen über Geld zu sprechen und sie an Entscheidungen zu beteiligen. Dazu gehört, gemeinsam Sparziele zu vereinbaren. Verbindliche Vorgaben, etwa einen festen Prozentsatz, den dein Kind sparen muss, gibt es nicht. Es geht eher darum, deinem Kind zu zeigen, wie schön es sein kann, auf einen größeren Wunsch hinzusparen.

Ein kleines Sparziel, das dein Kind selbst gewählt hat, motiviert oft mehr als jede Ermahnung. Und der Moment, in dem der ersparte Wunsch endlich erfüllt wird, bleibt in Erinnerung.

Kinderkonto als nächster Schritt

Wenn dein Kind größer wird, ist ein Kinderkonto der logische nächste Schritt. Taschengeld kann darauf eingezahlt werden, und dein Kind lernt, mit einem Konto umzugehen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Bankkonten für Kinder meist nur mit Zustimmung der Eltern eröffnet werden können und dass ihr die Geschäfte begleitet.

Damit legst du den Grundstein für einen selbstverständlichen Umgang mit Geld, der weit über die Kindheit hinausreicht. Wenn du überlegst, wie du das Thema Sparen und Vermögensaufbau für dein Kind langfristig sinnvoll angehst, melde dich gerne bei mir. In einer kostenlosen, unverbindlichen Beratung gehen wir das in Ruhe gemeinsam durch, ganz ohne Druck. Viele Eltern gehen danach mit einem richtig guten Gefühl in dieses neue Kapitel.

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Häufige Fragen

Das Jugendamt selbst gibt keine offiziellen Taschengeldempfehlungen heraus. Die bekanntesten Richtwerte stammen vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) und vom Familienportal des Bundes. Sie reichen von 1–2 Euro pro Woche für Kinder unter 6 Jahren bis zu 55–75 Euro pro Monat für junge Erwachsene ab 18 Jahren. Diese Zahlen sind Anhaltspunkte, keine gesetzlichen Vorgaben.
Das DJI und das Familienportal empfehlen gestaffelte Beträge: bis 6 Jahre etwa 1–2 Euro wöchentlich, mit 10 bis 11 Jahren 15–25 Euro monatlich, mit 14 bis 15 Jahren 25–45 Euro monatlich und ab 18 Jahren 55–75 Euro monatlich. Die Beträge werden alle paar Jahre an die Inflation angepasst.
Taschengeld ist für kleine, persönliche Wünsche gedacht, etwa Süßigkeiten, kleine Spielsachen oder Freizeitaktivitäten. Grundlegende Ausgaben wie Ernährung, Kleidung oder notwendiges Schulmaterial gehören zur elterlichen Unterhaltspflicht und dürfen nicht auf das Taschengeld abgewälzt werden. Was genau aus welchem Topf bezahlt wird, klärt ihr am besten gemeinsam mit eurem Kind.
Nein, eine gesetzliche Pflicht zur Zahlung von Taschengeld gibt es nicht. Eltern sind nach den §§ 1601 ff. BGB zum Unterhalt verpflichtet, also zur Grundversorgung des Kindes. Taschengeld ist darüber hinaus eine freiwillige Entscheidung der Eltern und kein einklagbarer Anspruch des Kindes.
Richtig, die Düsseldorfer Tabelle regelt ausschließlich den Kindesunterhalt nach einer Trennung oder Scheidung. Sie gibt Gerichten Richtwerte, wie viel der unterhaltspflichtige Elternteil monatlich zahlen muss. Mit dem Taschengeld, das Eltern ihren Kindern im gemeinsamen Haushalt geben, hat sie nichts zu tun.
DJI und Verbraucherzentrale raten klar davon ab, Taschengeld als Erziehungsmittel einzusetzen. Dein Kind soll sich auf sein Taschengeld verlassen können, unabhängig von Noten oder Verhalten im Haushalt. Ein verlässlicher Rhythmus ist wichtig, damit das Taschengeld seinen eigentlichen Zweck erfüllt: deinem Kind einen sicheren Rahmen zum Umgang mit Geld zu geben.
Lasse Falke
GESCHRIEBEN VON
Lasse Falke

Lasse ist Gründer von SmartKidsInvest und seit über 10 Jahren Finanzberater mit Fokus auf Familien. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie jede Familie versteht – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck.

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